29/12/2025
🎆 Information zur Verwendung von Pyrotechnik zu Silvester 🎆
Zu Silvester dürfen Kleinfeuerwerke der Kategorie F2 (z. B. Knallkörper, Raketen, Fontänen) verwendet werden – der Besitz und die Verwendung sind jedoch für Personen unter 16 Jahren verboten und im Ortsgebiet grundsätzlich untersagt.
Mittel- und Großfeuerwerke (Kategorie F3 und F4) dürfen ausschließlich mit behördlicher Bewilligung gezündet werden.
Bitte beachtet außerdem, dass Pyrotechnik nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Pflegeeinrichtungen, Tierheimen sowie leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Anlagen verwendet werden darf.
Die Marktgemeinde Leobersdorf ersucht um Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen – im Interesse der eigenen Sicherheit sowie aus Rücksicht auf Nachbar:innen, Tiere und Umwelt Mit gegenseitiger Rücksichtnahme tragen wir alle dazu bei, dass der Jahreswechsel für alle ein schönes und sicheres Fest wird ✨🥂