24/09/2026
Ab Oktober 2026 gilt eine neue EU-Bestimmung: Webshops müssen für Verbraucher:innen eine leicht zugängliche Online-Rücktrittsfunktion bereitstellen.
Der Widerrufsbutton muss gut sichtbar, während der gesamten Rücktrittsfrist verfügbar und eindeutig gekennzeichnet sein. Nach dem Widerruf müssen Verbraucher:innen außerdem eine elektronische Eingangsbestätigung erhalten.
Wichtig: Die neue Regelung gilt für Verträge, die ab 1. Oktober 2026 abgeschlossen werden.
Alle Details zur Umsetzung und Formulierungsvorschläge findet ihr im Link im Beitrag.
Ab 19. Juni 2026 brauchen Webshops eine Online-Rücktrittsfunktion. Wer betroffen ist und wie der Widerrufsbutton aussehen muss.