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eRecht24 eRecht24 - Schnell, einfach, rechtssicher! www.e-recht24.de Die Gesetzeslage im Internetrecht ändert sich häufig.

eRecht24 wurde 1999 von Rechtsanwalt Sören Siebert gegründet und hat sich seitdem zu einer der bekanntesten digitalen Informationsplattformen rund um das Thema Internetrecht entwickelt. Unser Unternehmen mit rund 20 Mitarbeitern bereitet für Sie komplexe Fragestellungen von der Datenschutzerklärung über E-Commerce bis hin zu Cookies verständlich auf. Mit unserer rechtlichen Expertise helfen wir ta

̈glich tausenden Webseitenbetreibern und Agenturen dabei, ihre Webseiten und Online-Shops rechtssicher zu gestalten. Aus diesem Grund ist es oft nicht einfach für Webseitenbetreiber die unzähligen Vorschriften im Auge zu haben. eRecht24 kümmert sich darum, dass Sie auch ohne juristisches Know-How immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand sind und Ihre Website oder Ihren Online-Shop abmahnsicher betreiben können. eRecht24 bietet seinen Nutzern kostenlose Tools wie den Impressum- und den Datenschutz-Generator an. Als Mitglied bei eRecht24 Premium können Sie zusätzlich von weiteren zahlreichen Tools, Plugins und Vorlagen zur Absicherung Ihrer Website profitieren und an unserem monatlichen Live-Webinar teilnehmen.

Rechtssichere Website erstellen? Viele verlieren dabei unnötig Zeit
29/05/2026

Rechtssichere Website erstellen? Viele verlieren dabei unnötig Zeit

Musik im Reel genutzt?��Das kann schnell teuer werden
27/05/2026

Musik im Reel genutzt?��Das kann schnell teuer werden

Mitarbeiter als Sicherheitsrisiko? Oder Ihre beste Verteidigung. Viele Sicherheitsvorfälle entstehen durch menschliches ...
22/05/2026

Mitarbeiter als Sicherheitsrisiko? Oder Ihre beste Verteidigung. Viele Sicherheitsvorfälle entstehen durch menschliches Verhalten. Schulungen können entscheidend sein.

Punkt 1: Typische Fehler
-Phishing wird nicht erkannt
-unsichere Passwörter
-falscher Umgang mit Daten

Punkt 2: Warum Schulungen wichtig sind
-Sensibilisierung im Alltag
-bessere Risikoerkennung
-weniger Sicherheitsvorfälle

Punkt 3: Rechtliche Relevanz
-Datenschutz muss eingehalten werden
-Unternehmen tragen Verantwortung
-Verstöße können Konsequenzen haben

Das sollten Sie jetzt tun
-Schulungen einführen
-Mitarbeitende sensibilisieren
-klare Regeln definieren

Wie groß ist Ihr Cyberrisiko? Viele Unternehmen liegen falsch. Cyberangriffe betreffen längst nicht nur Konzerne. Auch k...
20/05/2026

Wie groß ist Ihr Cyberrisiko? Viele Unternehmen liegen falsch. Cyberangriffe betreffen längst nicht nur Konzerne. Auch kleine und mittlere Unternehmen geraten zunehmend ins Visier.

Punkt 1: Typische Angriffe:
-Phishing
-Ransomware
-Datenlecks

Punkt 2: Mögliche Folgen:
-Datenverlust
-Betriebsunterbrechung
-finanzielle Schäden
-rechtliche Konsequenzen

Punkt 3: Häufige Schwachstellen:
-fehlende Sicherheitskonzepte
-ungeschulte Mitarbeiter
-veraltete Systeme

Das sollten Sie jetzt tun:
-Risikoanalyse durchführen
-Sicherheitsmaßnahmen umsetzen
-Prozesse regelmäßig prüfen

Garantie im Shop angegeben? Dann gelten strenge Regeln. Wer mit Garantie wirbt, muss bestimmte Pflichtangaben erfüllen. ...
18/05/2026

Garantie im Shop angegeben? Dann gelten strenge Regeln. Wer mit Garantie wirbt, muss bestimmte Pflichtangaben erfüllen. Fehlende oder falsche Angaben können als Irreführung gelten.

Punkt 1: Pflichtangaben bei Garantie
-Inhalt der Garantie
-Dauer der Garantie
-räumlicher Geltungsbereich
-Bedingungen klar beschrieben

Punkt 2: Abgrenzung beachten
-Garantie = freiwillig
-Gewährleistung = gesetzlich
-beide müssen getrennt dargestellt werden

Punkt 3: Häufige Fehler
-unvollständige Angaben
-missverständliche Formulierungen
-fehlende Transparenz

Das sollten Sie jetzt tun
-Garantieangaben vollständig machen
-klare Formulierungen nutzen
-rechtliche Anforderungen umsetzen

Newsletter im Verein verschicken? Das zählt als Direktwerbung Ob Mitgliederinfos oder Spendenaufrufe: Newsletter sind ei...
15/05/2026

Newsletter im Verein verschicken? Das zählt als Direktwerbung Ob Mitgliederinfos oder Spendenaufrufe: Newsletter sind ein starkes Tool im Verein. Rechtlich gelten sie aber als Direktwerbung.

Problem 1: Einwilligung ist Pflicht
-Newsletter = Werbung im Sinne des Gesetzes
-ohne Einwilligung in der Regel unzulässig
-kann als unzumutbare Belästigung gelten

Problem 2: DSGVO-Anforderungen
-Einwilligungen müssen dokumentiert werden
-klare Information zur Datenverarbeitung nötig
-Verarbeitung personenbezogener Daten beachten

Problem 3: Typische Fehler im Verein
-Newsletter ohne Einwilligung versenden
-keine oder unklare Abmeldemöglichkeit
-fehlende Transparenz zur Datennutzung

Lösung: Was Sie jetzt tun sollten
-Nur notwendige Daten erheben (meist: E-Mail-Adresse)
-Einwilligung vor Versand einholen
-Double-Opt-in nutzen
-Einwilligungen dokumentieren
-Inhalte & Versandhäufigkeit transparent machen
-Abmeldelink integrieren
-DSGVO-konformes Newsletter-Tool + AV-Vertrag nutzen
-Zugriff intern beschränken
-Impressum & Datenschutzerklärung bereitstellen

Neuer Widerrufsbutton Pflicht: Ist Ihr Shop vorbereitet? Ab Juni 2026 müssen Online-Shops einen sogenannten Widerrufsbut...
13/05/2026

Neuer Widerrufsbutton Pflicht: Ist Ihr Shop vorbereitet? Ab Juni 2026 müssen Online-Shops einen sogenannten Widerrufsbutton bereitstellen. Damit können Verbraucher ihren Widerruf direkt online erklären – einfach und schnell.

Punkt 1: Was der Widerrufsbutton ist
-gesetzlich vorgeschriebene Funktion
-ermöglicht Widerruf direkt im Shop
-Alternative zu E-Mail oder Formular

Punkt 2: Anforderungen an den Button
-leicht zugänglich auf der Website
-klar als Widerruf erkennbar
-einfache elektronische Übermittlung ermöglichen

Punkt 3: Häufige Fehler
-Button fehlt komplett
-schwer auffindbar oder versteckt
-komplizierter Prozess statt einfacher Lösung
-keine Bestätigung des Widerrufs

Das sollten Sie jetzt tun
-prüfen, ob Ihr Shop betroffen ist
-Widerrufsfunktion technisch umsetzen
-Nutzerfreundlichkeit sicherstellen
-Prozesse intern abstimmen

Garantie oder Gewährleistung?  Viele Shops kommunizieren das falsch Beim Verkauf von Waren gelten gesetzliche Regeln zur...
11/05/2026

Garantie oder Gewährleistung? Viele Shops kommunizieren das falsch Beim Verkauf von Waren gelten gesetzliche Regeln zur Gewährleistung. Garantien sind dagegen freiwillig – werden aber häufig missverständlich dargestellt.

Punkt 1: Gewährleistung richtig verstehen
-gesetzlich vorgeschrieben
-gilt automatisch beim Kauf
-Dauer: 2 Jahre
-betrifft Mängel, die bereits bei Übergabe vorliegen

Punkt 2: Garantie korrekt einordnen
-freiwillige Zusatzleistung
-kann vom Händler oder Hersteller kommen
-Bedingungen frei festlegbar
-darf Gewährleistung nicht einschränken

Punkt 3: Typische Fehler im Shop
-Garantie wird als Ersatz dargestellt
-unklare oder verkürzte Aussagen
-fehlende Informationen zu Bedingungen
-falsche Erwartung beim Kunden

Das sollten Sie jetzt tun
-Shoptexte prüfen und korrigieren
-Garantie und Gewährleistung klar trennen
-vollständige Angaben machen

Ab September 2026 Pflicht Neue EU-Labels im Online-Shop. Wenn Sie physische Waren an Verbraucher verkaufen, betrifft Sie...
08/05/2026

Ab September 2026 Pflicht Neue EU-Labels im Online-Shop. Wenn Sie physische Waren an Verbraucher verkaufen, betrifft Sie diese Änderung direkt. Die EU führt verpflichtende Gewährleistungs- und Garantielabel ein.

Problem 1: Wer betroffen ist
-alle Online-Shops im B2C-Bereich
-unabhängig von Größe oder Umsatz
-betrifft alle physischen Produkte

Problem 2: Was jetzt neu ist
-einheitliche EU-Labels werden Pflicht
-müssen direkt im Verkaufsprozess sichtbar sein
-Gestaltung ist vorgegeben – kein Spielraum

Problem 3: Warum das kritisch ist
-fehlende Labels = Rechtsverstoß
-Abmahnungen und Bußgelder möglich
-technische Umsetzung oft unterschätzt

Lösung: Was Sie jetzt tun sollten
-Shop frühzeitig prüfen und anpassen
-technische Integration planen
-rechtliche Anforderungen genau umsetzen

Google reCAPTCHA ist jetzt anders einzuordnen. Aber nicht automatisch DSGVO-konformGoogle hat zum 2. April 2026 die Vert...
06/05/2026

Google reCAPTCHA ist jetzt anders einzuordnen. Aber nicht automatisch DSGVO-konform

Google hat zum 2. April 2026 die Vertrags- und Produktstruktur geändert. Dadurch tritt Google beim Einsatz von reCAPTCHA nun als Auftragsverarbeiter auf – ein wichtiger Unterschied für Webseitenbetreiber.

Was sich geändert hat:
-Google verarbeitet reCAPTCHA-Daten jetzt im Auftrag des Webseitenbetreibers
-Die Verarbeitung ist zweckgebunden für reCAPTCHA, Bot- und Betrugserkennung
-Grundlage ist das Cloud Data Processing Addendum, kurz CDPA

Was weiterhin wichtig bleibt:
-reCAPTCHA verarbeitet personenbezogene Daten
-eine passende Rechtsgrundlage ist weiterhin erforderlich
-Datenschutzerklärung muss transparent informieren

Häufige Fehler:
-CDPA von Google nicht akzeptieren
-reCAPTCHA ohne Prüfung der Rechtsgrundlage einsetzen
-Drittlandtransfer in die USA nicht berücksichtigen
-Datenschutzerklärung nicht aktualisieren

Das sollten Sie jetzt tun:
-CDPA in der Google Cloud Console akzeptieren
-Rechtsgrundlage festlegen: Einwilligung oder berechtigtes Interesse
-Datenschutzerklärung aktualisieren
-bei Unsicherheit datenschutzfreundliche Alternativen prüfen

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Berlin

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