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eRecht24 eRecht24 - Schnell, einfach, rechtssicher! www.e-recht24.de Die Gesetzeslage im Internetrecht ändert sich häufig.

eRecht24 wurde 1999 von Rechtsanwalt Sören Siebert gegründet und hat sich seitdem zu einer der bekanntesten digitalen Informationsplattformen rund um das Thema Internetrecht entwickelt. Unser Unternehmen mit rund 20 Mitarbeitern bereitet für Sie komplexe Fragestellungen von der Datenschutzerklärung über E-Commerce bis hin zu Cookies verständlich auf. Mit unserer rechtlichen Expertise helfen wir ta

̈glich tausenden Webseitenbetreibern und Agenturen dabei, ihre Webseiten und Online-Shops rechtssicher zu gestalten. Aus diesem Grund ist es oft nicht einfach für Webseitenbetreiber die unzähligen Vorschriften im Auge zu haben. eRecht24 kümmert sich darum, dass Sie auch ohne juristisches Know-How immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand sind und Ihre Website oder Ihren Online-Shop abmahnsicher betreiben können. eRecht24 bietet seinen Nutzern kostenlose Tools wie den Impressum- und den Datenschutz-Generator an. Als Mitglied bei eRecht24 Premium können Sie zusätzlich von weiteren zahlreichen Tools, Plugins und Vorlagen zur Absicherung Ihrer Website profitieren und an unserem monatlichen Live-Webinar teilnehmen.

15/10/2025

13/02/2025

Kostenlose Bilder für Ihre Website oder Social Media? Plattformen wie Pixabay oder Pexels bieten eine Vielzahl an Bildern unter der Creative Commons Zero Lizenz, die kommerziell genutzt und bearbeitet werden dürfen. Klingt perfekt, oder? Doch Vorsicht: Sind auf den Bildern Personen, Kunstwerke oder Markenlogos abgebildet, könnten Sie Rechte Dritter verletzen. So werden kostenlose Bilder schnell zum rechtlichen Risiko. Erfahren Sie mehr über die Lizenzbedingungen und wie Sie rechtliche Stolperfallen vermeiden!

11/02/2025

Wer ist der Urheber von KI-generierten Fotos, Texten oder Videos? Der Programmierer? Das Unternehmen hinter der KI? Oder vielleicht der Nutzer? Die Antwort mag überraschend sein: Keiner von ihnen! Da nur Menschen als Urheber gelten können, haben KI-generierte Inhalte keinen Urheber

07/01/2025

Achtung, Online-Händler! Ab dem 13. Dezember 2024 tritt die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) in Kraft und bringt bedeutende Änderungen mit sich. Eine der zentralen Neuerungen: In jedem Produktangebot müssen Sie nun gut sichtbar folgende Informationen direkt in der Produktbeschreibung angeben:

Herstellerangaben

Produktidentifikation inklusive Bild

Warn- und Sicherheitsinformationen

Das Bereitstellen dieser Informationen lediglich per Link oder PDF ist nicht ausreichend. Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Details direkt in der Produktbeschreibung aufgeführt sind, um den neuen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und Abmahnungen zu vermeiden.

05/01/2025

Nutzen Sie den Jahreswechsel für einen Impressums-Check! Ihr Impressum ist die rechtliche Basis Ihrer Website – aber sind alle Pflichtangaben vollständig? Dazu gehören:

1. Name des Unternehmens

2. Rechtsform

3. Name des Vertretungsberechtigten (z. B. Geschäftsführer)

4. Unternehmensanschrift

5. Kontaktangaben (E-Mail und Telefonnummer)

6. Registernummer und Registergericht

7. Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-IDPrüfen Sie jetzt Ihr Impressum und vermeiden Sie Abmahnungen im neuen Jahr. Mit dem eRecht24 Impressum-Generator geht das einfach und sicher!

03/01/2025

💡 Quiz - Auflösung: Nein. Es reicht nicht, ein Postfach im Impressum zu nennen. Sie müssen immer eine ladungsfähige Anschrift angeben, damit ihr Impressum rechtssicher ist.

01/01/2025

Sie möchten sicherstellen, dass Ihre Geschäftsgeheimnisse 2025 nicht in falsche Hände geraten? 🕵️‍♂️ Die Lösung liegt im „Non-Disclosure Agreement“ (kurz: NDA), auch bekannt als Vertraulichkeitsvereinbarung – Ihrem ultimativen Schutzschild für Unternehmensinfos!

Schützen Sie Ihr Know-how & verstehen Sie die Relevanz des NDA! 🔒

30/12/2024

Happy Birthday! Die DSGVO wird 2025 schon sieben Jahre alt und noch immer haben Webseitenbetreiber, Agenturen und Onlineshops nicht alle Pflichten umgesetzt.

28/12/2024

Gewährleistung und Garantie – kennen Sie den Unterschied? Gerade im Weihnachtsgeschäft ist es wichtig, Ihre Kunden richtig zu informieren. Während die Gewährleistung ein gesetzlicher Anspruch auf zwei Jahre bei mangelhaften Produkten ist, handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers. Dauer und Umfang der Garantie können individuell festgelegt werden. Stellen Sie sicher, dass Ihre Angebote rechtlich korrekt kommuniziert werden und vermeiden Sie Missverständnisse im Jahresendgeschäft!

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