INDat Report

INDat Report Der INDat-Report ist seit seinen Anfängen im Jahre 2001 das Magazin zum Insolvenz- und Restrukturie Der INDat-Report erscheint 10 mal jährlich.

Der INDat-Report ist seit seinen Anfängen im Jahre 2001 das Magazin zum Insolvenz- und Restrukturierungsgeschehen in Deutschland. Nachrichten rund um das Thema Insolvenz, Restrukturierung und Sanierung, Kongressberichte, Standpunkte zu aktuellen Themen und Statistiken.

Das Insolvenzverfahren hat in der breiten Öffentlichkeit aus vielerlei Gründen kein so gutes Image. Wer das Prozedere al...
01/07/2023

Das Insolvenzverfahren hat in der breiten Öffentlichkeit aus vielerlei Gründen kein so gutes Image. Wer das Prozedere als ungesicherter Gläubiger einmal erlebt hat, weiß, dass die Verfahren häufig nicht nur mit hohen Verfahrenskosten verbunden recht lange dauern, sondern dass die Quotenausschüttung viele Jahre nach Verfahrensbeginn auch recht dürftig ausfällt. Das muss nicht so sein, sagen Torsten Gutmann (PLUTA Rechtsanwalts GmbH), Thomas Mazur und Bianca Heyke (beide Deloitte): Sie schlagen einen zentralen vor, der für eine schnelle an die Gläubiger sorgt und auch das Verfahren an sich beschleunigt. Eine spannende Idee, die u. a. auch das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz interessieren sollte. Wie der Insolvenzfonds funktioniert, erklären die drei Autoren exklusiv im Titel des INDat Report 05_2023, der am 05.07.2023 als Digital- und Printausgabe erscheint.

Digitaler Rechtsstaat, Einsatz von KI in der Justiz und wie davon auch das Insolvenzgericht profitieren kann – dazu ein Interview mit dem Geschäftsführenden Vorstand des EDV-Gerichtstags e. V., PräsFG Dr. Anke Morsch (Vorsitzende) und MinDir a. D. Marie Luise Graf-Schlicker. Der kommende, 32. EDV-Gerichtstag ( ) findet vom 13.-15.09.2023 in Saarbrücken statt und diskutiert u. a. auch über den Einsatz von in der Justiz.

Über den Stand der am Hamburger Insolvenzgericht und den konsensualen Widerstand gegen die geplante Einführung von berichtet dessen Leiter RiAG Dr. Axel Herchen im Porträt in der Rubrik „Richter & Gerichte“. Außerdem spricht er über seine erste RES-Sache und über die seinerzeit ersten "Wegzugsfälle" aus Hamburg im Zuge des Bremer Modells und wie er darauf reagiert hat.

Und: Die neuesten BMJ-Pläne zu Zuständigkeitsverschiebungen an den Insolvenzgerichten von den Richtern auf die Rechtspfleger, um die Justiz zu entlasten, heißt es. Derzeit sind die Länder gefragt, sich dazu zu positionieren. Widerstand kommt bereits von den Insolvenzrichtern.

Außerdem neben dem der meistbestellten un d mit den umsatzstärksten Unternehmen betrauten Verwalter und Kanzleien und einem statistischen Update zum u. a. in der aktuellen Ausgabe mit über 80 Seiten: Ein Versäumnis der EU-Kommission, denn sie hatte die Protokolle der Expertengruppe für den RL-Vorschlag zur bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts anderthalb Jahre nach deren letzter Sitzung immer noch nicht veröffentlicht. Dabei sprachen auch Mitglieder der Expertengruppe davon, dass die Protokolle veröffentlicht worden seien, was aber nicht der Fall war. Auf Anfrage des INDat Report bei der EU-Kommission in Brüssel Anfang Juni 2023 geschah deren Veröffentlichung auf der Website nun vor wenigen Tagen. kann nicht nur hintergründig berichten und umfassend informieren, sondern den Dingen auch auf den Grund gehen und somit hin und wieder etwas bewegen …

In kurzer Zeit wieder insolvent und erneut  ? Dazu gibt es je nach Fall mehr oder weniger gute Gründe, die Palette reich...
31/05/2023

In kurzer Zeit wieder insolvent und erneut ? Dazu gibt es je nach Fall mehr oder weniger gute Gründe, die Palette reicht von exogenen Faktoren wie den Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs bis hin zu verschleppten Sanierungsmaßnahmen und einem überholten . Zu fünf jüngeren, wiederholten Eigenverwaltungen haben sich beteiligte Sachwalter und Sanierungsgeschäftsführer bereit erklärt, zu Fragen des INDat Report Rede und Antwort zu stehen und die Hintergründe ihrer Fälle zu erläutern: RA Dr. Christian Gerloff (GL Law), RA Stefan Meyer (Pluta), RA Dr. Gordon G. Geiser (Greenberg Traurig), RA Christian Plail (Schneider Geiwitz), RA Detlef Specovius (Schultze & Braun), RA Dr. Hans Schenk (Grub Brugger) und RAin Julia Kappel-Gnirs (hww). Losgelöst davon macht RA Dr. Dietmar Rendels (RST Rendels Körner Partner mbB) allgemeine kritische Anmerkungen zur wiederholten Eigenverwaltung, verbunden mit Vorschlägen zur Minimierung des Risikos einer .
Im Interview äußert sich WP Arndt Geiwitz (Schneider Geiwitz) als Generalbevollmächtigter der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH zu den Gründen der erneuten Eigenverwaltung, benennt eine Fehleinschätzung und erläutert, wie mit den jüngsten Sanierungsmaßnahmen in den kommenden drei Jahren das Geschäftsmodell auf sicheres Fundament gestellt werden soll.
„Die wahren Gründe der Krise im innerstädtischen “ mit „vielen hausgemachten Problemen“ thematisiert der ehemalige CEO von Galeria Kaufhof, Dr. Wolfgang Link (Horn & Company) in einem "Standpunkt", und skizziert, wie darauf Händler und auch damit befasste Restrukturierer und Insolvenzverwalter reagieren sollten.
Auch auf den aktuell 80 Seiten: Die Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID)-Mitgliedertagung mit den Vorstands- und Beiratswahlen, bei denen RA Dr. Christoph Niering als Vorsitzender bestätigt wurde und zuvor RA Dr. Sven-Holger Undritz überraschend als Gegenkandidat angetreten war. Zu den Gründen für diesen Schritt äußert sich Undritz in dieser Ausgabe.
Im Verwalterporträt RAin Dr. Elske Fehl-Weileder, seit 2005 bei Schultze & Braun und noch im selben Jahr zum ersten Mal als Verwalterin in Bayern bestellt, hat jüngst erstmals ein sog. 300-plus-Mitarbeiter-Unternehmen als Insolvenzverwalterin erhalten. Die Serie „Dienstleister & Spezialisten“ stellt dieses Mal den Be- und Verwerter HT Hanseatische Industrie-Consult mit deren Geschäftsführern Christoph Partzsch, Holger Haun und Tom Thomsen vor vor, die derzeit u. a. den Modekonzern Ahlers bewerten.
Außerdem im INDat Report 04_2023 das Kondensat aus fünf Fachkongressen: Fachtagung Unternehmenssanierung in Düsseldorf, Handelsblatt Jahrestagung Restrukturierung in Frankfurt am Main, VID-Mitgliedertagung in Leipzig, Bodensee Rechtstage in Konstanz und Norddeutscher Insolvenzrechtstag in Hamburg.
Alles im Detail zu erfahren und nachzulesen ab 31.05.2023 in der Print- oder Digitalausgabe INDat Report 04_2023.

Eine Premiere zu § 133 InsO, zur Neuausrichtung der   durch den IX. Zivilsenat des BGH, denn: Zum ersten Mal äußert sich...
20/03/2023

Eine Premiere zu § 133 InsO, zur Neuausrichtung der durch den IX. Zivilsenat des BGH, denn: Zum ersten Mal äußert sich der VorsRiBGH a. D. Prof. Dr. Godehard Kayser schriftlich zur neuen Rechtsprechung seines ehemaligen Kollegiums – im INDat Report 02_2023, der am 23.03.2023 als Print- und Digitalausgabe mit 90 Seiten erscheint. Handelt es sich bei der Neuausrichtung etwa um eine Verzwergung der Vorsatzanfechtung oder eher um die notwendige Korrektur einer aus dem Ruder gelaufenen ?
Um im Ruder-Bild zu bleiben: Der Richtlinienentwurf zur bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts ist sicherlich derzeit das wichtigste Projekt für das BMJ in Sachen Insolvenz- und Restrukturierungsrecht. Dazu äußert sich Dr. Marco Buschmann (FDP) im Gespräch mit dem INDat Report. Er sieht bei dem EU-Vorschlag noch viele offene Fragen und eine Menge Gesprächsbedarf. Zum Thema Berufsrecht für Insolvenzverwalter antwortet Buschmann nur in zwei kurzen Sätzen. Beim StaRUG könne man fast von einem idealen sprechen, sagt der Minister, denn es erreiche seine Ziele sogar ohne seine tatsächliche Anwendung.
Den beleuchten vier Standpunkte, summa summarum eher kritisch als lobend: Sandra Parthie (Institut der deutschen Wirtschaft e. V.) skizziert als dessen Vertreterin die Position des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, der Repräsentanz der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft; RiAG Dr. Stephan Beth konzentriert sich als Insolvenzrichter auf den Titel zur Liquidation zahlungsunfähiger ; RA Frank Grell (Latham & Watkins) und RA Dr. Marvin Knapp (Freshfields Bruckhaus Deringer) fokussieren sich für TMA – Gesellschaft für Restrukturierung – TMA Deutschland e.V. auf das Pre-pack-Verfahren und auf das KKMU-Liquidationsverfahren; RA Klaus Kollbach findet als einer der wenigen Kommentatoren lobende Worte zu den EU-Harmonisierungsplänen für Kleinstunternehmen.
Wie angekündigt in dieser Ausgabe die genaue Betrachtung der vom ZEFIS und INDat Report für 2022 erhobenen StaRUG-Fälle nach den 24 Restrukturierungsgerichten aufgeschlüsselt. RA Olaf Spiekermann (Brinkmann & Partner) unternimmt als Leiter dieses ZEFIS-Projekts den Versuch, die Ergebnisse ein Stück weit zu deuten und zu erklären – die 27 angezeigten StaRUG-Vorhaben und die drei eingeleiteten im Jahr 2022.
Wie immer redaktionelle Porträts über Akteure des Restrukturierungs- und Insolvenzgeschehens: in der Reihe Verwalter & Berater RA/Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann und RA Dr. Christian Kaufmann (beide PLUTA Rechtsanwalts GmbH). In der Serie & Spezialisten dieses Mal die Greenfield Industrial GmbH und deren Geschäftsführer Ron Alexander.
Und auch dieses Mal wieder als Verlag INDat präsent auf dem Deutschen Insolvenzrechtstag (Deutscher Anwaltverein (DAV)) in Berlin vom 22. bis 24.03.2023 mit eigenem Stand (Nummer 16): Wir stehen dort bereit für Austausch und Gespräche sowie mit einem großen Stapel des neuen INDat Report.

Fünf für jeden? Fünf eröffnete Insolvenzverfahren über jur. Personen je Verwalter wäre das Resultat, wenn es eine rein z...
30/01/2023

Fünf für jeden? Fünf eröffnete Insolvenzverfahren über jur. Personen je Verwalter wäre das Resultat, wenn es eine rein zahlenmäßig gleichmäßige Bestellung gäbe. Die für das Jahr 2022, die am 01.02.2023 in der Print- und Digitalausgabe INDat Report 01_2023 mit redaktionellem Teil auf über 100 Seiten erscheint, weist 1223 Verwalter aus, die eröffnete Verfahren über jur. Personen erhalten haben. Wer zu den Top-300-Verwaltern zählt, hat sieben oder mehr Fälle bekommen, der meist bestellte Verwalter vereint 59 Verfahren. Rechnet man alle IN- und IK-Verfahren in 2022 zusammen, waren 2079 Verwalter im Einsatz.
Und wie häufig waren Restrukturierungsbeauftragte im Einsatz? Auch im zweiten Geltungsjahr des stellt sich die Frage, ob die seinerzeit für 2021 vom INDat Report ermittelten 22 angezeigten RES-Sachen und fünf SAN-Sachen im vergangenen Jahr übertroffen wurden? In Absprache mit dem INDat Report hat das Rheinland-pfälzische Zentrum für Insolvenzrecht und Sanierungspraxis (ZEFIS) und RA Olaf Spiekermann als dessen Leiter für das StaRUG-Projekt die Ermittlung dieser Frage übernommen, da die Ergebnisse auch einer wissenschaftlichen Betrachtung unterzogen werden sollen. Die ersten Zahlen erscheinen im INDat Report 01_2023, die Auswertung aller Fragebögen erfolgt dann im INDat Report 02_2023 zum Deutschen Insolvenzrechtstag. Das vorweg: Es gab einen Zuwachs der angezeigten RES-Sachen, hingegen sind die Sanierungsmoderationen auf drei Fälle abgefallen. Und: Wieder haben sich alle 24 an der Befragung beteiligt, vielen Dank dafür!
Schreckensszenario? In einigen Jahren deutlich mehr eröffnete Insolvenzverfahren bei viel weniger bestellten Insolvenzverwaltern? Wenn der EU-Richtlinienvorschlag mit dem i. d. R. verwalterlosen Liquidationsverfahren für so umgesetzt würde, befürchten viele Verwalter eine für sie bedrohliche Verschiebung. Wir berichten über das Webinar der Europagruppe der ARGE Insolvenzrecht & Sanierung im DAV, deren Mitglieder RA Daniel Fritz, RA Patrick Ehret, RA Ivo-Meinert Willrodt, RA Peter Hoegen, RA Axel W. Bierbach, RA Dr. Andreas Spahlinger und RA Florian Bruder eine erste Analyse des RL-Vorschlags vorgenommen und vor allem den KKMU-Plan genau unter die Lupe genommen haben. Spanien hat übrigens zum 01.01.2023 das verwalterlose KKMU-Verfahren eingeführt – Xavier Garcia Esteve, Niederlassungsleiter der Kanzlei Pluta in Spanien, berichtet über diese Reform, für die man einen Kompromiss gefunden hat. Auch ein Webinar des NIVD zur Harmonisierung des Insolvenzrechts mit Prof. Dr. Stephan Madaus Madaus hat den RL-Vorschlag kritisch beleuchtet und bewertet. Prof. Dr. Reinhard Bork äußert sich zudem dazu, was der Verzicht auf harmonisierte Gläubigerränge für einen Mindeststandard im Insolvenzanfechtungsrecht bedeutet. Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) wurde bereits vom EWSA in Brüssel zum RL-E angehört, am 20.02.2023 lädt das BMJ zu einer Gesprächsrunde ein.
Und: Die Diskussion um das Verwalterberufsrecht hat mit dem jüngsten Vorschlag des VID für eine eigenständige Verwalterkammer einen überraschenden Schub erhalten, denn die Verwalterverbände hatten im BMJ am 12.09.2022 eigentlich eine Lösung unter dem Dach der BRAK als Kompromiss angekündigt. Im Interview äußert sich die NIVD-Vorsitzende RAin Dr. Susanne Berner, was dieser Verstoß für die gemeinsame Verwalterlinie bedeutet. Auch zur Lektüre im INDat Report 01_2023 u. a. empfohlen: Der Sondersachverständige RA Prof. Dr. Lucas F. Flöther klärt bei der Rickmers Holding AG eventuelle Haftungsansprüche und RA Horst Piepenburg erwirkt gerichtlich, dass PwC Handakten herausrücken muss.

Update der Restrukturierungs- und Insolvenzbranche im neuen INDat Report 10_2022Täglich frisches Obst reicht nicht (mehr...
12/12/2022

Update der Restrukturierungs- und Insolvenzbranche im neuen INDat Report 10_2022
Täglich frisches Obst reicht nicht (mehr), um Talente zu gewinnen und zu halten. Der Titel des INDat Report 10_2022, der am 14.12.2022 als Print- und Digitalausgabe auf 82 Seiten erscheint, beleuchtet den Fachkräftemangel in der Restrukturierungs- und Insolvenzbranche und wie diese Ressourcenknappheit am besten zu managen ist. Noch relativ neu, effektiv und nachhaltig für Unternehmen: der Chief Transformation Officer (CTO), der bei gut gemachtem Job den späteren CRO und Insolvenzverwalter ersetzen kann. Und: Ein StaRUG-Verfahren für einen Solaranlagenbetreiber, das Kollateralschäden vermieden hat.

Ist das denn möglich, ein verwalterloses Insolvenzverfahren? Dieser Gedanke ist hierzulande alles andere als willkommen ...
03/11/2022

Ist das denn möglich, ein verwalterloses Insolvenzverfahren? Dieser Gedanke ist hierzulande alles andere als willkommen und vorstellbar, aber der Befund „zu teuer, zu lang und damit zu uneffektiv“ vor allem für Verfahren von Klein- und Kleinstunternehmen führt in Brüssel bei den anstehenden weiteren Harmonierungsbestrebungen und in internationalen wissenschaftlichen Untersuchungen zu solchen Überlegungen. Darüber hinaus gibt es weitere nur scheinbar fixierte Stellschrauben, die sich drehen ließen, um ein zügigeres und kostengünstigeres Insolvenzverfahren im zu schaffen. Im Titelbeitrag des INDat Report 09_2022, der am 03.11.2022 als Print- und Digitalausgabe erscheint, unternimmt Autor RA Klaus Kollbach eine differenzierte Bestandsaufnahme und sondiert, welche eingefahrenen Abläufe und Aufgaben im Insolvenzverfahren auf dem Prüfstand stehen sollten und wie sie im Sinne des Gläubigerinteresses optimiert werden könnten.
„Erfolge verdienen eher und überzeugender eine Vergütung als bloßes Bemühen oder gar Scheitern“, schreibt RA Prof. Dr. Volker Römermann, CSP in seinem Standpunkt und unterbreitet einen Vorschlag, wie der Insolvenzverwaltung um ein Erfolgshonorar ergänzt werden könnten, denn bei der anwaltlichen Beratung ist seit Kurzem ein Erfolgshonorar zulässig. SanInsKG: Ob die Verkürzung des Prognosezeitraums für die Überschuldungsprüfung spürbare Folgen für die Massen haben wird, diese These beleuchtet RA Dr. Volker Hees. Stimme aus der Wirtschaft: Auch wenn die wiederholte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vom Tisch ist, plädiert Dr. Peer-Robin Paulus vom Verband DIE FAMILIENUNTERNEHMER dafür, die Antragspflicht bei dennoch zeitweise auszusetzen – und begründet diesen Vorschlag aus Sicht eines Wirtschaftsverbands. Auf den 82 Seiten gibt es auch einen Bericht über die immer noch laufenden, vielschichtigen Auseinandersetzungen zwischen dem Herausgebergremium der ZGR und dem ehemaligen Mitherausgeber Prof. Dr. Heribert Hirte, die immer größere Kreise zu ziehen scheinen. Und schließlich neben neun Tagungsberichten und der Serie " & Spezialisten" mit der impro Immobilienverwertung GmbH das Porträt eines Verwalters, der zu den Top 30 zählt und dabei als seltene Ausnahme „nur“ Dipl.-Kfm. ist: Dr. Max Liebig.
Der Verlag INDat ist auf dem Deutschen des Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) vom 02.-04.11.2022 in Berlin mit einem Stand präsent – und dem INDat Report 09_2022 und dem zeitgleich erschienenen Handbuch 2023, dem Who´s who der Restrukturierungs- und Insolvenzbranche, das zudem mit Such- und Blätterfunktion ständig aktualisiert auf www.der-indat.de zu finden ist. Betrachten Sie sich eingeladen zum Gespräch mit uns vor Ort.

INDat: Fakten, Recherche und Meinung vom Fach auf 74 Seiten: Am 28.09.2022 erscheint der INDat Report 08_2022 als Print-...
26/09/2022

INDat: Fakten, Recherche und Meinung vom Fach auf 74 Seiten: Am 28.09.2022 erscheint der INDat Report 08_2022 als Print- und Digitalausgabe.
Wer freut sich nicht, wenn er einen renommierten Preis erhält? Eine Auszeichnung als bester Anwalt bzw. Berater und Verwalter oder Top-Kanzlei in den Bereichen Restrukturierung und Insolvenzrecht hebt den bzw. die Bepreisten heraus und soll ein Signal an Mitbewerber, Mandanten und Auftraggeber senden. Der INDat Report hat die viel beachteten -Rankings von brand eins, Capital, Chambers and Partners, Focus, Handelsblatt/Best Lawyers, Juve und Legal 500 im Hinblick auf die Unterschiede in der Methodik, auf die Kosten für die Nutzungsrechte des Logos und den Nutzen für Marketing und Eigenbewerbung näher beleuchtet. So gibt es Rankings und mit einem engen Kreis der Ausgezeichneten und solche, bei denen gefühlt jeder ins rutscht – beide Ansätze werfen eine Reihe von Fragen auf, denen wir nachgegangen sind. Neben vielen Beispielen, wer mit welcher Begründung zu den Auserwählten zählt, berichten ausgezeichnete Verwalter/Berater darüber, welche Kosten-Nutzen-Abwägung sie im Umgang mit den Top-Rankings pflegen, das sind: RA Rüdiger Wienberg (hww hermann wienberg wilhelm), RA Martin Lambrecht (Lambrecht) und RA Dr. Tjark Thies (REIMER Rechtsanwälte). Im Übrigen hat ein renommierter Ranking-Anbieter auf die mehrmalige Anfrage des INDat Report nicht reagiert, doch bitte die Methodik näher zu erläutern – wie hoch die Kosten für dessen Logo-Nutzungsrechte sind, haben wir demzufolge nicht von ihm erfahren.
Recherche und Interview: Einblicke in die BMJ-Runde zum Berufsrecht mit einer überraschenden BRAK-Ankündigung. Und: Ein vierseitiges Interview mit Dr. Sascha Haghani (Roland Berger) zu der geplanten Verkürzung der Prognosezeiträume, zur Geschäftsmodelltransformation, den Grenzen staatlicher Hilfsmaßnahmen und zu den neuesten Erkenntnissen aus der Restrukturierungsstudie 2022 von Roland Berger. Sowie: Steuern und Corona – StBin und Verwalterin Dorit Aurich (Eckert) beleuchtet (schlummernde) Risiken und Chancen durch Corona-Hilfen und – auf der Basis der ersten verfügbaren Daten und Statistiken.
Ganze Tage auf wenige Minuten konzentriert: Berichte über die -Jahrestagung in Berlin, die -Premiere in Mainz, den Deutschen Privatinsolvenztag, die -Sanierungskonferenz in Heidelberg und das Kölner Symposium für Europäisches und Internationales Insolvenzrecht.
Praktiker im Porträt: Neben der regelmäßigen Porträtreihe (dieses Mal Verwalter & Kanzleien mit Florian Stapper, Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi, Jörg Schädlich) Start der weiteren Porträtreihe „Dienstleister & Spezialisten: Zum Auftakt das redaktionelle Porträt über den Distressed M&A-Dienstleister Sigma Corporate Finance (Soenke Schulz).

INDat Report 07_2022 als Print- und Digitalausgabe
29/08/2022

INDat Report 07_2022 als Print- und Digitalausgabe

INDat: Fakten, Hintergründe und Meinungen auf 60 Seiten – am Mittwoch (31.08.2022) erscheint der INDat Report 07_2022 als Print- und Digitalausgabe.

Titel: Aus 3 mach 1, so ist Schleswig-Holstein verfahren, als es kürzlich beschloss, drei Insolvenzgerichte auf eines zu konzentrieren. Ein Vorbote oder Einzelgänger? Die Argumente der Flächenländer, warum sie nicht konzentrieren, sind bekannt. Aber die Fakten haben sich verändert: So waren rd. 50 Gerichte im ersten Halbjahr 2022 mit keinem bis fünf Unternehmensinsolvenzen (jur. Pers.) befasst – zu wessen Nutzen ist dieser rudimentäre Praxisbezug? Wir haben eine Autorin gebeten, die alle Pro und Contra kennt, vor neuem Hintergrund Überlegungen anzustellen, wie Anreize für eine zu schaffen sind, um „Verlustängste“ zu kompensieren. Und wer könnte durchdachte Vorschläge besser formulieren als MinDir a. D. Marie Luise Graf-Schlicker?

Apropos Insolvenzgerichte: Es soll mehr oder weniger häufig vorkommen, dass die Gerichte externe bitten, doch einen Blick auf den Verwaltervergütungsantrag zu werfen, deren Einschätzungen dann in die Vergütungsfestsetzung einfließt. Contra legem? Einen aktuellen Beschluss des LG Dresden nimmt Dr. Johannes Holzer zum Anlass, dieses heiße Eisen anzufassen.

Im Gespräch: Wozu schon wirklich schon alles gesagt wurde, ist das Verwalterberufsrecht. Am 12.09.2022 findet dazu eine wohl weichenstellende -Runde statt. NIVD-Vorsitzende RAin Dr. Susanne Berner und VID-Vorsitzender Dr. Christoph Niering zeigen Kompromisslösungen für die Verbände auf, während die weiterhin auf Unbeweglichkeit pocht. Alles dreht sich darum, wer die sog. Stelle wird, ein selbstverwaltendes Gremium oder das Bundesamt für Justiz - oder etwa beides?

Hintergrund: Für großes Aufsehen in der Praxis sorgte das -Urteil vom 28.06.2022 (II ZR 112/21), demnach die auch auf Basis eines an mehreren Tagen ermittelten Liquiditätsstatus nachgewiesen werden kann, was die retrograde Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit z. B. in Anfechtungsprozessen sehr beeinflussen wird. Eine betriebswirtschaftliche Analyse dieses Urteils nehmen WP/StB Michael Hermanns und WP/StB Constantin Frenking (beide Buth & Hermanns) vor.

Nachwuchsprobleme? In einem Schwerpunkt auf zwölf Seiten stellen wir die Hochschulen und deren in einer Gesamtübersicht vor, die die besten Grundlagen für einen Job im Kontext RSI bieten. Acht Interviews mit Alumni, Lehrbeauftragten, Professoren und einem großen Arbeitgeber vertiefen den Blick auf die praxisbezogenen Bachelor- und Masterabschlüsse: Prof. Dr. Karl-Wilhelm Giersberg, RA Wilken Beckering, RAin Caroline Pluta, Prof. Dr. Tobias Huep, Dr. Alexander Jaroschinsky, Dipl.-Wirt.-Ing. Götz Rachner, RA Dr. Christoph Niering und Dipl.-Kfm. Benedikt M. Garçon LL.M.

Diese fünf Themen gedacht als Appetizer auf den kommenden INDat Report, wir freuen uns wie immer auf Ihre Resonanz und den Austausch.

In der aktuellen Ausgabe INDat Report 06_2022
01/08/2022

In der aktuellen Ausgabe INDat Report 06_2022

Wieder schwarz auf weiß im INDat Report 06_2022 ab 03.08.2022: Über die paradoxe Insolvenzsituation ist schon viel gesagt worden, Krisen überschatten die Wirtschaft, während die auf niedrigstem Niveau verharren. Die Auswirkungen auf die Insolvenzverwalter zeigt die Ausgabe von INDat Statistik mit ihren (nach Verfahren und Umsätzen) für das erste Halbjahr 2022 und Fokus auf die Personen- und Kapitalgesellschaften: 3011 Verfahren gab es zu verteilen. Wer mindestens drei eröffnete Verfahren über Personen- und Kapitalgesellschaften vorweisen konnte, zählt inzwischen zu den „Top 300 Verwalter“.
Unsere Erhebung für 2021 hatte ergeben, dass es 1221 Verwalter und 608 Kanzleien gibt, die IN-Verfahren bearbeiten. Zählt man alle eröffneten IK- und IN-Verfahren für 2021 zusammen, wurden diese auf 2152 Verwalter bzw. auf 1148 verteilt. Dass ein Konzentrationsprozess bei den Verwaltern in den letzten Jahren stattgefunden hat, verdeutlichen auch die Zahlen: In 2016 gab es 1488 bzw. 711 Kanzleien für IN-Verfahren und insgesamt 3557 Verwalter bzw. 1241 Kanzleien.
Und wie sieht es bei den Gerichten aus? Bis auf einen kleinen Konzentrationsschub in Schleswig-Holstein, bei dem sich zwei kleinere einem größeren anschließen werden, zeigt die Halbjahresstatistik, dass sich sieben Insolvenzgerichte nur mit einer insolventen jur. Person im halben Jahr befasst haben, eines mit keinem Fall, gefolgt von vielen mit zwei Fällen bis 30.06.2022.
Für den redaktionellen Teil von INDat Statistik hat Dr. Sven-Holger Undritz (White & Case LLP) einen sehr persönlichen und bewegenden Nachruf auf Bettina Schmudde verfasst. Vom EIRC in Brüssel („Europäische Harmonisierung in Zeiten globaler Krisen“) berichtet David Loszynski (Heuking Kühn Lüer Wojtek), über das Oberbayerische Insolvenzwochenende („Aussprache zu Störgefühlen“) hat Maximilian Hallberg (MHBK Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen) einen Beitrag geschrieben und der Verfasser über den Mannheimer Insolvenzrechtstag („Mehr erzielen als nur die schwarze Null“). Außerdem: Premierenbericht über den Live-Podcast der DAV-Arge Insolvenzrecht und Sanierung zum Thema „Fortführungs- und Liquiditätsplanung in der Krise“ sowie ein Interview mit der neuen Präsidentin von TMA Europe, Eva Ringelspacher (Deloitte). In der Summe macht das 110 Seiten in der Print- und Digitalausgabe, schwarz auf weiß und mehr.

Im INDat Report 05_2022
05/07/2022

Im INDat Report 05_2022

Aktuell, hintergründig und meinungsstark drückt sich im neuen INDat Report 05_2022 (erscheint am 06.07.2022 als Print- und Onlineausgabe) auf 72 Seiten u. a. so aus:
Vorhersagen sind schwierig, vor allem in Krisenzeiten wie jetzt. Das betrifft auch den im Zusammenhang mit der . Es gibt Vorschläge von Kreis und Deutschland, diesen Zeitraum temporär zu verkürzen. Geht das so einfach? Im Titelbeitrag geht WP/StB Michael Hermanns (Buth & Hermanns) dieser Frage sowohl insolvenzrechtlich als auch handelsrechtlich nach. Gerade die handelsrechtlichen Implikationen gilt es bei dieser Frage im Auge zu behalten, um zu klären, ob aus zwölf Monaten so einfach sechs bzw. drei Monate werden können.
Noch weit weg oder doch schon ganz nah? Um den Einfluss von -Faktoren auf die (Re)-Finanzierung von Unternehmen in der Krise zu beleuchten, hat der INDat Report neun Experten befragt und deren Einschätzungen zusammengeführt: RA Dr. Moritz Püstow und RA Jan Gerrit Kehbel (beide KPMG Law), Dr. Ingo Garczorz (Deloitte), TMA-Vorsitzender Oliver Kehren (Morgan Stanley), Prof. Dr. Wolfgang Portisch (Hochschule Emden/Leer), RA Dr. Nikolai Warneke (Noerr), Bert Stinner (Deutsche Bank AG) sowie WP/StB Bernhard Steffan (Ebner Stolz) und WP/StB Dr. Henrik Solmecke für den FAS des IDW e. V. Eines ist klar: ESG-Kriterien fließen immer mehr bei Entscheidungen über die Darlehensvergabe in der Krise ein, neue Herausforderungen für Restrukturierer und Insolvenzverwalter.
zu insolvenzrechtlichen Grundlagen plant nun auch der e. V. Der Ausschuss Betriebswirtschaft unter Leitung von RAin Jutta Rüdlin (BRRS) und wesentlicher Mitwirkung von RA/Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann (Pluta) hat eine 15-seitige Empfehlung zur „einfachen und transparenten“ Ermittlung der vorgelegt. Die Kernaussagen zusammengefasst im INDat Report.
Und: Der dienstälteste Insolvenzrechtspfleger am AG Düsseldorf, Erdmann, Moderator und Kontrolleur des eröffneten Verfahrens, im ausführlichen Porträt.
Sowie: Das Editorial („Liegt die Lösung in der Schublade?“) widmet sich kommentierend dem für Insolvenzverwalter, dazu neue Fakten zu der langwierigen Verbändediskussion sowie ein Interview mit dem BAKinso-Vorstand: „Aufruf an die Gerichte, das Listen einzustellen“.

In der aktuellen Ausgabe des INDat Report 04_2022
22/05/2022

In der aktuellen Ausgabe des INDat Report 04_2022

Wieder ein Update der Restrukturierungs- und Insolvenzbranche im INDat Report 04_2022, der am 25.05.2022 mit 60 Seiten als Print- und Digitalausgabe erscheint. Sie stehen stellvertretend für die nächste Generation der Restrukturierungsberater und Insolvenzverwalter bzw. für die Kombination beider Tätigkeiten in einer Person: RAin Annamia Beyer (Lambrecht Rechtsanwälte), RAin Dr. Franziska Kramer (Görg), RAin Dr. Marlene Ruf (Kirkland & Ellis) und RAin Dr. Janina Ruster (White & Case) gehören der NextGen-Gruppe von TMA Deutschland an, in der sich der Nachwuchs der unter 40-Jährigen austauscht, vernetzt und fortbildet. Frauen sind in den Tätigkeitsbereichen Restrukturierung und Insolvenz bekanntermaßen in der Minderheit, aber das hat das Quartett nicht davon abgehalten, sich in dieser Domäne zu behaupten und zu etablieren. Die vier Praktikerinnen berichten im Titel der Ausgabe über ihren Berufseinstieg, prägende Fälle und spannende Mandate, den besonderen Reiz ihrer Arbeit, die Bedeutung von Netzwerken und was ihre Generation ausmacht und worauf sie Wert legt.
Nach dem StaRUG-Praxisreport über den Fall Eterna und über den Karlsruher Fall, bei dem ausländische Steuerforderungen gestaltet werden konnten, behandelt der aktuelle Praxisreport den Fall einer Hamburger Salatbar. RA Henning Sämisch und RA Dr. Sebastian Deichgräber (beide SHNF) zeigen auf, dass der präventive Restrukturierungsrahmen auch für KMU/KKMU geeignet sein kann.
Verfahrenskennzahlen beschäftigen Insolvenzverwalter und deren Kanzleien schon lange. Gefragt sind sie von einigen Insolvenzgerichten, anscheinend aber weniger von Gläubigern, die sich eher nur für das „eigene“ Verfahren interessieren. Taugt das System der Verfahrenskennzahlen dennoch zur Leistungskontrolle und zum Wettbewerb unter den Verwaltern? Wie sieht es mit einer groß angelegten Vergleichbarkeit der Kennzahlen aus? Fünf Stimmen aus der Praxis liefern dazu konkrete Vorschläge und kritische Anmerkungen.

In der nächsten Ausgabe des INDat Report 03_2022
22/04/2022

In der nächsten Ausgabe des INDat Report 03_2022

Drei Appetizer zum INDat Report 03_2022, der am 27.04.2022 als Printausgabe und in digitaler Version mit 90 Seiten erscheint: Bei Teilen der Praktiker sorgt die höchstrichterliche Neuausrichtung der für großes Unbehagen, in Kürze verlangt es nach einer gründlichen Betrachtung und Schlussfolgerungen, denn das 2017 reformierte muss fünf Inkrafttreten (am 05.04.2017) evaluiert werden. Diese Untersuchung hat das BMJ noch nicht in die Wege geleitet, so erklärte es auf Anfrage. RA Joachim Büttner (BRRS) hat bereits einige Überlegungen aus Verwaltersicht zur anstehenden Evaluierung im Titelbeitrag „Verschärft abgestumpft“ angestellt. Der 19. Deutsche 2022 (Kongressbericht auf zehn Seiten ebenfalls in dieser Ausgabe) debattierte auch darüber, ob die Entwicklung des Anfechtungsrechts in die falsche Richtung geht.
In Fortsetzung des Beitrags „Konsequente im Insolvenzverfahren“ (INDat Report 04_2020, S. 12 ff.) liefert Autor RA Klaus Kollbach im Schwerpunkt „Weitere Impulse für eine Digitalisierung des Insolvenzverfahrens“ und geht der Frage nach, ob das besondere Anwaltspostfach ( ) und das besondere Behördenpostfach ( ) für das Insolvenzverfahren eher ein Fortschritt oder Rückschritt bedeuten. Einbezogen in den Beitrag wurden Statements von drei Landesjustizministerien sowie des BMJ und von den drei IT-Dienstleistern Andre Koppel Software GmbH, Rummel Software GmbH und STP Informationstechnologie GmbH. Deren komplette Interviews mit dem INDat Report stehen ab Mittwoch frei zugänglich auf www.der-indat.de rechts unter „Hintergrund“.
Das kennt bekanntermaßen noch nicht so viele Fälle (siehe dazu die Erhebung aller StaRUG-Fälle aus dem Jahr 2021 in INDat Report 01_2022, S. 74 ff.). Daher bieten bestimmte, komplexe Konstellationen Blaupausen für die Praxis, so auch die Gestaltung ausländischer Steuerforderungen, die in einem Karlsruher StaRUG-Verfahren jüngst gelungen ist. Die RA Dr. Frank Schäffler und RA Dr. Ulrich Lägler (beide Grub Grugger) schildern in ihrem Praxisreport, wie sie eine präventive Lösung gefunden haben.

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