24/09/2026
In der Gemeinderatssitzung am 22.09.2026 ging es unter anderem um die Übernahme einer knapp 20 Jahre alten PV-Anlage durch die Gemeinde – zum symbolischen Kaufpreis von einem Euro.
Mit der Übernahme gehen sämtliche Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Anlage auf die Gemeinde über. Dazu gehört auch das Recht, die künftig anfallenden Einspeisevergütungen zu vereinnahmen. Die Gemeinde übernimmt die Anlage im derzeitigen „gebrauchsfähigen Zustand“; zugleich entfällt die bisherige Rückbauverpflichtung des bisherigen Nutzers.
Ein Punkt in der Sitzungsvorlage klingt zunächst attraktiv: Für das Jahr 2027 wird mit einem rechnerischen Jahreserlös von rund 12.700 Euro gerechnet. Weiter heißt es:
„Nach derzeitiger Einschätzung“ besteht 2027 noch ein Anspruch auf Einspeisevergütung.
Grundlage der Berechnung sind ein geschätzter Jahresertrag von rund 25.800 kWh und eine Einspeisevergütung von 0,4921 Euro/kWh. Daraus ergeben sich rechnerisch rund 12.700 Euro. Die Verwaltung weist selbst darauf hin, dass die tatsächlich erzielbaren Einnahmen vom tatsächlichen Stromertrag und den für die Anlage geltenden Vergütungssätzen abhängen.
Doch die Frage, wie wirtschaftlich der weitere Betrieb einer knapp 20 Jahre alten technischen Anlage wirklich ist, wird dadurch noch nicht beantwortet.
Genau deshalb hatte ich vorab eine Anfrage eingereicht: Wie ist der technische Zustand? Welche Leistung brachte die Anlage in den vergangenen Jahren? Welche Wartungen und Reparaturen wurden durchgeführt? Welche Kosten kommen künftig auf die Gemeinde zu? Was kosten Rückbau und Entsorgung?
Hinzu kommt: Es steht im Raum, einen Batteriespeicher für die Schule anzuschaffen. In der Sitzung konnte jedoch noch kein konkreter Preis für einen solchen Speicher genannt werden. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass dafür auch die vorhandenen Wechselrichter ausgetauscht werden müssten.
Aus meiner Sicht die Rechnung vollständig betrachtet werden: mögliche Einnahmen aus der Einspeisung und mögliche Einsparungen durch einen späteren Eigenverbrauch des erzeugten Stroms für die Schule – etwa auch für eine Kühlung im Sommer – auf der einen Seite. Auf der anderen Seite stehen mögliche Investitionen, Wartung und Reparaturen, neue Wechselrichter, gegebenenfalls ein Batteriespeicher sowie irgendwann Rückbau und Entsorgung.
Erst wenn alle relevanten Daten zu Einnahmen, Einsparungen und Folgekosten vorliegen, lässt sich seriös beurteilen, ob und wie wirtschaftlich der Weiterbetrieb für die Gemeinde ist.
Dass meine Fragen erst am Morgen der Sitzung vorlagen, habe ich ausdrücklich entschuldigt. Beruflich war es mir vorher nicht möglich. Die vorherige Übersendung war aber auch ein Entgegenkommen: Ich hätte diese Fragen genauso während der Sitzung stellen können. So bestand zumindest noch die Möglichkeit, sich darauf vorzubereiten.
Umso mehr hat mich irritiert, dass zunächst die kurzfristige Einreichung kritisiert wurde. Die zweite Bürgermeisterin äußerte zudem sinngemäß, sie fühle sich seit einem halben Jahr durch E-Mails belästigt.
Sachliche Nachfragen eines Gemeinderatsmitglieds zu einer Beschlussvorlage sind für mich jedoch keine Belästigung, sondern Teil unserer Aufgabe.
Ich verstehe mein Mandat nicht als „Freizeit-Gemeinderätin“, die nur von einer Veranstaltung zur nächsten zieht. Für mich bedeutet dieses Mandat, Vorlagen kritisch zu prüfen, nachzufragen und verantwortungsvoll zu entscheiden – auch wenn Fragen manchmal unbequem sind.
Genau darum geht es mir auch bei der Photovoltaikanlage. Photovoltaik als solche stelle ich nicht infrage – wir haben selbst eine PV-Anlage auf unserem Dach. Entscheidend ist für mich, dass vor einer solchen Übernahme die finanziellen Verpflichtungen, möglichen Einnahmen und Folgekosten bekannt sind. Nur auf dieser Grundlage kann eine verantwortungsvolle Entscheidung getroffen werden.
Allein die AfD-Fraktion sah die Übernahme unter diesen Voraussetzungen kritisch. Alle anderen stimmten für die Übernahme der Anlage.
Dabei hätte man den Tagesordnungspunkt auch vertagen können, bis die offenen technischen und wirtschaftlichen Fragen geklärt sind. Es ging nicht darum, Photovoltaik grundsätzlich abzulehnen, sondern darum, vor einer Entscheidung zu wissen, was die Gemeinde übernimmt und welche Folgekosten entstehen können.
Gerade wenn wir über Steuergeld entscheiden, sollten wir erst die Fakten kennen – und dann entscheiden.