23/08/2026
Seit dem 1. April 2025 steht die finanzielle Unterstützung für neu eingereiste ukrainische Geflüchtete in Deutschland vor einer deutlichen Änderung. Die Bundesregierung plant, diesen Personenkreis künftig nicht mehr über das Bürgergeld, sondern über das Asylbewerberleistungsgesetz zu unterstützen. Damit wären die Leistungen geringer und auch die Zuständigkeit würde sich von den Jobcentern weg verlagern. Ziel der Reform ist laut Bundesregierung, Arbeitsanreize zu erhöhen und Menschen schneller in Beschäftigung zu bringen. Gleichzeitig gibt es Kritik von Sozialverbänden und Kommunen, die Nachteile für Integration und soziale Absicherung befürchten. Die Debatte darüber bleibt deshalb kontrovers – zwischen dem Wunsch nach mehr Eigenständigkeit und der Frage nach ausreichender Unterstützung. ([bundesregierung.de][1])