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die Plattform, die Euch mit den neuesten News der deutschen Freizeitparkgeschichte auf dem Laufenden hält. Frankfurt, 05.01.2025
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Wir berichten über News aus Freizeitparks / Volksfesten, bloggen Berichte und Stories, sowie werden von nun an auch per Video präsent sein Bei uns findet ihr die Neuheiten, die Attraktionen, spannende Fotoberichte (auf Instagram und Facebook), Livestreams, Q&A's, Gewinnspiele und vieles mehr. Eure Nachrichten werden in der Regel rund um die Uhr beantwortet - auch Nachts, wenn dies uns möglich ist. Teilnahmebedingungen für unsere Gewinnspiele:

§ 1 Gegenstand
1. Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise regeln die Teilnahme an dem Gewinnspiel des Veranstalters (hier: ParkExplorer) durch die Teilnehmer sowie die Erhebung und Nutzung der von den Teilnehmern erhobenen oder mitgeteilten Daten.

2. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

3. Teilnehmen dürfen alle Nutzer (ab 16 Jahren) mit einem privaten Facebook-Account, Accounts aus denen ersichtlich ist, dass diese nur zu Gewinnspielzwecken dienen, werden ausgeschlossen. Der Einsendeschluss für Gewinnspiele wird bei dem offiziellen Post zum Gewinnspiel bekanntgegeben. Im Anschluss werden die/der Gewinner/in ermittelt und auf Facebook mittels Kommentar unter ihrem Post, oder in einem separaten Post bekanntgeben. Bei Gewinnspielen, die mit einer Nachrichtenfunktion einhergehen, gibt es einen separaten Post.

§ 2 Nutzungsrechte, Freistellung und Verantwortlichkeit

1. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet die von den Teilnehmern bereit gestellten Inhalte (zum Beispiel Bilder & Videos) auf potentielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt diese abzulehnen, wenn die Inhalte nach seiner sachgerechten Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen.

2. Mit dem Bereitstellen von Inhalten, insbesondere Bildern, erklären die Teilnehmer, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind, also entweder von ihnen stammen oder sie die Einwilligung der Urheber sowie der auf Bildern und Videos abgebildeten Personen eingeholt haben.

3. Die Teilnehmer stellen den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der den Teilnehmern bereit gestellten Inhalte entstanden sind. Sie erklären sich bereit, den Veranstalter in jeder zumutbaren Form bei der Abwehr dieser Ansprüche zu unterstützen.

4. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Einreichungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, der Auslosung, Abwicklung und Präsentation der Teilnehmerbeiträge von dem Veranstalter in Online- wie Offlinemedien (zum Beispiel im Printbereich) genutzt, verbreitet sowie auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich gemacht werden. Für diese Zwecke ist es dem Veranstalter ebenfalls erlaubt, die Einreichungen zu bearbeiten und falls dies erforderlich ist, Dritten Nutzungsrechte an ihnen einzuräumen. Diese Einräumung von Rechten erfolgt unentgeltlich sowie ohne räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkung.

§ 3 Abwicklung

1. Die Teilnehmer werden zeitnah über Facebook benachrichtigt und um die Erfüllung der 3 gestellten Bedingungen gebeten.

2. Die Übergabe des Gewinnes erfolgt postalisch. Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Ein Teilnehmer kann auf den Gewinn verzichten. In diesem Fall rückt an seine Stelle der nächste Teilnehmer in der Gewinnrangfolge nach. Die Übergabe der Gewinne wird individuell mit den Teilnehmern abgestimmt, erfolgt aber zu 90% postalisch, per einfachem Briefversand.

3. Die Nachteile die sich aus dem Nichtzusenden (z.B. Streik, höhere Gewalt) oder der Zusendung falscher Kontaktdaten oder dem Nichteinlösen des Gutscheins / Gewinns ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer. In Einzelfällen kann eine zweite Zusendung erfolgen, sofern die erste Zustellung wieder bei uns eingetroffen ist.

4. Nicht teilnehmen dürfen Mitarbeiter der Facebookseite ParkExplorer, deren Angehörige. Die Teilnahme über Gewinnspiel-Promoter oder Gewinnspiel-Firmen ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 4 Gewährleistungsausschluss

1. Der Veranstalter weist darauf hin, dass das Gewinnspiel aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet oder entfernt werden kann, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen.

2. Hierzu können technische Probleme, Regeländerungen oder Entscheidungen durch Facebook gehören.

§ 5 Haftung

1. Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer 5 folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.

2. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

3. Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

5. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

§ 6 Datenschutz

1. Der Veranstalter erhebt und nutzt die Daten der Teilnehmer nur soweit dies gesetzlich erlaubt ist oder die Teilnehmer darin einwilligen. Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes.

2. Daten werden von den Teilnehmern durch den Veranstalter nur erhoben und dienen der Gestaltung, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels. Dazu gehören insbesondere die allgemeinen Informationen des Nutzers auf Facebook wie der Name des Teilnehmers. Sollten weitere Daten für diese Zwecke erhoben werden, wird dies den Teilnehmern vor der Teilnahme ersichtlich mitgeteilt.

3. Auf schriftliche oder in Textform mitgeteilten Anforderung hin, können die Teilnehmer vom Veranstalter jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten bei dem Veranstalter gespeichert sind, können deren Berichtigung sowie Löschung verlangen und Datennutzungseinwilligungen widerrufen. Hinsichtlich des Umgangs mit Ihren persönlichen Daten verweisen wir zudem auf unsere Datenschutzerklärung.

§ 7 Hinweise und Bedingungen von Facebook

1. Neben diesen Teilnahmebedingungen wird das Verhältnis zwischen dem Veranstalter, dem Teilnehmer und Facebook durch die Teilnahmebedingungen https://www.facebook.com/terms.php und die Datenschutzregeln von Facebook bestimmt: https://www.facebook.com/privacy.

2. Die Teilnehmer können gegenüber Facebook keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Gewinnspiels oder Teilnahme am Gewinnspiel entstehen.

3. Die Teilnehmer erkennen an, dass das Gewinnspiel in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird bzw. in keiner Verbindung zu Facebook steht.

4. Alle Informationen und Daten, die durch die Nutzung des Gewinnspiels oder beim Gewinnspiel durch die Teilnehmer mitgeteilt oder von diesen erhoben werden, werden nur dem Veranstalter und nicht Facebook bereit gestellt.

5. Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des Gewinnspiels sind an den Veranstalter und nicht an Facebook zu richten.

🎉 ʜᴀᴘᴘʏ ʙɪʀᴛʜᴅᴀʏ ᴛᴏ ᴜꜱ 🎉2011:ᴍᴀɴ ɴᴇʜᴍᴇ ᴇɪɴ ᴘᴀᴀʀ ᴍᴇɴꜱᴄʜᴇɴ & ᴇɪɴᴇ ʜᴀɴᴅᴠᴏʟʟ ɪᴅᴇᴇɴ ᴜᴍ ꜱᴇɪɴ ʜᴏʙʙʏ Üʙᴇʀ ᴅɪᴇ ᴡᴇɪᴛᴇ ᴡᴇʟᴛ ᴠᴏɴ ꜱᴏᴄ...
01/10/2026

🎉 ʜᴀᴘᴘʏ ʙɪʀᴛʜᴅᴀʏ ᴛᴏ ᴜꜱ 🎉

2011:
ᴍᴀɴ ɴᴇʜᴍᴇ ᴇɪɴ ᴘᴀᴀʀ ᴍᴇɴꜱᴄʜᴇɴ & ᴇɪɴᴇ ʜᴀɴᴅᴠᴏʟʟ ɪᴅᴇᴇɴ ᴜᴍ ꜱᴇɪɴ ʜᴏʙʙʏ Üʙᴇʀ ᴅɪᴇ ᴡᴇɪᴛᴇ ᴡᴇʟᴛ ᴠᴏɴ ꜱᴏᴄɪᴀʟ ᴍᴇᴅɪᴀ & ᴄᴏ. ᴀɴ ᴅᴇɴ ᴍᴀɴɴ ᴢᴜ ʙʀɪɴɢᴇɴ. ᴅɪᴇ ᴇʀꜱᴛᴇ ɪᴅᴇᴇ ᴡᴀʀ „ᴄᴏᴀꜱᴛᴇʀʀɪᴅᴇꜱᴀɴᴅᴍᴏʀᴇ“ ᴅɪᴇ ɢᴇʙᴏʀᴇɴ ᴡᴜʀᴅᴇ…

2012:
ᴀᴜꜱ ᴅᴇᴍ ꜱᴛᴀʀᴛᴘʀᴏᴊᴇᴋᴛ ᴡᴜʀᴅᴇ ᴍɪᴛ ᴅᴇʀ ᴢᴇɪᴛ ᴅᴀɴɴ „ᴄᴏᴀꜱᴛᴇʀꜱᴛᴀʟᴋ“. ᴅɪᴇ ɪᴅᴇᴇɴ ᴡᴀʀᴇɴ ɴᴀᴄʜ ᴡɪᴇ ᴠᴏʀ ᴜɴɢᴇʙʀᴏᴄʜᴇɴ ᴜɴᴅ ᴍᴀɴ ꜱᴘʀᴜᴅᴇʟᴛᴇ ɴᴜʀ ꜱᴏ ᴠᴏʀ ɪᴅᴇᴇɴ. ꜰᴀᴄᴇʙᴏᴏᴋ ᴡᴀʀ ᴅᴀꜱ ᴢᴡᴇɪᴛᴇ ᴢᴜʜᴀᴜꜱᴇ ᴠᴏɴ ᴜɴꜱ.

2014:
ᴀʟꜱ ᴀʟʟᴇɪɴɪɢᴇʀ ɪɴʜᴀʙᴇʀ ɴᴀʜᴍ ɪᴄʜ ᴅᴀɴɴ „ᴄᴏᴀꜱᴛᴇʀꜱᴛᴀʟᴋ“ ɪɴ ᴏʙʜᴜᴛ ᴜɴᴅ ʜᴀʙᴇ ᴍɪᴛ ᴍᴇɪɴᴇɴ ᴄᴏ-ᴀᴅᴍɪɴꜱ ᴜɴᴅ ᴍᴏᴅᴇʀᴀᴛᴏʀᴇɴ ᴇɪɴᴇ ᴋʟᴇɪɴᴇ ꜱᴇɪᴛᴇ ᴀᴜꜰɢᴇʙᴀᴜᴛ, ᴡᴇʟᴄʜᴇ ɪᴍᴍᴇʀ ᴍᴇʜʀ ᴀᴜꜱ / ᴠᴏɴ ꜰʀᴇɪᴢᴇɪᴛᴘᴀʀᴋꜱ ᴜɴᴅ ᴠᴏʟᴋꜱꜰᴇꜱᴛᴇɴ ʙᴇʀɪᴄʜᴛᴇᴛᴇ, ᴀʙᴇʀ ᴀᴜᴄʜ ᴅɪᴇ ɴᴇᴡꜱ ᴅɪᴠᴇʀꜱᴇʀ ᴘᴀʀᴋꜱ / ꜰᴇꜱᴛᴇ ᴀᴜꜰᴀʀʙᴇɪᴛᴇᴛᴇ ᴜɴᴅ ᴀɴ ᴅᴇɴ ᴍᴀɴɴ / ᴅɪᴇ ꜰʀᴀᴜ ʙʀᴀᴄʜᴛᴇ.

ab 2016 / 2017:
5 ᴊᴀʜʀᴇ ᴡᴀʀᴇɴ ᴡɪʀ ɴᴜɴ ᴀᴜꜰ ᴅᴇᴍ ᴍᴀʀᴋᴛ ᴜɴᴅ ᴡᴜʀᴅᴇɴ ᴠᴏɴ ɪᴍᴍᴇʀ ᴍᴇʜʀ ꜰʀᴇɪᴢᴇɪᴛᴘᴀʀᴋꜱ ᴢᴜ ᴇᴠᴇɴᴛꜱ ᴇɪɴɢᴇʟᴀᴅᴇɴ, ꜱᴇɪ ᴇꜱ ᴘʀᴇꜱꜱᴇᴋᴏɴꜰᴇʀᴇɴᴢᴇɴ, ɴᴇᴜᴇɴ ᴀᴛᴛʀᴀᴋᴛɪᴏɴᴇɴ ᴏᴅᴇʀ ᴏᴅᴇʀ ᴏᴅᴇʀ…

2025:
11 ᴊᴀʜʀᴇ - ᴜɴᴅ ɪᴄʜ ʜᴀᴛᴛᴇ ᴅɪᴇ ɪᴅᴇᴇ ᴍᴇɪɴᴇʀ ꜱᴇɪᴛᴇ ᴇɪɴᴇɴ ɴᴇᴜᴇɴ ɢʟᴀɴᴢ ᴢᴜ ɢᴇʙᴇɴ ᴜɴᴅ ꜰᴏʀᴍɪᴇʀᴛᴇ ᴀʟʟᴇꜱ ᴍɪᴛ ᴅᴇʀ ᴢᴇɪᴛ ᴜᴍ, ꜱᴏ ᴅᴀꜱ „ᴘᴀʀᴋᴇxᴘʟᴏʀᴇʀ“ ɢᴇʙᴏʀᴇɴ ᴡᴜʀᴅᴇ. ᴇꜱ ꜰᴏʟɢᴛᴇ ᴀᴜᴄʜ ᴍᴇɪɴᴇ ᴇʀꜱᴛᴇ ᴇɪɴʟᴀᴅᴜɴɢ ɪɴ ᴇɪɴᴇɴ ᴘᴀʀᴋ ᴀᴜꜱꜱᴇʀʜᴀʟʙ ᴅᴇᴜᴛꜱᴄʜʟᴀɴᴅꜱ.

2026:
12 ᴊᴀʜʀᴇ ᴍᴇɪɴᴇ ꜱᴇɪᴛᴇ / 15 ᴊᴀʜʀᴇ ɢᴇꜱᴀᴍᴛ - ᴜɴᴅ ɪᴄʜ ᴍᴀɢ ᴅᴀꜱ ɢᴀɴᴢᴇ ɴᴏᴄʜ ᴡᴇɪᴛᴇʀ ᴠᴏʀᴀɴ ʙʀɪɴɢᴇɴ. ɪᴍᴍᴇʀ ᴍᴇʜʀ ꜰᴏʟʟᴏᴡᴇʀ ʙᴇᴋᴀᴍ ᴅɪᴇ ꜱᴇɪᴛᴇ ᴍɪᴛ ᴅᴇʀ ᴢᴇɪᴛ. ᴢᴡᴀʀ ᴋᴇɪɴᴇ ᴛᴀᴜꜱᴇɴᴅᴇ ᴡɪᴇ ᴀɴᴅᴇʀᴇ - ᴀʙᴇʀ ɪᴍᴍᴇʀʜɪɴ.

in 2027:
ɪɴ ᴅɪᴇꜱᴇᴍ ᴊᴀʜʀ ᴇʀꜰᴏʟɢᴛ ᴅᴀɴɴ ᴇɴᴅʟɪᴄʜ ᴡɪᴇᴅᴇʀ ᴅᴇʀ ᴀᴜꜰʙᴀᴜ ᴇɪɴᴇʀ ᴇɪɢᴇɴᴇɴ ʜᴏᴍᴇᴘᴀɢᴇ, ᴜᴍ ᴀᴜᴄʜ ʜɪᴇʀ ᴢᴜ ᴢᴜ ᴀɢɪᴇʀᴇɴ ᴜɴᴅ ɴᴏᴄʜ ᴍᴇʜʀ ᴢᴜ ʙɪᴇᴛᴇɴ

ᴡɪʀꜱᴛ ᴅᴜ ᴍɪᴄʜ ᴀᴜᴄʜ ɪɴ ᴅɪᴇꜱᴇᴍ ᴊᴀʜʀ ᴡᴇɪᴛᴇʀ ʙᴇɢʟᴇɪᴛᴇɴ?

HANSA-PARK|Card 2027 Der Kauf vor Saisonende lohnt sich!Während des Aktionszeitraums (bis zum 24. März 2027) ist die HAN...
30/09/2026

HANSA-PARK|Card 2027

Der Kauf vor Saisonende lohnt sich!

Während des Aktionszeitraums (bis zum 24. März 2027) ist die HANSA-PARK|Card zum Aktionspreis für € 120,- pro Person erhältlich.

Das Null-Euro-Parken (bei Kauf bis zum 25. Oktober 2026) bzw. das ermäßigte Parken (bei Kauf bis 24. März 2027) für alle, die zum Kaufzeitpunkt 18 Jahre alt sind, bleiben unverändert bestehen.

Daher unser Tipp für alle volljährigen Gäste: Nicht lang zögern und die Saisonkarte 2027 jetzt zum Aktionspreis inkl. kostenfreiem Parken sichern. Nur bis 25.10.2026 möglich (Es gilt das Datum des Zahlungseingangs)! Ab 26. Oktober gilt zwar weiterhin der Aktionspreis, dann aber lediglich inkl. ermäßigtem Parken für die erwachsenen. Außerdem sparen Sie gegenüber dem regulären Preis von €140,- ab Saisonbeginn 2027.

Die Saisonkarte 2027 wird mit Saisonbeginn 2027 aktiviert und genutzt werden können.

Die Saison 2027 beginnt am 25. März und endet am 24. Oktober 2027.

❗️ ausführliche Infos:

https://www.hansapark.de/saisonkarten?language=de

In der Saison 2027 öffnet wieder ein Aussichtsturm im Hansa Park - als Hersteller kommt FUNTIME ins SpielHier ein paar F...
30/09/2026

In der Saison 2027 öffnet wieder ein Aussichtsturm im Hansa Park - als Hersteller kommt FUNTIME ins Spiel

Hier ein paar Fragen & Antworten, wieso weshalb und warum - an & von das Ehepaar Leicht

❓Mit der Ankündigung des Buddenbrook-Turms hat der HANSA-PARK auch den Einzug seines neuen Wahrzeichens verkündet. Wie ist das zu verstehen?

❗️Das ist relativ einfach. Er knüpft in seiner Funktion und aufgrund des Standortes an das ehemalige Wahrzeichen Holsteinturm an. Er bringt das zurück, was so viele Besucher noch in ihren Herzen tragen: Den schönsten Blick über die Lübecker Bucht und die angrenzende holsteinische Schweiz so ganz ohne Stress und Trubel. Einfach nur zum Staunen und Genießen. Der Buddenbrook-Turm wird ebenso wie der Highlander und der KÄRNAN schon von weit her sichtbar sein. Anders als der Holsteinturm fügt er sich allerdings sehr viel besser in unser Dachthema „Die Hanse“ ein. Das liegt an seinem eigenen Thema und seinem Design.

❓Der Turm und der Bahnhof sehen nicht unbedingt typisch hanseatisch, wie zum Beispiel das Buddenbrookhaus, aus. Wie ist es zu dem Design gekommen?

❗️Der Bahnhof hat in der Tat keine typische Fassade aus Lübeck oder Travemünde. Auch der Turm weist nichts Städtisches auf. Wie Sie sich aber denken können, knüpft das Design des Turms an das Buch an: Wir befinden uns in dem Teil des Buchs, in dem Hanno Buddenbrook mit seiner Mutter Gerda in Begleitung von Ida Jungmann die Sommerferien in Travemünde verbringt. Dort gab und gibt es einen Wintergarten, der dem jetzt ehemaligen Kurhaus angeschlossen ist, und von Thomas Mann als Glasveranda bezeichnet wird. Hier speiste Gerda Buddenbrook zu Abend, während Hanno bereits schon im Bette lag. Und genau diese Glasveranda war die Inspiration für das Design. In Zusammenarbeit mit der Firma FUNTIME und dem renommierten Wintergartenhersteller VOWISOL haben wir gemeinsam das jetzige Design für Bahnhof und Gondel finden und umsetzen können.

❓Warum FUNTIME?

❗️Wir wissen aus Erfahrung, dass die Firma FUNTIME stets hochwertige und gut durchdachte Attraktionen anbietet. Hinzukommend war sie bereit, sich auf unser bisher nicht dagewesenes Design einzulassen und so ist dann quasi der erste Aussichtsturm Typ Wintergarten entstanden. Für uns die absolut perfekte Kombination: Ausgereifte Technik auf dem Stand der Zeit und zeitloses Design, das sich nachhaltig bei uns in den Park einfügt. Erlauben Sie uns noch ein Wort zur Firma FUNTIME: Wir wissen es sehr zu schätzen, dass trotz des schweren Verlustes von FUNTIME-Gründer Walter Pohndorfer im Juni 2026 - und damit während der Produktionsphase des Turms - alle Beteiligten sein Lebenswerk fortsetzen und insbesondere während der schweren Zeit des erstens Schocks stets diszipliniert und mit dem unbeugsamen Geist des Zusammenhalts weitergemacht haben. Wir hätten es ihm sehr gewünscht, dass er den Buddenbrook-Turm noch hätte erleben dürfen.

❓Wieso ausgerechnet die Buddenbrooks? Es gibt doch noch andere schöne Bücher.

❗️Das stimmt. Es gibt viele großartige Bücher. Gleichwohl: Es gibt unseres Wissens nach kein anderes Buch von so hohem literarischem Wert, welches mit Lübeck und den hanseatischen Kaufmannsleuten so verbunden ist wie das über die Familie Buddenbrook. Immerhin wurde Thomas Mann für dieses Werk mit dem Nobelpreis für Literatur ausgezeichnet. Es ist zudem ein großartiger Verdienst, dass die Buddenbrooks auch über hundert Jahre nach Erscheinen des Buchs immer noch in Lübeck so präsent sind.

Hinzu kommt, dass der HANSA-PARK sich mit seinem Thema „Die HANSE in EUROPA“ und seiner Lage in Sierksdorf mitten in den Mann’schen bzw. Buddenbrook’schen Gefilden befindet. Die Nähe zu Lübeck und Travemünde quasi in Sichtweite – wer sonst könnte so authentisch einen Aussichtsturm der Extraklasse bieten wie der HANSA-PARK? Und warum sollten wir, die wir sehr gerne selber auch Geschichte und Geschichten verbinden, eine eigene hanseatische Geschichte schreiben, wenn es bereits eine Nobelpreis-ausgezeichnete gibt? Last but not least, freuen wir uns, dass wir mit dem BBT – das ist der interne Spitzname - auch darauf aufmerksam machen, dass es in Schleswig-Holstein großartige Künstler von nationalem und internationalem Rang gab und gibt. Thomas Mann steht stellvertretend für sie alle.

❓Warum der Platz, an dem er stehen wird?

❗️Zum einen, weil er baurechtlich dort stehen darf. Zum anderen aber ist es uns so, als sei der Platz des ehemaligen Holsteinturms von Anbeginn für ihn bestimmt gewesen. Noch bevor wir wussten, dass der Holsteinturm uns verlassen muss. Ja, gar noch bevor es den Holsteinturm überhaupt gab und die Hanseatisierung des Parks begonnen hat. Manche Dinge fügen sich einfach auf ganz wundersame Weise zusammen. Und ganz abgesehen davon: Der BBT dürfte auch gar nicht woanders stehen. Er gehört in den HANSA-PARK und er gehört an den Platz zwischen Lübeck und den künftigen Seebädern der Ostsee. Zwischen Holstentor und Aquarena also. Besser geht’s nun wirklich nicht. Auch thematisch nicht, denn die Glasveranda aus dem Roman befindet sich in Travemünde etwas abseits des Trubels und der Vorderreihe – ebenso wir unser Turm und sein Bahnhof.

❓Wer kann alles mitfahren?

❗️Der Buddenbrook-Turm ist grundsätzlich für alle geeignet, die Freude daran haben - einschließlich der Rollstuhlfahrer. Für den Fall eines Prüfstopps und eines begleiteten Ausstieges wird es eine Vorkehrung geben, die den Rollstuhlfahrern den sicheren und unspektakulären Ausstieg ermöglicht. Die Höhe der Investition für diese spezielle Sicherheitsvorkehrung liegt bei rund einer viertel Millionen Euro. Die Kosten für den Einbau und die kommenden zusätzlichen Prüfungen und Wartungen sind hierbei noch nicht berücksichtigt. Mit dem BBT machen wir nicht nur einen großartigen Blick auf die Ostsee möglich, sondern wir machen auch einen großen Schritt in Sachen Inklusion.

❓Wird die Fahrt oder der Anstehbereich auch musikalisch unterlegt sein? Was erwartet uns?

❗️Es werden beide Bereiche musikalisch unterlegt werden und es wird auch gelesene Passagen aus dem Buch geben. Alles ist durch das Buch gesetzt. Mit dem Buddenbrook-Turm befinden wir uns in den Sommerferien, die in Travemünde verbracht wurden. Und wie in jedem mondänen Seebad von damals, fanden auch in Travemünde regelmäßige Kurkonzerte statt, die stets äußerst beliebt waren. Außerdem spielt Musik eine große Rolle in der Familie Buddenbrook. Denn mit Gerda Buddenbrooks Leidenschaft hierfür, zog auch ihre Stradivari in die Familie ein. Gerda ist eine hochbegabte Musikerin, spielt mit beispielloser Hingabe. Diese Passion gibt sie ihrem Sohn Hanno weiter. So besuchen beide beispielsweise sogar am Vorabend eines Schultages von Hanno mit großer Begeisterung die Oper. Sie merken, in dem Werk von Thomas Mann gibt es reichlich Musikalisches zu entdecken. Den ersten Eindruck von der für uns komponierten Musik haben Sie bereits ja schon im Ankündigungs-Trailer bekommen. Wir glauben, dass sie sehr gelungen ist und zu hundert Prozent auf das Erlebnis Buddenbrook-Turm einzahlen wird.

Vom 10.10.2026 - 25.10.2026 findet wieder das Herbstzauber-Foodfestival statt - mit einer Vielzahl von Angeboten und dem...
30/09/2026

Vom 10.10.2026 - 25.10.2026 findet wieder das Herbstzauber-Foodfestival statt - mit einer Vielzahl von Angeboten und dem Food-Dorf jeweils ab 17:30 Uhr

Herbst / Erntedank im Hansa Park:hier ein paar Impressionen
30/09/2026

Herbst / Erntedank im Hansa Park:
hier ein paar Impressionen

Ein besonderer Abend bei der TRAUMATICA – Creator EditionAm Sonntag, 27. September 2026, wurde TRAUMATICA zum Treffpunkt...
28/09/2026

Ein besonderer Abend bei der TRAUMATICA – Creator Edition

Am Sonntag, 27. September 2026, wurde TRAUMATICA zum Treffpunkt der Content-Szene. Rund 400 geladene Gäste, darunter über 100 Creator aus Deutschland, Frankreich und der Schweiz, erlebten die exklusive „TRAUMATICA – Creator Edition“ und einen besonderen Abend zwischen Horror, Challenges und Live-Entertainment. Im Mittelpunkt standen Knossi, MontanaBlack, Zarbex und Max Schradin, die das Event auf Twitch begleiteten und ihre Communities unmittelbar mit auf das Gelände nahmen. In verschiedenen Challenges mussten sich die vier den Horror-Attraktionen, Live-Darstellern und zahlreichen Schreckmomenten von TRAUMATICA stellen. Neben den Livestreams bot die Creator Edition den Gästen die Gelegenheit, die düstere Welt von TRAUMATICA in besonderer Atmosphäre zu erleben und eigenen Content direkt vor Ort zu produzieren.

Produziert wurde die „TRAUMATICA – Creator Edition“ von MACK Media in Zusammenarbeit mit der DLS Consulting GmbH. Die Veranstaltung war Teil des Jubiläumsjahres unter dem Motto „20 Jahre Horror – 10 Jahre TRAUMATICA“.

TRAUMATICA läuft noch bis zum 7. November 2026 und bietet Besuchern an ausgewählten Veranstaltungstagen zahlreiche Horror-Attraktionen, Live-Darsteller und düstere Erlebniswelten.

Traumatica
Europa-Park
Marc Terenzi
Jens Knossalla

Freizeitpark Toverland / Attractiepark Toverland informiert Wir starten etwas Neues bei Winter Feelings! 🤩 Vom 28. Novem...
23/09/2026

Freizeitpark Toverland / Attractiepark Toverland informiert

Wir starten etwas Neues bei Winter Feelings! 🤩 Vom 28. November bis zum 16. Dezember 2026 kannst du an allen Mittwochen und Wochenendtagen GRATIS nach Toverland kommen. Genieße Millionen funkelnder Lichter und stimmungsvolles Entertainment, völlig kostenlos. ✨

In diesem Zeitraum zahlst du pro Attraktion, das nennen wir Pay-per-ride. 🎠 Du kaufst ganz einfach eine digitale Stempelkarte, holst dir Fahrten und scannst diese bei den Attraktionen und Shows! Du entscheidest also selbst, wofür du bezahlst. 🙌 Ideal, wenn du zum Beispiel derjenige bist, der auf die Taschen aufpasst, ein echter Weihnachtsfan bist oder ihr in deiner Gruppe ganz unterschiedliche Wünsche habt. 🎄

Erfahre hier alles darüber: ➡️ toverland.com/payperride

🎉 Diese Aktion ist Teil von 25 Jahre Toverland. In unserem großen Jubiläumsjahr haben wir uns viele besondere Aktionen einfallen lassen. Und diese gehört definitiv dazu!

Vom 1. Oktober bis 1. November wird es im Familienpark schaurig-schön –mit neuer Geisterbahn, Gruselpfad und großem Zusa...
23/09/2026

Vom 1. Oktober bis 1. November wird es im Familienpark schaurig-schön –
mit neuer Geisterbahn, Gruselpfad und großem Zusatzprogramm an vier Wochenenden

Kleine Hexen, Zauberer und Monster müssen in diesem Jahr nicht bis zum 31. Oktober warten: Im Magic Park Verden beginnt Halloween bereits am Donnerstag, 1. Oktober 2026. Bis zum 1. November verwandelt sich der Familienpark in eine geheimnisvolle Herbstwelt mit schaurig-schöner Dekoration, leuchtenden Wegen und zahlreichen Halloween- Erlebnissen. Dabei bleibt der Park seinem bewährten Motto treu: „Grusel ohne Grauen“ –Halloween speziell für Familien mit Kindern bis etwa zwölf Jahren.

Anders als bei klassischen Halloween-Events stehen im Magic Park keine drastischen
Schockeffekte oder Horrorinszenierungen im Mittelpunkt. Stattdessen dürfen sich kleine
Halloween-Fans auf eine fantasievolle Atmosphäre freuen, in der es durchaus ein bisschengruseln darf, ohne dass der Spaß verloren geht.

Mit neuer Geisterbahn durch den Halloween-Oktober

Für Abwechslung sorgt auch 2026 eine neue Halloween-Attraktion. Nachdem im
vergangenen Jahr das „Spukschloss“ Premiere feierte, wartet diesmal mit dem Geisterdorf
eine neue, hochkarätige Geisterbahn auf die Besucher. Damit entwickelt der Magic Park sein
Halloween-Angebot weiter und bietet auch Familien, die bereits im vergangenen Jahr dabei
waren, etwas Neues.

Ebenfalls zum Halloween-Erlebnis gehört der Gruselpfad, der kleine und große Besucher in
eine geheimnisvolle Welt entführt. Dazu wird der Park passend zur Jahreszeit aufwendig
dekoriert. Gerade wenn es am Nachmittag langsam dunkler wird, sorgen Lichter und
herbstliche Dekoration für eine besondere Atmosphäre.

An vier Wochenenden wird bis 21 Uhr gefeiert
Die Höhepunkte der Halloween-Zeit sind die insgesamt acht verlängerten Kinder-Halloween-
Tage an vier aufeinanderfolgenden Freitagen und Samstagen. Dann wird das Programm noch
einmal deutlich erweitert: Kinderschminken, das Gestalten eigener Zauberstäbe und weitere
Mitmachaktionen sorgen für Abwechslung.
Auf der großen Halloween-Bühne im Fabulus-Theater können die kleinen Gäste außerdem
selbst zu den Stars werden und ihre Kostüme bei der Kostüm-Modenschau präsentieren.
Mitmachen lohnt sich dabei gleich doppelt: Jedes teilnehmende Kind erhält als Geschenk eine
Freikarte für einen weiteren Besuch im Magic Park Verden.

An diesen acht Tagen bleibt der Magic Park außerdem drei Stunden länger als regulär
geöffnet – von 10:00 bis 21:00 Uhr. So können Familien den Park auch nach Einbruch der
Dunkelheit erleben, wenn beleuchtete Wege und die Halloween-Dekoration eine ganz andere
Stimmung schaffen.

Die verlängerten Kinder-Halloween-Tage finden statt am:

• Freitag, 9. und Samstag, 10. Oktober
• Freitag, 16. und Samstag, 17. Oktober
• Freitag, 23. und Samstag, 24. Oktober
• Freitag, 30. und Samstag, 31. Oktober
Das gesamte Halloween-Angebot sowie das zusätzliche Programm an den verlängerten
Kinder-Halloween-Tagen sind im regulären Parkeintritt enthalten.

Halloween in den Herbstferien – täglich geöffnet
Besonders viel Gelegenheit für einen herbstlichen Familienausflug gibt es während der
Herbstferien in Niedersachsen und Bremen vom 10. bis 25. Oktober. Während der Magic
Park außerhalb der Ferien regulär von Mittwoch bis Sonntag geöffnet ist, öffnet er während
der Herbstferien sogar täglich seine Tore. Familien sind damit nicht auf die Wochenenden
angewiesen, sondern können auch montags und dienstags in die Halloween-Welt eintauchen.
Geisterbahn, Gruselpfad und die herbstlich-schaurige Gestaltung machen Halloween dabei
über den gesamten Zeitraum erlebbar. Wer darüber hinaus das umfangreichere Kinder-
Halloween-Programm erleben und den Park bis 21 Uhr besuchen möchte, kann seinen
Ausflug gezielt auf einen der verlängerten Kinder-Halloween-Tage am Freitag oder Samstag
legen.

„Mit unserem Kinder-Halloween möchten wir gerade jüngeren Kindern die Möglichkeit
geben, Halloween auf ihre Art zu erleben. Es darf geheimnisvoll und auch ein bisschen
gruselig sein, aber immer so, dass der Spaß für die ganze Familie im Vordergrund steht. Mit
der neuen Geisterbahn und den langen Halloween-Abenden gibt es auch für Familien, die
schon in den vergangenen Jahren bei uns waren, wieder Neues zu entdecken“, sagt Bastian
Lampe, Geschäftsführer des Magic Park Verden.

Magic Park Verden
Fellerhoffs Geisterstadt (Geisterdorf)
Fellerhoffs Geisterdorf
RitterRost - Magic Park Verden

Adresse

Frankfurt

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 22:00
Dienstag 08:30 - 22:00
Mittwoch 08:30 - 22:00
Donnerstag 08:30 - 22:00
Freitag 08:30 - 23:00
Samstag 08:30 - 22:30
Sonntag 10:00 - 21:00

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