20/12/2025
Schlappen für Ex-Innenministerin Faeser und Thüringer VS-Chef Kramer
Die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erleidet eine Niederlage nach der anderen vor Gericht. Nach der Aufhebung des Verbots gegen das Magazin Compact im Juni 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht nun auch die Verbotsverfügung gegen die Gruppe "Hammerskins Deutschland" gekippt. Diese Urteile legen eine problematische Verbotswillkür offen: Überhastete und formal fehlerhafte Entscheidungen des Innenministeriums, die letztlich vor der Justiz scheitern und den Rechtsstaat in Frage stellen.
Compact-Verbot: Ein Schlag ins Wasser
Im Sommer 2024 hatte Faeser das Magazin Compact mit großem Aufwand verboten, inklusive Razzien und Beschlagnahmen. Sie stufte es als zentrales Medium ein, das angeblich die verfassungsmäßige Ordnung gefährde. Doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob das Verbot im Juni 2025 auf. Die Richter urteilten, dass die beanstandeten Inhalte nicht prägend genug seien, um ein Verbot zu rechtfertigen. Die Pressefreiheit wiege schwerer als die Annahmen des Ministeriums.
Dieses Urteil war eine klare Rüge für Faesers Vorgehen: Kritiker sprechen von politisch motivierter Zensur, die nun gerichtlich korrigiert werden musste. Für Faeser eine demütigende Blamage, die ihre Amtszeit als Innenministerin überschattet.
Nun die sogenannten Hammerskins: Formale Pleite aus Inkompetenz.
Nur Monate später der nächste Rückschlag: Am 19. Dezember 2025 kippte dasselbe Gericht das Verbot der "Hammerskins Deutschland", das Faeser 2023 erlassen hatte. Begleitet von bundesweiten Razzien in zehn Ländern sollte dies ein "harter Schlag" sein. Doch die Richter stellten fest: Es gab gar keine bundesweite Dachorganisation, die der Bund verbieten durfte. Die Kompetenz liegt bei den Ländern, ein grundlegender formaler Fehler des Ministeriums.
Das Gericht prüfte nicht einmal die inhaltlichen Vorwürfe, weil bereits die Zuständigkeit fehlte. Das Ministerium konnte keine ausreichende bundesweite Struktur nachweisen. Wieder eine Verbotsverfügung, die als rechtswidrig eingestuft wurde. Dies wirft ein schlechtes Licht auf die Vorbereitung im Innenministerium. Die Konsequenz: Regionale Gruppen können vorerst weiter agieren, und der Bund steht wieder blamiert da.
Diese zweite Kassierung innerhalb kurzer Zeit deutet auf ein Muster hin, eine Art Verbotsautomatismus, der an den Realitäten und dem Recht scheitert.
Auch der Thüringer Verfassungsschutzchef wurde Kramer vor Gericht geschlagen.
Parallel erleidet ein enger Verbündeter Faesers eine juristische Niederlage: Stephan Kramer, ehemaliger Generalsekretär des Zentralrats der Juden und aktueller Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, wurde vom Verwaltungsgericht Weimar gerügt. Auf Klage der AfD hin musste er eine Aussage zurücknehmen, in der er das Parteiprogramm der AfD inhaltlich abwertete – die AfD habe "eigentlich gar keine politischen Alternativen und Lösungen zu bieten".
Das Gericht sah einen klaren Verstoß gegen die Neutralitätspflicht staatlicher Behörden: Verfassungsschutzchefs dürfen warnen, aber keine parteipolitischen Programme bewerten und damit in den Wettbewerb eingreifen. Zwei weitere Äußerungen Kramers wurden zwar als zulässig eingestuft, doch der Teilerfolg der AfD unterstreicht: Auch hier wurde die Grenze zur politischen Einmischung überschritten.
Kramer, bekannt für scharfe öffentliche Auftritte, muss nun öffentlich korrigieren. Eine Mahnung an alle sogenannten Verfassungsschützer: Neutralität ist Pflicht, nicht Option. Längst ist der Verfassungsschutz zu einem Obrigkeitsschutz verkommen.
Verbotswillkür als Gefahr für den Rechtsstaat
Diese Urteile zeichnen ein klares Bild: Unter Faeser und in verwandten Behörden herrschte eine Neigung zu schnellen, weitreichenden Verboten, oft ohne ausreichende rechtliche Absicherung. Formale Fehler, Übergriffe in Grundrechte und Verletzungen der Neutralität: Das ist keine starke Hand des Staates, sondern Willkür, die Gerichte korrigieren müssen und noch zumindest teilweise korrigieren.
Statt präzise gegen echte Bedrohungen vorzugehen, werden Ressourcen verschwendet und die Opposition kriminalisiert. Die Justiz hat hier klare Grenzen gesetzt, das Recht hat über politischen Eifer siegt. Für Faeser und Kramer bleiben bittere Niederlagen, die Fragen nach Verantwortung und Konsequenzen aufwerfen.
Sascha Steinbrecher