26/08/2026
Wer darf handeln, wenn eine gefährliche Drohne in den Sicherheitsbereich eines Flughafens eindringt?
Die Vorfälle am Flughafen Leipzig/Halle zeigen, dass es bei der Drohnenabwehr nicht allein auf moderne Technik ankommt. Flughafenbetreiber, Bundespolizei, Landespolizei und Bundeswehr verfügen über unterschiedliche Befugnisse – während im Ernstfall innerhalb weniger Sekunden entschieden werden muss.
Die Juristin und Sicherheitsforscherin Verena Jackson erklärt im Interview mit Luftraum Ost, wo die rechtlichen Grenzen liegen, wann die Bundeswehr unterstützen darf und warum gerade das Zusammenspiel der Behörden zur Schwachstelle werden kann.
Zum Interview: https://luftraum-ost.de/nach-drohnenvorfall-moderne-bedrohungen-passen-nicht-mehr-zu-starren-zustaendigkeiten/