22/06/2026
Ein Fake-Profil ist kein Freifahrtschein. Und eine Kommentarspalte ist kein rechtsfreier Raum.
Für alle, die glauben, sie könnten online einfach Körper bewerten, Menschen beleidigen, abwerten oder bedrohen, hier ein kurzer Reality Check:
➡️ Beleidigung kann nach § 185 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr bestraft werden. Wenn sie öffentlich passiert, zum Beispiel in einer Kommentarspalte, sind sogar bis zu 2 Jahre möglich.
➡️ Üble Nachrede kann öffentlich ebenfalls mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.
➡️ Verleumdung kann öffentlich mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.
➡️ Bedrohungen sind ebenfalls kein „Internet-Gelaber“, sondern können strafbar sein.
Und weil es offenbar immer noch nicht bei allen angekommen ist:
Freie Meinungsäußerung bedeutet nicht, dass du ohne Konsequenzen andere Menschen abwerten, bloßstellen oder verletzen darfst.
Meinungsfreiheit schützt deine Meinung. Nicht automatisch deine Beleidigung. Nicht deine Häme. Nicht deine Drohung. Nicht deine gezielte Entwürdigung anderer Menschen.
Ja, du darfst Dinge nicht mögen. Du darfst Kritik äußern und du darfst auch anderer Meinung sein. Aber wenn dein Kommentar nur darauf abzielt, einen Menschen kleinzumachen, dann ist das kein mutiger Standpunkt.
Dann ist es einfach nur armselig.🤏
Lass mal deine Meinung dazu hören!👇
Quellen: Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet: Art. 5 GG sowie §§ 185, 186, 187 und 241 StGB. Hinweis: Die strafrechtliche Bewertung hängt immer vom konkreten Wortlaut und Einzelfall ab.