04/09/2025
AfD scheitert mit Eilantrag gegen „Verfassungstreue“-Liste
Die AfD bleibt in Bayern auf der „Verfassungstreue“-Liste, die Bewerbern für den Staatsdienst vorgelegt wird. Einen entsprechenden Eilantrag hat das Verwaltungsgericht München vorgestern abgelehnt. Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen mussten die Richter dabei gar nicht prüfen – die Klage scheiterte schon an der Zulässigkeit.
Nach Auffassung des Gerichts wird die AfD durch die Aufnahme in die Liste nicht in eigenen Rechten verletzt. Es fehle daher bereits die Antragsbefugnis.
Mehrfach deuteten die Richter an, dass die Prüfung auf die Rechtmäßigkeit intensive hätte ausfallen können, wenn die Partei auch gegen die begleitende Pressemitteilung des Innenministeriums und die Äußerungen von Innenminister Joachim Herrmann vorgegangen wäre. Dies tat sie jedoch nicht.
Es ist anerkannt, dass das verwaltungsgerichtliche Verfahren es erlaubt, im Sinne der Kläger nachzujustieren. Das gilt für den juristischen Laien, dem es schwerfällt, im Verwaltungsrecht den sachdienlichen Antrag richtig zu formulieren, eher nicht für eine anwaltlich vertretene Partei.
An die Stelle dessen, was ein Verfahrensbeteiligter erklärtermaßen wolle, dürfe das Gericht nicht das setzen, „was er – nach Meinung des Gerichts – zur Verwirklichung seines Bestrebens wollen sollte“. Und genau daran fehlte es formal.
Joachim Herrmann hatte in der Pressemitteilung durchaus inhaltliche Ausführungen gemacht, etwa dass „laut den Verfassungsschützern weder ein Rückgang dieser extremistischen Äußerungen und Tätigkeiten zu erkennen noch zu erwarten“ sei oder sich die angeblichen „gemäßigteren Strömungen innerhalb der Gesamtpartei AfD in absehbarer Zeit durchsetzen“ würden.
Mit Blick auf die Abläufe innerhalb des Landesverbandes eher eine Untertreibung: Führende Funktionäre nutzen weiterhin Begriffe, die auf ein ethnisches und damit verfassungsfeindliches Volksverständnis hindeuten.
Zudem ist kein Vorgehen gegen Personen festzustellen, die mit ihren Äußerungen zur Einstufung als Verdachtsfall beigetragen haben. Im Gegenteil: Diese Personen erfahren innerhalb des Landesverbandes eher eine Beförderung und werden in Mandate in Bund und Land gehoben – jüngst etwa die Bundestagsabgeordneten Erhard Brucker und Reinhard Mixl.
Auch die Vernetzung mit dem gesichert rechtsextremen Vorfeld wird weiter explizit vorangetrieben, etwa von Franz Schmid.
Die "Verfassungstreue"-Liste habe keine unmittelbare Außenwirkung, so das Verwaltungsgericht, sondern diene allein der internen Behördenpraxis, auch wenn sie öffentlich zugänglich sei.
Sollte ein Bewerber wegen seiner Angaben zu dieser Liste in Zweifel geraten, könne er im weiteren Verfahren andere Rechtsmittel nutzen, sollte Zweifel an der Verfassungstreue nicht ausgeräumt worden sein.
Selbst wenn man der Liste Außenwirkung unterstellte, habe die AfD die falsche Klageart gewählt.Die Richter formulierten ihre Entscheidung mehrfach wie eine Lehrstunde für die anwaltliche Vertretung der AfD.
Diese lag in den Händen eines Rechtsanwalts, der gegebenenfalls schon eigene Erfahrungen mit extremistischen Organisationen gesammelt haben könnte. Der Bevollmächtigte ist namensgleich mit einem früheren stellvertretenden Landesvorsitzenden der NPD-Jugend. Von diesem ist eine Aussage überliefert, wonach es sein damaliges Ziel gewesen sei, eine „Kopie des Dritten Reiches in Wort und Bild“ zu errichten.
Gegen den Beschluss kann die AfD innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Oder sie startet neu und wählt die richtige Klageart und geht auch gegen die Pressemitteilung von Joachim Hermann vor.