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Ein Jahr und vier Monate muss ein teils führender Aktivist der unterfränkischen Querdenker-Szene in Haft, weil er an ein...
24/09/2025

Ein Jahr und vier Monate muss ein teils führender Aktivist der unterfränkischen Querdenker-Szene in Haft, weil er an einer Aktion, bei der Banner auf einer ICE-Strecke platziert worden waren, beteiligt war. Seine über Spenden finanzierte Revision wurde nun verworfen.

Ein ICE durchbrach damals die Banner und wurde zu einer Notbremsung gezwungen. Die Botschaften wie "Diesmal Fake" deuteten auf die Bereitschaft zur Wiederholung und Verschärfung der Wahl der Mittel hin.

Das Oberste Landesgericht bestätigt ein Urteil aus Würzburg: Der Mann muss für ein Jahr und vier Monate ins Gefängnis.

Die AfD Hof beendet das leidige Thema Stadtrat für ihren bisherigen dortigen Vertreter David Heimerl. Sein Name fehlt au...
22/09/2025

Die AfD Hof beendet das leidige Thema Stadtrat für ihren bisherigen dortigen Vertreter David Heimerl. Sein Name fehlt auf der Liste für die nächste Kommunalwahl.

Heimerl war vor allem durch Fehlzeiten aufgefallen. Die Frankenpost hatte schon gefragt: „Hofer AfD-Stadtrat: Wo ist David Heimerl?“ und im März noch „Wofür bezahlt Hof AfD-Rat Heimerl?“

Im damaligen Artikel waren auch die Abwesenheiten vermerkt. Zu diesem Zeitpunkt hatte er 2025 sieben von sieben möglichen Sitzungen verpasst. 2024 nahm er lediglich an sechs von 32 möglichen Terminen teil.

Das Mandat, das zunächst 380, später 420 Euro monatlich einbrachte, wollte er allerdings nicht aufgeben.

Die neue Liste ist AfD-typisch männlich dominiert. Darauf finden sich jeweils ebenso viele Alexanders, Ralfs und Matthias wie Frauen.

Heimerls Stadtratskollege wird von der Zeitung als eher AfD-untypisch beschrieben. Er lobt die Verwaltung und die Rathauschefin, die von der SPD gestellt wird.

Diese Woche wurde bekannt: Die Leitung des Deutschen Bundestages hat mehreren Mitarbeitenden den Zugang zum Reichstag üb...
19/09/2025

Diese Woche wurde bekannt: Die Leitung des Deutschen Bundestages hat mehreren Mitarbeitenden den Zugang zum Reichstag über Hausausweise entzogen. Besonders im Fokus steht der Fall Michael Stürzenberger, Mitarbeiter von Erhard Bruckner. Beide gelten als dezidierte Islamfeinde. Bruckner wird deshalb in Gerichtsurteilen im Zusammenhang mit der Beobachtung der AfD genannt.

Auch der „Koordinator Sicherheit“, Philipp R., ist betroffen – nach einer Verurteilung wegen einer rassistisch motivierten Gewalttat gegen Geflüchtete.

Auch in Bayern können Hausausweise entzogen werden. Im Fall eines AfD-Fraktionsreferenten, der rechtskräftig wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen verurteilt wurde, verzichtete die Landtagsverwaltung jedoch darauf.

Die Fraktion erhielt lediglich einen Brief, in dem Gewalt gegen die Polizei verurteilt wurde. Ob das Eindruck machte, ist fraglich.

Laut einem damaligen Bericht des Bayerischen Rundfunks handelte es sich bei dem Täter um die rechte Hand von AfD-Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner. Sie soll die Tat intern zur „Privatangelegenheit“ erklärt haben.

Da selbst gravierende Vorwürfe keine Konsequenzen hatten, ist es unwahrscheinlich, dass die beiden AfD-Mitarbeitenden, die einst bei einer Burschenschafterfeier im Landtag einen Fotografen attackierten, mit Einschränkungen ihres Zugangs rechnen müssen.

Verharmlosende Bezeichnung für massive Attacke auf Frau in ÖsterreichEinem 66-jährigen Mann aus Nordostbayern wird vorge...
16/09/2025

Verharmlosende Bezeichnung für massive Attacke auf Frau in Österreich

Einem 66-jährigen Mann aus Nordostbayern wird vorgeworfen, im April dieses Jahres auf einem Wochenmarkt im österreichischen Schärding eine 33-jährige Frau mit Kopftuch massiv verbal und körperlich attackiert zu haben.

Angesichts der Schwere der Vorwürfe wirken die von einigen Medien verwendeten Wortspiele wie „Wurstattacke“ deutlich verharmlosend.

Der Mann blieb bereits einer ersten Verhandlung fern. Laut den Ermittlungen soll er, dessen Wohnort von den österreichischen Behörden nur vage mit „zwischen Bayreuth und tschechischer Grenze“ angegeben wird, die Frau wegen ihrer mutmaßlichen Zugehörigkeit zum Islam mit den Worten „Du schaust scheiße aus!“, „Scheiß Allah!“ und „Scheiß Islam!“ beschimpft haben.

Anschließend habe er versucht, sie mit Gewalt zu zwingen, ein Stück Wurst in den Mund zu nehmen – eine gezielte Anspielung auf das Verbot von Schweinefleisch im Islam. Danach soll er ihren Arm verdreht und ihr mehrfach ins Gesicht geschlagen haben.

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Verhetzung, Nötigung und Körperverletzung.

Dem für Anfang September angesetzten Prozess blieb der Beschuldigte bewusst fern. Stattdessen polemisierte er in einer von der Kronen Zeitung als „gehässig“ bezeichneten E-Mail gegen die zuständige Richterin und warf ihr aufgrund ihres Nachnamens vor, einen Schauprozess inszenieren zu wollen.

Seine Beschwerde wurde bereits abgewiesen. Die Richterin betonte, keiner Religion anzugehören.

Die nächste Verhandlung ist für den 13. Oktober angesetzt. Sollte der Mann erneut fernbleiben, könnte ein europäischer Haftbefehl erlassen werden.

Er kam nicht und war auch noch gehässig! Jener 66-jährige Rentner, der in Ried wegen der Würstel-Attacke gegen eine Muslima am Schärdinger ...

Wie die Nürnberger Nachrichten (€) berichten, wurde ein für das Wochenende geplanter Boxkampf in der Meistersingerhalle ...
12/09/2025

Wie die Nürnberger Nachrichten (€) berichten, wurde ein für das Wochenende geplanter Boxkampf in der Meistersingerhalle abgesagt. Grund dafür waren Hinweise auf eine rechtsextreme Gesinnung eines der beiden Kämpfer.

Lucas S. aus Schweinfurt soll auf Instagram mit der neonazistischen Partei „Der Dritte Weg“ sympathisiert haben, die in der Stadt auch ein Büro unterhält. Außerdem habe er in der KZ-Gedenkstätte Dachau posiert und sich lobend über den Kriegsverbrecher Rudolf Heß geäußert.

Auf seinem Box-Account ist der 20-Jährige weiterhin zu sehen – unter anderem mit einer großen „Schwarzen Sonne“ als Tattoo am Arm, gut sichtbar für alle. Erwähnt wird außerdem ein Tattoo von Reichskanzler Otto von Bismarck, der ebenfalls vom „Dritten Weg“ verehrt wird.

Auf einem weiteren Tattoo soll „Alles für Schweinfurt“ zu lesen sein. Ne***zis nutzen Ortsnamen häufig als Ersatz für „Deutschland“, um Parolen möglichst nah an verbotenen NS-Losungen formulieren zu können, etwa wie bei „… erwache“.

Auf Nachfrage will sich Lucas S. kürzlich von dieser Ideologie distanziert haben – offenbar mit dem Ziel, Profi-Boxer zu werden. Wie alt die politischen Postings auf seinem Privataccount waren, bleibt jedoch offen. Ein Teil dieser Postings soll inzwischen gelöscht sein.

Nürnberg - Die Art des Boxens, die am Samstag in der Nürnberger Meistersingerhalle stattfindet, zählt zu der rohesten und blutigsten Form des Kampfsportes. Ein rechtsextremer Teilnehmer darf jetzt nicht in den Ring: Der Veranstalter hat nach Kritik gehandelt.

12/09/2025

Pfingsten tarnen Ne***zis ein Konzert mit Bands aus Chile, Mexiko und USA als „Geburtstag“ – jetzt stellt sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hinter die Polizei, die den „billigen Tricks“ von Voice of Anger nichts entgegensetzte – trotz „Freibriefs“ zur Auflösung.

Recherchen der WELT haben nun bestätigt, dass die AfD Bayern kürzlich einen früheren NPD- /  JN-Funktionär mit einer Kla...
09/09/2025

Recherchen der WELT haben nun bestätigt, dass die AfD Bayern kürzlich einen früheren NPD- / JN-Funktionär mit einer Klage gegen den Freistaat beauftragt hat.

Nicht beantworten wollte der AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka, wie seine Partei auf den Juristen kam. Er verweist auf Empfehlungen und "fachliche Expertise".

Die AfD Bayern hatte das Eilverfahren um die Aufnahme in die Liste extremistischer und extremistisch beeinflußter Organisationen krachend verloren und war schon am ersten Prüfungspunkt, bei der Frage der Zulässigkeit der Klage, gescheitert.

Ein bayerischer Rechtsanwalt war mehrere Jahre in Führungsfunktionen der NPD tätig. Von seiner Ne***zi-Vergangenheit distanziert er sich nicht. Nun bevollmächtigt ihn die Bayern-AfD für ein Verfahren gegen ihre Aufnahme in ein Verzeichnis extremistisch beeinflusster Organisationen.

09/09/2025

Heute vor 25 Jahren begann die rassistische Mordserie des NSU – am 9. September 2000 wurde Enver Şimşek in Nürnberg an einem Blumenstand niedergeschossen und verstarb zwei Tage später an seinen schweren Verletzungen.

Bis 2006 setzten sich die rechten Morde fort, die Namen der Opfer: Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat. Im Jahr 2007 ermordete der NSU die Polizeivollzugsbeamtin Michèle Kiesewetter, zudem gab es Bombenanschläge mit etlichen Verletzten.

Für viele betroffene Familien waren die ersten Jahre schwer zu ertragen, nicht nur, dass die ermittelnden Behörden keine Täter ausfindig machen konnten – in vielen Fällen wurden Verbindungen ins Drogenmilieu vermutet und rassistische Motive ausgeklammert.

Erst Ende 2011 kam es zur Selbstenttarnung des NSU durch den Tod von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, zwischen 2013 und 2018 mussten sich sowohl Beate Zschäpe als auch weitere Mittäter vor Gericht verantworten. Lückenlos aufgeklärt wurde die Mordserie bis heute nicht.

Und auch 25 Jahre später ist das Thema weiter präsent. So wurde erst im Juni Susann E. angeklagt, die seinerzeit mit Zschäpe befreundete E. gilt als mutmaßliche Unterstützerin der rechtsextremistischen Zelle.

Zschäpe selbst wurde vor erst wenigen Wochen in ein Aussteigerprogramm aufgenommen, nachdem sie zuvor abgelehnt worden war. Die heute 50-Jährige war zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt worden. Mehrere Töchter der NSU-Opfer kritisieren die Aufnahme Zschäpes in ein solches Programm und halten das Vorhaben für unglaubwürdig.

Laut Straubinger Tagblatt (€) gibt es in der bayerischen AfD weiter Streit darüber, ob der niederbayerische Bezirksvorst...
08/09/2025

Laut Straubinger Tagblatt (€) gibt es in der bayerischen AfD weiter Streit darüber, ob der niederbayerische Bezirksvorstand korrekt gewählt wurde. Hintergrund sind Vorwürfe über eine Zusammensetzung mit Mandatsträgern und von ihnen abhängig Beschäftigten. ENDSTATION RECHTS hatte drüber berichtet.

Nun soll der Landesvorstand eine erste Maßnahme gegen einen Mitarbeiter des Landtagsabgeordneten Johann Müller eingeleitet haben, der Teil des Bezirksvorstandes ist. Stellungnahmen erhielt das Straubinger Tagblatt nicht.

Das Agieren der Landesspitze trifft dabei auf den Versuch von sechs der sieben Bezirksverbände, mittels eines außerordentlichen Parteitags den Landesvorstand früher als geplant neu wählen zu lassen.

Feind, Todfeind, Parteifreund? Gegen ein Mitglied des Bezirksvorstands wurde bereits eine Amtsenthebung eingeleitet. Auch der Landesvorstand rückt nun in den Fokus.

AfD scheitert mit Eilantrag gegen „Verfassungstreue“-ListeDie AfD bleibt in Bayern auf der „Verfassungstreue“-Liste, die...
04/09/2025

AfD scheitert mit Eilantrag gegen „Verfassungstreue“-Liste

Die AfD bleibt in Bayern auf der „Verfassungstreue“-Liste, die Bewerbern für den Staatsdienst vorgelegt wird. Einen entsprechenden Eilantrag hat das Verwaltungsgericht München vorgestern abgelehnt. Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen mussten die Richter dabei gar nicht prüfen – die Klage scheiterte schon an der Zulässigkeit.

Nach Auffassung des Gerichts wird die AfD durch die Aufnahme in die Liste nicht in eigenen Rechten verletzt. Es fehle daher bereits die Antragsbefugnis.

Mehrfach deuteten die Richter an, dass die Prüfung auf die Rechtmäßigkeit intensive hätte ausfallen können, wenn die Partei auch gegen die begleitende Pressemitteilung des Innenministeriums und die Äußerungen von Innenminister Joachim Herrmann vorgegangen wäre. Dies tat sie jedoch nicht.

Es ist anerkannt, dass das verwaltungsgerichtliche Verfahren es erlaubt, im Sinne der Kläger nachzujustieren. Das gilt für den juristischen Laien, dem es schwerfällt, im Verwaltungsrecht den sachdienlichen Antrag richtig zu formulieren, eher nicht für eine anwaltlich vertretene Partei.

An die Stelle dessen, was ein Verfahrensbeteiligter erklärtermaßen wolle, dürfe das Gericht nicht das setzen, „was er – nach Meinung des Gerichts – zur Verwirklichung seines Bestrebens wollen sollte“. Und genau daran fehlte es formal.

Joachim Herrmann hatte in der Pressemitteilung durchaus inhaltliche Ausführungen gemacht, etwa dass „laut den Verfassungsschützern weder ein Rückgang dieser extremistischen Äußerungen und Tätigkeiten zu erkennen noch zu erwarten“ sei oder sich die angeblichen „gemäßigteren Strömungen innerhalb der Gesamtpartei AfD in absehbarer Zeit durchsetzen“ würden.

Mit Blick auf die Abläufe innerhalb des Landesverbandes eher eine Untertreibung: Führende Funktionäre nutzen weiterhin Begriffe, die auf ein ethnisches und damit verfassungsfeindliches Volksverständnis hindeuten.

Zudem ist kein Vorgehen gegen Personen festzustellen, die mit ihren Äußerungen zur Einstufung als Verdachtsfall beigetragen haben. Im Gegenteil: Diese Personen erfahren innerhalb des Landesverbandes eher eine Beförderung und werden in Mandate in Bund und Land gehoben – jüngst etwa die Bundestagsabgeordneten Erhard Brucker und Reinhard Mixl.

Auch die Vernetzung mit dem gesichert rechtsextremen Vorfeld wird weiter explizit vorangetrieben, etwa von Franz Schmid.

Die "Verfassungstreue"-Liste habe keine unmittelbare Außenwirkung, so das Verwaltungsgericht, sondern diene allein der internen Behördenpraxis, auch wenn sie öffentlich zugänglich sei.

Sollte ein Bewerber wegen seiner Angaben zu dieser Liste in Zweifel geraten, könne er im weiteren Verfahren andere Rechtsmittel nutzen, sollte Zweifel an der Verfassungstreue nicht ausgeräumt worden sein.

Selbst wenn man der Liste Außenwirkung unterstellte, habe die AfD die falsche Klageart gewählt.Die Richter formulierten ihre Entscheidung mehrfach wie eine Lehrstunde für die anwaltliche Vertretung der AfD.

Diese lag in den Händen eines Rechtsanwalts, der gegebenenfalls schon eigene Erfahrungen mit extremistischen Organisationen gesammelt haben könnte. Der Bevollmächtigte ist namensgleich mit einem früheren stellvertretenden Landesvorsitzenden der NPD-Jugend. Von diesem ist eine Aussage überliefert, wonach es sein damaliges Ziel gewesen sei, eine „Kopie des Dritten Reiches in Wort und Bild“ zu errichten.

Gegen den Beschluss kann die AfD innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Oder sie startet neu und wählt die richtige Klageart und geht auch gegen die Pressemitteilung von Joachim Hermann vor.

Die taz greift noch einmal den Fall des Passauer Rechtsreferendars Arndt N. auf, der Führungsaufgaben in der Aktivitas d...
03/09/2025

Die taz greift noch einmal den Fall des Passauer Rechtsreferendars Arndt N. auf, der Führungsaufgaben in der Aktivitas der Burschenschaft Danubia und in der bayerischen Identitären Bewegung innehatte, die alle gut dokumentiert sind.

Auch wenn es danach ausgeschlossen scheint, dass Arndt N. nach dem zweiten Staatsexamen in den Staatsdienst wechseln könnte – dafür gelten nochmals sehr strenge Voraussetzungen –, bildet der Staat hier jemanden aus und juristisch fort, der wohl Kernprinzipien der Menschenwürde und des Demokratieprinzips ablehnt.

Der Freistaat Bayern hatte selbst im Fall eines Kaders des neonazistischen „Dritten Wegs“ eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur geforderten Verfassungstreue von Referendaren im Spannungsfeld zur Freiheit der Berufswahl erstritten, wendet sie nun aber scheinbar nicht an. Anders Rheinland-Pfalz im Fall des neurechten Autors John Hoewers, dessen Vita und Wirken mit dem von Arndt N. durchaus gut vergleichbar scheinen.

Laut Artikel könnte in Passau nun der nächste Fall anstehen, in dem ein extrem rechter Kader den Weg ins Referendariat sucht.

Arndt N. war lange gut vernetzt im völkischen Lager, am Landgericht Passau macht er jetzt ein Referendariat. Prüfte die bayerische Behörde den Fall ausreichend?

Laut Frankenpost (€) bleibt es bei neun Monaten auf Bewährung für einen Afghanistan-Veteranen mit kurzer Zündschnur. Er ...
02/09/2025

Laut Frankenpost (€) bleibt es bei neun Monaten auf Bewährung für einen Afghanistan-Veteranen mit kurzer Zündschnur. Er hatte am 20.Juli letzten Jahres in einem Regionalzug gegenüber Migranten volksverhetzende Äußerungen getätigt und gedroht, Personen abzustechen.

Wegen einer Kugel im Knie sei er Schmerzpatient, bekomme deshalb medizinisches Cannabis verschrieben und hatte noch nicht-medizinischen Alkohol intus. Er bestritt die vorgeworfenen Äußerungen und auch den Hitlergruß. Anlass war angeblich zu laute Musik eines Migranten, eines Arbeiters aus Rumänien. Unflätige Worte wie "Scheiß Afghanistan" gestand er ein.

Belegt durch Handyaufnahmen waren Aussagen wie „Man sieht am Bahnhof keinen einzigen Deutschen mehr“ oder „Man müsste eigentlich jeden Deutschen bewaffnen und dann mal richtig Revolte machen. Am besten gleich ganz Berlin dem Erdboden gleich machen – das wär das Gescheiteste" sowie „Ich war vier Jahre in Afghanistan – jetzt kommt die Scheiße hierher“.

Die Aussage, Leute abstechen zu wollen, hatten noch drei Zeugen gehört. An den Hitlergruß konnte sich nur ein Beteiligter erinnern.

Am Ende zogen beide Seiten ihre Berufung gegen das erste Urteil des Amtsgerichts zurück. Er wäre früher ein kleiner Kneipenschläger gewesen. So erklärte er seine vier Vorstrafen. Laut Artikel kamen noch drei Monate für eine Körperverletzung hinzu, aus einem Streit um die Vorfahrt.

Er soll einen Hitlergruß gezeigt und mit einem Messer herumgefuchtelt haben, weil er sich an zu lauter Musik störte: Ein Ex-Soldat stand deshalb in Hof vor Gericht.

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