
08/08/2025
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 1. August 2025 in einem Urteil festgelegt, welche Anforderungen die Mitgliedsstaaten an sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“ stellen müssen. AsylbewerberInnen können in einem beschleunigten Verfahren bereits an der Grenze abgelehnt werden, wenn sie aus einem Staat geflohen sind, der von dem Zielland als „sicher“ eingestuft wird. Eine Liste dieser sicheren Herkunftsstaaten kann jedes EU-Land durch ein Gesetz selbst bestimmen. In Deutschland beispielsweise gelten derzeit zehn Herkunftsstaaten als sicher: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Moldau, Senegal, Serbien. Eine Erweiterung dieser Liste ist immer wieder in der politischen Diskussion.
Transparente Gesetze und Sicherheit für alle
In seinem aktuellen Beschluss stellt der EuGH nun klar: Die Informationsquellen für eine Einordnung als „sicherer Herkunftsstaat“ müssen transparent sein, von den nationalen Gerichten überprüft werden können und auch den Asylbewerbern zugänglich sein. Darüber hinaus verlangt der EuGH: „Ein Mitgliedstaat darf jedoch einen Staat nicht in die Liste sicherer Herkunftsstaaten aufnehmen, wenn dieser Staat nicht seiner gesamten Bevölkerung einen ausreichenden Schutz bietet.“ Es darf also keine Bevölkerungsgruppen geben, die in dem betreffenden Staat von einer Verfolgung oder Diskriminierung bedroht sind, beispielsweise aufgrund des Geschlechts, einer abweichenden politischen Meinung oder sexuellen Orientierung oder einer besonderen religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit.
Streitpunkt: Albanische Auffanglager
Hintergrund der Befassung des EuGH mit den Kriterien für „sichere Herkunftsstaaten“ waren die von der italienischen Regierung in Albanien geschaffenen Auffanglager für Geflüchtete aus den „sicheren Herkunftsstaaten“, um sie dort außerhalb Italiens dem beschleunigten Asylverfahren zu unterziehen. Die dafür zugrunde gelegte Liste hatte zu Rechtsstreitigkeiten zwischen der Regierung und nationalen Gerichten geführt, die daraufhin den EuGH angerufen hatten.
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