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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 1. August 2025 in einem Urteil festgelegt, welche Anforderungen die Mitgliedss...
08/08/2025

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 1. August 2025 in einem Urteil festgelegt, welche Anforderungen die Mitgliedsstaaten an sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“ stellen müssen. AsylbewerberInnen können in einem beschleunigten Verfahren bereits an der Grenze abgelehnt werden, wenn sie aus einem Staat geflohen sind, der von dem Zielland als „sicher“ eingestuft wird. Eine Liste dieser sicheren Herkunftsstaaten kann jedes EU-Land durch ein Gesetz selbst bestimmen. In Deutschland beispielsweise gelten derzeit zehn Herkunftsstaaten als sicher: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Moldau, Senegal, Serbien. Eine Erweiterung dieser Liste ist immer wieder in der politischen Diskussion.

Transparente Gesetze und Sicherheit für alle
In seinem aktuellen Beschluss stellt der EuGH nun klar: Die Informationsquellen für eine Einordnung als „sicherer Herkunftsstaat“ müssen transparent sein, von den nationalen Gerichten überprüft werden können und auch den Asylbewerbern zugänglich sein. Darüber hinaus verlangt der EuGH: „Ein Mitgliedstaat darf jedoch einen Staat nicht in die Liste sicherer Herkunftsstaaten aufnehmen, wenn dieser Staat nicht seiner gesamten Bevölkerung einen ausreichenden Schutz bietet.“ Es darf also keine Bevölkerungsgruppen geben, die in dem betreffenden Staat von einer Verfolgung oder Diskriminierung bedroht sind, beispielsweise aufgrund des Geschlechts, einer abweichenden politischen Meinung oder sexuellen Orientierung oder einer besonderen religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit.

Streitpunkt: Albanische Auffanglager
Hintergrund der Befassung des EuGH mit den Kriterien für „sichere Herkunftsstaaten“ waren die von der italienischen Regierung in Albanien geschaffenen Auffanglager für Geflüchtete aus den „sicheren Herkunftsstaaten“, um sie dort außerhalb Italiens dem beschleunigten Asylverfahren zu unterziehen. Die dafür zugrunde gelegte Liste hatte zu Rechtsstreitigkeiten zwischen der Regierung und nationalen Gerichten geführt, die daraufhin den EuGH angerufen hatten.
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Was viel ahnten, ist jetzt wissenschaftlich belegt: „Herkunft schlägt Leistung“ – so fasst die Universität Siegen die Er...
04/08/2025

Was viel ahnten, ist jetzt wissenschaftlich belegt: „Herkunft schlägt Leistung“ – so fasst die Universität Siegen die Ergebnisse einer Studie zusammen. Ansichten in Betrieben über Menschen mit Migrationshintergrund sorgen für Benachteiligungen bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz.
Eine Forschungsgruppe der Uni Siegen hat zwischen 2022 und 2025 mehr als 50.000 fiktive E-Mail-Anfragen von Jugendlichen kurz vor dem Realschulabschluss verschickt. Außerdem fragten die ForscherInnen 772 Betrieben nach ihren Erfahrungen mit migrantischen BewerberInnen.

Firmen befürchten größeren Aufwand
Die Studie zeigt: Ein Bewerber mit dem Namen „Lukas Becker“ bekommt auf seine Bewerbung bei einem mittelständischen Betrieb in zwei von drei Fällen eine Antwort. Ganz anders sieht es aus, wenn die BewerberInnen „Yusuf Kaya“ oder „Habiba Mahmoud“ heißen. Dann bekommen sie viel weniger Antworten – egal wie gut ihre Schulnoten sind. Die Firmen befürchteten bei Menschen mit Migrationsgeschichte Sprachbarrieren, kulturelle Distanz, fehlende Aufenthaltsgenehmigungen sowie mehr Aufwand im Umgang mit Behörden und zusätzliche Bürokratie. Das berichtet die Forschergruppe in einer Pressemitteilung.

Nur 36 Antworten an arabische Schülerin
Wenn die BewerberInnen einen deutsch klingenden Namen hatten, bekamen sie auf 100 Bewerbungen im Durchschnitt 67 Antworten. Bei vermeintlich russischen, hebräischen und türkischen Bewerbern waren es 56, 54 und 52 Antworten. An letzter Stelle lag „Habiba Mahmoud“. Die fiktive Realschülerin mit einem arabisch klingenden Namen erhielt nur 36 Antworten. Ihre Studie zeige, „wie schwierig es für bestimmte Personengruppen ist, überhaupt Zugang zum Ausbildungsmarkt zu erhalten“, so die WissenschaftlerInnen.

„Ergebnisse sind eine Katastrophe“
„Für die benachteiligten Bewerber sind die Ergebnisse eine Katastrophe“: So wird die an der Studie beteiligte Ökonomin Dilara Wiemann zitiert. Selbst deutlich bessere Schulnoten oder soziales Engagement änderten nichts daran, dass Herkunft Leistung schlägt...
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Vor dem Bahnfahren gut informierenBahnkunden im Landkreis Tübingen müssen sich mindestens bis Ende der Sommerferien auf ...
28/07/2025

Vor dem Bahnfahren gut informieren

Bahnkunden im Landkreis Tübingen müssen sich mindestens bis Ende der Sommerferien auf Verschlechterungen einstellen. In alle Richtungen sind Zugverbindungen betroffen. Wer den Nah- oder Fernverkehr nutzen will, sollte sich gründlich informieren.

Im Bus nach Reutlingen und Stuttgart
Bis 4. August fahren weniger Züge zwischen Tübingen und Reutlingen. Der Grund: Bauarbeiten. Ab Montag, 4. August, ist die Strecke komplett gesperrt. Es verkehren dann nur noch Busse zwischen den Nachbarstädten und Direktbusse vom Hauptbahnhof aus nach Stuttgart und zurück. Auch in Stuttgart müssen sich Reisende im August umstellen. Dann fährt zwischen Hauptbahnhof und Vaihingen keine S-Bahn mehr.

Änderungen auch im Ammertal
Bis Sonntag, 14. September, ändert sich auch der Fahrplan von Nachtzügen der Ammertalbahn in Herrenberg und Tübingen. Außerdem fallen vom 4. bis 29. August Zwischentakte von Tübingen nach Entringen und zurück aus. Reisende sollten die halbstündlichen Grundtaktzüge nutzen, so die Empfehlung der Betreiber

Umsteigen nach Balingen und Bad Urach
Von Tübingen bis Hechingen und Balingen müssen Fahrgäste teilweise auf Busse umsteigen. Das soll bis Mittwoch, 6. August, gelten. Der Grund hier: Arbeiten an einer Brücke. Ohne Umstieg geht es ebenfalls nicht von Tübingen nach Bad Urach. Auf der Strecke zwischen Reutlingen und Bad Urach sollen bis Ende November nur Busse unterwegs sein.

Siehe www.bahn.de Stichwort oben auf der Startseite „Baustellen“ und Baden-Württemberg, die aktuelle Meldung auf der Seite www.ammertalbahn.de und die Hauptmeldungen auf naldo | Störungsmeldungen
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Für syrische Geflüchtete gibt es auch weiterhin keine Möglichkeit, ohne Risiko in ihre alte Heimat zu reisen. Dies hat d...
26/07/2025

Für syrische Geflüchtete gibt es auch weiterhin keine Möglichkeit, ohne Risiko in ihre alte Heimat zu reisen. Dies hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Anfrage von tuenews INTERNATIONAL bestätigt. Es bleibt also dabei, dass nur syrische Geflüchtete, die inzwischen einen deutschen Pass erhielten, auf Erkundungsreise in die alte Heimat gehen können, ohne ihren Schutzstatus und damit ihr Aufenthaltsrecht zu gefährden. Damit gibt es auch weiterhin wenig Möglichkeiten, durch eine Reise nach Syrien zu prüfen, ob dort ein Neuanfang möglich wäre. „Eine Garantie, dass Heimreisen syrischer Schutzberechtigter entgegen dieser gesetzlich vorgesehenen Vermutung keine Auswirkung auf den Schutzstatus haben, kann aus Sicht des Bundesinnenministeriums insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass das BAMF die Entscheidungstätigkeit bei Straftätern und Gefährdern bereits teilweise wieder aufgenommen hat, nicht gegeben werden“, teilt das BAMF weiter mit.

Regierung lehnt Neuregelung ab
„Nach der geltenden Rechtslage wird gemäß § 73 Absatz 7 des Asylgesetzes bei nicht sittlich zwingend gebotenen Reisen in den Herkunftsstaat grundsätzlich vermutet, dass die Voraussetzung für den jeweiligen Schutzstatus nicht mehr vorliegen“, teilt das BAMF weiter mit. Ausnahmen sind möglich, wenn zum Beispiel ein Familienmitglied schwer erkrankt ist. Die frühere Ampel-Regierung hatte noch im Januar dieses Jahres erwogen, solche Erkundungsreisen zuzulassen. Die neue Bundesregierung hat die Idee aber nicht weiterverfolgt.
tuenews INTERNATIONAL hat darüber bereits im Dezember 2024 berichtet.
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Rettung archäologischer Stätten in Syrien mit Hilfe von Drohnen19. Juli 2025Von Bernhard KirschnerYoussef Kanjou setzt s...
21/07/2025

Rettung archäologischer Stätten in Syrien mit Hilfe von Drohnen
19. Juli 2025
Von Bernhard Kirschner

Youssef Kanjou setzt sich für die Rettung archäologischer Stätten in Syrien ein. Der ehemalige Direktor des Nationalmuseums von Aleppo ist 2013 vor dem Krieg in seinem Heimatland geflohen und lebt inzwischen mit seiner Familie in der Nähe von Tübingen.
Viele archäologische Stätten und Gebäude in Syrien sind zerstört, beschädigt oder bedroht. Nach dem Sturz des Assad-Regimes besteht nun die Möglichkeit mit internationaler Hilfe das kulturelle Erbe zu retten. Dazu möchte Youssef Kanjou, Mitarbeiter bei tuenews INTERNATIONAL, einen Beitrag leisten.

Beseitigung von Minen und anderen Kampfmitteln
An vielen Stellen sind Minen vergraben, nicht explodierte Granaten oder Munitionsreste zurückgeblieben. Die sollen so schnell wie möglich beseitigt werden, ist das Ziel des Archäologen und seiner MitstreiterInnen. Denn eine Fortsetzung der Ausgrabungen ist derzeit undenkbar. „Aber vor allem geht um die Sicherheit der Kinder, die oft dort spielen“, ist Kanjou besorgt.

Pilotprojekt mit Drohnen
Deshalb hat der 53-Jährige mit Unterstützung von KollegInnen an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW) und der Gerda-Henkel-Stiftung ein Pilotprojekt mit Drohnen gestartet. Sie sollen das Gelände systematisch abfliegen und fotografieren. Die Bilder werden in eine Datenbank eingespeist und ausgewertet. Das daraus erstellte dreidimensionale Modell soll Experten in die Lage versetzen, die Kampfmittel zu lokalisieren und zu beseitigen. Außerdem sollen damit die archäologischen Stätten und Gebäude digital in einer landesweiten Datenbank dokumentiert und erfasst werden.
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Von Sameer IbrahimDas Gedicht „Anschūdat al-Maṭar“ (Die Regenhymne) gilt als eines der wichtigsten Werke der modernen ar...
16/07/2025

Von Sameer Ibrahim

Das Gedicht „Anschūdat al-Maṭar“ (Die Regenhymne) gilt als eines der wichtigsten Werke der modernen arabischen Lyrik. Der irakische Lyriker Badr Schakir as-Sayyab schrieb es 1953 in Kuwait im Exil, wohin er vor politischer Verfolgung geflohen war.

„Deine Augen sind zwei Palmenhaine im Morgenrot
Zwei Balkone, von denen der Mond sich entfernt
Wenn deine Augen lächeln, belaubt sich der Wein
Und Monden gleich tanzen die Lichter im Fluss
Sanft kräuselt ihn das Ruder im Morgengrauen
Pulsierende Sterne in der Tiefe deiner Augen“
(Deutsche Übersetzung von Stefan Weidner 1995)

So beginnt „Die Regenhymne“, die zuerst 1954 in einer Beiruter Zeitschrift erschien und zunächst unbeachtet blieb. Bald jedoch gewann das Gedicht enorme Resonanz und wurde zum Meilenstein und Vorbild der modernen arabischen Lyrik und in zahlreiche Sprachen übersetzt.

Frei von Reim und metrischen Konventionen

Das lag zunächst daran, dass der Autor sich von den Zwängen der arabischen Reim- und Metriktraditionen befreite, um als „Pionier der freien Verse“ die arabische Lyrik an die moderne Lyrik der Weltliteratur heranzuführen. Vor allem aber ermöglicht das Gedicht eine Fülle von Interpretationen und symbolischen Deutungen, die Leserinnen und Leser bis heute unmittelbar berührt.

So weist Sayyab in seinem Gedicht dem Regen zwei verschiedene Rollen zu: den barmherzigen Regen, der Erde und Saat belebt – Symbol des Lebens und der Fruchtbarkeit seit Beginn Hochkulturen im mesopotamischen Zweistromland vor 5 000 Jahren; zum anderen den verfluchten Regen, der Zorn, Zerstörung und Tod bringt, weil er nicht aufhört.

Vielfalt der Interpretationen
Gleichzeitig lässt sich der Regen auch als Symbol der erhofften Erneuerung, der Revolution gegen die autokratischen Regime des Irak und anderer arabischer Staaten lesen. „Die Regenhymne“ drückt damit auch den kollektiven Schmerz der arabischen Menschen und ihre Sehnsucht nach Freiheit aus.
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Noch immer warten 2400 Menschen in Islamabad, Pakistan, darauf, ein Visum für Deutschland zu bekommen. Diese AfghanInnen...
15/07/2025

Noch immer warten 2400 Menschen in Islamabad, Pakistan, darauf, ein Visum für Deutschland zu bekommen. Diese AfghanInnen hatten im Rahmen des „Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen“ (BAP) die Zusage für einen Aufenthalt in Deutschland bekommen und sind nun von der Abschiebung zurück nach Afghanistan bedroht. Hierüber hatte tünews INTERNATIONAL schon berichtet: tun25040104

Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun am 8. Juli 2025 in einem Eilverfahren zu einer Klage einer Frau und ihren 13 Familienangehörigen entschieden, dass die Bundesregierung die zugesagten Visa erteilen müsse. Deutschland habe sich durch „Aufnahmebescheide rechtlich gebunden“, erklärten die Richter zur Begründung. „Von dieser freiwillig eingegangenen Bindung“ könne sich Deutschland nicht lösen. Das Auswärtige Amt ist nach der Entscheidung verpflichtet, sofort zu handeln. Gegen den Beschluss kann jedoch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Sollte die Behörde das tun, könne es zu Verzögerungen kommen, erklärte eine Sprecherin des Gerichts.

Etwa 40 weitere Klagen
Etwa weitere 40 Eilanträge mit ähnlichen Klagen liegen nach Angaben des Gerichts vor. Mit diesen Klagen will die Organisation „Kabul Luftbrücke“ die Fortsetzung des BAP erzwingen. Die Betroffenen hätten ihre Heimat im Vertrauen auf deutsche Versprechen verlassen, erklärte eine Sprecherin.

Von dem aktuellen Urteil könnten auch insgesamt 38 Personen betroffen sein, die der Tübinger Verein „move on – menschen.rechte Tübingen e.V.“ betreut, die eine Zusage, aber noch kein Visum bekommen haben, deren Klagen nun ebenfalls vom Berliner Gericht behandelt werden müssen. „Diese Menschen dürfen nicht im Stich gelassen und nicht den Taliban ausgeliefert werden“, erklärte Andreas Linder, der Geschäftsführer des Vereins in einer Pressemitteilung.
..lies den vollständigen Artikel und mehr zum Thema unter www.tuenews.de!

von Nasir Serrikashkawij„Patara bichi damekraga“ – die erste Zeile eines georgischen Volkslieds bedeutet: „Ein kleiner J...
14/07/2025

von Nasir Serrikashkawij
„Patara bichi damekraga“ – die erste Zeile eines georgischen Volkslieds bedeutet: „Ein kleiner Junge hat sich verirrt.“ Wenn Maia es singt, vermittelt ihre Stimme Sehnsucht und Klarheit zugleich. Es ist ein Lied über das Suchen: Nach jemandem, nach etwas, einem Kind, einem Ort, vielleicht sogar nach sich selbst. Es beginnt in Georgien, aber wenn es von den Holzwänden eines Probenraums in Tübingen zurückhallt, wird es zu einem Lied über uns alle.
Für viele MusikerInnen im Raum beginnt in Tübingen ein neues Kapitel ihres Lebens. Doch an einem Freitagabend bei den Proben von TüFolk könnte man auch ganz woanders sein. Oder überall. Menschen kommen mit Instrumenten unter dem Arm: Oud, Geige, Akkordeon, Trommel, Ukulele. Die Begrüßungen sind auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch, Kurdisch, Arabisch und weiteren Sprachen. Einen offiziellen Anfang gibt es nicht, die Musik sammelt sich einfach und beginnt zu fließen.

Ein Kreis ohne Grenzen
TüFolk ist eine offene Musikgruppe für Weltmusik. Kein professionelles Ensemble, sondern ein wachsender Kreis. Geleitet wird die Gruppe von Cristobal und Maia. Cristobal stammt aus der chilenischen Küstenregion Valparaíso und lebt seit zehn Jahren in Deutschland, wo er als Musiker arbeitet; Maia, die aus Georgien kommt, kam ursprünglich als Studentin nach Berlin und ist in der georgischen Musiktradition verwurzelt.
Die Türen stehen für alle offen. Keine Aufnahmeprüfung. Keine festen Erwartungen. Nur ein gemeinsames Interesse: Zusammen Musik aus aller Welt machen. „Musik ist ein großartiger Weg, um Menschen besser zu verstehen“, sagt Cristobal. „Letztlich ist sie eine Sprache, mit der wir versuchen, komplexere Dinge zu begreifen, die man nicht so leicht erklären kann.“
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In Seen darf man baden – außer es ist ausdrücklich verboten. Das regelt das Wassergesetz in Baden-Württemberg. Einem Bad...
08/07/2025

In Seen darf man baden – außer es ist ausdrücklich verboten. Das regelt das Wassergesetz in Baden-Württemberg. Einem Bad im Kirchentellinsfurter Baggersee steht somit nichts entgegen. Das gleiche gilt für den Baggersee in Hirschau. Dennoch müssen sich Schwimmer an Regeln halten. Bei beiden Seen gehören Teile der Ufer zu Naturschutzgebieten. Um Tiere und Pflanzen zu schützen, dürfen sie nicht betreten werden. Jeder See hat außerdem eigene Bestimmungen – sie finden sich meist auf Tafeln bei den Badestellen. Wer in einem Baggersee baden will, muss außerdem sicher schwimmen können. Das Ufer fällt oft steil ab, Rettungsschwimmer sind, wenn überhaupt, nur zeitweise an den Seen. Alkoholisiert sollte man deshalb nicht schwimmen gehen und auf Kinder müssen Eltern an Seen besonders gut aufpassen.
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Deutschland stoppt Familiennachzug für viele GeflüchteteDer Deutsche Bundestag hat den Familiennachzug für Geflüchtete m...
03/07/2025

Deutschland stoppt Familiennachzug für viele Geflüchtete

Der Deutsche Bundestag hat den Familiennachzug für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz für zwei Jahre ausgesetzt. Das Parlament setzt damit den Willen der Bundesregierung um. Das bedeutet, dass nur noch Geflüchtete, die als Asylberechtigte oder Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden, Ehepartner oder minderjährige Kinder nach Deutschland nachholen können. Ausnahmen gibt es nur in Härtefällen.
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Asylbewerber, die arbeiten und dann ihre Stelle verlieren, haben ein großes finanzielles Risiko. Grund ist die „obligato...
01/07/2025

Asylbewerber, die arbeiten und dann ihre Stelle verlieren, haben ein großes finanzielles Risiko. Grund ist die „obligatorische Anschlussversicherung“ in der Krankenkasse. Das bedeutet, dass ehemalige ArbeitnehmerInnen in vielen Fällen ihre Krankenversicherung nach Ende des Jobs vollständig selbst bezahlen müssen. Das bestätigte das Landratsamt Tübingen auf Anfrage von tuenews INTERNATIONAL. Von den 397 Euro, die ein Asylbewerber in einer Gemeinschaftsunterkunft bekommt, gehen somit rund 230 Euro an die Krankenversicherung. Im Kreis Tübingen betraf das zum Jahresende 2024 insgesamt 15 Menschen. Wenn sie nicht schnell wieder einen Job finden, häufen sich bei ihnen unter Umständen hohe Schulden an. Das Bundessozialgericht hatte 2022 diese Regelung bestätigt.
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Von Wolfgang Sannwald„Da warst du in einer total privilegierten Situation!“ Mit diesen Worten kommentiert eine tuenews-K...
29/06/2025

Von Wolfgang Sannwald

„Da warst du in einer total privilegierten Situation!“ Mit diesen Worten kommentiert eine tuenews-Kollegin, die 2016 aus Syrien nach Deutschland geflohen ist, Bilder und Eindrücke aus einem Bunker in der israelischen Stadt Haifa. Zehnmal suchten Mitglieder einer kleinen Delegation des Landkreises Tübingen, die in den Partnerlandkreis Hof HaCarmel gereist war, dort in den Nächten vom 13. bis 16. Juni Schutz. Iran hatte auf einen vorangehenden Angriff Israels mit Raketensalven geantwortet. Ein Foto zeigt eine zum Bunker umfunktionierte ehemalige Diskothek im zweiten Untergeschoss ihres Hotels, darin boten etwa 40 weiße Plastikstühle auf der einstigen Tanzfläche Platz...
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