03/11/2025
Wie wir es handhaben
Aktuell gilt bei uns keine Stallpflicht. Der Amtstierarzt hat uns persönlich bestätigt...Tiere dürfen verbracht werden, Eier auch.
Es gibt keine Einschränkungen, keine Sperrzone, keine Schutzzone.
Trotzdem geben wir keine Tiere ab. Keine Bruteier, keine Junghennen, keine Hähne. Nur Speiseeier, und auch die ausschließlich an Stammkunden aus dem Dorf.
Warum machen wir das so?
Ein Bestand kann heute gesund aussehen, morgen Symptome zeigen.
Die Tiere wären dann krank, die Eier kontaminiert.
Wer abgibt und zukauft, trägt auch Verantwortung.
Das Risiko ist nicht kalkulierbar, das Geschehen ändert sich täglich.
In diesem Jahr geht der Virus ziemlich rasant um, letztlich muss jeder selbst entscheiden.
Im Fall einer Keulung werden auch alle Eier vernichtet. Nicht nur die befallenen, sondern alle, die am Hof sind. Auch die verpackten, auch die gelagerten.
In Sperr- und Schutzzonen dürfen weder Tiere noch Eier verbracht werden. Kein Verkauf, kein Hofladen, kein Tausch. Auch Speiseeier bleiben am Ort, selbst wenn sie sauber sind.
Bei Stallpflicht außerhalb dieser Zonen sieht es anders aus. Tiere und Eier dürfen abgegeben werden, unter Auflagen:
- Eier müssen gereinigt, sortiert und gekennzeichnet sein.
- Transportbehälter müssen desinfiziert und verschlossen sein.
- Herkunft, Zielort, Datum und Menge müssen dokumentiert werden.
- Tiere dürfen nur gesund und unter sauberen Bedingungen abgegeben werden.
- Fahrzeuge müssen gereinigt und desinfiziert sein.
- In manchen Landkreisen ist eine vorherige Meldung oder Genehmigung erforderlich.
- Bei Freilandhaltung entfällt nach einiger Zeit Stallpflicht der Freilandstatus, die Eier gelten dann als Bodenhaltung.
Erlaubt ist nicht gleich immer sinnvoll. Wir entscheiden in diesem Fall nicht nach Verfügungen, sondern nach eigenem Empfinden.
Es wird viel über den Eintrag von Wildvögel geschrieben, aber der Eintrag durch den Menschen ist ebenso hoch, wenn nicht sogar viel höher.
Von daher denkt nicht nur an die Biosicherheitsmassnahmen, sondern setzt sie um, ob mit oder ohne Verfügung.
Auch solllte jeder, der Tiere oder Eier abgibt, Käufer sachlich darüber informieren, wenn Stallpflicht oder andere Maßnahmen am eigenen Standort gelten....nicht aus Pflicht, sondern aus Verantwortung.