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so müsste das sein. Aber man will ja in der Regierung gar nicht wirklich. Und an Recht oder gar das Grundgesetz hält man...
02/12/2024

so müsste das sein.
Aber man will ja in der Regierung gar nicht wirklich. Und an Recht oder gar das Grundgesetz hält man sich ja auch schon lange nicht mehr.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 2:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Und genau das tun sie, sie greifen via Gesetz in unser Recht auf freie Entfaltung ein,
in unser Recht auf Freiheit und
in unser Recht auf Körperliche Unversehrtheit.

Die Cannabis Anbau Clubs müssen auf Landesebene genauso behandelt werden wie Gastronomie Betriebe.
Eine Genehmigung ist sofort zu erteilen und eventuelle Auflagen müssen innerhalb von 90 Tagen erfüllt werden ansonsten erlischt die Genehmigung.

Säule II muss als nächster Schritt sofort und bundesweit in Kraft treten und die Lizenzen müssen wie Einzelhandel/Gastronomie behandelt werden.
Es sollen lizenzierte Fach-Geschäfte entstehen können, welche nur ab 18 Jahren betreten werden dürfen und sich nur auf Hanf/Cannabis konzentrieren und somit auch Aufklärung leisten können.

Dieses Modell würden wir übrigens auch für alle Taback und alkoholische Produkte empfehlen. Lizenzenzierte Alkohol Fachgeschäfte ab 18 Jahren ähnlich wie in USA schon üblich.

Keine Cannabis, Alkohol, Taback Produkte in Lebensmittel Fachgeschäften wie Aldi, Edeka, Lidl, REWE-Markt und ähnliche.
Das wäre richtiger , glaubhafter Jugendschutz.
Dieses wäre auch auf Tankstellen anzuwenden.

so müsste das sein, wenn man ehrlich ist.Aber das ist unsere Regierung halt nie gewesen.
02/12/2024

so müsste das sein, wenn man ehrlich ist.
Aber das ist unsere Regierung halt nie gewesen.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 2:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Und genau das tun sie, sie greifen via Gesetz in unser Recht auf freie Entfaltung ein,
in unser Recht auf Freiheit und
in unser Recht auf Körperliche Unversehrtheit.

Die Cannabis Anbau Clubs müssen auf Landesebene genauso behandelt werden wie Gastronomie Betriebe.
Eine Genehmigung ist sofort zu erteilen und eventuelle Auflagen müssen innerhalb von 90 Tagen erfüllt werden ansonsten erlischt die Genehmigung.

Säule II muss als nächster Schritt sofort und bundesweit in Kraft treten und die Lizenzen müssen wie Einzelhandel/Gastronomie behandelt werden.
Es sollen lizenzierte Fach-Geschäfte entstehen können, welche nur ab 18 Jahren betreten werden dürfen und sich nur auf Hanf/Cannabis konzentrieren und somit auch Aufklärung leisten können.

Dieses Modell würden wir übrigens auch für alle Taback und alkoholische Produkte empfehlen. Lizenzenzierte Alkohol Fachgeschäfte ab 18 Jahren ähnlich wie in USA schon üblich.

Keine Cannabis, Alkohol, Taback Produkte in Lebensmittel Fachgeschäften wie Aldi, Edeka, Lidl, REWE-Markt und ähnliche.
Das wäre richtiger , glaubhafter Jugendschutz.
Dieses wäre auch auf Tankstellen anzuwenden.

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