16/12/2025
💡 Gültigkeit von Friseur-Gutscheinen – 30 Jahre!
Gutscheine sind ein starkes Marketing-Instrument für Salons: Sie binden StammkundInnen und sprechen neue Zielgruppen an. Gleichzeitig gilt es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. In Österreich gibt es kein spezielles Gutschein-Gesetz, deshalb gilt für bezahlte Gutscheine die allgemeine Verjährungsfrist von 30 Jahren aus dem ABGB. Eine kürzere Frist ist nur mit einem triftigen, sachlich nachvollziehbaren Grund zulässig.
👉 Im Artikel erfährst du, was das in der Praxis bedeutet und worauf du beim Ausstellen deiner Gutscheine achten solltest.
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Gutscheine bieten eine tolle Möglichkeit über glückliche Klienten Neukunden anzusprechen. Gerne wird dabei zeitlich limitiert, das ist heikel, denn es gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Was SalonunternehmerInnen unbedingt wissen sollten …