
09/07/2025
Wusstest du, dass du mit deiner Website jetzt gegen das Gesetz verstoßen könntest?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Österreich das neue Barrierefreiheitsgesetz.
Es verpflichtet Unternehmen, Online-Shops, Buchungsplattformen und digitale Dienstleistungen alles barrierefrei anzubieten – also so, dass auch Menschen mit Behinderung sie ohne Hürden nutzen können.
Für den öffentlichen Sektor – also Gemeinden, Parteien, Behörden oder öffentliche Organisationen – gilt das Web-Zugänglichkeits-Gesetz bereits seit 2019.
Jetzt zieht auch der private Bereich nach, und das hat Folgen.
🔍 Barrierefreiheit bedeutet:
– Webseiten müssen mit der Tastatur bedienbar sein
– Texte brauchen ausreichenden Kontrast
– Bilder brauchen Alternativtexte
– Videos brauchen Untertitel
– Die Navigation muss logisch, klar und zugänglich sein
All das erhöht natürlich den Aufwand für Planung, Design und technische Umsetzung. Deshalb steigen vermutlich auch die Preise für eine neue Website.
⚠️ Wer ist nun betroffen?
– Alle Betreiber:innen von Online-Shops
– Plattformen mit digitalen Dienstleistungen oder Abos
– Websites mit Buchungsfunktionen (z. B. für Hotels, Ärzte, Events)
– Banken und Online-Finanzdienste
– Öffentliche Stellen und Parteien sowieso
❗Was viele nicht wissen:
Auch kleinere Websites mit Interaktionsmöglichkeiten, z. B. Kontaktformularen oder Login-Bereichen, sind betroffen. Bei Verstoß drohen Strafen von bis zu max. 80.000 € – aber es geht nicht nur ums Gesetz.
Barrierefreiheit bedeutet auch:
Mehr Nutzerfreundlichkeit. Mehr Reichweite. Und mehr Inklusion.
👉 Deshalb ist es wichtig, dass du dich jetzt informierst und verstehst, warum Website-Projekte ab jetzt anders geplant werden müssen.
Am besten: Sprich mit deiner Agentur des Vertrauens oder deinem Entwickler und frag konkret nach, ob deine Website barrierefrei ist und ob sie es laut Gesetz sein muss.