29/12/2025
Künftig sind geringfügige Nebenjobs während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Die Regierung spricht von stärkeren Arbeitsanreizen, Kritiker von sozialen Risiken.
➡️ https://zeitungderarbeit.at/panorama/arbeitslose-duerfen-ab-2026-kaum-noch-dazuverdienen/