
09/09/2025
Ein Leser Fragt: «Ich habe meinen Arbeitsvertrag auf Ende Oktober gekündigt. Nun verlangt der Arbeitgeber, dass ich die für Anfang Oktober bewilligte Ferienwoche erst Ende Oktober beziehe. Ich bin damit nicht einverstanden, weil ich bereits Ferien gebucht habe. Muss ich die Forderung akzeptieren?»
Nein. Ferien, die Arbeitgeber und Angestellte vereinbart haben, sind für beide verbindlich. Eine kurzfristige Verschiebung wäre nur in betrieblichen Notfällen möglich. Dann müsste der Betrieb Ihnen die Kosten ersetzen, die dadurch entstehen – etwa Annullierungskosten für die bereits gebuchte Reise. Der Arbeitgeber darf jedoch keine Verschiebung der Ferien anordnen, nur weil es aus seiner Sicht sinnvoller wäre, die Ferien am Ende des Arbeitsverhältnisses zu beziehen.
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