Jolanda Spiess-Hegglin

Jolanda Spiess-Hegglin Gründerin & GL | Dozentin | Medienpolitik | Ida-Somazzi-Preis 21 | FemBizSwiss-Award 21

Wenn der Stalker dich verklagt: Täter-Opfer-Umkehr at its best.Der rechtskräftig verurteilte Stalker, der mir seit 10 Ja...
11/04/2026

Wenn der Stalker dich verklagt: Täter-Opfer-Umkehr at its best.

Der rechtskräftig verurteilte Stalker, der mir seit 10 Jahren auf diversen Kanälen nachstellt, mein Umfeld anschreibt und einen Hassblog mit Pornomontagen betreibt, verklagt mich wegen Persönlichkeitsverletzung - und verliert.

Er wollte mir verbieten lassen, über das zu sprechen, was er mir angetan hat. Äusserungsverbot, Löschung meiner gesamten Dokumentation, Verbot meines Podcasts, Buches, CHF 10'000 Genugtuung.

Über zehn Jahre Verfolgung, und am Ende steht er vor Gericht und sagt: Ich bin das Opfer.

Netter Versuch, Bro.

Am 7. April 2026 hat das Kantonsgericht Zug seine Klage vollumfänglich abgewiesen. Auf die Mehrheit seiner zehn Begehren trat es gar nicht erst ein. Was geprüft wurde, wurde abgewiesen. Das Gericht hält fest: «Stalker» ist kein Angriff. Es ist die Wahrheit. Und es anerkennt mein Recht, über eine «behördlich bestätigte Gefährdungslage» zu informieren.

Dieses Muster kennen viele Betroffene. Die Forschung nennt es DARVO: Leugnen, angreifen, Rollen umkehren. Der Täter wird zum Kläger. Das Opfer soll schweigen.

Ein Detail, das gerade besondere Aktualität hat: Dieser Stalker wurde zusammen mit einem Komplizen unter anderem wegen der Verbreitung pornografischer Fotomontagen verurteilt – mein Gesicht auf den Körpern von Pornodarstellerinnen, verbreitet über ihren Blog. Was damals noch händisch zusammenmontiert wurde, erledigt heute KI in Sekunden. Die Debatte um Deepfake-Pornografie, die derzeit ganz Deutschland beschäftigt, betrifft kein neues Phänomen. Es ist dasselbe Muster: Frauen werden ohne ihre Zustimmung in pornografisches Material eingefügt, um sie zu demütigen, einzuschüchtern oder zum Schweigen zu bringen.
In meinem Fall gibt es dafür Verurteilungen nach Art. 197 StGB – und ein Zivilurteil, das solche Montagen als Persönlichkeitsverletzung qualifiziert.
Was in Deutschland gerade erst diskutiert wird, ist in der Schweiz bereits judiziert. Auch durch das Urteil vom 7. April 2026: Wer dokumentierte Gewalt benennt, verletzt nicht die Persönlichkeit des Täters.
Es ist Selbstschutz, Prävention. Und es ist ein Recht.

Das Urteil hab ich hier in anonymisierter Form aufgeschaltet (auf der Webseite finden sich sämtliche Urteile all meiner Fälle der letzten 10 Jahre):

Cyberstalking und Stalking: Über zehn Jahre straf- und zivilrechtliche Verfahren gegen zwei Stalker wegen systematischen Cyberstalkings, Pornografie, Ehrverletzungen und der illegalen Veröffentlichung intimer Daten. Dokumentierter Modellfall aus der Schweiz.

„Ich gebe es offen zu: Ich hatte von Jolanda Spiess-Hegglin kein sehr positives Bild."Es braucht Mut, als Journalist so ...
26/02/2026

„Ich gebe es offen zu: Ich hatte von Jolanda Spiess-Hegglin kein sehr positives Bild."
Es braucht Mut, als Journalist so in eine Rezension zu starten. Christian Imhof hat es getan – und beschreibt dann, wie die Lektüre von MEISTGEKLICKT seine Vorurteile Schicht um Schicht abgetragen hat.
Ein Buch, das nicht geschrieben werden wollte, sondern geschrieben werden musste. Ein Protokoll über das System Boulevard – kühl, präzise und augenöffnend.
🥹❤
Danke an Qultur für diesen ehrlichen Blick hinter die eigenen Schlagzeilen-Filter.

Es gibt Bücher, die nicht geschrieben werden wollten, sondern geschrieben werden mussten. «Meistgeklickt» von Jolanda Spiess-Hegglin gehört zu dieser Kategorie. Es ist kein Wohlfühlbuch, keine autobiografische Selbstvergewisserung und schon gar kein literarisches Racheprojekt. Es ist ein Protok...

❤️
09/10/2025

❤️

„Entscheidend für den Schuldspruch war, dass Binswanger «wider besseres Wissen» gehandelt hatte. Das Gericht verwies auf...
21/08/2025

„Entscheidend für den Schuldspruch war, dass Binswanger «wider besseres Wissen» gehandelt hatte. Das Gericht verwies auf mehrere rechtskräftige Gerichtsentscheide, die bereits vor dem inkriminierten Tweet ergangen waren und die Unwahrheit ähnlicher Behauptungen festgestellt hatten. Insbesondere das Urteil des Zürcher Obergerichts gegen den Weltwoche-Journalisten Philipp Gut vom 18. Juni 2019 hätte Binswanger warnen müssen.“

Ein Basler Gericht hat die Meinungsfreiheit in einem Fall von Verleumdung klar eingegrenzt und einen Tweet als strafbar eingestuft. Das hält ein Basler Gericht in seinem schriftlichen Urteil gegen eine Tamedia-Journalistin fest.

20/08/2025
Das schriftliche Urteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt ist da. Die Begründung ist sehr aufschlussreich und zeigt, ...
19/08/2025

Das schriftliche Urteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt ist da. Die Begründung ist sehr aufschlussreich und zeigt, wie gravierend falsche Anschuldigungen im Journalismus sind.

Tamedia-Autorin Michèle Binswanger wurde wegen Verleumdung verurteilt – also wegen wissentlicher Falschbeschuldigung, oder: vorsätzlicher Lüge.

Diese Lüge war nicht nur der Gegenstand des Tweets von 2020. Sie bildet auch den Kern ihres Buches «Die Zuger Landammann-Affäre - eine Recherche». Dazu sind mehrere Straf- und Zivilverfahren hängig, auch eins zur Gewinnherausgabe und eines am EGMR in Strasbourg.

Vorsätzliche Lüge: Die Urteilsbegründung wegen Verleumdung gegen "Obsessive" Tamedia-Journalistin ist da.

Was passiert, wenn Redaktionen Fehler machen – und sie nicht eingestehen?Zehn Jahre nach der Schlagzeile, die mein Leben...
15/08/2025

Was passiert, wenn Redaktionen Fehler machen – und sie nicht eingestehen?

Zehn Jahre nach der Schlagzeile, die mein Leben veränderte, lese ich mit Hansi Voigt in der wunderschönen La Ca****la in Bern aus unserem Buch "Meistgeklickt".

Und das Besondere: Joel Widmer wird unser Gast sein. Er war Politchef beim Blick und am 23. Dezember 2014 im Newsroom am Arbeiten, aber nicht beteiligt am Entscheid, mich zu identifizieren.

Zehn Jahre später stellt er sich aber unseren Fragen - es ist mir eine Freude und Ehre!

Ein Abend, der seltene Einblicke gibt – und zeigt, warum Verantwortung im Journalismus nicht verjähren darf.
Es hat noch Tickets.

25. August 2025 | La Ca****la, Bern
Tickets: meistgeklickt.ch | tomprodukt.de | la-cappella.ch

31/07/2025

Adresse

Widenstrasse 16a
Zug
6317

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