11/04/2026
Wenn der Stalker dich verklagt: Täter-Opfer-Umkehr at its best.
Der rechtskräftig verurteilte Stalker, der mir seit 10 Jahren auf diversen Kanälen nachstellt, mein Umfeld anschreibt und einen Hassblog mit Pornomontagen betreibt, verklagt mich wegen Persönlichkeitsverletzung - und verliert.
Er wollte mir verbieten lassen, über das zu sprechen, was er mir angetan hat. Äusserungsverbot, Löschung meiner gesamten Dokumentation, Verbot meines Podcasts, Buches, CHF 10'000 Genugtuung.
Über zehn Jahre Verfolgung, und am Ende steht er vor Gericht und sagt: Ich bin das Opfer.
Netter Versuch, Bro.
Am 7. April 2026 hat das Kantonsgericht Zug seine Klage vollumfänglich abgewiesen. Auf die Mehrheit seiner zehn Begehren trat es gar nicht erst ein. Was geprüft wurde, wurde abgewiesen. Das Gericht hält fest: «Stalker» ist kein Angriff. Es ist die Wahrheit. Und es anerkennt mein Recht, über eine «behördlich bestätigte Gefährdungslage» zu informieren.
Dieses Muster kennen viele Betroffene. Die Forschung nennt es DARVO: Leugnen, angreifen, Rollen umkehren. Der Täter wird zum Kläger. Das Opfer soll schweigen.
Ein Detail, das gerade besondere Aktualität hat: Dieser Stalker wurde zusammen mit einem Komplizen unter anderem wegen der Verbreitung pornografischer Fotomontagen verurteilt – mein Gesicht auf den Körpern von Pornodarstellerinnen, verbreitet über ihren Blog. Was damals noch händisch zusammenmontiert wurde, erledigt heute KI in Sekunden. Die Debatte um Deepfake-Pornografie, die derzeit ganz Deutschland beschäftigt, betrifft kein neues Phänomen. Es ist dasselbe Muster: Frauen werden ohne ihre Zustimmung in pornografisches Material eingefügt, um sie zu demütigen, einzuschüchtern oder zum Schweigen zu bringen.
In meinem Fall gibt es dafür Verurteilungen nach Art. 197 StGB – und ein Zivilurteil, das solche Montagen als Persönlichkeitsverletzung qualifiziert.
Was in Deutschland gerade erst diskutiert wird, ist in der Schweiz bereits judiziert. Auch durch das Urteil vom 7. April 2026: Wer dokumentierte Gewalt benennt, verletzt nicht die Persönlichkeit des Täters.
Es ist Selbstschutz, Prävention. Und es ist ein Recht.
Das Urteil hab ich hier in anonymisierter Form aufgeschaltet (auf der Webseite finden sich sämtliche Urteile all meiner Fälle der letzten 10 Jahre):
Cyberstalking und Stalking: Über zehn Jahre straf- und zivilrechtliche Verfahren gegen zwei Stalker wegen systematischen Cyberstalkings, Pornografie, Ehrverletzungen und der illegalen Veröffentlichung intimer Daten. Dokumentierter Modellfall aus der Schweiz.