09/09/2025
Tag des offenen Denkmals am Sonntag
Stadtverwaltung lädt am 14. September zu Führungen durch das Gartendenkmal im Paderquellgebiet und den Denkmalbereich in Schloß Neuhaus ein
📸 Der historische Ortskern von Schloß Neuhaus ist ein Denkmalbereich geworden- warum das so ist und was das für die Zukunft bedeutet, erläutern die Mitarbeitenden der Unteren Denkmalbehörde in drei Führungen am Tag des offenen Denkmals am 14. September. Eine weitere Führung findet im Bereich das Gartendenkmals im Paderquellgebiet statt. © Stadt Paderborn
🗣️ Stadt Paderborn - Am Sonntag, 14 September, findet deutschlandweit der Tag des offenen Denkmals statt. Auch die Stadt Paderborn beteiligt sich in diesem Jahr mit gleich mehreren Führungen an dem Tag.
Angeboten werden eine Führung durch das Gartendenkmal im Paderquellgebiet sowie drei Führungen durch den Denkmalbereich des historischen Ortskerns in Schloß Neuhaus.
Die Führung durch das Gartendenkmal zum Thema „Drei Jahre nach „Irmelinde“ – Der Wiederaufbau des Gartendenkmals Westliches Paderquellgebiet“ beginnt am Sonntag, um 15 Uhr und dauert circa 60 Minuten. Treffpunkt ist um 15 Uhr am Abdinghof 9, Ehrenhof Abdinghofkirche. Die Führung findet in Zusammenarbeit des Amtes für Umweltschutz und Grünflächen sowie der Unteren Denkmalbehörde statt, eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Im Mai 2022 zerstörte ein Tornado 95 Prozent des historischen Baumbestands im westlichen Paderquellgebiet – nahezu ein Totalverlust. Ein solcher Schaden an einem Gartendenkmal durch klimatische Veränderungen ist bundesweit bisher ohne Vergleich. Das Restaurierungskonzept erarbeiteten die Stadtverwaltung, die Verantwortlichen für den Denkmalschutz und externe Landschaftsarchitekten in einem intensiven Planungsprozess.
Am „Tag des offenen Denkmals 2025“ geben Mitarbeitende der Stadt Paderborn und der Unteren Denkmalbehörde im Rahmen einer Baustellenführung Einblicke in die Herausforderungen und Ziele des im Herbst 2025 startenden Wiederaufbaus.
Das Westliche Paderquellgebiet im Herzen der Stadt Paderborn ist ein Gartendenkmal der Nachkriegsjahre und zeichnet sich durch seine zeittypische und äußerst qualitätvolle Gestaltung aus. Der Gütersloher Landschaftsarchitekt Rudolf Reuter plante ab den frühen 1950er Jahren im Quellbereich der Pader, auch als kürzester Fluss Deutschlands bekannt, eine durch fließende Gestaltungsformen charakterisierte, moderne innerstädtische Parklandschaft.
Außerdem lädt die Stadt Paderborn Interessierte herzlich am Tag des offenen Denkmals ein, den Denkmalbereich in Schloß Neuhaus vor Ort zu erkunden und Fragen zur Denkmalbereichssatzung zu stellen. Angeboten werden drei Führungen: um 11 Uhr, 13:30 Uhr und 15:30 Uhr. Die Führung dauert circa 1,5 Stunden. Es wird um eine Anmeldung mit Angabe der gewünschten Uhrzeit und Anzahl der Personen unter denkmalpaderbornde gebeten. Treffpunkt für jede Führung ist der Kirchplatz in Schloß Neuhaus an der roten Pumpe
Mit der Denkmalbereichssatzung „Historischer Ortskern Schloß Neuhaus“, die am 19. August 2025 mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft getreten ist, verfügt Schloß Neuhaus nun über ein angemessenes Instrumentarium zur Erhaltung und Entwicklung des historischen Ortskernes. Denkmalbereichssatzungen sind im Denkmalschutzgesetz des Landes NRW verankert und werden in historischen Stadt- und Ortskernen in NRW schon seit vielen Jahren erfolgreich angewendet.
Warum eine Denkmalbereichssatzung?
Allein die Lage des Schlosses mitten im Ortskern von Schloß Neuhaus ist im Reigen ostwestfälischer Altstädte außergewöhnlich. Das Stadtbild mit seinen Baudenkmälern, Straßenzügen, Gassen und Plätzen wurde bereits in den 1970er Jahre und anlässlich der Landesgartenschau 1994 entsprechend gewürdigt. Im Sinne der Erhaltung und Weiterentwicklung des historischen Ortskernes ist es nur folgerichtig, diese Bemühungen fortzusetzen.
Eine Denkmalbereichssatzung eignet sich dazu besonders, da sie die individuelle ortstypische Entwicklung von Schloß Neuhaus berücksichtigt. Ein attraktives Stadtbild bildet das Fundament für eine gute Ortsentwicklung. Es wirkt sich in der Regel positiv aus auf Immobilienpreise und Mieten und ist eine gute Grundlage zur Förderung von Einzelhandel, Tourismus und Wohnen und kommt somit Immobilieneigentümer*innen, Gewerbetreibenden, Besuchern und Bewohnern gleichermaßen zu Gute.
Was gilt es im Denkmalbereich zu beachten?
Die Denkmalbereichssatzung schützt das Erscheinungsbild des historischen Ortskernes in seiner Gesamtheit. Neben den Eigentümer*innen eines eingetragenen Baudenkmals müssen deshalb auch Eigentümer*innen der übrigen Gebäude im Denkmalbereich bei baulichen Veränderungen, die die äußere Gestaltung betreffen (wie z.B. Anstrich, Fenster, Dachdeckung oder auch Werbeanlagen) eine denkmalrechtliche Erlaubnis beantragen. Wichtig: Die Abstimmung der Arbeiten ist Pflicht und die Erlaubnis muss vor der Beauftragung der Arbeiten eingeholt werden.
Gestaltungsfibel hilft bei der Planung baulicher Veränderungen
Um Gebäudeeigentümer*innen erste Gestaltungshinweise zu geben, wurde parallel zur Denkmalbereichssatzung eine Gestaltungsfibel aufgestellt.
Steuerbescheinigungen
Mittels einer Bescheinigung für abgestimmte und genehmigte Arbeiten an der Außenhülle - auch von nicht-denkmalgeschützten Gebäuden - erhalten Eigentümer*innen die Möglichkeit zur steuerlich begünstigten Abschreibung gem. Einkommmensteuergesetz.
Informationen zur Denkmalbereichssatzung
Für alle Fragen zur Denkmalbereichssatzung stehen die Mitarbeiter*innen der Unteren Denkmalbehörde zur Verfügung. Kontakt: [email protected] oder 05251-88127927.
Denkmalbereichssatzung und Gestaltungsfibel sind auf der Homepage der Stadt Paderborn, www.paderborn.de, abrufbar.
Zudem werden Fragen zur Denkmalbereichssatzung gesammelt und eine Broschüre erstellt.
Pressemitteilung © Stadt Paderborn