27/05/2026
In Deutschland ist es leichter, einen sehnsüchtigen Spruch über ein Land «vom Fluss zum Meer» zu verbieten, als Online-Hatespeech effektiv einzudämmen. Den Aufstieg der AfD haben die vielen Regelungen, die verfassungswidrige oder terroristische Taten und Aussagen unterbinden sollen, indessen nicht verhindert. Warum ist das so?
Ronen Steinkes Buch MEINUNGSFREIHEIT hat zur Hyperaktivität des deutschen Justizsystems gegen Meinungsdelikte viele, teils auch besonders abstruse, Einzelfälle zusammengetragen. Zur Frage, warum gerade das Recht auf eine freie und abweichende politische Meinung in der BRD dermaßen umkämpft ist, hat Steinke allerdings fast gar nichts zu sagen.
Lest in Florian Meinels Review, warum das (west)deutsche Grundgesetz nie so liberal war, wie Steinke und viele andere Kommentatoren glauben – und warum der deutsche «Verfassungskompromiss», der sich in der Schweigegesellschaft der Täter in den 1950er und 60er Jahren herausbildete, heute nicht mehr halten kann.
«Den diskursiven Vormarsch des Faschismus hat die Rechtsprechung jedenfalls nicht erkennbar gebremst, stattdessen aber der identitären Denkfigur eines Verfassungsvorbehalts zum Ausschluss von Meinungen im Namen eines imaginären ‹Wir› zur Karriere verholfen: ‹Weil dies das Selbstverständnis dieser politischen Gemeinschaft ist, kann verboten werden, was dieses Selbstverständnis ernsthaft leugnet.› Unter dem Begriff Staatsräson ist diese Denkfigur nun in viele Bereiche des Rechts eingesickert, und schon wird versucht, die Ausnahme vom Schutz der Meinungsfreiheit auch explizit auf antizionistische Rede zu erstrecken.»
Florian Meinel über Ronen Steinkes «Meinungsfreiheit» und der Geschichte dieses Grundrechts in Deutschland — now up at blnreview.de oder at link in bio.