09/01/2026
Die Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. können damit bis zu 34 Tage im Jahr im arbeiten, ohne dass sich ihre steuerliche Behandlung ändert. Für viele Beschäftigte und ihre Arbeitgeber bedeutet das mehr Klarheit, weniger und zusätzliche Planungssicherheit im grenzüberschreitenden Arbeitsalltag.
Die Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Grenzpendler können damit bis zu 34 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich ihre steuerliche Behandlung ändert. Für viele Beschäftigte und ihre Arbeitgeber be...