28/07/2025
🎓 Wenn das Kind 18 wird, ändert sich einiges – auch beim Kindergeld.
Viele Eltern fragen sich: Gibt es die 255 Euro im Monat weiterhin? Und wenn ja, wie lange?
Die gute Nachricht: In vielen Fällen bleibt der Anspruch bestehen – etwa bei Schule, Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder in kurzen Übergangsphasen.
Sogar bei einer zweiten Ausbildung oder einem Studienwechsel kann Kindergeld gezahlt werden – unter bestimmten Bedingungen. 🧾
Aber: Wer keinen Ausbildungsplatz findet oder die Wartezeit mit einem Vollzeitjob überbrückt, muss genau hinschauen – sonst kann der Anspruch verloren gehen. 🛑
💡 Eine Expertin der Arbeitsagentur erklärt im Artikel, worauf Familien jetzt achten sollten – und wie der Staat Eltern weiterhin unterstützt.
Wenn ein Kind 18 wird, stellen sich für die Eltern viele Fragen. Zum Beispiel: Wie ist das denn jetzt mit dem Kindergeld?! Meistens gibt es das weiterhin! aktiv erklärt das – und auch die Sache mit dem Kinderfreibetrag.