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RWS Verlag Wirtschaftsjuristischer Fachverlag mit Fokus auf Insolvenzrecht: Bücher, Zeitschriften und Seminare

💶„𝗣𝗮𝗿𝗮𝗹𝗹𝗲𝗹 𝗗𝗲𝗯𝘁-𝗙𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻“ 𝗮𝗹𝘀 𝗦𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗺𝗶𝘁𝘁𝗲𝗹 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇 Diesen lesenswerten Beitrag von Prof. Dr. Gerrit H...
28/08/2025

💶„𝗣𝗮𝗿𝗮𝗹𝗹𝗲𝗹 𝗗𝗲𝗯𝘁-𝗙𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻“ 𝗮𝗹𝘀 𝗦𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗺𝗶𝘁𝘁𝗲𝗹 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇
Diesen lesenswerten Beitrag von Prof. Dr. Gerrit Hoelzle (GÖRG Rechtsanwälte, Universität Bremen) finden Sie in der aktuellen ZRI:

In (internationalen) Konsortialfinanzierungen ist es üblich, die für den Konsortialkredit zu bestellenden Sicherheiten sachenrechtlich nicht unmittelbar zu Gunsten der Kreditgeber zu bestellen, sondern einen nicht als Kreditgeber beteiligten Dritten als Treuhänder (security agent) für die Sicherheiten einzusetzen. Damit diesem gegenüber insbesondere auch akzessorische Sicherheiten bestellt werden können, begründet der Schuldner gegenüber dem Treuhänder eine mit der Summe der Kreditschulden gleichlaufende, von den Kreditverträgen aber unabhängige Parallelschuld, welche dann die Sicherheiten „trägt“. Werden gegen das Modell vereinzelt bereits auf schuldrechtlicher Ebene Wirksamkeitsbedenken formuliert, so stellen sich jedenfalls aber auf insolvenzrechtlicher Ebene bisher nur unzureichend geklärte Fragen. Diese resultieren aus der konstruktiv bedingten Verdoppelung der Gläubigerstellung bei gleichzeitig (sachenrechtlich) fehlender Besicherung der originären Finanzierungsgläubiger, die prima vista nur die Stellung einfacher Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO bekleiden. Daraus wiederum resultieren Folgefragen der Aktivlegitimation im Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren, die ihrerseits das Potenzial für Gestaltungsmissbräuche eröffnen. Mit den sich in der praktischen Handhabung im Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren ergebenden Fragen setzt sich der nachfolgende Beitrag auseinander und bietet hierfür Lösungsmöglichkeiten an.

Mehr lesen▶️https://www.zri-online.de/heft-16-2025/zri-2025-797-parallel-debt-finanzierungen-als-sicherungsmittel-in-der-insolvenz/

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In (internationalen) Konsortialfinanzierungen ist es üblich, die für den Konsortialkredit zu bestellenden Sicherheiten sachenrechtlich nicht unmittelbar zu Gunsten der Kreditgeber zu bestellen, …

📋 𝐑𝐞𝐜𝐡𝐧𝐮𝐧𝐠𝐬𝐥𝐞𝐠𝐮𝐧𝐠 𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐈𝐧𝐬𝐨𝐥𝐯𝐞𝐧𝐳: 𝐖𝐞𝐠𝐞 𝐳𝐮𝐫 𝐕𝐞𝐫𝐞𝐢𝐧𝐟𝐚𝐜𝐡𝐮𝐧𝐠 Ein praxisnaher Vorschlag von Dr. Rainer Eckert aus der druck...
13/08/2025

📋 𝐑𝐞𝐜𝐡𝐧𝐮𝐧𝐠𝐬𝐥𝐞𝐠𝐮𝐧𝐠 𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐈𝐧𝐬𝐨𝐥𝐯𝐞𝐧𝐳: 𝐖𝐞𝐠𝐞 𝐳𝐮𝐫 𝐕𝐞𝐫𝐞𝐢𝐧𝐟𝐚𝐜𝐡𝐮𝐧𝐠
Ein praxisnaher Vorschlag von Dr. Rainer Eckert aus der druckfrischen ZRI:

Die Rechnungslegung im Insolvenzverfahren ist durch eine weitgehende Formalisierung geprägt, jedoch nicht vollständig standardisiert. Dies führt in der Praxis zu teils erheblichen Unterschieden hinsichtlich Umfangs und Qualität der Berichterstattung. Der Beitrag untersucht die bestehenden rechtlichen Spielräume für Vereinfachungen und zeigt auf, in welchen Bereichen Effizienzsteigerungen möglich sind, ohne dass der Informationsgehalt leidet. Dabei werden auch die aktuelle Rechtsprechung sowie die praktische Handhabung im Insolvenzverfahren einer kritischen Analyse unterzogen.

Mehr lesen ▶️ https://www.zri-online.de/heft-15-2025/zri-2025-721-rechnungslegung-in-der-insolvenz-wege-zur-vereinfachung/

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Die Rechnungslegung im Insolvenzverfahren ist durch eine weitgehende Formalisierung geprägt, jedoch nicht vollständig standardisiert. Dies führt in der Praxis zu teils erheblichen Unterschieden …

📑 Wichtiger Beitrag zur StaRUG-Evaluation! 𝐕𝐨𝐫𝐬𝐜𝐡𝐥ä𝐠𝐞 𝐳𝐮𝐫 𝐒𝐭ä𝐫𝐤𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐫 𝐑𝐞𝐬𝐭𝐫𝐮𝐤𝐭𝐮𝐫𝐢𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐬𝐠𝐞𝐫𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞 𝐮𝐧𝐝 𝐳𝐮𝐫 𝐆𝐞𝐰ä𝐡𝐫𝐥𝐞𝐢𝐬𝐭𝐮𝐧𝐠 ...
10/07/2025

📑 Wichtiger Beitrag zur StaRUG-Evaluation!
𝐕𝐨𝐫𝐬𝐜𝐡𝐥ä𝐠𝐞 𝐳𝐮𝐫 𝐒𝐭ä𝐫𝐤𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐫 𝐑𝐞𝐬𝐭𝐫𝐮𝐤𝐭𝐮𝐫𝐢𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐬𝐠𝐞𝐫𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞 𝐮𝐧𝐝 𝐳𝐮𝐫 𝐆𝐞𝐰ä𝐡𝐫𝐥𝐞𝐢𝐬𝐭𝐮𝐧𝐠 𝐞𝐢𝐧𝐞𝐬 𝐞𝐟𝐟𝐞𝐤𝐭𝐢𝐯𝐞𝐧 𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳𝐞𝐬 𝐢𝐧 𝐑𝐞𝐬𝐭𝐫𝐮𝐤𝐭𝐮𝐫𝐢𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐚𝐜𝐡𝐞𝐧 von RiOLG Prof. Dr. Dominik Skauradszun, Sebastian Böhning und Jeremias Kümpel (alle Hochschule Fulda) aus der aktuellen ZRI:

Viereinhalb Jahre nach Inkrafttreten des StaRUG haben sich die Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen als Alternative zur freien Sanierung einerseits und der Sanierung im Insolvenz(plan)verfahren andererseits in der Praxis etabliert. Die Zahl der gem. § 31 StaRUG angezeigten Restrukturierungsvorhaben ist kontinuierlich gestiegen und das Gesetz hat sich insofern als praxistauglich erwiesen. Nachdem sich infolge dieser ersten Erfahrungen zunehmend abzeichnet, in welcher Hinsicht sich das Gesetz bewährt hat bzw. wo umgekehrt Problemfelder ausgemacht werden können, ist es an der Zeit, sich mit einer Evaluation des StaRUG zu befassen. Der vorliegende Beitrag greift hierzu zwei wesentliche Bereiche heraus – zum einen die Stärkung der Restrukturierungsgerichte, zum anderen die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes – und unterbreitet diesbezüglich Vorschläge, die der Gesetzgeber im Rahmen der Evaluation des StaRUG in Erwägung ziehen könnte.

Mehr lesen https://www.zri-online.de/heft-13-2025/zri-2025-617-vorschlaege-zur-staerkung-der-restrukturierungsgerichte-und-zur-gewaehrleistung-eines-effektiven-rechtsschutzes/

Viereinhalb Jahre nach Inkrafttreten des StaRUG haben sich die Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen als Alternative zur freien Sanierung einerseits und der Sanierung im …

👉 Neues zum Wettbewerbsrecht! 𝐎𝐩𝐟𝐞𝐫 𝐮𝐧𝐝 𝐀𝐛𝐬𝐜𝐡ö𝐩𝐟𝐮𝐧𝐠 𝐚𝐥𝐬 𝐤𝐨𝐦𝐩𝐥𝐞𝐦𝐞𝐧𝐭ä𝐫𝐞 𝐄𝐥𝐞𝐦𝐞𝐧𝐭𝐞 𝐯𝐨𝐧 𝐁𝐞𝐡𝐢𝐧𝐝𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐬𝐦𝐢𝐬𝐬𝐛𝐫ä𝐮𝐜𝐡𝐞𝐧 – 𝐃𝐞𝐫 𝐋𝐞𝐢𝐭𝐥𝐢...
12/06/2025

👉 Neues zum Wettbewerbsrecht! 𝐎𝐩𝐟𝐞𝐫 𝐮𝐧𝐝 𝐀𝐛𝐬𝐜𝐡ö𝐩𝐟𝐮𝐧𝐠 𝐚𝐥𝐬 𝐤𝐨𝐦𝐩𝐥𝐞𝐦𝐞𝐧𝐭ä𝐫𝐞 𝐄𝐥𝐞𝐦𝐞𝐧𝐭𝐞 𝐯𝐨𝐧 𝐁𝐞𝐡𝐢𝐧𝐝𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐬𝐦𝐢𝐬𝐬𝐛𝐫ä𝐮𝐜𝐡𝐞𝐧 – 𝐃𝐞𝐫 𝐋𝐞𝐢𝐭𝐥𝐢𝐧𝐢𝐞𝐧𝐞𝐧𝐭𝐰𝐮𝐫𝐟 𝐝𝐞𝐫 𝐊𝐨𝐦𝐦𝐢𝐬𝐬𝐢𝐨𝐧 𝐢𝐦 𝐋𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞 ö𝐤𝐨𝐧𝐨𝐦𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐫 𝐒𝐜𝐡𝐚𝐝𝐞𝐧𝐬𝐭𝐡𝐞𝐨𝐫𝐢𝐞𝐧: Die Autoren Prof. Dr. Georg Götz und Dr. Daniel Herold von der Justus-Liebig-Universität Giessen beleuchten das Thema in der aktuellen ZWeR:

Ein Eckpfeiler der Analyse von missbräuchlichem Verhalten i. S. v. Art. 102 AEUV ist die Frage, wie marktbeherrschende Unternehmen ihre Position missbrauchen, um Wettbewerber zu behindern. Aus ökonomischer Sicht steht die Schadenstheorie im Zentrum dieser Analyse. Dieser Artikel zeigt, dass die Schadenstheorie aus den beiden komplementären Elementen Opfer und Abschöpfung bestehen muss. Um einen Wettbewerber abzuschotten, muss das marktbeherrschende Unternehmen zunächst Gewinne opfern. Dies kann sich nur dann rechnen, wenn an anderer Stelle durch die Abschottung zusätzliche Gewinne abgeschöpft werden können. Diese Dualität besteht bei allen einschlägigen Behinderungsmissbräuchen. Die Analyse der derzeitigen Draft Guidelines offenbart jedoch, dass die Kommission sich primär auf das Opfer bzw. die Abschottung konzentriert. Dadurch werden zwar möglicherweise Wettbewerber geschützt, aber nicht notwendigerweise die Konsumentinnen und Konsumenten. Die Folge dürfte das vermehrte Auftreten von Verfahren sein, die auf einer unvollständigen Schadenstheorie beruhen, Effizienzen außer Acht lassen und an ansonsten normalen Geschäftspraktiken ansetzen.

Mehr lesen ▶️ https://www.zwer-online.de/heft-2-2025/zwer-2025-179-opfer-und-abschoepfung-als-komplementaere-elemente-von-behinderungsmissbraeuchen-der-leitlinienentwurf/

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Ein Eckpfeiler der Analyse von missbräuchlichem Verhalten i. S. v. Art. 102 AEUV ist die Frage, wie marktbeherrschende Unternehmen ihre Position missbrauchen, um Wettbewerber zu behindern. Aus …

🚗𝐄-𝐌𝐨𝐛𝐢𝐥𝐢𝐭ä𝐭 – 𝐈𝐦 𝐒𝐩𝐚𝐧𝐧𝐮𝐧𝐠𝐬𝐟𝐞𝐥𝐝 𝐳𝐰𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧🏘️𝐌𝐢𝐞𝐭- 𝐮𝐧𝐝 𝐖𝐄𝐆-𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭: Diesen wegweisenden Beitrag von Dr. Olaf Riecke lesen Sie...
03/06/2025

🚗𝐄-𝐌𝐨𝐛𝐢𝐥𝐢𝐭ä𝐭 – 𝐈𝐦 𝐒𝐩𝐚𝐧𝐧𝐮𝐧𝐠𝐬𝐟𝐞𝐥𝐝 𝐳𝐰𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧🏘️𝐌𝐢𝐞𝐭- 𝐮𝐧𝐝 𝐖𝐄𝐆-𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭: Diesen wegweisenden Beitrag von Dr. Olaf Riecke lesen Sie in der aktuellen ZfIR:

Die E-Mobilität war der Motor für das . Das Zusammenspiel von § 554 BGB und seinem Vorbild § 20 Abs. 2 WEG zeigt, dass vom Gesetzgeber eine Harmonisierung von Miet- und WEG-Recht zumindest versucht wurde. Um diese Thematik zielorientiert zu lösen, muss u. a. geklärt werden, wer sachenrechtlich Eigentümer der einzubauenden wird, wer die Verwaltungs-, Erhaltungs- und Betriebskosten trägt und ob und wann ein Rückbauverlangen bei vermietetem Teil- bzw. Wohnungseigentum gerechtfertigt ist.

Mehr lesen ➡️ https://www.zfir-online.de/heft-6-2025/zfir-2025-232-e-mobilitaet-im-spannungsfeld-zwischen-miet-und-weg-recht/

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Die E-Mobilität war der Motor für das WEMoG. Das Zusammenspiel von § 554 BGB und seinem Vorbild § 20 Abs. 2 WEG zeigt, dass vom Gesetzgeber eine Harmonisierung von Miet- und WEG-Recht …

👉𝐒𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐅𝐚𝐥𝐥𝐬𝐭𝐫𝐢𝐜𝐤𝐞 𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐕𝐞𝐫𝐛𝐫𝐚𝐮𝐜𝐡𝐞𝐫𝐢𝐧𝐬𝐨𝐥𝐯𝐞𝐧𝐳 – ein praxisnaher Beitrag von Prof. Dr. Susanne Riedemann (Christia...
27/05/2025

👉𝐒𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐅𝐚𝐥𝐥𝐬𝐭𝐫𝐢𝐜𝐤𝐞 𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐕𝐞𝐫𝐛𝐫𝐚𝐮𝐜𝐡𝐞𝐫𝐢𝐧𝐬𝐨𝐥𝐯𝐞𝐧𝐳 – ein praxisnaher Beitrag von Prof. Dr. Susanne Riedemann (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel) aus der ZVI 5/2025:

Praktische Aspekte der Auswirkungen des Steuerrechts auf die §§ 304 ff. InsO:

Mit 71.207 Verbraucherinsolvenzverfahren war im Jahr 2024 ein Zuwachs von 6,5 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.1 Mit der Anzahl der Verfahren steigt auch deren Bedeutung für die Praxis. Das Verbraucherinsolvenzverfahren weicht dabei in einigen Aspekten vom Regelinsolvenzverfahren ab. Auch auf steuerlicher Ebene bestehen Unterschiede, von denen der nachfolgende Beitrag einige wichtige Aspekte beleuchtet.

Mehr lesen ➡️ https://www.zvi-online.de/heft-5-2025/zvi-2025-163-steuerliche-fallstricke-in-der-verbraucherinsolvenz/

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Mit 71.207 Verbraucherinsolvenzverfahren war im Jahr 2024 ein Zuwachs von 6,5 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.1)Destatis, Pressemitteilung Nr. 096 vom 14. 3. 2025, abrufbar unter: …

Sie wollen erfolgreich sein🏆 in Verhandlungen? Lesen Sie ➡️ 𝐌𝐢𝐭 𝐖𝐢𝐬𝐬𝐞𝐧𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐭 𝐚𝐧𝐬 𝐙𝐢𝐞𝐥: 𝐖𝐢𝐞 𝐬𝐩𝐢𝐞𝐥𝐭𝐡𝐞𝐨𝐫𝐞𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡 𝐟𝐮𝐧𝐝𝐢𝐞𝐫𝐭𝐞 𝐕𝐞...
22/05/2025

Sie wollen erfolgreich sein🏆 in Verhandlungen? Lesen Sie ➡️ 𝐌𝐢𝐭 𝐖𝐢𝐬𝐬𝐞𝐧𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐭 𝐚𝐧𝐬 𝐙𝐢𝐞𝐥: 𝐖𝐢𝐞 𝐬𝐩𝐢𝐞𝐥𝐭𝐡𝐞𝐨𝐫𝐞𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡 𝐟𝐮𝐧𝐝𝐢𝐞𝐫𝐭𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐡𝐚𝐧𝐝𝐥𝐮𝐧𝐠𝐬𝐦𝐞𝐭𝐡𝐨𝐝𝐞𝐧 𝐛𝐞𝐢 𝐑𝐞𝐬𝐭𝐫𝐮𝐤𝐭𝐮𝐫𝐢𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐳𝐮𝐦 𝐄𝐫𝐟𝐨𝐥𝐠 𝐟ü𝐡𝐫𝐞𝐧 - ein Betrag von Dr. Christoph Pfeiffer und Marcel Engelhardt (Competitio, Hamburg) aus der druckfrischen ZRI:

In Restrukturierungssituationen stehen Unternehmen unter enormem Druck: Kosten müssen sinken, Liquidität gesichert und Vertrauen bei Banken und Investoren aufgebaut werden. Gerade in diesen Momenten entscheidet die Qualität von Verhandlungen maßgeblich über Erfolg oder Scheitern. Doch während viele sich auf Inhalte und Positionen konzentrieren, bleibt ein zentraler Hebel oft ungenutzt: die bewusste Gestaltung des Verhandlungsprozesses selbst. Wer Regeln setzen kann, schafft Anreize, steuert Erwartungen und kann sich so systematische Vorteile verschaffen.

Mehr lesen▶️ https://www.zri-online.de/heft-10-2025/zri-2025-497-mit-wissenschaft-ans-ziel-wie-spieltheoretisch-fundierte-verhandlungsmethodenbei-restrukturierungen/

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In Restrukturierungssituationen stehen Unternehmen unter enormem Druck: Kosten müssen sinken, Liquidität gesichert und Vertrauen bei Banken und Investoren aufgebaut werden. Gerade in diesen …

📑 𝐙𝐮𝐫𝐞𝐜𝐡𝐧𝐮𝐧𝐠 𝐯𝐨𝐧 𝐒𝐭𝐢𝐦𝐦𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧 𝐧𝐚𝐜𝐡 § 30 𝐀𝐛𝐬. 2 𝐒𝐚𝐭𝐳 2 𝐕𝐚𝐫. 1 𝐖𝐩Ü𝐆 𝐚𝐮𝐟𝐠𝐫𝐮𝐧𝐝 𝐯𝐨𝐧 𝐈𝐧𝐭𝐞𝐫𝐞𝐬𝐬𝐞𝐧𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳𝐤𝐥𝐚𝐮𝐬𝐞𝐥𝐧 – 𝐊𝐨𝐧𝐤𝐫𝐞𝐭𝐢𝐬𝐢𝐞𝐫𝐮𝐧...
19/05/2025

📑 𝐙𝐮𝐫𝐞𝐜𝐡𝐧𝐮𝐧𝐠 𝐯𝐨𝐧 𝐒𝐭𝐢𝐦𝐦𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧 𝐧𝐚𝐜𝐡 § 30 𝐀𝐛𝐬. 2 𝐒𝐚𝐭𝐳 2 𝐕𝐚𝐫. 1 𝐖𝐩Ü𝐆 𝐚𝐮𝐟𝐠𝐫𝐮𝐧𝐝 𝐯𝐨𝐧 𝐈𝐧𝐭𝐞𝐫𝐞𝐬𝐬𝐞𝐧𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳𝐤𝐥𝐚𝐮𝐬𝐞𝐥𝐧 – 𝐊𝐨𝐧𝐤𝐫𝐞𝐭𝐢𝐬𝐢𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐫 𝐙𝐮𝐫𝐞𝐜𝐡𝐧𝐮𝐧𝐠𝐬𝐯𝐨𝐫𝐚𝐮𝐬𝐬𝐞𝐭𝐳𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐆𝐞𝐬𝐭𝐚𝐥𝐭𝐮𝐧𝐠𝐬𝐨𝐩𝐭𝐢𝐨𝐧𝐞𝐧 – ein lesenswerter Beitrag von Niklas Ziehm, LL.M (Universität Münster) aus der druckfrischen ZBB:

Die Vereinbarung von Interessenschutzklauseln in Unternehmenskaufverträgen steht in einem Spannungsverhältnis zwischen dem käuferseitigen Bedürfnis nach Interessenschutz vor dem Closing und dem Schutz außenstehender Aktionäre vor einem Kontrollwechsel innerhalb der Gesellschaft. Normativ findet dieses Spannungsverhältnis seinen Anknüpfungspunkt in der Zurechnung von Stimmrechten nach § 30 Abs. 2 WpÜG. Der BGH hat sich im Rahmen des Rechtsstreits um die Übernahme der Postbank AG durch die Deutsche Bank AG zu den Voraussetzungen der Verständigung über die Ausübung von Stimmrechten nach § 30 Abs. 2 Satz 2 Var. 1 WpÜG geäußert. Die Ausführungen des BGH lassen jedoch einige Fragen offen und liefern insbesondere keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Gestaltung von Interessenschutzklauseln zur Vermeidung einer Zurechnung nach § 30 Abs. 2 Satz 2 Var. 1 WpÜG. Dieser Aufsatz nimmt sich der Aufgabe an, das Verständnis des BGH zu konkretisieren und eine Grundlage für die Gestaltung von Interessenschutzklauseln zu schaffen.

Mehr lesen➡️ https://www.zbb-online.com/heft-2-2025/zbb-2025-109-zurechnung-von-stimmrechten-nach-30-abs2-satz2-var1-wpueg-aufgrund-von-interessenschutzklauseln/

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Die Vereinbarung von Interessenschutzklauseln in Unternehmenskaufverträgen steht in einem Spannungsverhältnis zwischen dem käuferseitigen Bedürfnis nach Interessenschutz vor dem Closing und dem …

👉 𝐙𝐮𝐫 𝐆𝐞𝐥𝐭𝐞𝐧𝐝𝐦𝐚𝐜𝐡𝐮𝐧𝐠 𝐯𝐞𝐫𝐭𝐫𝐚𝐠𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫 𝐋𝐞𝐢𝐬𝐭𝐮𝐧𝐠𝐬𝐟𝐫𝐞𝐢𝐡𝐞𝐢𝐭 𝐝𝐞𝐬 𝐃&𝐎-𝐕𝐞𝐫𝐬𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐞𝐫𝐬 𝐛𝐞𝐢 𝐕𝐞𝐫𝐥𝐞𝐭𝐳𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐬 § 15𝐛 𝐈𝐧𝐬𝐎 𝐛𝐳𝐰. 𝐝𝐞𝐬 § 64 𝐆𝐦...
08/05/2025

👉 𝐙𝐮𝐫 𝐆𝐞𝐥𝐭𝐞𝐧𝐝𝐦𝐚𝐜𝐡𝐮𝐧𝐠 𝐯𝐞𝐫𝐭𝐫𝐚𝐠𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫 𝐋𝐞𝐢𝐬𝐭𝐮𝐧𝐠𝐬𝐟𝐫𝐞𝐢𝐡𝐞𝐢𝐭 𝐝𝐞𝐬 𝐃&𝐎-𝐕𝐞𝐫𝐬𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐞𝐫𝐬 𝐛𝐞𝐢 𝐕𝐞𝐫𝐥𝐞𝐭𝐳𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐬 § 15𝐛 𝐈𝐧𝐬𝐎 𝐛𝐳𝐰. 𝐝𝐞𝐬 § 64 𝐆𝐦𝐛𝐇𝐆 𝐚. 𝐅. – ein kritischer Beitrag von Dr. Christian Berger (Universität Leipzig) aus der druckfrischen ZRI:

Zugleich Besprechung OLG Frankfurt/M., Urt. v. 5. 3. 2025 – 7 U 134/23 ZRI 2025, 469 (in diesem Heft)

Der nachfolgende Beitrag setzt sich kritisch mit der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 5. 3. 2025 auseinander, vor allem also mit der Frage, welche Obliegenheiten für Darlegung und Beweis den Versicherer treffen, wenn er im Falle eigener Inanspruchnahme eine schuldhafte Verletzung versicherungsvertraglicher Kardinalpflichten einwenden will. Das OLG Frankfurt stellt dabei – modern – auf eine Krisenbeobachtungspflicht des Versicherungsnehmers ab, verneint aber letztlich für den vorliegenden Fall „hinreichende“ Pflichtverletzungen.

Mehr lesen➡️ https://www.zri-online.de/heft-9-2025/zri-2025-453-zur-geltendmachung-vertraglicher-leistungsfreiheit-des-d-o-versicherers-bei-verletzung-des-15b-inso/

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Der nachfolgende Beitrag setzt sich kritisch mit der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 5. 3. 2025 auseinander, vor allem also mit der Frage, welche Obliegenheiten für Darlegung und Beweis den …

🏠„𝐅𝐢𝐱 𝐮𝐧𝐝 𝐅𝐥𝐢𝐩“ 𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐕𝐞𝐫𝐭𝐫𝐚𝐠𝐬𝐠𝐞𝐬𝐭𝐚𝐥𝐭𝐮𝐧𝐠 – ein lesenswerter Beitrag von Dr. Stefan Neuhöfer aus der druckfrischen ZfIR ...
06/05/2025

🏠„𝐅𝐢𝐱 𝐮𝐧𝐝 𝐅𝐥𝐢𝐩“ 𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐕𝐞𝐫𝐭𝐫𝐚𝐠𝐬𝐠𝐞𝐬𝐭𝐚𝐥𝐭𝐮𝐧𝐠 – ein lesenswerter Beitrag von Dr. Stefan Neuhöfer aus der druckfrischen ZfIR (Zeitschrift für Immobilienrecht):

Zwischen gebrauchten Immobilien auf der einen und neu errichteten Objekten auf der anderen Seite finden sich auf dem Markt Angebote über renovierte Bestandsobjekte. Der Veräußerer kauft die Objekte an, teilt diese eventuell auf, nimmt in jedem Fall bauliche (Renovierungs-)Arbeiten daran vor (im Jargon auch als „Fix“ bezeichnet) und veräußert die Wohnungen dann weiter („Flip“). Solche Immobilien werden auch als Anlageobjekte zur Altersvorsorge beworben. Mitunter garantiert der Veräußerer sogar die Vermietung zu einem Mindestmietpreis für einen bestimmten Zeitraum und bietet dem Erwerber an, die laufende Verwaltung des Mietverhältnisses abzuwickeln. Anders als die Behandlung von Bestandsimmobilien einerseits und Bauträgerverträgen andererseits ist die Einordnung dieser Verträge in die Typen des BGB bei solchen Gestaltungen nicht eindeutig. Der Beitrag behandelt die damit in der Gestaltungspraxis verbundenen Fragestellungen.

Mehr lesen▶️https://www.zfir-online.de/heft-5-2025/zfir-2025-185-fix-und-flip-in-der-vertragsgestaltung/

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🔎 Gebotene Rücksichten auf Interessen vor allem der Masseschuldgläubiger bei „Verdacht auf Masseunzulänglichkeit“ –Prof....
29/04/2025

🔎 Gebotene Rücksichten auf Interessen vor allem der Masseschuldgläubiger bei „Verdacht auf Masseunzulänglichkeit“ –
Prof. Dr. Klaus Bartels beleuchtet das Thema in der aktuellen ZRI:

Transparenzanforderungen an den Insolvenzverwalter
Die Regeln der Masseunzulänglichkeit in §§ 208 ff. InsO sind bereits im Gesetzgebungsverfahren kontrovers diskutiert worden. Die sodann in Kraft getretene Fassung hat die Kritik nicht verstummen lassen – im Gegenteil. Spricht man mit Gläubigervertretern, so scheint die Praxis mancher Insolvenzverwalter die Schwächen der Regelung noch zu verstärken. Vereinzelte Berichte aufgreifend und also ohne empirische oder experimentelle Basis nähert sich der Beitrag den Schwierigkeiten recht normkritisch, aber durchaus mit Rekurs auf Vorschläge aus der Praxis.

Mehr lesen ▶️ https://www.zri-online.de/heft-8-2025/zri-2025-389-gebotene-ruecksichten-auf-interessen-vor-allem-der-masseschuldglaeubiger-beiverdacht-auf-masseunzulaenglichkeit/

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Die Regeln der Masseunzulänglichkeit in §§ 208 ff. InsO sind bereits im Gesetzgebungsverfahren kontrovers diskutiert worden. Die sodann in Kraft getretene Fassung hat die Kritik nicht verstummen …

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