
10/07/2025
📑 Wichtiger Beitrag zur StaRUG-Evaluation!
𝐕𝐨𝐫𝐬𝐜𝐡𝐥ä𝐠𝐞 𝐳𝐮𝐫 𝐒𝐭ä𝐫𝐤𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐫 𝐑𝐞𝐬𝐭𝐫𝐮𝐤𝐭𝐮𝐫𝐢𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐬𝐠𝐞𝐫𝐢𝐜𝐡𝐭𝐞 𝐮𝐧𝐝 𝐳𝐮𝐫 𝐆𝐞𝐰ä𝐡𝐫𝐥𝐞𝐢𝐬𝐭𝐮𝐧𝐠 𝐞𝐢𝐧𝐞𝐬 𝐞𝐟𝐟𝐞𝐤𝐭𝐢𝐯𝐞𝐧 𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭𝐬𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳𝐞𝐬 𝐢𝐧 𝐑𝐞𝐬𝐭𝐫𝐮𝐤𝐭𝐮𝐫𝐢𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐚𝐜𝐡𝐞𝐧 von RiOLG Prof. Dr. Dominik Skauradszun, Sebastian Böhning und Jeremias Kümpel (alle Hochschule Fulda) aus der aktuellen ZRI:
Viereinhalb Jahre nach Inkrafttreten des StaRUG haben sich die Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen als Alternative zur freien Sanierung einerseits und der Sanierung im Insolvenz(plan)verfahren andererseits in der Praxis etabliert. Die Zahl der gem. § 31 StaRUG angezeigten Restrukturierungsvorhaben ist kontinuierlich gestiegen und das Gesetz hat sich insofern als praxistauglich erwiesen. Nachdem sich infolge dieser ersten Erfahrungen zunehmend abzeichnet, in welcher Hinsicht sich das Gesetz bewährt hat bzw. wo umgekehrt Problemfelder ausgemacht werden können, ist es an der Zeit, sich mit einer Evaluation des StaRUG zu befassen. Der vorliegende Beitrag greift hierzu zwei wesentliche Bereiche heraus – zum einen die Stärkung der Restrukturierungsgerichte, zum anderen die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes – und unterbreitet diesbezüglich Vorschläge, die der Gesetzgeber im Rahmen der Evaluation des StaRUG in Erwägung ziehen könnte.
Mehr lesen https://www.zri-online.de/heft-13-2025/zri-2025-617-vorschlaege-zur-staerkung-der-restrukturierungsgerichte-und-zur-gewaehrleistung-eines-effektiven-rechtsschutzes/
Viereinhalb Jahre nach Inkrafttreten des StaRUG haben sich die Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen als Alternative zur freien Sanierung einerseits und der Sanierung im …