
28/08/2025
💶„𝗣𝗮𝗿𝗮𝗹𝗹𝗲𝗹 𝗗𝗲𝗯𝘁-𝗙𝗶𝗻𝗮𝗻𝘇𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻“ 𝗮𝗹𝘀 𝗦𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝘀𝗺𝗶𝘁𝘁𝗲𝗹 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗜𝗻𝘀𝗼𝗹𝘃𝗲𝗻𝘇
Diesen lesenswerten Beitrag von Prof. Dr. Gerrit Hoelzle (GÖRG Rechtsanwälte, Universität Bremen) finden Sie in der aktuellen ZRI:
In (internationalen) Konsortialfinanzierungen ist es üblich, die für den Konsortialkredit zu bestellenden Sicherheiten sachenrechtlich nicht unmittelbar zu Gunsten der Kreditgeber zu bestellen, sondern einen nicht als Kreditgeber beteiligten Dritten als Treuhänder (security agent) für die Sicherheiten einzusetzen. Damit diesem gegenüber insbesondere auch akzessorische Sicherheiten bestellt werden können, begründet der Schuldner gegenüber dem Treuhänder eine mit der Summe der Kreditschulden gleichlaufende, von den Kreditverträgen aber unabhängige Parallelschuld, welche dann die Sicherheiten „trägt“. Werden gegen das Modell vereinzelt bereits auf schuldrechtlicher Ebene Wirksamkeitsbedenken formuliert, so stellen sich jedenfalls aber auf insolvenzrechtlicher Ebene bisher nur unzureichend geklärte Fragen. Diese resultieren aus der konstruktiv bedingten Verdoppelung der Gläubigerstellung bei gleichzeitig (sachenrechtlich) fehlender Besicherung der originären Finanzierungsgläubiger, die prima vista nur die Stellung einfacher Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO bekleiden. Daraus wiederum resultieren Folgefragen der Aktivlegitimation im Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren, die ihrerseits das Potenzial für Gestaltungsmissbräuche eröffnen. Mit den sich in der praktischen Handhabung im Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren ergebenden Fragen setzt sich der nachfolgende Beitrag auseinander und bietet hierfür Lösungsmöglichkeiten an.
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In (internationalen) Konsortialfinanzierungen ist es üblich, die für den Konsortialkredit zu bestellenden Sicherheiten sachenrechtlich nicht unmittelbar zu Gunsten der Kreditgeber zu bestellen, …