04/11/2025
"Unter drei" , "Unter zwei" und "Unter eins".
Wusstet Ihr, dass es im Zusammenspiel zwischen Interviewern und Interviewten Spielregeln gibt, die man kennen sollte?
"Unter drei"
Was ein Interviewter „unter drei“ sagt, darf in keinem Fall zitiert werden!
Lässt sich ein Intervieewender (z.B. Journalist) darauf ein, bedeutet das quasi den Abschluss eines mündlichen Vertrags mit dem Inteerviewten. Er/Sie ist dann daran gebunden.
Mögliche juristische Konsequenzen gibt es nur theoretischer Natur.
Interviewende/Journalisten würden sich bei anderem Handeln, trotz dieser Art einer "Verschwiegenheitserklärung" in Schwierigkeiten bringen, denn dann wäre diese Tätigkeit wohl auf ewig nicht mehr von ihm/ihr durchführbar.
"Unter zwei"
Informationen „unter zwei“ können wiedergegeben werden, allerdings ohne Quellenangabe.
„Kreise“ oder „Beobachter“ sind hier gern gewählte Alternativen.
"Unter eins"
Es bedeutet, dass alle erhaltenen Informationen mit wörtlicher Zitation der Quelle verwendet und veröffentlicht werden dürfen.