Jura Intensiv

Jura Intensiv https://social-links.jura-intensiv.de/ Juristisches Repititorium

Die tägliche Karteikarte von Jura Intensiv – swipe nach links und wiederhole dein Wissen zum Strafrecht AT II – schnell,...
23/11/2025

Die tägliche Karteikarte von Jura Intensiv – swipe nach links und wiederhole dein Wissen zum Strafrecht AT II – schnell, strukturiert & kompakt!

Weitere Infos zu unseren Karteikarten findest du ganz einfach über den Link in unserer Bio. 📚

Die tägliche Karteikarte von Jura Intensiv – swipe nach links und wiederhole dein Wissen zum Schuldrecht AT – schnell, s...
22/11/2025

Die tägliche Karteikarte von Jura Intensiv – swipe nach links und wiederhole dein Wissen zum Schuldrecht AT – schnell, strukturiert & kompakt!

Weitere Infos zu unseren Karteikarten findest du ganz einfach über den Link in unserer Bio. 📚

Wie läuft der Unterricht bei Jura Intensiv ab?Du kannst live Probehören zum Thema "Die Veräußerung fremder Sachen“.Nutze...
21/11/2025

Wie läuft der Unterricht bei Jura Intensiv ab?

Du kannst live Probehören zum Thema "Die Veräußerung fremder Sachen“.
Nutze dieses Webinar, um Dir einen Eindruck von unserer Unterrichtsmethode zu verschaffen.

Achtung: Es gibt keine Aufzeichnung! Nur Live-Teilnahme.
Wir freuen uns, wenn Du auch Freunde und Bekannte einlädst.

Hier ist der Zoom-Link zur Teilnahme:
https://jura-intensiv.zoom.us/j/83729431758

Den Link findest Du auch in dem Linktree in der Bio!

Die tägliche Karteikarte von Jura Intensiv – swipe nach links und wiederhole dein Wissen zum Verwaltungsrecht AT – schne...
21/11/2025

Die tägliche Karteikarte von Jura Intensiv – swipe nach links und wiederhole dein Wissen zum Verwaltungsrecht AT – schnell, strukturiert & kompakt!

Weitere Infos zu unseren Karteikarten findest du ganz einfach über den Link in unserer Bio. 📚

LAG Niedersachsen, 25.08.2025, 15 SLa 315/25Einordnung: Arbeitsrecht / Außerordentliche KündigungKonkret: Außerordentlic...
20/11/2025

LAG Niedersachsen, 25.08.2025, 15 SLa 315/25

Einordnung: Arbeitsrecht / Außerordentliche Kündigung

Konkret: Außerordentliche Kündigung wegen Tätlichkeit gegenüber Vorgesetztem

Kernaussagen:Die Tätlichkeit gegenüber einem Vorgesetzten kann eine außerordentliche Kündigung auch dann rechtfertigen, wenn sie nicht mit erheblicher Gewaltanwendung erfolgt. Reagiert ein Arbeitnehmer auf die Ansprache eines Vorgesetzten wegen der pflichtwidrigen Nutzung eines privaten Smartphones mit den Worten "Hau ab hier", stößt ihn weg und tritt nach ihm, ist eine Abmahnung vor dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung entbehrlich.
Eine Abmahnung ist vor einer außerordentlichen Kündigung nicht notwendig, wenn der Vorfall besonders schwerwiegend ist und das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig zerrüttet ist. Typische Beispiele hierfür sind schwere Straftaten wie Diebstahl, schwerwiegende Beleidigungen, grobe Gewaltandrohungen oder Verrat von Geschäftsgeheimnissen. In solchen Fällen kann die weitere Zusammenarbeit nicht zumutbar sein, und eine Abmahnung würde dem Zweck, das Vertrauen wiederherzustellen, nicht dienen.

Unsere Ausbildungszeitschrift „RA“ informiert Dich top-aktuell über aktuelle Rechtsprechung. Zusätzlich zu den Monatsausgaben erhältst Du von uns zur Monatsmitte stets noch weitere relevante Entscheidungen per PDF im „RA-Telegramm“. Und natürlich hast Du Online-Zugang zum Archiv.

Das examensrelevanten Themen des Arbeitsrechts werden im Intensiv-Skript Arbeitsrecht und „kurz und knackig“ im Crashkurs-Skript Arbeitsrecht von Jura Intensiv dargestellt.

Noch mehr spannende Entscheidungen findest du auf unserer JI Verlagsseite – oder ganz einfach über den Link in unserer Bio! ⚖️

BVerfG, Beschluss vom 1.10.2025, 1 BvR 2428/20 Einordnung: GrundrechteKonkret: Art. 8, 19 I 2 GGKernaussagen: Das Zitier...
19/11/2025

BVerfG, Beschluss vom 1.10.2025, 1 BvR 2428/20

Einordnung: Grundrechte

Konkret: Art. 8, 19 I 2 GG

Kernaussagen: Das Zitiergebot nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG findet jedenfalls nur auf solche Grundrechtseinschränkungen Anwendung, die der Gesetzgeber vorhergesehen hat oder die für ihn hinreichend vorhersehbar waren. Zur Beurteilung der hinreichenden Vorhersehbarkeit ist maßgeblich darauf abzustellen, was von einem sorgfältig handelnden Gesetzgeber ausgehend von einer strikten ex-ante-Perspektive realistischerweise erwartet werden kann.
Bei einer Zusammenkunft ist der Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG jedenfalls dann eröffnet, wenn sie ein eigenständiges Element der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung aufweist, ohne dass es auf dessen Gewichtung gegenüber einem Störungselement ankäme. Sofern eine Zusammenkunft hingegen ausschließlich auf die Störung einer anderen Versammlung gerichtet ist und sie nicht zugleich auf einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung abzielt, fällt sie mangels Versammlungseigenschaft nicht in den Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG.

Das Problem ist examensrelevant und wird in unseren Crashkursskripten Öffentliches Recht behandelt. Die Entscheidung erscheint außerdem in unserer Ausbildungszeitschrift RA in der Ausgabe 12/2025.
Unsere Ausbildungszeitschrift „RA“ informiert Dich top-aktuell über aktuelle Rechtsprechung. Zusätzlich zu den Monatsausgaben erhältst Du als Abonnenten von uns zur Monatsmitte stets noch weitere relevante Entscheidungen per PDF im „RA-Telegramm“.

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In Kooperation mit ELSA Mainz wird unser Dozent Dr. Dirk Kues wieder Vorbereitungen auf die Klausuren in der Übung im Öf...
17/11/2025

In Kooperation mit ELSA Mainz wird unser Dozent Dr. Dirk Kues wieder Vorbereitungen auf die Klausuren in der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene (sog. Großer Schein) anbieten.

Diese Veranstaltung findet online statt, am

MORGEN! Dienstag, 18.11.2025, 15.00 Uhr (für die 1. Klausur).

Über den folgenden Link gelangst Du direkt zum Kurs via Zoom. Diesen findest Du außerdem anklickbar im Linktree in unserer Bio.

https://jura-intensiv.zoom.us/j/92695337225

VGH Mannheim, Urteil vom 16.10.2025, 6 S 423/24 Einordnung: TierschutzR / VollstreckungsRKonkret: § 16 I 2 Nr. 3 Tiersch...
17/11/2025

VGH Mannheim, Urteil vom 16.10.2025, 6 S 423/24

Einordnung: TierschutzR / VollstreckungsR

Konkret: § 16 I 2 Nr. 3 TierschG

Kernaussage: Ein auf § 16a I 2 Nr. 3 TierSchG gestütztes Tierhaltungs- und -betreuungsverbot kann im Fall einer verbotswidrigen Wiederaufnahme der Tierhaltung nicht durch Wegnahme des neu aufgenommenen Tierbestandes nach § 28 LVwVG vollstreckt werden. Vielmehr muss in einem solchen Fall zunächst die Auflösung des neuen Tierbestandes oder die Fortnahme der neuen Tiere angeordnet werden.

Noch mehr spannende Entscheidungen findest du auf unserer JI Verlagsseite – oder ganz einfach über den Link in unserer Bio! ⚖️

Die Veräußerung fremder Sachen ist ein Standardthema in zivilrechtlichen Klausuren. Im kostenlosen JI-Webinar am 21.11.2...
17/11/2025

Die Veräußerung fremder Sachen ist ein Standardthema in zivilrechtlichen Klausuren.

Im kostenlosen JI-Webinar am 21.11.2025 werden wir dieses Thema mit Dir behandeln.

Nutze dieses Webinar z.B. zur Vorbereitung auf den „Großen Schein“ im Zivilrecht.

Achtung: Es gibt keine Aufzeichnung! Nur Live-Teilnahme.
Wir freuen uns, wenn Du auch Freunde und Bekannte einlädst.

Hier ist der Zoom-Link zur Teilnahme:
https://jura-intensiv.zoom.us/j/83729431758

Den Link findest Du auch in unserem Linktree in der Bio.

Unsere Infoveranstaltung HEUTE, am Montag, den 17.11. ab 17.30 Uhr, bezieht sich auf:Die Präsenzkurse in Frankfurt, Gieß...
17/11/2025

Unsere Infoveranstaltung HEUTE, am Montag, den 17.11. ab 17.30 Uhr, bezieht sich auf:
Die Präsenzkurse in Frankfurt, Gießen, Marburg und Mainz sowie
den Online-Kurs für Hessen, RP und BaWü.

Du willst im Frühjahr ´26 Deine Examensvorbereitung beginnen?

Wir beantworten Dir im Rahmen der Info alle Deine Fragen:
Wieviel Lernzeit muss man pro Woche einplanen?
Muss ich scheinfrei sein?
Kann man verpasste Termine nachholen?
Wie läuft das mit den Klausuren?
Usw.

Wir freuen uns auf Dich und Dein Interesse!

Leite diese Info gerne an Freunde und Bekannte weiter.

Den Zoom-Link zur Teilnahme findest Du hier oder über direkt anklickbar über den Linktree in unserer Bio:
https://us06web.zoom.us/j/82640223437

Adresse

Eschersheimer Landstraße 60/62
Frankfurt
60322

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