
22/05/2025
Land stellt Geschäftsführung der Meyer Werft von Schadenersatzrisiko bei Ems-Überführung frei, um Aufträge ab 2030 abzusichern
Die Niedersächsische Landesregierung beabsichtigt, die Geschäftsführung der Meyer Werft vom Risiko einer Verwehrung oder Verzögerung der Überführungsgenehmigung für große Schiffe auf der Ems ab dem Jahr 2030 freizustellen.
Damit unterstützt die Landesregierung die weitere Stabilisierung des Unternehmens, das durch diesen Beschluss langfristig Aufträge annehmen kann. Zu diesem Zweck hat das Kabinett am (heutigen) Montag das Finanzministerium und die Geschäftsführung der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (HanBG) ermächtigt, die dafür notwendigen Gesellschafterbeschlüsse zu treffen.
Text Nds Staatskanzlei
Bild von Karsten Paulick auf Pixbay