
23/07/2025
Seit März 2021 wurden die Bundes-AfD und ihre Jugendorganisation, die Junge Alternative, durch den Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt. Dagegen klagte die AfD und verlor, legte Berufung ein und verlor, wollte in Revision gehen und scheiterte. Eine Chronologie:
März 2021
Verfassungsschutz (BfV) führt Bundes‑AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall, dagegen klagt die AfD vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln.
März 2022
VG Köln gibt dem BfV recht: Die Einstufung als Verdachtsfall ist rechtmäßig.
Mai 2022
AfD legt beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster Berufung gegen das Urteil ein.
Mai 2024
OVG Münster weist die Berufung zurück: Die AfD darf vom Verfassungsschutz weiterhin als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet werden. Eine Revision schließt das OVG aus.
Juli 2024
AfD legt Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein.
Juli 2025
Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde zurück: Die von der AfD vorgebrachten Gründe für eine Zulassung der Revision lägen nicht vor. Beschlossen wurde das bereits am 20. Mai 2025.
Der Status der AfD als Verdachtsfall bedeutet, dass der Verfassungsschutz bei der Überwachung nachrichtendienstliche Mittel einsetzen darf: etwa geheime Beobachtung und Abhören von Personen sowie den Einsatz von V-Leuten.
Die Landesverbände in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden von den jeweiligen Landesämtern für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem geführt.
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