24/06/2026
Der SPIEGEL hat seine Berichterstattung zu den Vorwürfen von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen vor dem Hanseatische Oberlandesgericht in wesentlichen Punkten verteidigt. Das folgt aus einer am Dienstag zugestellten Entscheidung des Pressesenats des Hamburger Gerichts.
Das Magazin darf demnach weiterhin über den von Collien Fernandes erhobenen Vorwurf berichten, dass Christian Ulmen sie »virtuell vergewaltigt« haben soll. Das Gleiche gilt für die weiteren Kernvorwürfe digitaler und sexualisierter Gewalt, die Fernandes gegen Ulmen erhebt: Christian Ulmen soll etwa Fake-Profile von seiner Frau angelegt haben und darüber in ihrem Namen »Hunderte von Männern« kontaktiert und mit Männern Chats und Gespräche mit sexuellen Inhalten geführt haben.
Das OLG stellt dazu fest, dass Christian Ulmen »unstreitig pornografische Videos und Fotos von anderen der Ex-Ehefrau ähnlich sehenden Frauen unter ihrem Namen verbreitet« habe. Dies habe er getan, weil er »beim Empfänger vortäuschen wollte«, es handele sich um Videos und Fotos von Collien Fernandes, hieß es im Beschluss des Gerichts.
Lediglich in zwei Nebenaspekten der Berichterstattung hat das OLG eine Unterlassung verfügt. Dabei geht es um zwei Sätze aus einer E-Mail, die Christian Ulmen an seinen Strafverteidiger schrieb.
Der SPIEGEL hat zudem zwei inhaltlich ähnlich lautende, klarstellende Sätze eingefügt, die verdeutlichen, dass es keinen konkreten Hinweis darauf gibt, dass Christian Ulmen Deepfake-Videos hergestellt oder verbreitet hat. Das OLG bestätigte zwar, dass der SPIEGEL diesen Vorwurf gegen Christian Ulmen gar nicht ausdrücklich aufgestellt hatte, war jedoch der Ansicht, dass er zwischen den Zeilen erweckt wurde. Das OLG erließ daher eine Unterlassung, die eine entsprechende Klarstellung notwendig machte.
Abgesehen von diesen zwei Nebenaspekten und einer ebenfalls nebensächlichen Unterlassung zu einem Detail einem Gerichtstermin auf Mallorca, die bereits das Landgericht verfügt hatte, bleibt der gesamte Artikel unverändert.