Coastertainment

Coastertainment "Coastertainment TV" präsentiert unterschiedliche Online Format rund um das Thema Adrenalin, Freize Ein Teilnehmer kann auf den Gewinn verzichten.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für Coastertainment "Gewinnspiele" auf Facebook.

§1 Teilnehmer
1. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Benelux Staaten, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt und bei Facebook „Fan“ von „Coastertainment“ sind. Ein solcher Fan wird man durch Bestätigen des „Gefällt mir“/ „Like“-Buttons au

f der Coastertainment - Facebook Seite.

§ 2 Gegenstand
1. Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise regeln die Teilnahme an dem Gewinnspiel des Veranstalters (Coastertainment) durch die Teilnehmer sowie die Erhebung und Nutzung der von den Teilnehmern erhobenen oder mitgeteilten Daten.
2. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
3. Teilnehmen dürfen alle Nutzer mit einem privaten Facebook Account. Der Einsendeschluss für Gewinnspiele wird bei dem offiziellen Post zum Gewinnspiel bekanntgegeben. Im Anschluss werden die/der Gewinner/in ermittelt und auf Facebook bekanntgeben

§ 3 Nutzungsrechte, Freistellung und Verantwortlichkeit
1. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet die von den Teilnehmern bereit gestellten Inhalte (zum Beispiel Bilder) auf potentielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt diese abzulehnen, wenn die Inhalte nach seiner sachgerechten Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen.
2. Mit dem Bereitstellen von Inhalten, insbesondere Bildern, erklären die Teilnehmer, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind, also entweder von ihnen stammen oder sie die Einwilligung der Urheber sowie der auf Bildern und Videos abgebildeten Personen eingeholt haben.
3. Die Teilnehmer stellen den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der den Teilnehmern bereit gestellten Inhalte entstanden sind. Sie erklären sich bereit, den Veranstalter in jeder zumutbaren Form bei der Abwehr dieser Ansprüche zu unterstützen.
4. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Einreichungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, der Auslosung, Abwicklung und Präsentation der Teilnehmerbeiträge von dem Veranstalter in Online- wie Offlinemedien (zum Beispiel im Printbereich) genutzt, verbreitet sowie auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich gemacht werden. Für diese Zwecke ist es dem Veranstalter ebenfalls erlaubt, die Einreichungen zu bearbeiten und falls dies erforderlich ist, Dritten Nutzungsrechte an ihnen einzuräumen. Diese Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich sowie ohne räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkung.

§ 4 Abwicklung
1. Die Teilnehmer werden zeitnah über Facebook benachrichtigt und um die Erfüllung der 3 gestellten Bedingungen gebeten.
2. Die Übergabe des Gewinnes erfolgt postalisch oder persönlich nach Absprache (Entscheidung obliegt Coastertainment). Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. In diesem Fall rückt an seine Stelle der nächste Teilnehmer in der Gewinnerrangfolge nach. Die Übergabe der Gewinne wird individuell mit den Teilnehmern abgestimmt.
3. Die Nachteile die sich aus dem Nichtzusenden oder dem Zusendung falscher Kontaktdaten oder dem Nichteinlösen des Gutscheins ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer.
4. Die Gewinner erklären sich damit einverstanden, dass ihr Name bei www.facebook.com/coastertainmenttv veröffentlicht wird. Nicht teilnehmen dürfen Mitarbeiter der Facebook Seite Coastertainment und deren Angehörige. Die Teilnahme über Gewinnspiel-Promoter oder Gewinnspiel-Firmen ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 5 Gewährleistungsausschluss
1. Der Veranstalter weist darauf hin, dass das Gewinnspiel aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet oder entfernt werden kann, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen.
2. Hierzu können technische Probleme, Regeländerungen oder Entscheidungen durch Facebook gehören.

§ 6 Haftung
1. Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer 5 folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.
2. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
3. Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

§ 7 Datenschutz
1. Der Veranstalter erhebt und nutzt die Daten der Teilnehmer nur soweit dies gesetzlich erlaubt ist oder die Teilnehmer darin einwilligen. Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutz-Gesetzes sowie des Telemedien-Gesetzes.
2. Daten werden von den Teilnehmern durch den Veranstalter nur erhoben und dienen der Gestaltung, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels. Dazu gehören insbesondere die allgemeinen Informationen des Nutzers auf Facebook wie der Name des Teilnehmers. Sollten weitere Daten für diese Zwecke erhoben werden, wird dies den Teilnehmern vor der Teilnahme ersichtlich mitgeteilt.
3. Auf schriftliche oder in Textform mitgeteilten Anforderung hin, können die Teilnehmer vom Veranstalter jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten bei dem Veranstalter gespeichert sind, können deren Berichtigung sowie Löschung verlangen und Datennutzungseinwilligungen widerrufen. Hinsichtlich des Umgangs mit Ihren persönlichen Daten verweisen wir zudem auf unsere Datenschutzerklärung.

§ 8 Hinweise und Bedingungen von Facebook
1. Neben diesen Teilnahmebedingungen wird das Verhältnis zwischen dem Veranstalter, dem Teilnehmer und Facebook durch die Teilnahmebedingungen https://www.facebook.com/terms.php und die Datenschutzregeln von Facebook bestimmt: https://www.facebook.com/privacy.
2. Die Teilnehmer können gegenüber Facebook keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Gewinnspiels oder Teilnahme am Gewinnspiel entstehen.
3. Die Teilnehmer erkennen an, dass das Gewinnspiel in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird bzw. in keiner Verbindung zu Facebook steht.
4. Alle Informationen und Daten, die durch die Nutzung des Gewinnspiels oder beim Gewinnspiel durch die Teilnehmer mitgeteilt oder von diesen erhoben werden, werden nur dem Veranstalter und nicht Facebook bereit gestellt.
5. Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des Gewinnspiels sind an den Veranstalter und nicht an Facebook zu richten.

Update fast abgeschlossen ☑️             ⚓️
19/03/2025

Update fast abgeschlossen ☑️

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Am Freitag geht es endlich wieder los: Hamburger Dom. Bis zum Ostermontag erwarten euch tolle Fahrgeschäfte und Kirmesat...
19/03/2025

Am Freitag geht es endlich wieder los: Hamburger Dom. Bis zum Ostermontag erwarten euch tolle Fahrgeschäfte und Kirmesatmosphäre. Lasst uns gemeinsam die Kirmessaison 2025 eröffnen.

Der Hansa-Park in Sierksdorf hat heute „BEST KEPT SECRET 1“ gelüftet.Und: Es ist die nunmehr 8. Achterbahn des Parks.Man...
06/03/2025

Der Hansa-Park in Sierksdorf hat heute „BEST KEPT SECRET 1“ gelüftet.
Und: Es ist die nunmehr 8. Achterbahn des Parks.
Man setzt dabei erneut auf den Hersteller „Gerstlauer“.

Es handelt sich dabei um eine Stahlachterbahn mit eine ungefähren Fahrtstrecke von 570m, einer Höhe von 18m und einer Max. Geschwindigkeit von ca. 50 km/h.
Der Zug wird 20 Sitzplätze haben.
Als Besonderheit wird die Achterbahn 3 x vorwärts und 3 x rückwärts Launches haben.
Angesiedelt wird die Bahn im Themenbereich „Bezauberndes Britannien“

Im Video wird auch bereits ansatzweise die Thematisierung gezeigt, wie ihr im Screenshot sehen könnt.

Da vom Parkchef Herrn Leicht betont wurde, dass es sich um das erste „Best Kept Secret“ handelt, können wir uns offensichtlich in den nächsten Wochen oder Monate auf mindestens eine Überraschung freuen. 🤗

Quelle Screenshot: https://m.youtube.com/watch?v=fMinvOat-W0&pp=ygUKaGFuc2EgcGFyaw%3D%3D

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