
25/09/2025
🅕 – Fotografieren
Ohne Einwilligung der Eltern dürfen Fotos von Kindern nur im Rahmen des pädagogischen Auftrags gemacht und verwendet werden. Die Eltern müssen über den Zweck (z.B. für das Portfolio des Kindes oder ein Fotoprojekt mit den Kindern) sowie ihre Einsichtsrechte informiert werden. Außerhalb der pädagogischen Arbeit, zum Beispiel für die Öffentlichkeitsarbeit, dürfen Fotos nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Eltern gemacht und verwendet werden. Hierbei sind die strengen Anforderungen an eine rechtswirksame Einwilligung zu beachten (Art. 4 Nr. 11 und Art. 7 Abs. 1 Europäische Datenschutzgrundverordnung).