Pinkvoss Verlag

Pinkvoss Verlag Pinkvoss ist als juristischer Verlag mit dem Schwerpunkt Beamtenrecht gestartet. Unsere Buchreihe wächst stetig - Fachbücher, Belletristik, Biografien

Fuchsschlau durch das Beamtenrecht mit dem Pinkvoss Verlag

Neues Jahr ✨ neuer Lesungstermin 📖              🌈
06/01/2026

Neues Jahr ✨ neuer Lesungstermin 📖
🌈

🅣 – Trennung und ScheidungNach Trennung und Scheidung gilt in der Regel weiter die gemeinsame Sorge als Recht der Eltern...
01/01/2026

🅣 – Trennung und Scheidung
Nach Trennung und Scheidung gilt in der Regel weiter die gemeinsame Sorge als Recht der Eltern und als Pflicht gegenüber dem Kind. Bei Entscheidungen in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind ist das gegenseitige Einvernehmen erforderlich. Bei Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheidet der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält (§ 1687 BGB). Nach der Rechtsprechung ist die Abholung des Kindes von der Betreuung eine Angelegenheit des täglichen Lebens.

🅢 – SachschädenWenn Kinder unter sieben Jahren Schäden an fremdem Eigentum verursachen, ist für sie gem. § 828 Abs. 1 BG...
25/12/2025

🅢 – Sachschäden
Wenn Kinder unter sieben Jahren Schäden an fremdem Eigentum verursachen, ist für sie gem. § 828 Abs. 1 BGB die Haftung ausgeschlossen. Aufsichtspflichtige haften dann für die vom Kind verursachten Sachschäden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht fahrlässig missachtet haben und die Verletzung der Aufsichtspflicht für den entstandenen Schaden ursächlich ist. In einem Rechtsstreit muss der/die Aufsichtspflichtige seine Entlastung nachweisen. Für Schäden in der Einrichtung bzw. den Räumlichkeiten der Kindertagespflegeperson kann kein Schadensersatz verlangt werden.
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Wir wünschen allen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr!! 🎄
22/12/2025

Wir wünschen allen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr!! 🎄

19/12/2025
🅡 – RechtsansprücheKinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres haben einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kinder...
18/12/2025

🅡 – Rechtsansprüche
Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres haben einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). Der Rechtsanspruch ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt bezieht sich ausschließlich auf die Förderung in einer Kindertageseinrichtung (§ 24 Abs. 3 SGB VIII). Der Rechtsanspruch wird von den Eltern für das Kind geltend gemacht. Er richtet sich gegen das Jugendamt und kann beim Verwaltungsgericht eingeklagt werden.

Neben unserer bewährten    findet ihr bei uns nun auch was zum Schmökern...bleibt    und behaltet unseren Shop im Auge 📚...
11/12/2025

Neben unserer bewährten findet ihr bei uns nun auch was zum Schmökern...bleibt und behaltet unseren Shop im Auge 📚
̈cher 🌟

🅠 – QualitätsentwicklungGem. § 22 Abs. 4 SGB VIII sollen für die Erfüllung des Förderungsauftrags geeignete Maßnahmen zu...
11/12/2025

🅠 – Qualitätsentwicklung
Gem. § 22 Abs. 4 SGB VIII sollen für die Erfüllung des Förderungsauftrags geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege weiterentwickelt werden. Das Nähere regelt das Landesrecht.

🅟 – PersonenschädenWenn Kinder im Rahmen der Betreuung verletzt werden, trägt die gesetzliche Unfallversicherung (Unfall...
04/12/2025

🅟 – Personenschäden
Wenn Kinder im Rahmen der Betreuung verletzt werden, trägt die gesetzliche Unfallversicherung (Unfallkasse) die Heilungskosten einschließlich möglicher Folgekosten. Dies gilt auch für Verletzungen der Kinder untereinander und selbst dann, wenn die Verletzung des Kindes durch eine fahrlässige Handlung oder auf Grund einer Aufsichtspflichtverletzung entstanden ist. Träger von Kindertageseinrichtungen und deren Beschäftigte sowie Kindertagespflegepersonen sind von der Haftung befreit. Bei Personenschäden wirkt die gesetzliche Unfallversicherung der Kinder wie eine Haftpflichtversicherung für die mit der Betreuung beauftragten Träger und Personen.

LESETIPP 📌           🌈                     bleibt   📅      ***r  ***rbooks
01/12/2025

LESETIPP 📌
🌈 bleibt 📅 ***r ***rbooks

🅞 – OrdnungsrechtNach dem SGB VIII ist die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege eine Lei...
27/11/2025

🅞 – Ordnungsrecht
Nach dem SGB VIII ist die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege eine Leistung, die den Kindern und ihren Familien zugutekommen soll. Neben dem Leistungscharakter hat das SGB VIII auch eine ordnungsrechtliche Seite: Die Erlaubnispflicht für Kindertageseinrichtungen (§ 45 SGB VIII) und für die Kindertagespflege (§ 43 SGB VIII) stellt einen gesetzlich legitimierten Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Eltern und in die Berufsfreiheit der Träger von Kitas sowie der Kindertagespflegepersonen dar. Die Betreuung ohne Erlaubnis kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden (§ 104 SGB VIII).

                  📌
25/11/2025

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Di 25.11.2025 · 17:30 Uhr · Bücherhalle Wilhelmsburg · "Das Recht auf gleiche Rechte" - Lesung mit Rukiye Cankiran anlässlich der Orange Days

Adresse

Berliner Allee 12
Hanover
30175

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Montag 08:00 - 14:00
Dienstag 08:00 - 14:00
Mittwoch 08:00 - 14:00
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