
15/04/2025
💃🚫 Die Landeshauptstadt Hannover erinnert daran, dass laut Niedersächsischem Feiertagsgesetz (NFeiertagsG) an den Osterfeiertagen keine öffentlichen Tanzveranstaltungen stattfinden dürfen. Das gilt ab Gründonnerstag, dem 17. April, um 5 Uhr morgens bis zum Ende des Karsamstags, dem 19. April, um 24 Uhr. Insgesamt sind Tanzveranstaltungen damit für 67 Stunden verboten: www.hannover.de/Service/Presse-Medien/Landeshauptstadt-Hannover/Aktuelle-Meldungen-und-Veranstaltungen/Tanzverbot-vor-Ostern