25/09/2026
Schutzlücken schließen. Betroffene schützen. Strafverfolgung stärken.
Sexualdelikte unter Einsatz narkotisierender Substanzen brauchen klare rechtliche Konsequenzen. Wer einen Menschen bewusst in einen Zustand versetzt, in dem er oder sie körperlich nicht mehr handlungsfähig ist, begeht ein besonders schweres Unrecht.
Deshalb begrüßt der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, in der Tagesschau die Einführung eines eigenständigen Qualifikationstatbestands und den erhöhten Mindeststrafrahmen von fünf Jahren.
Doch guter Opferschutz endet nicht mit einer Gesetzesänderung.
🔹 Strafverfolgung stärken
Mehr Personal und finanzielle Mittel für Polizei und Strafverfolgung. Moderne toxikologische und kriminaltechnische Verfahren sowie verbindliche Fortbildungen müssen ausgebaut wer-den.
🔹 Prävention und Aufklärung verbessern
Flächendeckende Angebote in Schulen, Hochschulen, im Nachtleben und in sozialen Medien. Wir müssen über Täterstrategien, Vergiftungsanzeichen und die Bedeutung schneller medizinischer Hilfe informieren.
🔹 Betroffene besser unterstützen
Niedrigschwellige Krisenzentren, kostenlose medizinische und gerichtsmedizinische Soforthilfe, psychosoziale Beratung und vertrauliche Spurensicherung müssen überall erreichbar sein.
🔹 Beweissicherung und Forschung voranbringen
Schnelltests und bessere Nachweismöglichkeiten für schnell metabolisierte Substanzen können entscheidend sein.
🔹 Gemeinsam Verantwortung übernehmen
Gastronomie, Veranstaltungsbranche, Getränkeindustrie und Zivilgesellschaft müssen eng zusammenarbeiten – mit Schulungen, Awareness-Teams, klaren Handlungsleitfäden und technischen Präventionsmaßnahmen.
Unser Ziel ist klar: Schutzlücken schließen, Täter konsequent verfolgen und Betroffene nicht alleinlassen.