31/12/2025
Wichtig!!!!
⚠️ 𝗔𝗯𝗯𝗿𝗲𝗻𝗻𝘃𝗲𝗿𝗯𝗼𝘁 𝘃𝗼𝗻 𝗙𝗲𝘂𝗲𝗿𝘄𝗲𝗿𝗸𝘀𝗸ö𝗿𝗽𝗲𝗿𝗻 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗛𝗼𝗿𝗯𝗲𝗿 𝗔𝗹𝘁𝘀𝘁𝗮𝗱𝘁. ⚠️
Um die Horber Altstadt mit ihren denkmalgeschützten Bausubstanzen zu schützen, dürfen in dem auf dem Lageplan gekennzeichneten Gebiet am 📅 31. Dezember 2025 und am 📅 1. Januar 2026 keine Feuerwerkskörper abgefeuert werden. ❌🧨🎇❌
Die entsprechende Allgemeinverfügung mit der genauen räumlichen Abgrenzung wurde im Amtsblatt der Stadt Horb am Neckar veröffentlicht und ihr könnt diese auf der städtischen Homepage unter https://www.horb.de/mitteilung/Allgemeinverfuegung-zum-Abbrennverbot-von-Feuerwerkskoerpern-article5338 einsehen.
Die Stadtverwaltung Horb a. N. bittet euch dringend darum, euch an das Verbot zu halten und alle Menschen in eurer Umgebung hierüber zu informieren. ⚠️ Auch dürft ihr gerne Menschen darauf ansprechen, die aus Unwissenheit in der Silvesternacht Feuerwerkskörper in der Altstadt abbrennen wollen. 👍
👉 Nicht vom Abbrennverbot erfasst ist der Festplatz an der Mühlener Straße in Horb am Neckar. 🤩🧨🎇🥳
Dieser bietet eine optimale Möglichkeit zum Ausweichen und ist fußläufig lediglich circa 10 bis 15 Minuten vom Stadtkern bzw. Flößerwasen entfernt. 👍
Für die Silvesternacht werden entsprechende Müllcontainer zur Entsorgung der Abfälle der Feuerwerkskörper auf dem Festplatz vorgehalten. 👍🚮
Die Stadtverwaltung Horb a. N. bedankt sich bereits im Voraus für eure Rücksichtnahme, euer Verständnis und eure Unterstützung. ☺️🤩🧨🎇🥳