27/02/2024
Liebe PatientInnen,
Für Privatpatienten und Privatpraxen ist die Digitalisierung noch kein „muß“. Dennoch beobachten wir alle Entwicklungen und möchten auch Ihnen alle wegbereitenden Schritte offen legen, welche Sie selbst unternehmen können, um am Fortschritt teilzuhaben.
Die elektronische Patientenakte (ePA) als sicherer, lebenslanger Speicher für persönliche Gesundheitsdaten kann befüllt werden durch Versicherte & berechtigte Leistungserbringer. Verschlüsselt auf sicheren Servern gespeichert sind Gesundheitsdaten in der ePA bestens geschützt.
Die ePA für Privatversicherte
Während gesetzliche Krankenversicherungen zum Angebot einer ePA verpflichtet sind, bieten private Krankenversicherungen diese auf freiwilliger Basis an. Die ePA wird nun auch Privatversicherten zur Verfügung gestellt. Eine erste PKV bietet die ePA an, weitere planen eine Einführung. Gestaltet wird die Akte dabei wie bei gesetzlich Versicherten. Kleiner Unterschied: Die Berechtigung von Leistungserbringern erfolgt ausschließlich über die ePA-App, da Privatversicherte keine elektronische Gesundheitskarte haben.
Was benötigen Privatversicherte, um die ePA zu nutzen und Einrichtungen zu berechtigen?
Privatversicherte können sich eine ePA über ihre PKV anlegen lassen. Diese bietet auch alle weiteren Komponenten an, die für die Nutzung benötigt werden:
Eine Krankenversichertennummer: Die KVNR dient als einzigartiger Identifikator bei der ePA sowie anderen TI-Anwendungen.
Eine GesundheitsID (digitale Identität): Die GesundheitsID wird zur Authentisierung bei TI-Anwendungen wie der ePA-App genutzt. Einmal angelegt, können sich Versicherte damit einloggen. Hohe Sicherheitsanforderungen schützen vor unbefugten Zugriffen.
Die ePA-App: Mit der ePA-App ihrer Krankenversicherung können Privatversicherte Berechtigungen von Praxen und Krankenhäusern erteilen und verwalten.
Funktion zum Online Check-in: Um einer Praxis Zugriff auf die elektronische Patientenakte zu ermöglichen, müssen Privatversicherte einmalig die Krankenversichertennummer sicher an diese übermitteln. Die dafür entwickelte Funktion Online Check-in finden Versicherte in einer App ihrer Versicherung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, herzlich Ihr Praxisteam Dr. med. Fleiner-Holinski
Quelle:
Die elektronische Patientenakte wurde als sicherer, lebenslanger Speicher für persönliche Gesundheitsdaten entwickelt. Das Ziel: Leistungserbringern wie auch Versicherten einen umfassen Überblick über die Behandlungsgeschichte ermöglichen und die Versorgung auf diese Weise unterstützen.