05/06/2026
Gericht erlaubt Beobachtung der hessischen AfD
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass der hessische Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Das Gericht sah „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür, dass der Landesverband Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien. Die AfD hatte gegen ihre 2022 erfolgte Einstufung geklagt. Bereits in einem früheren Eilverfahren (November 2023) hatte das Gericht die Beobachtung erlaubt; diese Entscheidung war in zweiter Instanz bestätigt worden.
Gleichzeitig entschied das Gericht, dass das Landesamt für Verfassungsschutz und das Innenministerium die Öffentlichkeit 2022 rechtswidrig in einer Pressemitteilung über die Beobachtung unterrichtet hätten – dafür habe es in Hessen keine gesetzliche Grundlage gegeben. Der Rechtsanwalt der AfD hatte argumentiert, die Einstufung geschehe überwiegend aus politischen Gründen. Der Co-Vorsitzende der AfD Hessen, Robert Lambrou, nannte die AfD eine „bürgerlich, konservative, freiheitliche“ Partei und wehrte sich gegen „Stigmatisierung und Diffamierung“.
Zwei Tage zuvor hatte bereits ein Verwaltungsgericht entschieden, dass der AfD-Landesverband Niedersachsen als Beobachtungsfall eingestuft werden darf. Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz erlaubt den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel.