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Pflegestützpunkt der Hansestadt Lübeck berät in Travemünde!Terminvergabe nach telefonischer Absprache – nächste Sprechst...
23/11/2025

Pflegestützpunkt der Hansestadt Lübeck berät in Travemünde!

Terminvergabe nach telefonischer Absprache – nächste Sprechstunde am 3. Dezember 2025

Nach telefonischer Terminabsprache bieten die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes ihre monatliche Sprechstunde am Mittwoch, 3. Dezember 2025, in Travemünde an. Die Sprechstunde findet an jedem ersten Mittwoch des Monats im Gesellschaftshaus in der Bücherstube, Torstraße 1, in Travemünde statt.

Termine hierfür können per telefonischer Absprache bis Dienstag, 2. Dezember 2025, um 15 Uhr bei den Mitarbeitenden des Pflegestützpunktes unter den Rufnummern (0451) 122 – 4931, – 6448 oder 122 - 4903 vereinbart werden.

Der Pflegestützpunkt berät und unterstützt in belastenden Pflegesituationen und bei psychosozialen Problemen. Weiter gibt der Pflegestützpunkt Informationen zu ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen in Lübeck und deren Finanzierung.

Bequem per Bus, Bahn und Shuttle zum Lübecker Weihnachtsmarkt!Ohne Parkplatzsuche im 10-Minuten-Takt vom P&R Parkplatz L...
23/11/2025

Bequem per Bus, Bahn und Shuttle zum Lübecker Weihnachtsmarkt!

Ohne Parkplatzsuche im 10-Minuten-Takt vom P&R Parkplatz Lohmühle oder Einsiedelstraße in die Lübecker Innenstadt.

Der Weihnachtsmarkt in der Lübecker Altstadt wird sowohl von den Einwohner:innen Lübecks als auch den Gästen aus dem Umland gut und gerne besucht – nicht umsonst gilt die Hansestadt als „Weihnachtsstadt des Nordens“.

Damit alle Besucher:innen den Lübecker Weihnachtsmarkt entspannt genießen können, empfiehlt die Hansestadt Lübeck die Anreise mit Bus und Bahn. Durch die große Nachfrage und die Umleitung einiger Buslinien ab dem 14. Dezember 2025 ist insbesondere an den Haltestellen Kohlmarkt und Wahmstraße mit einem erhöhten Fahrgastaufkommen zurechnen. Hier werden zur Orientierung der Besucher:innen ab Fahrplanwechsel Fahrgastlotsen als Ansprechpartner:innen zum Thema ÖPNV, Weihnachtsmarkt etc. eingesetzt. Die Hansestadt Lübeck bittet alle Fahrgäste um gegenseitige Rücksichtnahme und ein ruhiges, vorausschauendes Verhalten beim Ein- und Aussteigen. Gerade in der Vorweihnachtszeit gilt: Ein freundliches und respektvolles Miteinander sorgt für eine entspannte Anreise!

Wer insbesondere an den Adventssonnabenden entspannt und ganz ohne Baustellen und Parkplatzsuche die Weihnachtsmärkte besuchen möchte, kann den kostenlosen Weihnachtsshuttle in Richtung Innenstadt nutzen oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bequem und umsteigefrei die Altstadt erreichen. Vom Hauptbahnhof und ZOB sind die beliebten Weihnachtsmärkte bequem in etwa 15 bis 20 Minuten zu Fuß erreichbar.

Kostenloser Weihnachtsshuttle ab P+R-Parkplätzen

An den Adventssonnabenden bringt der kostenfreie Weihnachtsshuttle Gäste von 11.05 Uhr bis 20.35 Uhr von der Lohmühle und Einsiedelstraße zu den Weihnachtsmärkten und zurück. Der kostenlose Shuttle-Bus fährt alle 10 Minuten vom P+R Parkplatz Lohmühle (An der Hansehalle; BAB-Abfahrt Lübeck-Zentrum) und dem P+R Parkplatz Einsiedelstraße und von dort aus non-stop in die Altstadt und zurück. Der Weihnachtsshuttle bedient die Haltestellen Sandstraße und Koberg direkt an den Weihnachtsmärkten. Ab 20.49 Uhr bis 22.09 Uhr fährt der Shuttle dann im 20-Minuten-Takt aus der Innenstadt zurück.

Das kostenfreie Angebot wird im Rahmen der Weihnachtskooperation von Stadtwerke Lübeck Mobil, der Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft (LVG), der Hansestadt Lübeck, der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH (LTM) und des Lübeck Managements organisiert.

Hinweisen des Parkleitsystems folgen

Es wird dringend empfohlen, den Hinweisen des Parkleitsystems zu folgen. Hier werden freie Parkplätze angezeigt. Alternativ ist eine aktuelle Parkplatzübersicht unter www.parken-luebeck.de abrufbar. Eine gesonderte, smarte LED-Beschilderung weist Autofahrer:innen an den Adventssamstagen bereits an den Einfallstraßen den Weg zu den P+R Parkplätzen und dem kostenlosen Shuttle, damit die Besucher:innen möglichst gar nicht erst im Stau stehen.

Reisebusse können auf den ausgewiesenen Parkplatzflächen auf der mittleren Wallhalbinsel bei der Musik- und Kongreßhalle geparkt werden. Zusätzliche Kapazitäten stehen dort auf dem Wohnmobilparkplatz Lastadie zur Verfügung, der vom 24. November bis 30. Dezember 2025 für Reisebusse ausgewiesen wird und für Wohnmobile in diesem Zeitraum gesperrt ist.

Hinweise zu geänderten Verkehrsführungen

· Das Rechtsabbiegen von der Holstenstraße in die Straße An der Untertrave ist vom 24. November bis 30. Dezember 2025 nicht möglich.

· Aus der Kleinen Burgstraße kommend erfolgt die Abfahrt nur noch nach links über die gedrehte Einbahnstraße Koberg vor Hausnummer 12 bis 21 in Richtung Große Burgstraße.

· Zwischen Königstraße und Breite Straße ist der Koberg täglich von 10.30 bis 22 Uhr voll gesperrt. Eine Ausfahrt aus der Königstraße ist dann nur in Richtung Große Burgstraße / Gustav-Radbruch-Platz möglich.

· Eine Zufahrt in die Innenstadt über die Burgtorbrücke vom Gustav-Radbruch-Platz kommend ist täglich von 10.30 Uhr bis 22 Uhr nicht möglich. Es gilt weiterhin die Umleitung ab Gustav-Radbruch-Platz stadtauswärts über Fährstraße in Richtung Hafenstraße oder stadteinwärts über Falkenstraße - Kanalstraße - An der Untertrave.

· Die Einbahnstraßenregelung im oberen Bereich der Fischergrube bleibt bestehen, die Fahrtrichtung wird allerdings zur Schwönekenquerstraße hin geändert.

· Die Geschwindigkeit An der Untertrave/Drehbrückenplatz wird auf 30 Km/h reduziert.

· Die Zufahrtszeiten für den Lieferverkehr in der Fußgängerzone Breite Straße, Markttwiete, sowie in den oberen Teilen der Dr.-Julius-Leber-Straße, Fleischhauerstraße und Hüxstraße sind auf die Zeiten von 5 bis 10.30 Uhr und 22 bis 23 Uhr beschränkt.

· Die Freigabe für den Radverkehr in der Fußgängerzone Fleischhauerstraße, Mengstraße, Breite Straße, Hüxstraße, Dr.-Julius-LeberStraße ist auf die Zeit von 22 bis 10.30 Uhr beschränkt

· Die obere Dr. Julius-Leber-Straße zwischen Königstraße und Breite Straße wird für den Fahrzeugverkehr zur Sackgasse, für Zufußgehende und Radfahrende bleibt die Breite Straße erreichbar.

Die Weihnachtsstadt des Nordens als digitale Karte

Alle Informationen zu den Weihnachtsmärkten, den besonderen verkehrliche Regelungen, Parkmöglichkeiten sowie Weihnachtsshuttle und P+R Parkplätzen sind unter www.luebeck.de/Weihnachtsstadt abrufbar. Hier steht zur leichten Orientierung die Informationen zur Weihnachtsstadt des Nordens auch als digitale Karte zur Verfügung.

Informationen zum Fahrplanwechsel ab dem 14. Dezember 2025 sind online abrufbar unter www.swhl.de/mobil.

23/11/2025

Die Wohnsiedlung Stargasse – ein Kulturdenkmal der Zwischenkriegszeit!

Infoveranstaltung für Anwohner:innen und Interessierte zum Flächendenkmal Stargasse am 4. Dezember 2025

Am Donnerstag, 4. Dezember 2025, findet um 17 Uhr im Nachtigallensteg 25, in den Räumlichkeiten des Gemeinschaftshauses Gärtnergasse-Weberkoppel e. V. eine Informationsveranstaltung der Abteilung Denkmalpflege der Hansestadt Lübeck zum Flächendenkmal Stargasse statt. Anlass der Veranstaltung ist, dass der Straßenzug Stargasse 2025 in die Denkmalliste der Hansestadt Lübeck eingetragen wurde. Im Rahmen des Formates sollen grundsätzliche Fragen zum Thema Denkmalpflege beantwortet und über die Bedeutung des Schutzstatus aufgeklärt werden. Das Angebot richtet sich an interessierte Anwohner:innen und Bürger:innen. Die Veranstaltung ist kostenfrei, eine vorherige Anmeldung wird nicht benötigt.

Ein besonderes Flächendenkmal

Der Straßenzug Stargasse innerhalb der Siedlung Gärtnergasse hat aufgrund der gleichförmig angeordneten Siedlungshäuser einen besonderen Charakter. Die Siedlung entstand um 1925 im Rahmen der Aufsiedlung des sogenannten Gärtnergassen-Viertels für durch Folgen des Ersten Weltkrieges beeinträchtigte Familien.

Der Denkmalwert des Straßenzuges wird durch die geschichtlichen Zeugniswerte und die prägende städtebauliche Anordnung begründet: Mit der Stargasse liegt ein gut überliefertes Beispiel für einfache Wohn- und Lebensverhältnisse im Lübecker Vorstadtbereich St. Jürgen aus dem ersten Drittel des 20. Jahrhunderts vor. Zugleich zeugt es von der stadtbaugeschichtlichen Entwicklung Lübecks zur Zeit der Weimarer Republik. Das damalige städtische Interesse lag hierbei besonders in der Förderung der Besiedelung der Randgebiete im Kontext der Wohnungsbau- und Stadtentwicklungspolitik.

Hauptausschuss und Bürgerschaft tagen in der kommenden Woche!Berichte und Vorlagen zu städtischen Angelegenheiten werden...
23/11/2025

Hauptausschuss und Bürgerschaft tagen in der kommenden Woche!

Berichte und Vorlagen zu städtischen Angelegenheiten werden öffentlich beraten.

In der kommenden Woche tagen der Hauptausschuss und die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck.

Am Dienstag, 25. November 2025, um 16.30 Uhr tagt der Hauptausschuss im Bürgerschaftssaal des Lübecker Rathauses, Breite Straße 62, 23552 Lübeck. Themen sind neben dem Masterplan Klimaschutz (MAKS) - 1. Monitoringbericht unter anderem ein Zwischenbericht "Fahrschein gegen Führerschein" - Durchlauf 2023 sowie das Eckpunktepapier Parken: Digitale Lösungen für Anwohner-Parksuchverkehr und die Vermittlung privater Parkflächen. Gäste können am öffentlichen Teil der Sitzungen teilnehmen – allerdings stehen jeweils nur begrenzt Plätze zur Verfügung.

Bürgerschaftssitzung im Rathaus oder online verfolgen

Die Mitglieder der Bürgerschaft treten am Donnerstag, 27. November 2025, um 16 Uhr im Bürgerschaftssaal des Lübecker Rathauses, Breite Straße 62, 23552 Lübeck, zur Beratung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Ergebnisse der Bürger:innenbeteiligung zum VEP sowie die Quartiersgaragen in Lübeck.

Die Sitzung ist öffentlich und kann direkt vor Ort verfolgt werden - Einlasskarten sind am Sitzungstag ab 15 Uhr in der Rathauspförtnerei erhältlich. Plätze auf den Tribünen stehen nur in begrenzter Zahl zur Verfügung. Alternativ kann die Sitzung der Lübecker Bürgerschaft per Live Stream von zuhause aus oder barrierefrei auf großer Leinwand in der Großen Börse des Rathauses verfolgt werden. Eine Anmeldung für die Große Börse ist nicht erforderlich.

Der Livestream kann im Internet unter www.luebeck.de/livestream aufgerufen werden.

Auch im Radio kann die Sitzung verfolgt werden: Der Offene Kanal Lübeck überträgt live auf UKW 98,8 oder unter www.oksh.de/hl/.

Die Tagesordnungen des Ausschusses und der Bürgerschaft sowie die dazugehörigen öffentlichen Unterlagen sind im Internet unter www.luebeck.de/politik abrufbar.

Lübeck setzt Sperrfrist für Erwerb von Erbbaurechtsgrundstücken aus!Ankauf von Erbbaurechtsgrundstücken ab 1. Januar 202...
23/11/2025

Lübeck setzt Sperrfrist für Erwerb von Erbbaurechtsgrundstücken aus!

Ankauf von Erbbaurechtsgrundstücken ab 1. Januar 2026 befristet möglich.

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 6. November 2025 die zeitlich befristete Aussetzung der Sperrfrist beim Ankauf von Erbbaurechtsgrundstücken beschlossen. Entsprechend können alle Erbbauberechtigten sowie zukünftige Erbbauberechtigte ab dem 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 ihr Erbbaurechtsgrundstück von der Hansestadt Lübeck kaufen. Die bisherige Regelung der Sperrfrist, wonach das jeweilige Grundstück frühestens nach 15 Jahren durch den oder die Erbbauberechtigte:n angekauft werden kann, wird bis Ende 2026 ausgesetzt. Interessierte Erbbauberechtigte erhalten auf Antrag die Möglichkeit zum Ankauf des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstückes, soweit nicht im Einzelfall öffentliche Belange dagegensprechen.

Der Kaufpreis der Grundstücke wird auf Grundlage der Bodenrichtwertkarte 2026 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Hansestadt Lübeck bestimmt. Die Bodenrichtwertekarte ist unter www.danord.gdi-sh.de einsehbar. Die für den Verkauf geltenden Bodenrichtwerte werden allerdings erst Anfang 2026 veröffentlicht, sodass eine Kaufpreismitteilung frühestens Anfang Februar 2026 an interessierte Erbbauberechtigte übersandt werden kann.

Interessierte Erbbauberechtigte können sich bereits jetzt unter www.luebeck.de/wirtschaft-und-liegenschaften das Formular zum Antrag auf Kaufpreis herunterladen.

Für weitere Auskünfte steht der Bereich Wirtschaft und Liegenschaften, Abteilung Erbbaurechtsmanagement der Hansestadt Lübeck per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.

22/11/2025

JVA Lübeck erhält Auszeichnung: Chor beeindruckt Jury beim Contest
„Die kleine große Knastmusik“

Die Justizvollzugsanstalt Lübeck freut sich über eine besondere Anerkennung: Beim bun-
desweiten Wettbewerb „Die kleine große Knastmusik“ der Musikhochschule Lübeck wurden
Songs der von Stephan Fleck geleiteten Männer- und Frauenchöre mit dem Award „Musik
im Strafvollzug: Best Practice“ ausgezeichnet.
Der Wettbewerb würdigt Musikprojekte im Straf- und Maßregelvollzug in ganz Deutschland.
Musikangebote fördern nachweislich prosoziale Verhaltensweisen, stärken die Selbstrefle-
xion und tragen zu mentaler wie körperlicher Gesundheit bei – zentrale Faktoren für eine
erfolgreiche Resozialisierung. Die Jury zeigte sich besonders beeindruckt von der Qualität
und Vielfalt der musikalischen Beiträge aus der Lübecker Justizvollzugsanstalt.
Der Männerchor besteht aktuell aus 14, der Frauenchor aus sieben teilnehmenden Gefan-
genen. Unter der Leitung von Stephan Fleck, freier Musiker und Absolvent der Musikhoch-
schule Lübeck, erarbeitet der Chor ein breites Repertoire aus Gospel, Rock/Pop, Folk,
Schlager und Kirchenliedern.
Fleck beschreibt die Arbeit mit den Inhaftierten als Bereicherung: „Die musikalische Arbeit
mit dem Chor ist für mich jedes Mal eine Freude. Die Männer bringen viel Offenheit, Neugier
und Herzblut mit. Musik schafft Räume – und innerhalb der Gefängnismauern sind diese
Räume besonders wertvoll.“
Auch Pastorin Martina Zepke-Lembcke, die die Chorarbeit auch finanziell unterstützt, hebt
die Bedeutung des Projektes hervor: „Wir erleben immer wieder, wie gemeinsames Singen
Halt gibt, Verbindungen schafft und Menschen neu ermutigt. Dass die Jury diese Entwick-
lung wahrgenommen hat, bedeutet den Teilnehmenden unglaublich viel.“
Für Anstaltsleiter Dr. Marc Arnold ist die Auszeichnung ein wichtiges Zeichen für die nach-
haltige Wirkung kultureller Projekte im Vollzug: „Musik schafft etwas, was im Vollzug nicht
selbstverständlich ist: Gemeinschaft, Vertrauen und die Erfahrung, durch eigenes Tun et-
was Positives bewirken zu können. Wir sehen deutlich, wie das gemeinsame Musizieren
Selbstwert stärkt, Konfliktfähigkeit fördert und die Atmosphäre in der Anstalt verbessert. Die Auszeichnung bestätigt die enorme Bedeutung dieser Arbeit – und ist ein großer Ansporn,
diesen Weg weiterzugehen.“
Neben den prämierten Männer- und Frauenchören verfügt die JVA Lübeck über weitere mu-
sikalische Angebote, darunter einen Chor in der Sozialtherapie, eine Gitarrengruppe und
regelmäßige Konzerte. Diese Projekte sind feste Bestandteile der kulturellen Teilhabe und
tragen dazu bei, Inhaftierten neue Ausdrucks- und Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen.
Die Preisvergabe erfolgt am Freitag, 21. November 2025, im Rahmen der Netzwerktagung
„Kulturelle Teilhabe im Strafvollzug: Fokus Musik“ im Übergangshaus Lübeck. Im Rahmen
einer kurzen Präsentation werden auch Audio-Auszüge der ausgezeichneten Beiträge vor-
gestellt.
Die Justizvollzugsanstalt Lübeck verfügt derzeit über 479 Haftplätze und ist im Wesentlichen
zuständig für den Vollzug von Straf- und Untersuchungshaft an Männern und Frauen. Aktu-
ell entstehen auf dem Anstaltsgelände im Stadtteil Marli ein neues Hafthaus mit 86 Haftplät-
zen, eine vollstationäre psychiatrische Abteilung sowie eine Sporthalle. Gesetzlicher Auftrag
des Strafvollzuges ist die Resozialisierung von straffällig gewordenen Menschen, um sie zu
einer straffreien, verantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung in Freiheit zu befä-
higen und zugleich die Sicherheit der Allgemeinheit zu gewährleisten.

19/11/2025

Hansestadt Lübeck beabsichtigt Stärkung des Hafenstandorts durch Gründung des Eigenbetriebs „Hafen Lübeck“

Strategische Neuordnung der städtischen Hafenverwaltung soll ab 1. Januar 2027 starten.

Bürgermeister Jan Lindenau legt der Bürgerschaft eine Vorlage zur strategischen Neuordnung der städtischen Hafenverwaltung zur Entscheidung vor. Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck soll in ihrer Sitzung am 27. November darüber entscheiden. Mit der Vorlage wird der Grundstein für die Entwicklung einer zukunftsorientierten und wirtschaftlich leistungsfähigen Organisation des Port of Lübeck gelegt. Ausgangspunkt war ein Bürgerschaftsauftrag aus dem Jahr 2022 zur Erstellung eines Konzeptes für die strategische Entwicklung des Port of Lübeck auf der Grundlage des Hafenentwicklungsplans 2030.

Folgende Eckpunkte sind mit der strategischen Neuordnung verbunden: Zum 1. Januar 2027 werden die wirtschaftlichen Tätigkeiten des städtischen Bereichs Lübeck Port Authority (LPA) in den neuen Eigenbetrieb „Hafen Lübeck“ (EHL) überführt. Ziel ist es, die Investitionsfähigkeit des Hafens zu stärken, die Transparenz zu erhöhen und die Wettbewerbsposition Lübecks im Ostseeraum als Kernhafen im europäischen TEN-T-Netzwerk langfristig zu sichern. Der Eigenbetrieb wird mit einem Stammkapital von 5 Millionen Euro ausgestattet und übernimmt künftig die Verantwortung für die städtische Hafeninfrastruktur, die Hafenbahn sowie das strategische Hafenmanagement. Die im Eigentum der Hansestadt befindlichen Hafengrundstücke und -anlagen werden dem Betriebsvermögen zugeordnet. Der bestehende Bauausschuss wird künftig als Ausschuss für Bauen und Hafen die Aufgaben des Werkausschusses übernehmen. Guido Kaschel, bisher Bereichsleiter der LPA, soll der neue Werkleiter werden.

„Mit der Gründung des Eigenbetriebs schaffen wir in einem ersten wichtigen Schritt eine moderne und handlungsfähige Struktur, um die Zukunft des Port of Lübeck mit unseren Partnern in der Hafen- und Logistikwirtschaft aktiv zu gestalten“, betont Bürgermeister Jan Lindenau. „Der Hafen ist einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren der Region. Durch die neue Organisation können wir Investitionen gezielter steuern und die Entwicklung des Standortes nachhaltig sichern.“

Senatorin Joanna Hagen, zuständig für den Fachbereich Planen und Bauen, erklärt: „Der Port of Lübeck ist wesentlicher Baustein einer abgestimmten städtebaulichen Entwicklung. Die organisatorische Neuordnung stellt mit dem Eigenbetrieb Hafen Lübeck sicher, dass die Projekte des Hafenentwicklungsplans 2030 zielgerichtet umgesetzt werden und der Hafen auf künftige Anforderungen vorbereitet ist.“

Die Gründung des Eigenbetriebs „Hafen Lübeck“ ist Teil eines mehrstufigen Zukunftsmodells, das die Hansestadt Lübeck im Dialog mit der LHG entwickelt hat. In weiteren Phasen sollen die Kompetenzen im Hafenmanagement, im trimodalen Verkehr, bei der Digitalisierung der Prozesse ausgebaut, in der Vermarktung und Marktchancen stärker genutzt werden.

„Unser Ziel ist es, den Hafen Lübeck als leistungs- und wettbewerbsfähige Drehscheibe im Ostseeraum zu positionieren, auch vor dem Hintergrund der Fertigstellung der festen Fehmarnbeltquerung“, so Lindenau abschließend. „Dafür schaffen wir jetzt die richtigen Strukturen.“

Innerhalb des Port of Lübeck umfasst der öffentliche Hafen die Anlagen Skandinavienkai, Vorwerker Hafen, Seelandkai, Schlutupkai I und II, Konstinkai sowie kleinere Hafenteile wie z.B. den Ostpreußenkai, Kohlenhofkai, Burgtorkai, Hansekai, Roddenkoppel und Behnkai. Der Umschlag an den öffentlichen Hafenanlagen betrug im Jahr 2024 rund 21,5 Mio. Tonnen brutto und im Jahr 2025 bis einschließlich August rund 14 Mio. Tonnen brutto.

Planungsprozess Nordwest: Änderung der Förderrichtlinien für die Städtebauförderung!Bauverwaltung legt Bericht zur Gesam...
19/11/2025

Planungsprozess Nordwest: Änderung der Förderrichtlinien für die Städtebauförderung!

Bauverwaltung legt Bericht zur Gesamtmaßnahme vor und empfiehlt vorerst Ausstieg aus der Städtebauförderung – IEK bietet Grundlage für mittelfristige Gebietsentwicklung.

Die Hansestadt Lübeck hat den Prozess zur planerischen Vorbereitung der möglichen Städtebauförderungsmaßnahme Nordwest abgeschlossen. Damit sollte untersucht werden, ob sich die Bereiche rund um die Roddenkoppel für eine weiterführende Programmbeteiligung eignen. Dies wäre neben den zwei laufenden Maßnahmen Altstadt und Moisling die dritte Gesamtmaßnahme der Städtebauförderung in Lübeck.

Dazu wurden vorbereitende Untersuchungen (VU) durchgeführt und ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) aufgestellt. Der IEK-Entwurf wurde bereits im November 2024 im Schuppen 6 öffentlich vorgestellt, in 2025 wurden die letzten erforderlichen Arbeitsschritte abgeschlossen. Der nun vorliegende Bericht zur VU und zum IEK und das weitere Vorgehen sollen am 27. November politisch beschlossen werden.

Das Planungsteam hat das Gebiet intensiv untersucht. Dazu wurden Fachbehörden angehört, Eigentümer:innen befragt, Testentwürfe erstellt und mögliche Szenarien abgestimmt. Auf Informations- und Beteiligungsveranstaltungen konnten sich zahlreiche Akteur:innen in den Prozess einbringen. Beim öffentlichen Zukunftsforum mit Bürgercheck Ende 2022 in der Kulturwerft Gollan diskutierten rund 140 Teilnehmende intensiv miteinander. Dieser Austausch brachte wertvolle Impulse.

Der Bericht verdeutlicht, dass das Gebiet Nordwest aufgrund seiner zentralen Lage, der vorhandenen Flächen und des Wasserbezugs grundsätzlich ein Entwicklungspotenzial aufweist. Zugleich zeigt die Untersuchung aber auch, dass eine umfassende Gebietsentwicklung aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen nicht möglich ist. So werden weiterhin große Flächenanteile für Hafennutzung und Bahninfrastruktur benötigt. Lärmemissionen, Altlasten, Denkmalschutz sowie Hochwasserrisiko schränken Spielräume für eine städtebauliche Entwicklung ein.

Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen wurde ein städtebauliches Entwicklungskonzept entwickelt, welches die Teilräume Roddenkoppel und Struckbachtal betrachtet. Darin werden geeignete bauliche Maßnahmen definiert, die auf neuen öffentlichen Freiraum, zusätzliche Wegeverbindungen und Klimaanpassungen abzielen. Diese Maßnahmen bringen planerische Herausforderungen mit sich und lösen einen großen Finanzbedarf sowie erhebliche Kosten- sowie Umsetzungsrisiken aus. Die Gesamtkosten der im IEK dargestellten Baumaßnahmen werden auf etwa 90 Millionen Euro geschätzt.

Grundsätzlich war die Städtebauförderung in Schleswig-Holstein in der Vergangenheit für die Kommunen ein verlässliches Förderinstrument, um genau solche großen städtebaulichen Gebietsentwicklungen angehen zu können. Durch die gemeinsam getragene Finanzierung von Bund, Land und Kommune konnten beispielsweise brachliegende Flächen, wie ehemalige Hafen- oder Militärgebiete, in Konversionsprojekten öffentlich umgenutzt und entwickelt werden.

Allerdings hat sich das Förderumfeld auf Landesebene verändert: Die Städtebauförderungsmittel sind mittlerweile fünffach überzeichnet, sodass Kommunen nicht sicher mit Fördermitteln planen können. Außerdem treten im nächsten Jahr neue Förderrichtlinien in Kraft, die geänderte Fördertatbestände und -quoten bringen.

Eine öffentlich getragene Stadtentwicklung von Nordwest muss realisierbar und für die Hansestadt Lübeck finanzierbar sein. Aufgrund der prekären öffentlichen Haushalte kann die Finanzierung nicht sichergestellt werden. So ist die künftige Ausstattung der Städtebauförderung weiterhin offen. Und selbst wenn es Zuwendungen für die Hansestadt Lübeck geben sollte, müssten diese durch hohe kommunale Eigenanteile mitfinanziert und Finanzierungsrisiken im Haushalt abgebildet werden.

Angesichts der nicht gegebenen Durchführbarkeit dieser komplexen und kostenintensiven Gebietsentwicklung empfiehlt die Bauverwaltung daher, mit der Gesamtmaßnahme Nordwest aus der Städtebauförderung auszusteigen. Ein Ausstieg zum jetzigen Zeitpunkt hält grundsätzlich die Möglichkeit einer weiterführenden Programmteilnahme in den kommenden Jahren offen, falls sich die Rahmenbedingungen ändern sollten.

Losgelöst von der Städtebauförderung liegt mit dem IEK eine konzeptionelle Grundlage für die mittelfristige Gebietsentwicklung vor. Diese zeigt das Zielbild und Raumgerüst für eine künftige Entwicklung von Nordwest, das modular für private und öffentliche Grundstücksentwicklungen in dem Bereich herangezogen werden kann. Um solchen Anforderungen weiter gerecht zu werden, und auf etwaige Planungserfordernisse reagieren zu können, soll eine städtebauliche Rahmenplanung aufgestellt werden. Diese könnte auch eine Grundlage für alternative Fördermöglichkeiten oder eine spätere Programmbeteiligung bilden.

Der abschließende VU- und IEK-Bericht sowie die kommunalpolitische Beschlussvorlage sind im Ratsinformationssystem öffentlich einsehbar (Vorlagennummer VO/2025/14646) und werden nach Beschlussfassung unter www.luebeck.de/nordwest digital veröffentlicht.

19/11/2025

Hansestadt Lübeck stellt Wohnungsmarktstrategie vor!

Neue Maßnahmen sollen Wohnraum sichern und bezahlbar halten – Dialog wird fortgeführt.

Die Hansestadt Lübeck hat im vergangenen Jahr in Zusammenarbeit mit Vertreter:innen aus Politik und Wohnungswirtschaft einen Prozess zur Entwicklung einer Wohnungsmarktstrategie gestartet, um den Wohnungsmarkt langfristig zu stärken und den aktuellen Herausforderungen wirksam zu begegnen. Hintergrund ist der steigende Bedarf an Wohnraum in Lübeck und der Wunsch vieler Bürger:innen nach bezahlbaren Wohnungen.

Der entsprechende Bericht wird nun den politischen Gremien zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

In einem strukturierten Dialogprozess mit drei moderierten Workshops brachten Expert:innen aus dem Innenministerium Schleswig-Holstein, der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Wohnungsverbänden sowie der Architektur wertvolle fachliche Impulse ein. Im Anschluss folgten intensive Diskussionen über die aktuellen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt sowie über mögliche Zielsetzungen und Maßnahmenansätze für die Hansestadt Lübeck.

Zentrale Herausforderungen

Eine zentrale Herausforderung, die von den Teilnehmenden betont wurde, ist weiterhin die Sicherstellung von ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum. Zwar besteht bereits ausreichend geplantes Baurecht für aktuelle Bedarfe – die eigentliche Herausforderung liegt aktuell jedoch in der baulichen Umsetzung. Gleichzeitig steigen Baukosten, die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum wächst, und der demografische Wandel führt zu neuen Anforderungen wie barrierefreien Angeboten.

Auf dieser Grundlage der Diskussionen wurden zentrale Handlungsfelder, Zielsetzungen und ein priorisierter Maßnahmenkatalog erarbeitet, der die bereits bestehenden Aktivitäten der Hansestadt zielgerichtet ergänzen soll.

Priorisierter Maßnahmenkatalog

Die Verwaltung hat die Vorschläge bewertet und priorisiert, um eine tatsächliche Umsetzung zu gewährleisten. Aufgenommen wurden insbesondere solche Maßnahmen, die unter den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und den verfügbaren Ressourcen in eigener Verantwortung umsetzbar sind. Die Wohnungsmarktstrategie konzentriert sich somit auf realistisch umsetzbare Schritte unter aktuellen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.

Nachhaltige Flächennutzung

Ein viel diskutiertes Thema innerhalb des Prozesses war das Leitbild „+1“. Es steht sinnbildlich für das Bekenntnis, vorhandene Gebäude und Flächen effizienter zu nutzen, etwa durch Aufstockungen oder Nachverdichtungen – also das Bauen in bereits erschlossenen Bereichen. Das Thema ist hochaktuell, da die jüngste Änderung des Baugesetzbuchs („Bauturbo“) neue planungsrechtliche Möglichkeiten eröffnet, um schneller zusätzliches Baurecht für Wohnraum zu schaffen.

Gleichzeitig bleibt die Herausforderung die bestehenden städtebaulichen Qualitäten und die Baukultur nicht aus dem Blick geraten zu lassen. Die Hansestadt Lübeck will diese Chance jedoch aktiv prüfen und im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung nutzen.

Kontinuierlicher Dialog wird verstetigt

Der Prozess soll in den kommenden Jahren fortgeführt werden, da sich Rahmenbedingungen – wie Förderprogramme oder Baukosten – ständig verändern. Nur so können die entwickelten Maßnahmen regelmäßig überprüft und an neue Entwicklungen angepasst werden.

„Wir haben in einem offenen und konstruktiven Dialog gemeinsam Wege erarbeitet, wie wir den Wohnungsmarkt in Lübeck zukunftsfähig gestalten können. Entscheidend ist nun die konsequente Umsetzung“, betont Bausenatorin Joanna Hagen.

Die Hansestadt Lübeck bündelt mit der Wohnungsmarktstrategie vorhandene Instrumente, schließt identifizierte Lücken und stärkt ihre Handlungsfähigkeit. So wird der Wohnungsmarkt sozial ausgewogen weiterentwickelt und gleichzeitig den Grundsätzen nachhaltiger Stadtentwicklung Rechnung getragen.

Eigentümer:in von zwei Altkleidercontainern gesucht!Ordnungsamt stellt widerrechtlich aufgestellte Sammelbehälter im Hal...
19/11/2025

Eigentümer:in von zwei Altkleidercontainern gesucht!

Ordnungsamt stellt widerrechtlich aufgestellte Sammelbehälter im Haler Ort sicher.

Seit 2017 sammeln die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) Altkleider in eigenen kommunalen Altkleidercontainern in Lübeck. Rund 160 kommunale Altkleiderboxen finden sich im Lübecker Stadtgebiet, die regelmäßig geleert werden.

Zusätzlich existieren noch weitere Sammelsysteme von privaten Unternehmen. Da diese oftmals auf privatem Grundstücken wie auf Parkplätzen von Supermärkten stehen und somit keine Genehmigung seitens der Stadtverwaltung notwendig ist, können zu Anzahl, Auslastung und Abholrhythmus keine Angaben gemacht werden.

Leider kommt es häufig vor, dass die Behälter der privaten Sammlungen überfüllt sind oder geplündert werden. Die dadurch entstehende Vermüllung muss dann meist von den EBL als „Wilder Müll“ entsorgt werden, wenn die Betreiber nicht rechtzeitig leeren und säubern.

Doch nicht nur der illegale Müll beschäftigt die Ordnungsbehörden, auch willkürlich im öffentlichen Raum abgestellte Sammelcontainer führen zu Problemen: So wurden in der Straße Haler Ort zwei Altkleidercontainer ohne Anbieterkennzeichnung vorgefunden. Diese waren in der Vergangenheit auf Privatgrund in der Straße abgestellt, inzwischen jedoch auf die Fahrbahn gestellt worden. Durch das Ordnungsamt wurden vor Ort Ermittlungen zum Aufsteller geführt, die jedoch keinen Verantwortlichen zutage gefördert haben. Die Container wurden daher mit Beseitigungsanordnungen versehen, die auf die unerlaubte Sondernutzung hinwiesen. Trotz Fristsetzung erfolgte keine Entfernung der Container. Daraufhin wurden zur Beseitigung der Verkehrsbehinderung die Altkleidercontainer am 30. Oktober 2025 sichergestellt und werden nunmehr kostenpflichtig verwahrt.

Der/Die Eigentümer:in wird gebeten, per E-Mail an [email protected] einen Eigentumsnachweis zu übersenden um die Abholung beim Ordnungsamt abzustimmen.

Adresse

Ziegelstr 210
Lübeck
23556

Öffnungszeiten

Montag 16:00 - 20:00
Dienstag 16:00 - 20:00
Mittwoch 16:00 - 20:00
Donnerstag 16:00 - 20:00
Freitag 16:00 - 20:00

Telefon

+491602822618

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