05/09/2026
Ein Bergführer aus Peru verklagt RWE, weil ein schmelzender Gletscher sein Haus bedroht. Neun Jahre Verfahren, am Ende steht fest: Große Emittenten können grundsätzlich für Klimaschäden haften. Die Anwältin hinter dieser Klage heißt Roda Verheyen.
Die Hamburger Umweltjuristin bekommt dafür den Deutschen Umweltpreis der DBU, eine der höchstdotierten Umweltauszeichnungen Europas. 500.000 Euro, geteilt mit dem Membranfilter-Ingenieur Klaus Vossenkaul. Bundespräsident Steinmeier überreicht die Ehrung am 25. Oktober in Aachen.
Verheyen arbeitet seit mehr als zwei Jahrzehnten an einer Frage: Ist Klimaschutz einklagbares Recht oder eine Absichtserklärung? Sie hat Klagen geschrieben, als Sachverständige ausgesagt, Gesetzesinitiativen erarbeitet, Politik und Zivilgesellschaft beraten. 2021 vertrat sie die jungen Beschwerdeführer, mit denen das Bundesverfassungsgericht das deutsche Klimaschutzgesetz zum Teil für verfassungswidrig erklärte. Seitdem sind die Freiheitsrechte künftiger Generationen ein Rechtsargument, kein Schlagwort mehr.
Die DBU begründet den Preis so: Verheyen wende abstrakte Regeln auf konkrete Fälle an und mache sie damit wirksam. Sie verschaffe Menschen Gehör, die von Klimafolgen betroffen sind. Und sie habe entscheidend mitgeholfen, dass Gerichte Klimaaspekte überhaupt angemessen berücksichtigen können.
Sie selbst nennt sich "Möglichmacherin". Wer die Klimakrise ernst nimmt, stärkt die Handlungsfähigkeit des Staates, so ihre Haltung.
Man kann sich darüber aufregen, dass Gerichte inzwischen über Klimapolitik mitentscheiden. Oder man fragt sich, warum es überhaupt Anwältinnen wie Verheyen braucht, damit geltendes Recht eingehalten wird. Die Antwort auf die zweite Frage ist unbequemer.
Quellen: Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU), Pressemitteilung zum Deutschen Umweltpreis 2026 / OLG Hamm, Urteil im Verfahren Lliuya gegen RWE (2025) / Bundesverfassungsgericht, Klimabeschluss 2021
Fotos: Felix Schmitt/Greenpeace / Kathrin Pohlmann/DBU