05/01/2026
Es ist kalt. Vor allem die MitarberInnen auf dem Wochenmarkt merken das. Können die Arbeitgeber bspw. die Art der Kopfbedeckung vorschreiben?
👉🏻Auf dem Wochenmarkt zählt der erste Eindruck. Auch wenn Dresscodes heute deutlich legerer sind als früher, gibt es klare Grenzen – besonders im direkten Kundenkontakt.
➡️ Kapuzen gelten als Freizeitkleidung und wirken im Verkauf schnell nachlässig oder unprofessionell.
➡️ Mützen oder Kappen hingegen sind gesellschaftlich akzeptierte Accessoires und passen besser zum Verkaufsumfeld – gerade bei kühler Witterung.
💡 Gut zu wissen:
Als Arbeitgeberin dürft ihr eine angemessene Kleiderordnung vorgeben. Das fällt unter die Weisungsbefugnis, solange sie sachlich begründet ist – etwa durch Kundenwirkung oder ein einheitliches Erscheinungsbild.
✅ Praxis-Tipp:
Gebrandete Kleidung (z. B. Jacken oder Mützen mit Logo) sorgt für ein professionelles Auftreten, stärkt die Wiedererkennbarkeit und vermeidet Diskussionen über „passend oder unpassend“.