11/09/2026
Es gibt Momente im Strafrecht, in denen die nüchterne Gesetzeslage und die menschliche Realität auseinanderfallen. Die Landesverweisung ist ein solcher Moment. Sie trennt Menschen dauerhaft von der Schweiz, verlagert ihr zukünftiges Leben vollständig in den Heimatstaat – und lässt dennoch den Vollzug der Haftstrafe im Inland zurück.
Im neuen Beitrag beschäftigen wir uns mit der Frage, ob dieser Zustand wirklich sinnvoll, menschlich und rechtsstaatlich überzeugend ist. Die Lebensrealität verwiesener Personen zeigt, dass Resozialisierung nur dort gelingen kann, wo das zukünftige Leben stattfindet. Ein tragfähiges soziales Umfeld, eine realistische Sozialprognose, die Einbindung in Bewährungsstrukturen – all das entsteht nicht in einem Land, das man nie wieder betreten darf.
Aus dieser Überlegung heraus entsteht unsere Idee eines völkerrechtlichen Vertrags, der den Vollzug schweizerischer Haftstrafen im Heimatstaat ermöglicht. Nicht als Ausdruck politischer Härte, nicht als „Remigration“, sondern als moderne, menschenorientierte und international abgestimmte Lösung. Eine Lösung, die die Schweiz entlastet, die Resozialisierung stärkt und die Würde der betroffenen Menschen respektiert.
Die Betrachtung der Landesverweisung und ihrer Folgen verlangt eine ruhige, rechtsstaatlich geordnete und menschlich sensible Herangehensweise. Die Diskussion über den Vollzug von Haftstrafen bei Personen, die aufgrund schwerer Straftaten aus der Schweiz weggewiesen werden, gewinnt an Bedeutung, we...