27/11/2014
Ab wann gelten die Mitteilungspflichten und für welchen Zeitraum?
Seit dem 01.04.2014 besteht die Pflicht die mitteilungspflichtigen "Nutzungsarten" zu melden. Dies bedeutet, Sie müssen diese Meldung bereits jetzt durchführen.
Auch die endgültige Aufgabe einer Nutzungsart ist meldepflichtig.
Diese Meldungen müssen in einer Frist von 14 Tage gemeldet werden.
Eine Mitteilung mit einem Beginndatum und einem offenen Enddatum zeigt die Einrichtung einer Nutzungsart an. Eine Mitteilung mit konkretem Enddatum zeigt die Aufgabe dieser Nutzungsart an.
Meldungen zu Tierbewegungen (Zugänge / Abgänge) müssen immer Tagesaktuell, also mit Datum gemeldet werden.