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id Verlags GmbH Fachverlag des C.H. Becks. Datenbank, Seminare, Magazine und Bücher

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🎄𝐅𝐫𝐨𝐡𝐞 𝐖𝐞𝐢𝐡𝐧𝐚𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧 & 𝐞𝐢𝐧𝐞𝐧 𝐠𝐮𝐭𝐞𝐧 𝐑𝐮𝐭𝐬𝐜𝐡 𝐢𝐧𝐬 𝐧𝐞𝐮𝐞 𝐉𝐚𝐡𝐫!🎄Ein herzliches Dankeschön an all unsere Autorinnen und Autoren, d...
20/12/2024

🎄𝐅𝐫𝐨𝐡𝐞 𝐖𝐞𝐢𝐡𝐧𝐚𝐜𝐡𝐭𝐞𝐧 & 𝐞𝐢𝐧𝐞𝐧 𝐠𝐮𝐭𝐞𝐧 𝐑𝐮𝐭𝐬𝐜𝐡 𝐢𝐧𝐬 𝐧𝐞𝐮𝐞 𝐉𝐚𝐡𝐫!🎄

Ein herzliches Dankeschön an all unsere Autorinnen und Autoren, die mit ihren Werken das Jahr 2024 so besonders gemacht haben. Ebenso möchten wir uns bei unseren Leserinnen und Lesern bedanken – ihr seid es, die unsere Bücher lebendig werden lassen und unser Engagement beflügeln!

Wir wünschen euch allen eine besinnliche Weihnachtszeit und ein neues Jahr voller Erfolg, Inspiration und spannender Projekte. Auf ein gemeinsames 2025 voller neuer Geschichten und Ideen!

💡 𝐁𝐥𝐞𝐢𝐛𝐭 𝐤𝐫𝐞𝐚𝐭𝐢𝐯 – 𝐰𝐢𝐫 𝐟𝐫𝐞𝐮𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐬 𝐚𝐮𝐟 𝐞𝐮𝐫𝐞 𝐤𝐨𝐦𝐦𝐞𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐖𝐞𝐫𝐤𝐞 𝐮𝐧𝐝 𝐝𝐚𝐫𝐚𝐮𝐟, 𝐮𝐧𝐬𝐞𝐫𝐞 𝐋𝐞𝐬𝐞𝐫 𝐦𝐢𝐭 𝐧𝐞𝐮𝐞𝐧 𝐓𝐢𝐭𝐞𝐥𝐧 𝐳𝐮 𝐛𝐞𝐠𝐞𝐢𝐬𝐭𝐞𝐫𝐧!

Euer Team vom ID Verlag

21/12/2021
30 Jahre id Verlags GmbH... läuft ;)
06/02/2020

30 Jahre id Verlags GmbH... läuft ;)

11/12/2019

Da ist es - unser erstes IBR-SEMINARE Video!

Der Beitrag wird nächsten Freitag, 20.12.2019, ab 17:30 im Rhein-Neckar Fernsehen im Rahmen der Sendung ‚Weiterbildung 2020‘ zu sehen sein.

Viel Spaß beim Schauen! :-)

26/11/2019

Die neue IMR Immobilien- und Mietrecht 12/2019 ist da!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Jahreswechsel ist der ideale Anlass für große und kleine Neuerungen: gute Vorsätze, motivierte Pläne, besseres Zeitmanagement, neuer Fitnessclub ... Wir starten hoffentlich alle motiviert und energiegeladen in das neue Jahr, um diese Aufgaben zu bewältigen. Und wie es scheint, muss viel bewegt werden: Die bestehende und drohende Wohnungsnot ist und bleibt eines der zentralen Themen in Politik und Gesetzgebung. Gemäß der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. stieg die Zahl der Wohnungslosen im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 19%. Bei den wohnungslosen Menschen ohne Einbezug der wohnungslosen Geflüchteten stieg die Zahl um ca. 11%, bei den anerkannten Geflüchteten um ca. 22%. Die Neuschaffung und Umverteilung des vorhandenen Wohnraums scheint unumgänglich, ein Umdenken erforderlich...

Hier geht es zur aktuellen Ausgabe: https://www.imr-online.de/IMRZeitschrift/inhalt.php?zg=10

25/11/2019

Die neue IBR Immobilien- & Baurecht 12/2019 ist da!

Liebe Leserin, lieber Leser,

im Bauvertragsrecht gibt es vielfach Vertragsgestaltungen, die keinem gesetzlichen Vertragstypus in Reinform entsprechen. Als Beispiel kann der Gerüstbauvertrag dienen, der sowohl miet- als auch werkvertragliche Elemente enthält (siehe BGH, IBR 2013, 339, und OLG Hamm, IBR 2014, 197). Haben die Baubeteiligten einen solchen typengemischten Vertrag oder sogar einen Vertrag eigener Art, der im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist, geschlossen, stellt sich mitunter die Frage, welche Vorschriften auf das Vertragsverhältnis Anwendung finden, wenn es beispielsweise um Streitigkeiten über die Vergütung oder die Mängelhaftung geht. Wie eine Vereinbarung rechtlich zu qualifizieren ist, hängt von der Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen im Einzelfall ab. Im Streitfall muss ein Vertrag nach Ansicht des OLG München ...

Hier geht es zur aktuellen Ausgabe: https://www.ibr-online.de/IBRZeitschrift/inhalt.php?zg=0

14/11/2019

Die neue VPR Vergabepraxis und -recht 06/2019 ist da!

Liebe Leserin,
lieber Leser,

der öffentliche Auftraggeber darf Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, § 56 Abs. 2 VgV. Zu unternehmensbezogenen Unterlagen zählen auch Versicherungsnachweise. Für die Vergabe einer Bioabfallbeseitigung wurde der Nachweis einer Umweltschadenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme gefordert. Nachdem ein Bieter einen Versicherungsnachweis ohne ausreichende Deckungssumme einreichte, forderte der Auftraggeber eine Bestätigung mit ausreichender Deckungssumme nach. Das OLG Karlsruhe stellte klar, dass Erklärungen oder Nachweise, die körperlich vorliegen, aber nicht den Vorgaben entsprechen, nicht "fehlen", so dass eine Nachforderung vergaberechtswidrig ist ( S. 217)...

Hier geht es zur aktuellen Ausgabe: https://www.vpr-online.de/VPRZeitschrift/inhalt.php?zg=20

31/10/2019

Die neue IMR Immobilien- & Mietrecht 11/2019 ist da!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Herbsttagung der ARGE am 13. Und 14. September in München hatte wieder ein volles Programm. Als neue Referenten durften wir Frau Richterin am AG München Alexandra Dietz und Herrn Kollegen Lars Rampp aus München begrüßen. Beide hatten einen gelungenen Einstand. Frau Dietz mit den Um- und Anbaurechten im Wohnungseigentumsrecht aus richterlicher Sicht, das einen sehr guten Überblick über die Fallstricke bei diesen Sachverhalten gab. Herr Rampp über die Gestaltung von WEG-Verwalterverträgen aus Sicht der Praxis. Auch dort konnte man erfahren, wie man mögliche Fallen umgeht. ...

Hier geht es zur aktuellen Ausgabe: https://www.imr-online.de/IMRZeitschrift/inhalt.php?zg=10

30/10/2019

Die neue IBR Immobilien- & Baurecht 11/2019 ist da!

Liebe Leserin, lieber Leser,

im Bauvertragsrecht hat der Bundesgerichtshof am 08.08.2019 bekanntermaßen entschieden, dass sich die Bildung des neuen Einheitspreises bei Mengenmehrungen nicht nach den kalkulatorischen, sondern nach den tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge richtet, wenn sich die Parteien nicht anderweitig einigen können ( IBR 2019, 536). Nach dem Urteil des KG vom 27.08.2019 gilt das nicht nur im Fall von Mengenänderungen, sondern auch bei der Bemessung der Mehrvergütung für geänderte und zusätzliche Leistung gem. § 2 Abs. 5, 6 VOB/B. Im Streitfall kommt es nicht auf die Kosten an, die der Auftragnehmer in seiner Kalkulation angesetzt hat, sondern ...

Hier geht es zur aktuellen Ausgabe: https://www.ibr-online.de/IBRZeitschrift/inhalt.php?zg=0

Der neue IBR-SEMINARE Kalender für das 1. Halbjahr 2020 ist da!Der Umwelt zuliebe haben wir uns dazu entschieden, den IB...
29/10/2019

Der neue IBR-SEMINARE Kalender für das 1. Halbjahr 2020 ist da!

Der Umwelt zuliebe haben wir uns dazu entschieden, den IBR-SEMINARE Kalender ab diesem Jahr nur noch in kompakter Form als Übersicht herauszugeben. Er bietet Ihnen weiterhin einen vollständigen Überblick über unser Seminarprogramm, die Inhalte und Details zu den einzelnen IBR-Seminaren finden Sie unter www.ibr-seminare.de.

Zur Online-Version des Kalenders geht es hier:https://www.ibr-online.de/…/Seminar…/IBR-Seminare_2020-I.pdf

Gerade sind die druckfrischen IBR-SEMINARE Kalender für das 1. Halbjahr 2020 bei uns im IBR-Seminarzentrum eingetroffen ...
16/10/2019

Gerade sind die druckfrischen IBR-SEMINARE Kalender für das 1. Halbjahr 2020 bei uns im IBR-Seminarzentrum eingetroffen - und zwar in neuer Aufmachung. Denn der Umwelt zuliebe haben wir uns dazu entschieden, den Kalender ab diesem Jahr in einer kompakteren Form als Übersicht herauszugeben. 🌿
Wie genau er aussieht, können Sie bald selbst sehen. Denn nicht mehr lange, dann finden auch Sie den neuen IBR-SEMINARE Kalender in Ihrem Briefkasten. :-)

Adresse

Heinrich-von-Stephan-Straße 3
Mannheim
68161

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 17:00

Telefon

+49621120320

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