18/01/2025
Für einen Fernsehbeitrag des Bayerischen Rundfunks (BR), der im Freilichtmuseum Bad Windsheim gedreht wurde, zeigte Claudia Zimmermann aka De Timmermansche, mit welchen Mitteln im 14. Jahrhundert gekocht wurde. Dank der Expertise von Claudia Zimmermann wurde hierbei anschaulich sehr viel Wissen vermittelt, weit ab von den sonst üblichen mittelalterlichen Vorstellungen und Klischees.
Auf Facebook hatte dieser Beitrag mit über 500.000 Zuschauern und Zuschauerinnen eine recht hohe Reichweite, entsprechend gab es auch etliche Kommentierende, die ihre Meinung kundtaten.
„Für die einfache Bevölkerung gab es nur Brei“ oder „Ein Großteil der Bevölkerung hat damals fleischlos gelebt“ und ähnliche Aussagen waren dabei häufiger zu lesen. Den Fakten entspricht dies natürlich nicht.
Im folgenden möchten wir uns daher der einfachen Bevölkerung des Spätmittelalters widmen, also den Lohnarbeitern und Lohnarbeiterinnen, die beispielsweise in einem Angestelltenverhältnis zu einem Handwerksmeister oder Bauern standen. Diese Gruppe umfasste Gesellen, Knechte und Mägde und wird im mittelalterlichen Kontext als Gesinde umrissen.
Neben dem monetären Lohn erhielt das Gesinde ebenfalls freie Kost und Logis und z. T. noch Extraleistungen wie z. B. Bade-, Schuh- oder Kleidergeld bzw. Sachleistungen, die ebenfalls aus Kleidung, Stoffen oder Schuhen bestehen konnten.
Aufgrund eines Arbeitskräftemangels hatten sich die Löhne und Sachleistungen für Lohnarbeiter und Lohnarbeiterinnen im 15. Jahrhundert durchaus positiv entwickelt, weswegen eine Sächsische Landesordnung von 1482 Lohnobergrenzen für das Gesinde einzuführen versuchte.
In der Landesordnung wurde sich u. a. darüber beschwert, dass die übertriebenen Lohnforderungen des Gesindes zu Lasten der Arbeitgeber (Adel, Prälaten, Bürger und Bauern) gehen würden. Eine Mitschuld an den gestiegenen Löhnen weist die Landesordnung allerdings den Dienstherren selbst zu, da diese mit höheren Lohnangeboten und dem Versprechen auf bessere Verköstigung Personal aus bestehenden Arbeitsverhältnissen abzuwerben versuchten.
Neben den Löhnen versuchte die Landesordnung somit auch die Verköstigung zu regulieren. So rechnete man auf die Verköstigung von Personen die körperlich schwer arbeiteten wie Poliere, Steinmetze, Maurer, Tischler, Zimmerleute und Landarbeiter wie die Mäher, die Gerste, Hafer oder Gras mähten und droschen 9 Groschen wöchentlich, zu 4 Mahlzeiten (Frühstück, Mittag, Vesper, Abendessen) am Tag. Zum Mittags- und Abendmahl gab es warme Speisen. An Fleischtagen sollte es eine Suppe, zweierlei Fleisch und ein Gemüse geben, am Freitag oder an anderen Tagen, an denen kein Fleisch gegessen wurde, eine Suppe, grüner oder dürrer Fisch sowie zwei Zugemüse.
In der Fastenzeit eine Suppe, zweierlei Fisch und zwei Zugemüse. Zum Frühstück und zur Vesper sollte es keine warmen Speisen geben, sondern Brot und Käse, zudem über den Tag Kovent (Dünnbier) zu trinken. Die Verköstigung für das Gesinde, Handreicher und gemeine Arbeiter wurde wöchentlich mit 7 Groschen veranschlagt.
Hieran zeigt sich recht gut, dass das Speiseangebot durchaus reichhaltig war und nicht nur aus Brei bestand und selbst Fleisch außer in der Fastenzeit täglich zur Verfügung stand. Zur Einordnung der Geldangaben sei auf die sächsische Stadt Meißen verwiesen. Hier lagen 1481 die Wochenlöhne von Lehrlingen, Mägden, Knechten und Gesellen zwischen 1-4 Groschen. Hieran sieht man, welch hohen Wert die Verköstigung des Gesindes einnahm.
Mehr zu „de Timmermansche“ und der wunderbaren Welt des mittelalterlichen Kochens findet sich hier: https://www.timmermansche.de/
Letzten Donnerstag war „de Timmermansche“ zudem beim Eike im „Talk aus der Wachstube“ zu Gast: https://www.youtube.com/watch?v=8BV03taRBXI&t=3s