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C𝗵𝗿𝗶𝘀𝘁𝗼𝗽𝗵𝗲𝗿 𝗦𝘁𝗿𝗲𝗲𝘁 𝗗𝗮𝘆 𝗶𝗻 𝗠𝗶𝗻𝗱𝗲𝗻: 𝗥𝘂𝗻𝗱 𝟳𝟬𝟬 𝗧𝗲𝗶𝗹𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗿 𝗯𝗲𝗶 𝗗𝗲𝗺𝗼𝗻𝘀𝘁𝗿𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝗩𝗼𝗻 𝗠𝗮𝗿𝘁𝗶𝗻𝗮 𝗙𝗼𝗿𝘀𝘁𝗲𝗿𝗠𝗶𝗻𝗱𝗲𝗻(mr). Unter dem Motto „F...
30/08/2026

C𝗵𝗿𝗶𝘀𝘁𝗼𝗽𝗵𝗲𝗿 𝗦𝘁𝗿𝗲𝗲𝘁 𝗗𝗮𝘆 𝗶𝗻 𝗠𝗶𝗻𝗱𝗲𝗻: 𝗥𝘂𝗻𝗱 𝟳𝟬𝟬 𝗧𝗲𝗶𝗹𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗿 𝗯𝗲𝗶 𝗗𝗲𝗺𝗼𝗻𝘀𝘁𝗿𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻
𝗩𝗼𝗻 𝗠𝗮𝗿𝘁𝗶𝗻𝗮 𝗙𝗼𝗿𝘀𝘁𝗲𝗿

𝗠𝗶𝗻𝗱𝗲𝗻(mr). Unter dem Motto „Flagge zeigen – Vielfalt Leben“ ist am Samstag der diesjährige Christopher Street Day (CSD) in Minden veranstaltet worden. Nach Schätzungen der Initiatoren versammelten sich rund 700 Teilnehmer am Kulturzentrum BÜZ auf dem Johanniskirchhof sowie beim anschließenden Demonstrationszug durch die Innenstadt.

𝗣𝗿𝗼𝘁𝗲𝘀𝘁 𝗴𝗲𝗴𝗲𝗻 "𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀" 𝘂𝗻𝗱 𝗔𝘂𝗳𝗿𝘂𝗳 𝘇𝘂 "𝗧𝗼𝗹𝗲𝗿𝗮𝗻𝘇"
Auf einem Infomarkt stellten lokale und überregionale Initiativen, Vereine und Parteien ihre Arbeit vor und suchten das Gespräch mit Passanten. Im Rahmen des Bühnenprogramms bezogen auch Vertreter der Kommunalpolitik Stellung: Landrat Ali Dogan und Bürgermeister Peter K**k hoben die Bedeutung einer toleranten Stadtgesellschaft hervor und sprachen sich deutlich gegen jede Form von Extremismus aus.
Beim anschließenden Zug durch die Innenstadt prägten Aufrufe zu Toleranz sowie der Protest gegen die AfD das Bild. Die Teilnehmer trugen Transparente mit Aufschriften wie „Queerphobie ist keine Alternative – Den Rechten die Räume nehmen“ sowie Plakate mit der Aufschrift „Love has no limit“ oder "FCK AfD". Neben Regenbogenfahnen fielen im Demonstrationszug vereinzelt auch Personen in Ganzkörper-Tierkostümen, Gesichtsmaskierungen und Hundemasken auf. Für Musik sorgten mobile Lautsprecheranlagen. Neben Initiativen wie den „Omas gegen Rechts“ schlossen sich auch Vertreter der Parteien Die Linke und Die Grünen mit eigenen Transparenten dem Zug an.

𝗞𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗕𝗲𝗮𝗻𝘀𝘁𝗮𝗻𝗱𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗯𝗲𝗶𝗺 𝗘𝗿𝘀𝗰𝗵𝗲𝗶𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀𝗯𝗶𝗹𝗱

Im Zusammenhang mit CSD-Demonstrationen gibt es immer wieder Diskussionen über den Auftritt von Teilnehmern mit Gesichtsmaskierungen oder Tierkopfkostümen. In anderen Städten führten solche Verkleidungen in der Vergangenheit gelegentlich zu ordnungsrechtlichen Auseinandersetzungen.

In Minden gab es rechtlich jedoch keine Beanstandungen. Das Vermummungsverbot greift nach dem Versammlungsgesetz Nordrhein-Westfalen nur dann, wenn Masken gezielt getragen werden, um die eigene Identität vor der Polizei zu verbergen. Da die Verkleidungen beim CSD als symbolischer Ausdruck dienten, lag kein Verstoß vor.
Anders als bei einigen CSD-Demonatraitonen in einigen anderen Städten, wo es vereinzelt Debatten über Nacktheit oder Polizeieinsätze wegen sexueller Handlungen in der Öffentlichkeit gab, blieb die Lage in Minden überschaubar. Solche Handlungen sind ausdrücklich nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt und strafbar.
Der Demonstrationszug wurde von Ordnern sowie einer großen Zahl von Einsatzkräften der Polizei begleitet und verlief nach offiziellen Angaben ohne Zwischenfälle.

𝗖𝗵𝗿𝗶𝘀𝘁𝗼𝗽𝗵𝗲𝗿 𝗦𝘁𝗿𝗲𝗲𝘁 𝗗𝗮𝘆 𝗮𝗺 𝗦𝗮𝗺𝘀𝘁𝗮𝗴 𝗮𝘂𝗳 𝗱𝗲𝗺 𝗝𝗼𝗵𝗮𝗻𝗻𝗶𝘀𝗸𝗶𝗿𝗰𝗵𝗵𝗼𝗳 𝗶𝗻 𝗠𝗶𝗻𝗱𝗲𝗻Von Martina Forster, Mindener RundschauUnter dem Mot...
29/08/2026

𝗖𝗵𝗿𝗶𝘀𝘁𝗼𝗽𝗵𝗲𝗿 𝗦𝘁𝗿𝗲𝗲𝘁 𝗗𝗮𝘆 𝗮𝗺 𝗦𝗮𝗺𝘀𝘁𝗮𝗴 𝗮𝘂𝗳 𝗱𝗲𝗺 𝗝𝗼𝗵𝗮𝗻𝗻𝗶𝘀𝗸𝗶𝗿𝗰𝗵𝗵𝗼𝗳 𝗶𝗻 𝗠𝗶𝗻𝗱𝗲𝗻

Von Martina Forster, Mindener Rundschau

Unter dem Motto „Flagge zeigen – Vielfalt Leben“ findet am Samstag, den 29. August, der diesjährige Christopher Street Day (CSD) in Minden statt. Die Veranstalter rechnen am Kulturzentrum BÜZ auf dem Johanniskirchhof mit mehreren hundert Besuchern.

𝗜𝗻𝗳𝗼𝗺𝗮𝗿𝗸𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝗥𝗲𝗱𝗲𝗻 𝗮𝗺 𝗞𝘂𝗹𝘁𝘂𝗿𝘇𝗲𝗻𝘁𝗿𝘂𝗺 𝗕𝗨̈𝗭

Das Programm beginnt um 11:30 Uhr mit einem Infomarkt, der bis 18:00 Uhr geöffnet bleibt. Neben lokalen und überregionalen Initiativen, Vereinen und Parteien haben sich auch Vertreter der regionalen Politik angekündigt. So werden Landrat Ali Dogan sowie Bürgermeister Peter K**k mit Redebeiträgen auf der Bühne erwartet. Für den kulturellen Rahmen sorgen ein DJ sowie der Autor und Slam-Poet Sven Hensel.

𝗗𝗲𝗺𝗼𝗻𝘀𝘁𝗿𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝘀𝘇𝘂𝗴 𝗱𝘂𝗿𝗰𝗵 𝗱𝗶𝗲 𝗜𝗻𝗻𝗲𝗻𝘀𝘁𝗮𝗱𝘁

Ab 14:30 Uhr versammeln sich die Teilnehmer des Demozugs ebenfalls am Johanniskirchhof. Um 15:00 Uhr setzt sich der eigentliche Demozug durch die Mindener Innenstadt in Bewegung. Ziel des Aufzugs sei es nach Angaben der Initiatoren, Anliegen gegen Diskriminierung sowie Forderungen nach rechtlicher und tatsächlicher Gleichberechtigung von Minderheiten in den öffentlichen Raum zu tragen.

𝗖𝗵𝗿𝗶𝘀𝘁𝗼𝗽𝗵𝗲𝗿 𝗦𝘁𝗿𝗲𝗲𝘁 𝗗𝗮𝘆 𝗮𝗺 𝗦𝗮𝗺𝘀𝘁𝗮𝗴 𝗮𝘂𝗳 𝗱𝗲𝗺 𝗝𝗼𝗵𝗮𝗻𝗻𝗶𝘀𝗸𝗶𝗿𝗰𝗵𝗵𝗼𝗳 𝗶𝗻 𝗠𝗶𝗻𝗱𝗲𝗻Von Martina Forster, Mindener RundschauMinden(mr) Un...
29/08/2026

𝗖𝗵𝗿𝗶𝘀𝘁𝗼𝗽𝗵𝗲𝗿 𝗦𝘁𝗿𝗲𝗲𝘁 𝗗𝗮𝘆 𝗮𝗺 𝗦𝗮𝗺𝘀𝘁𝗮𝗴 𝗮𝘂𝗳 𝗱𝗲𝗺 𝗝𝗼𝗵𝗮𝗻𝗻𝗶𝘀𝗸𝗶𝗿𝗰𝗵𝗵𝗼𝗳 𝗶𝗻 𝗠𝗶𝗻𝗱𝗲𝗻

Von Martina Forster, Mindener Rundschau

Minden(mr) Unter dem Motto „Flagge zeigen – Vielfalt Leben“ findet am heutigen Samstag, den 29. August, der diesjährige Christopher Street Day (CSD) in Minden statt. Die Veranstalter rechnen am Kulturzentrum BÜZ auf dem Johanniskirchhof mit mehreren hundert Besuchern.

𝗜𝗻𝗳𝗼𝗺𝗮𝗿𝗸𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝗥𝗲𝗱𝗲𝗻 𝗮𝗺 𝗞𝘂𝗹𝘁𝘂𝗿𝘇𝗲𝗻𝘁𝗿𝘂𝗺 𝗕𝗨̈𝗭

Das Programm beginnt um 11:30 Uhr mit einem Infomarkt, der bis 18:00 Uhr geöffnet bleibt. Neben lokalen und überregionalen Initiativen, Vereinen und Parteien haben sich auch Vertreter der regionalen Politik angekündigt. So werden Landrat Ali Dogan sowie Bürgermeister Peter K**k mit Redebeiträgen auf der Bühne erwartet. Für den kulturellen Rahmen sorgen ein DJ sowie der Autor und Slam-Poet Sven Hensel.

𝗗𝗲𝗺𝗼𝗻𝘀𝘁𝗿𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝘀𝘇𝘂𝗴 𝗱𝘂𝗿𝗰𝗵 𝗱𝗶𝗲 𝗜𝗻𝗻𝗲𝗻𝘀𝘁𝗮𝗱𝘁 ab 15:00 Uhr

Ab 14:30 Uhr versammeln sich die Teilnehmer des Demozugs ebenfalls am Johanniskirchhof. Um 15:00 Uhr setzt sich der eigentliche Demozug durch die Mindener Innenstadt in Bewegung. Ziel des Aufzugs sei es nach Angaben der Initiatoren, Anliegen gegen Diskriminierung sowie Forderungen nach rechtlicher und tatsächlicher Gleichberechtigung von Minderheiten in den öffentlichen Raum zu tragen.

MUTMAẞLICH LINKSEXTREMISTISCHER FARBANSCHLAG AUF DEN "GROẞEN KURFÜRSTEN"DENKMAL ZUM "MINDENER FREISCHIEẞEN" SCHWER BESCH...
06/08/2026

MUTMAẞLICH LINKSEXTREMISTISCHER FARBANSCHLAG AUF DEN "GROẞEN KURFÜRSTEN"
DENKMAL ZUM "MINDENER FREISCHIEẞEN" SCHWER BESCHÄDIGT
von Stefan Schröder, Mindener Rundschau

Minden(mr). Ein gezielter Farbanschlag auf das Denkmal des "Großen Kurfürsten" am Wesertor sorgt seit Donnerstag (06.08.2026) in Minden für Entsetzen und Entrüstung.
In der Nacht zum Donnerstag besprühten und beschädigten bislang unbekannte Täter das historische Bronzedenkmal nahe der Weserbrücke großflächig mit pinker Farbe. Betroffen sind Teile des Sockels sowie der untere Bereich der Statue.

POLITISCHE SYMBOLE, ZAHLENCODES UND EIN BEKENNERSCHREIBEN

Neben den Farbschmierereien hinterließen die Täter auf dem Sockel die Zahl „161“. In der linksextremistischen und linksautonomen Szene steht dieser Code für die Buchstaben „AFA“, die Abkürzung für „Antifaschistische Aktion“ (1 = A, 6 = F, 1 = A). Der Zahlencode dient in der linksautonomen Szene als Erkennungszeichen für eine antifaschistische Grundhaltung.
Die Aktion erfolgte unmittelbar zum Auftakt des traditionellen "Mindener Freischießens". Das älteste Volksfest der Stadt geht historisch direkt auf die Regierungszeit Friedrich Wilhelms von Brandenburg zurück.
Ein politischer Hintergrund sei inzwischen zweifelsfrei belegt. Bei der Redaktion des Mindener Tageblatts ging ein anonymes Bekennerschreiben ein, das von einer Gruppierung namens „Gegen jeden Heldenkult“ stamme. Vor diesem Schreiben ist die Gruppierung nach MR-Recherchen noch nie in Erscheinung getreten. In diesem Bekennerschreiben verknüpfen die Verfasser die Sachbeschädigung mit einer scharfen gesellschaftspolitischen Kritik. Sie werfen dem "Freischießen" vor, Strukturen wie Sexismus, Militarismus und Nationalismus zu reproduzieren.

Ein kleiner Hinweis auf die Beteiligung regionaler Akteure könnte die Degradierung des "Freischießens" zum "Schützenfest" im Bekennerschreiben sein. Diese Bezeichnung wird von den Aktiven und dem Umfeld rund um das "Freischießen" äußerst ungern gehört.
Das Denkmal selbst sei gezielt ausgewählt worden, da sie den "Großen Kurfürsten" als „Kolonialisten, Sklavenhändler, Nationalisten und Kriegstreiber“ einstufen. Vor dem Hintergrund des Aufwinds neofaschistischer Strömungen fordern die Verfasser des Bekennerschreibens eine kompromisslose antifaschistische Aufarbeitung der deutschen Geschichte.

VERWALTUNG ABWARTEND – STAATSSCHUTZ DÜRFTE ERMITTLUNGEN ÜBERNEHMEN

Bei der Mindener Stadtverwaltung waren am Vormittag noch nicht alle Fäden zusammengelaufen. „Ein Bekennerschreiben ist uns nicht bekannt“, teilte die Pressesprecherin der Stadt Minden, Susann Lewerenz, auf telefonische Anfrage der Mindener Rundschau am späten Donnerstagvormittag mit. Das städtische Grünflächenamt werde den Vorfall konsequent, wie auch alle anderen Sachbeschädigungen bisher, bei der Polizei anzeigen, so Lewerenz weiter.

Bei der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke lag der Vorgang bis zum Mittag noch nicht offiziell vor. „Ein Eingang der Anzeige und die damit verbundene Aufnahme der Ermittlungen kann aktuell noch nicht bestätigt werden“, erklärte Polizeipressesprecher Thomas Bensch auf Mindener Rundschau Anfrage.
Es ist davon auszugehen, dass nach Eingang der Anzeige der Stadt und auch aufgrund des eindeutigen Bekennerschreibens sowie des linkautonomen Zahlencodes auf dem Sockel sich mutmaßlich auch der Staatsschutz der Sache annehmen wird. Bei Straftaten mit klarem extremistischem oder politischem Hintergrund übernimmt standardmäßig dieser die weiteren Ermittlungen.

AUFWENDIGE SANIERUNG DROHT SUBSTANZ ZU SCHÄDIGEN

Abzusehen ist, dass die Beseitigung der Spuren das Denkmal dauerhaft schädigen könnte. Nach Informationen der Mindener Rundschau handele es sich bei den aufgebrachten Farbenauftrag um eine schwer lösliche Mischung verschiedener Lacke und Farben. Eine einfache Reinigung sei ausgeschlossen. Das Denkmal müsse kostenintensiv sandgestrahlt werden – ein Verfahren, das unvermeidbar Spuren und Schäden an der historischen Substanz des vom Berliner Bildhauer Wilhelm Haverkamp geschaffenen und 1901 eingeweihten Bronzedenkmals hinterlasse.
Das geschichtsträchtige Denkmal am Wesertor selbst erinnert an die Eingliederung des ehemaligen Fürstbistums Minden nach Brandenburg-Preußen im Zuge des Westfälischen Friedens von 1648.

Bildunterschrift: Der "Große Kurfürst"am Wesertor mit pinker Farbe beschmiert. Gut zu sehen die große "161" eine Code der in der linksautonomen Szene für "Antifaschistische Aktion" steht. Foto: Stefan Schröder/Mindener Rundschau

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21/05/2026

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𝗥𝗮𝘁 𝗯𝗲𝘀𝗰𝗵𝗹𝗶𝗲𝘀𝘀𝘁 𝗕𝗲𝗶𝘁𝗿𝗮𝗴𝘀𝗳𝗿𝗲𝗶𝗵𝗲𝗶𝘁 𝗯𝗲𝗶 𝗕𝗲𝘀𝘁𝗮𝘁𝘁𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝘃𝗼𝗻 𝗞𝗶𝗻𝗱𝗲𝗿𝗻von Stefan Schröder𝗠𝗶𝗻𝗱𝗲𝗻(mr). In seiner jüngsten Sitzung h...
12/05/2026

𝗥𝗮𝘁 𝗯𝗲𝘀𝗰𝗵𝗹𝗶𝗲𝘀𝘀𝘁 𝗕𝗲𝗶𝘁𝗿𝗮𝗴𝘀𝗳𝗿𝗲𝗶𝗵𝗲𝗶𝘁 𝗯𝗲𝗶 𝗕𝗲𝘀𝘁𝗮𝘁𝘁𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝘃𝗼𝗻 𝗞𝗶𝗻𝗱𝗲𝗿𝗻
von Stefan Schröder

𝗠𝗶𝗻𝗱𝗲𝗻(mr). In seiner jüngsten Sitzung hat der Rat der Stadt Minden eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung verabschiedet. Künftig verzichtet die Stadt auf Gebühren für die Bestattung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 13. Lebensjahr, sofern der Verstorbene oder mindestens ein Elternteil den Hauptwohnsitz in Minden hatte.

𝗞𝗼𝗻𝘁𝗿𝗼𝘃𝗲𝗿𝘀𝗲 𝘂𝗺 𝗔𝗹𝘁𝗲𝗿𝘀𝗴𝗿𝗲𝗻𝘇𝗲𝗻

Trotz der mehrheitlichen Annahme stieß die Neuregelung auf unterschiedliche Bewertungen hinsichtlich der gewählten Altersgrenze. Sebastian Landwehr (AfD) begründete die Ablehnung seiner Fraktion damit, dass jede Grenze eine gewisse Willkür berge. Er gab zu bedenken, dass „der Tod eines 14-jährigen Kindes, eines Jugendlichen, genauso schmerzhaft wie eines 13-jährigen Jugendlichen“ sei. Die AfD-Fraktion sprach sich dafür aus, an der bisherigen Praxis festzuhalten, da Minden bereits zuvor im interkommunalen Vergleich niedrige Sätze erhoben habe.

𝗣𝗮𝗿𝗹𝗮𝗺𝗲𝗻𝘁𝗮𝗿𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲 𝗞𝗼𝗿𝗿𝗲𝗸𝘁𝘂𝗿 𝘇𝘂𝗿 𝗨𝗿𝗵𝗲𝗯𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁

Im Verlauf der Aussprache kam es zu einer Klärung der parlamentarischen Urheberschaft. Peter Ibe (Bündnis 90/Die Grünen) monierte, dass die Anhebung der Altersgrenze von zehn auf dreizehn Jahre eine Initiative seiner Fraktion gewesen sei, was in den Sitzungsunterlagen jedoch der CDU zugeschrieben wurde. Er betonte: „Wir haben damals beantragt, von zehn Jahre auf dreizehn Jahre zu gehen, und jetzt sehen wir nur noch einen CDU-Antrag. Das ist nicht in Ordnung.“

Peter Wansing, Beigeordneter und Leiter der Städtischen Betriebe Minden (SBM), räumte diesen Fehler in der Dokumentation umgehend ein: „Das war Ihr Vorschlag oder der Vorschlag der Grünen. Entschuldigung dafür. Das ist korrekterweise hier fälschlicherweise nicht aufgenommen worden.“

𝗜𝗻𝘁𝗲𝗿𝗳𝗿𝗮𝗸𝘁𝗶𝗼𝗻𝗲𝗹𝗹𝗲 𝗘𝗶𝗻𝗶𝗴𝗸𝗲𝗶𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝗞𝗼𝘀𝘁𝗲𝗻𝗳𝗼𝗹𝗴𝗲𝗻

Heiko Wesemann (SPD) bestätigte die breite Einigkeit über den Kompromiss, die bereits im Vorfeld der Haushaltsberatungen gereift sei. Man habe den "demokratischen Fraktionen" frühzeitig Zustimmung signalisiert, diesen Antrag entsprechend anzupassen und diese dreizehn Jahre als Grenze einzubinden.“

Die finanziellen Auswirkungen der Gebührenbefreiung stuft die Verwaltung als gering ein; die kalkulatorische Belastung beläuft sich auf etwa 0,95 Euro pro Einwohner. Nach der mehrheitlichen Verabschiedung der Gebührensatzung folgte eine Anpassung der allgemeinen Friedhofssatzung, die bei zehn Enthaltungen der AfD ebenfalls beschlossen wurde. Die neuen Regelungen treten mit der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Kon𝐬𝐞𝐧𝐬 𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫 𝐕𝐨𝐫𝐛𝐞𝐡𝐚𝐥𝐭: 𝐌𝐢𝐧𝐝𝐞𝐧𝐞𝐫 𝐑𝐚𝐭 𝐛𝐞𝐬𝐜𝐡𝐥𝐢𝐞𝐬𝐬𝐭 𝐃𝐞𝐦𝐨𝐤𝐫𝐚𝐭𝐢𝐞𝐤𝐨𝐧𝐳𝐞𝐩𝐭 𝟐𝟎𝟐𝟔𝐕𝐎𝐍 STEFAN SCHRÖDER𝐌𝐈𝐍𝐃𝐄𝐍(mr) Mit deutlicher Meh...
10/05/2026

Kon𝐬𝐞𝐧𝐬 𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫 𝐕𝐨𝐫𝐛𝐞𝐡𝐚𝐥𝐭: 𝐌𝐢𝐧𝐝𝐞𝐧𝐞𝐫 𝐑𝐚𝐭 𝐛𝐞𝐬𝐜𝐡𝐥𝐢𝐞𝐬𝐬𝐭 𝐃𝐞𝐦𝐨𝐤𝐫𝐚𝐭𝐢𝐞𝐤𝐨𝐧𝐳𝐞𝐩𝐭 𝟐𝟎𝟐𝟔

𝐕𝐎𝐍 STEFAN SCHRÖDER

𝐌𝐈𝐍𝐃𝐄𝐍(mr) Mit deutlicher Mehrheit hat die Mindener Stadtverordnetenversammlung am vergangenen Donnerstag die Fortschreibung des Handlungskonzepts „Demokratie leben!“ für das Jahr 2026 verabschiedet. Dem Beschluss vorausgegangen war eine kontrovers geführte Debatte über die inhaltliche Gewichtung der Extremismusprävention und die Neutralität der zugrunde liegenden Quellen. Ein Änderungsantrag der Fraktion FDP-BBM ebnete schließlich den Weg für eine breite Zustimmung.

Bürgermeister Peter K**k (SPD) verteidigte eingangs die Verwaltungsvorlage und die darin zitierte „Mitte-Studie“. Zwar könne man über deren Methoden „trefflich streiten“, doch stelle sie eine bundesweit anerkannte Grundlage dar. K**k betonte zudem, dass das Programm flexibel auf wechselnde gesellschaftliche Themenschwerpunkte reagieren könne.

𝐃𝐢𝐞 𝐃𝐞𝐛𝐚𝐭𝐭𝐞 𝐮𝐦 𝐝𝐢𝐞 𝐐𝐮𝐞𝐥𝐥𝐞𝐧𝐥𝐚𝐠𝐞

Kritik an der wissenschaftlichen Basis kam vor allem von der CDU-Fraktion. Im Fokus stand dabei die „Mitte-Studie“, die im Auftrag der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung erstellt wird. Dr. Winkler bemängelte eine „begrenzte Quellenlage“ des Konzepts und forderte, dem Extremismus aus allen Bereichen Rechnung zu tragen. Sein Parteikollege Markus Redeker ging in seiner Kritik an der durch die Stiftung herausgegebenen Studie weiter: Diese teile die bürgerliche Mitte in „gute und schlechte Demokraten“. Er sehe darin die Gefahr, dass demokratische Parteien im gemeinsamen Kampf gegen echte Extremisten voneinander getrennt würden. Redeker kündigte aufgrund dieser methodischen Bedenken seine Enthaltung an.

Unterstützung fand das Konzept bei den Fraktionen von SPD, Grünen und Linken. Bettina Fugh (B90/Die Grünen) bezeichnete das Programm als „feine Sache“ und mahnte, dass Kürzungen bei Projekten gegen Rechtsextremismus die „demokratische Widerstandsfähigkeit junger Menschen“ schwächen würden. Heiko Wesemann (SPD) erinnerte daran, dass rechtsextremistische Vorfälle in Minden den historischen „Anker“ für das Projekt bildeten, begrüßte jedoch die Bereitschaft zur inhaltlichen Ergänzung. Angela Gradler-Gebecke (Die Linke) mahnte angesichts der historischen Verantwortung zur Wachsamkeit gegenüber einem „Kippen der Demokratie“.

𝐄𝐫𝐰𝐞𝐢𝐭𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐬 𝐄𝐱𝐭𝐫𝐞𝐦𝐢𝐬𝐦𝐮𝐬𝐛𝐞𝐠𝐫𝐢𝐟𝐟𝐬

Den entscheidenden Kompromiss lieferte Claudia Herziger-Möhlmann (FDP-BBM). Ihr Antrag sah vor, die drei Säulen des Bundesprogramms – Demokratie fördern, Vielfalt gestalten und Extremismus vorbeugen – explizit aufzunehmen. Dabei wurde der Präventionsbegriff auf den islamistischen Extremismus, Linksextremismus und Hass im Netz ausgeweitet. „Wir möchten all diese Themen inkludieren“, erklärte Herziger-Möhlmann.

Gegenwind kam von der AfD-Fraktion, die das Konzept in Gänze ablehnte. Sebastian Landwehr kritisierte die namentliche Erwähnung seiner Partei als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ und forderte Aufklärung über nicht abgerufene Fördermittel. Frank Dunklau (AfD) warf den anderen Fraktionen „antidemokratische Tendenzen“ im parlamentarischen Umgang vor, während Luis Miguel Held (AfD) auf die Statistiken zur Gewalt im Linksextremismus verwies.

Kritik an 𝐓𝐫𝐚𝐧𝐬𝐩𝐚𝐫𝐞𝐧𝐳 𝐮𝐧𝐝 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐡𝐫𝐞𝐧

Neben den ideologischen Fragen spielten administrative Aspekte eine Rolle. Olaf Hartmann (CDU) forderte mehr Transparenz und einen „einheitlichen Bericht“ über Teilnehmerzahlen und Projekterfolge. Auch Frank Tomaschewski (Wir für Minden) mahnte eine lückenlose Offenlegung der Mittelverwendung an: „Steuergelder sind transparent und öffentlich zu machen.“

Die Gebatte endete schließlich vorzeitig durch einen Geschäftsordnungsantrag von Renate Müller (B90/Die Grünen) auf Ende der Aussprache, was Tomaschewski als „Abwürgen des Diskurses“ kritisierte.

𝐃𝐚𝐬 𝐄𝐫𝐠𝐞𝐛𝐧𝐢𝐬

In der Schlussabstimmung wurde zunächst der Änderungsantrag der FDP-BBM Fraktion bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen angenommen. Das so ergänzte Konzept passierte den Rat schließlich mit großer Mehrheit bei 13 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen. Damit verfügt die „Lokale Partnerschaft für Demokratie“ in Minden über eine neue programmatische Grundlage, die nun formell alle Spielarten des politischen Extremismus adressiert, aber auch gleichzeitig zukünftig auch durch größere Teile des Rates kritischer beäugt werden dürfte.

𝐙𝐰𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐅𝐨̈𝐫𝐝𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐮𝐧𝐝 𝐊𝐫𝐢𝐭𝐢𝐤? 𝐌𝐢𝐧𝐝𝐞𝐧𝐬 𝐖𝐞𝐠 𝐢𝐦 𝐅𝐨̈𝐫𝐝𝐞𝐫𝐩𝐫𝐨𝐠𝐫𝐚𝐦𝐦 "𝐃𝐞𝐦𝐨𝐤𝐫𝐚𝐭𝐢𝐞 𝐥𝐞𝐛𝐞𝐧"𝐕𝐨𝐧 𝐒𝐭𝐞𝐟𝐚𝐧 𝐒𝐜𝐡𝐫𝐨̈𝐝𝐞𝐫𝐌𝐢𝐧𝐝𝐞𝐧. Wenn der Ha...
13/04/2026

𝐙𝐰𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐅𝐨̈𝐫𝐝𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐮𝐧𝐝 𝐊𝐫𝐢𝐭𝐢𝐤? 𝐌𝐢𝐧𝐝𝐞𝐧𝐬 𝐖𝐞𝐠 𝐢𝐦 𝐅𝐨̈𝐫𝐝𝐞𝐫𝐩𝐫𝐨𝐠𝐫𝐚𝐦𝐦 "𝐃𝐞𝐦𝐨𝐤𝐫𝐚𝐭𝐢𝐞 𝐥𝐞𝐛𝐞𝐧"

𝐕𝐨𝐧 𝐒𝐭𝐞𝐟𝐚𝐧 𝐒𝐜𝐡𝐫𝐨̈𝐝𝐞𝐫

𝐌𝐢𝐧𝐝𝐞𝐧. Wenn der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Minden in dieser Woche über die Vorlage 46/2026 berät, geht es vordergründig um die neunte Fortschreibung eines lokalen Handlungskonzeptes. Doch hinter den nüchternen Zahlen einer Bundeszuwendung von 140.000 Euro bei einem städtischen Eigenanteil von rund 15.555 Euro verbirgt sich eine Grundsatzdebatte über die Steuerung und Wirksamkeit staatlicher Resilienzstrategien. Das Programm „Demokratie leben!“, aus dem diese Mittel fließen, steht im elften Jahr seines Bestehens vor einer Zäsur, die nun auch die kommunale Ebene unmittelbar erreicht.

𝐃𝐚𝐬 𝐀𝐫𝐠𝐮𝐦𝐞𝐧𝐭 𝐝𝐞𝐫 𝐁𝐞𝐟𝐮̈𝐫𝐰𝐨𝐫𝐭𝐞𝐫: 𝐙𝐢𝐯𝐢𝐥𝐠𝐞𝐬𝐞𝐥𝐥𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐭 𝐚𝐥𝐬 𝐒𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳𝐬𝐜𝐡𝐢𝐥𝐝
Die Befürworter des Programms, die sich primär aus den Reihen der regierungstragenden Parteien sowie zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammensetzen, betonen die Unverzichtbarkeit präventiver Strukturen. Aus ihrer Sicht fungiert die staatliche Förderung als notwendiges Investment in die soziale Infrastruktur, um Radikalisierungsprozessen frühzeitig entgegenzuwirken. Sie argumentieren, dass Demokratie kein statischer Zustand sei, sondern einer aktiven Pflege bedürfe, insbesondere angesichts steigender Zahlen politisch motivierter Straftaten und einer zunehmenden Polarisierung im digitalen Raum. Für die Befürworter ist die lokale „Partnerschaft für Demokratie“ ein Erfolgsprojekt, das Akteure vor Ort vernetzt, die ohne diese Mittel keine stabilen Angebote gegen Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit aufrechterhalten könnten.

𝐊𝐚𝐫𝐢𝐧 𝐏𝐫𝐢𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐝𝐢𝐞 𝐅𝐨𝐫𝐝𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐧𝐚𝐜𝐡 𝐄𝐟𝐟𝐢𝐳𝐢𝐞𝐧𝐳
In diese Debatte hat Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) eine neue Dynamik gebracht. Während sie die grundsätzliche Bedeutung der Demokratieförderung unterstreicht, tritt sie gleichzeitig als mahnende Stimme für eine strukturelle Neuausrichtung auf. Prien betont, dass angesichts knapper werdender Haushaltsmittel die Effizienz der eingesetzten Gelder stärker in den Fokus rücken müsse. Ihr Kurs zielt darauf ab, die Förderung stärker an belegbaren Wirkungen auszurichten und Doppelstrukturen abzubauen. Damit bewegt sie sich auf einem schmalen Grat zwischen der Unterstützung der Zivilgesellschaft und der fiskalischen Verantwortung, was von Befürwortern einer ungekürzten Fortführung teils als Misstrauensvotum gegenüber bewährten Projekten gewertet wird.

𝐃𝐢𝐞 𝐊𝐫𝐢𝐭𝐢𝐤 𝐝𝐞𝐫 𝐢𝐧𝐬𝐭𝐢𝐭𝐮𝐭𝐢𝐨𝐧𝐞𝐥𝐥𝐞𝐧 𝐏𝐫𝐮̈𝐟𝐢𝐧𝐬𝐭𝐚𝐧𝐳𝐞𝐧
Demgegenüber steht die Kritik der institutionellen Prüfinstanzen, allen voran des Bundesrechnungshofes. Dieser moniert in seinen jüngsten Berichten eine strukturelle Evaluationslücke und wirft dem zuständigen Ministerium vor, sich primär auf die formale Abwicklung der Fördermittel zu konzentrieren. Dabei werde es versäumt, belastbare Kausalzusammenhänge zwischen dem Mitteleinsatz und einer tatsächlichen Veränderung extremistischer Einstellungsmuster nachzuweisen. Kritiker auf fiskalisch-administrativer Ebene bemängeln, dass für eine Kommune wie Minden ein Konzept fortgeschrieben wird, dessen gesamtgesellschaftlicher Wirkungsgrad im wissenschaftlichen Sinne weiterhin als ungesichert gelten muss.

𝐃𝐚𝐬 𝐬𝐭𝐫𝐮𝐤𝐭𝐮𝐫𝐞𝐥𝐥𝐞 𝐑𝐢𝐬𝐢𝐤𝐨 𝐝𝐞𝐫 𝐬𝐨𝐳𝐢𝐚𝐥𝐞𝐧 𝐄𝐜𝐡𝐨𝐤𝐚𝐦𝐦𝐞𝐫
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt wissenschaftlicher und politischer Beobachter betrifft die soziale Mechanik der lokalen Beteiligungsformate. Die in der Vorlage als zentrales Instrument genannte „Demokratiekonferenz“ steht unter dem Verdacht, eine systemimmanente Echokammer zu bilden. Kritiker führen an, dass die Struktur dieser Vernetzungstreffen eine selektive Partizipation begünstigt, bei der primär Vertreter jener Organisationen teilnehmen, die bereits im Fördergefüge verankert sind. In der Fachwelt wird dieses Phänomen als „Preaching to the converted“ bezeichnet. Damit stellt sich die Frage nach der faktischen Reichweite: Wenn die Konferenzen zur Bestätigungsrunde für Gleichgesinnte werden, erreicht das Programm nach Ansicht der Kritiker jene Bürger gerade nicht, die sich bereits von den demokratischen Institutionen abgewandt haben.

𝐕𝐞𝐫𝐟𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐄𝐢𝐧𝐰𝐚̈𝐧𝐝𝐞 𝐮𝐧𝐝 𝐩𝐨𝐥𝐢𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐫 𝐊𝐮𝐫𝐬𝐰𝐞𝐜𝐡𝐬𝐞𝐥
In der parlamentarischen Auseinandersetzung artikulieren Kritiker zudem verfassungsrechtliche Bedenken und führen an, dass die staatliche Förderung privater Vereine das Gebot der parteipolitischen Neutralität tangiere. Es steht die Sorge im Raum, dass staatliche Mittel zur Finanzierung eines vorpolitischen Raumes genutzt werden, der einseitig weltanschaulich geprägt ist. Auch hier spielt die von Karin Prien forcierte Neuausrichtung eine Rolle, da sie eine ausgewogenere Adressierung verschiedener Extremismusformen einfordert. Während Befürworter den bisherigen Fokus auf den Rechtsextremismus verteidigen, verlangen Kritiker eine äquivalente Berücksichtigung von Linksextremismus und religiös motiviertem Fanatismus.

𝐊𝐨𝐦𝐦𝐮𝐧𝐚𝐥𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐚𝐧𝐭𝐰𝐨𝐫𝐭𝐮𝐧𝐠 𝐮𝐧𝐭𝐞𝐫 𝐕𝐨𝐫𝐛𝐞𝐡𝐚𝐥𝐭
Für die Stadt Minden ergibt sich aus dieser Gemengelage ein erhebliches Risiko der Verstetigung. Da die Stadtverwaltung eine explizite Legitimation durch die Stadtverordnetenversammlung anstrebt, übernimmt das lokale Parlament die politische Verantwortung für eine Struktur, deren Bundesförderung aufgrund der angekündigten Reformen unter Vorbehalt steht. Sollte der Bund die Mittel im Zuge der Neuausrichtung umschichten, stellt sich für die Kommune die Frage nach der langfristigen Finanzierbarkeit der lokalen Netzwerke, deren tatsächlicher Nutzen über den Kreis der unmittelbar beteiligten Akteure hinaus im Ausschuss erst noch nachzuweisen sein wird.

𝐐𝐮𝐞𝐥𝐥𝐞𝐧𝐯𝐞𝐫𝐳𝐞𝐢𝐜𝐡𝐧𝐢𝐬
• Bundesrechnungshof: Bemerkungen 2024/2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes.
• Stadt Minden: Vorlage 46/2026.
• Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages: Dokumentation zur staatlichen Neutralitätspflicht (2026).
• BMFSFJ: Strategiepapiere von Bundesministerin Karin Prien (2026).
• Stenografische Berichte des Deutschen Bundestages: Frühjahr 2026.

Das Thema wird im Haupt- und Finanzausschuss

Datum:16. April 2026

Uhrzeit:ab 16:30 Uhr

Rathaus | Großer Rathaussaal, Markt 1, 32423 Minden

diskutiert. Gäste dürfen teilnehmen. Der Ausschuss tagt öffentlich

𝐄𝐧𝐭𝐰𝐚𝐫𝐧𝐮𝐧𝐠 𝐧𝐚𝐜𝐡 𝐎̈𝐟𝐟𝐞𝐧𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐤𝐞𝐢𝐭𝐬𝐟𝐚𝐡𝐧𝐝ung: 𝟐𝟏-𝐣𝐚̈𝐡𝐫𝐢𝐠𝐞 𝐆𝐮̈𝐭𝐞𝐫𝐬𝐥𝐨𝐡𝐞𝐫𝐢𝐧 𝐚𝐧𝐠𝐞𝐭𝐫𝐨𝐟𝐟𝐞𝐧𝐆𝐔̈𝐓𝐄𝐑𝐒𝐋𝐎𝐇 / 𝐌𝐈𝐍𝐃𝐄𝐍 / 𝐇𝐄𝐑𝐅𝐎𝐑𝐃 – Aufatmen...
19/02/2026

𝐄𝐧𝐭𝐰𝐚𝐫𝐧𝐮𝐧𝐠 𝐧𝐚𝐜𝐡 𝐎̈𝐟𝐟𝐞𝐧𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐤𝐞𝐢𝐭𝐬𝐟𝐚𝐡𝐧𝐝ung: 𝟐𝟏-𝐣𝐚̈𝐡𝐫𝐢𝐠𝐞 𝐆𝐮̈𝐭𝐞𝐫𝐬𝐥𝐨𝐡𝐞𝐫𝐢𝐧 𝐚𝐧𝐠𝐞𝐭𝐫𝐨𝐟𝐟𝐞𝐧

𝐆𝐔̈𝐓𝐄𝐑𝐒𝐋𝐎𝐇 / 𝐌𝐈𝐍𝐃𝐄𝐍 / 𝐇𝐄𝐑𝐅𝐎𝐑𝐃 – Aufatmen in der Region: Die großangelegte Suche nach einer vermissten 21-jährigen Frau aus Gütersloh hat ein glückliches Ende gefunden. Wie die Kreispolizeibehörde Gütersloh am heutigen Freitag (20.02.2026) offiziell bestätigte, konnte die junge Frau wohlbehalten angetroffen werden.

Die 21-Jährige war seit vergangenem Montagabend, dem 16. Februar, vermisst worden, nachdem sie zuletzt gegen 19:45 Uhr an ihrer Wohnanschrift in der Gütersloher Innenstadt gesehen worden war. Aufgrund einer vermuteten psychischen Ausnahmesituation hatten die Behörden eine intensive Fahndung eingeleitet, die weit über das Stadtgebiet von Gütersloh hinausging.

𝐄𝐫𝐦𝐢𝐭𝐭𝐥𝐮𝐧𝐠𝐬𝐬𝐜𝐡𝐰𝐞𝐫𝐩𝐮𝐧𝐤𝐭𝐞 𝐢𝐧 𝐎𝐬𝐭𝐰𝐞𝐬𝐭𝐟𝐚𝐥𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐃𝐮𝐢𝐬𝐛𝐮𝐫𝐠

Im Fokus der Suche standen in den vergangenen Tagen insbesondere die Kreise Minden und Herford, zu denen die junge Frau enge örtliche Bezüge pflegte. Da die Vermisste vorwiegend mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mobil war, prüften die Einsatzkräfte zahlreiche Hinweise in der gesamten Region Ostwestfalen-Lippe.

Zuletzt hatten konkrete Ermittlungsansätze zudem in das Ruhrgebiet geführt. Ein möglicher Aufenthalt im Bereich des Waldfriedhofs in Duisburg konnte nicht ausgeschlossen werden, weshalb die dortigen Behörden ebenfalls in die Maßnahmen eingebunden waren.

𝐅𝐚𝐡𝐧𝐝𝐮𝐧𝐠𝐬𝐦𝐚𝐬𝐬𝐧𝐚𝐡𝐦𝐞𝐧 𝐞𝐢𝐧𝐠𝐞𝐬𝐭𝐞𝐥𝐥𝐭

Mit dem Antreffen der 21-Jährigen wurden sämtliche Fahndungsmaßnahmen sowie die Veröffentlichung des Lichtbilds offiziell beendet. Die Polizei Gütersloh dankt der Bevölkerung für die Unterstützung bei der Suche.

Gemäß den presserechtlichen Standards zum Schutz der Persönlichkeitsrechte haben wir das Foto der Betroffenen sowie die detaillierte Personenbeschreibung aus unseren digitalen Angeboten entfernt. Wir bitten unsere Leserinnen und Leser, bereits geteilte Beiträge ebenfalls zu löschen oder zu aktualisieren.

𝐇𝐢𝐥𝐟𝐞 𝐢𝐧 𝐊𝐫𝐢𝐬𝐞𝐧𝐬𝐢𝐭𝐮𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧𝐞𝐧
Wir weisen weiterhin darauf hin, dass die Telefonseelsorge unter 0800 / 111 0 111 oder 0800 / 111 0 222 (rund um die Uhr, kostenfrei und anonym) Unterstützung für Menschen in Notlagen bietet.

Ortsbürgermeisterwahl "Rechtes Weserufer“: 𝗞𝗼𝗻𝘁𝗿𝗼𝘃𝗲𝗿𝘀𝗲 𝘂𝗺 𝗟𝘂̈𝗰𝗸𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝗗𝘂𝗻𝗸𝗹𝗮𝘂 𝗳𝘂̈𝗵𝗿𝘁 𝘇𝘂 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝗿𝘂̈𝗴𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝗔𝘂𝘀𝘇𝘂𝗴 𝗮𝘂𝘀 𝗱𝗲𝗺 𝗥𝗮...
13/02/2026

Ortsbürgermeisterwahl "Rechtes Weserufer“: 𝗞𝗼𝗻𝘁𝗿𝗼𝘃𝗲𝗿𝘀𝗲 𝘂𝗺 𝗟𝘂̈𝗰𝗸𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝗗𝘂𝗻𝗸𝗹𝗮𝘂 𝗳𝘂̈𝗵𝗿𝘁 𝘇𝘂 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝗿𝘂̈𝗴𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝗔𝘂𝘀𝘇𝘂𝗴 𝗮𝘂𝘀 𝗱𝗲𝗺 𝗥𝗮𝘁𝘀𝗿𝘂𝗻𝗱

von Stefan Schröder

Minden(mr). In der gestrigen Sitzung (12.02.2026) des Mindener Stadtrates wurde die Wahl des Ortsbürgermeisters für den Stadtbezirk Rechtes Weserufer durchgeführt. Der Wahlvorgang zwischen dem gemeinsamen Kandidaten von SPD, CDU, Bündnis90/DIEGRÜNEN, Michael Lücke), und dem Kandidaten der AfD, Frank Dunklau, war von juristischen Einwänden sowie dem Verlassen des Ratsrunds durch mehrere Stadtverordnete geprägt. Im Zentrum der Debatte stand die Auslegung des § 13d Abs. 6 der Gemeindeordnung NRW (alte Fassung).

𝗕𝗿𝘂𝗰𝗵 𝗶𝗺 𝗥𝗮𝘁𝘀𝗿𝘂𝗻𝗱: 𝗗𝗲𝗿 𝗣𝗿𝗼𝘁𝗲𝘀𝘁 𝗴𝗲𝗴𝗲𝗻 𝗱𝗮𝘀 𝗩𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻

Noch vor Einleitung des Wahlgangs kam es zu einer nicht alltäglichen Unterbrechung des gewohnten Sitzungsverlaufs durch Frank Tomaschewski (Wir für Minden). Das Ratsmitglied, das dem Gremium seit über 40 Jahren angehört, erhob schwere Vorwürfe gegen das Zustandekommen des Wahlvorschlags Michael Lücke. Tomaschewski rügte insbesondere den Bruch mit der langjährigen Handlungsweise im Mindener Rat, wonach der im jeweiligen Ortsteil stärksten Kraft – hier der AfD mit ihrem Kandidaten Dunklau – traditionell das Vorschlagsrecht für das Amt des Ortsbürgermeisters zugestanden habe.

Er kritisierte scharf eine aus seiner Sicht betriebene „Hinterzimmer-Politik“, bei der die Ratsfraktionen aus SPD, CDU und Grünen die Personalie Lücke bereits im Vorfeld medial als feststehend kommuniziert hätten, ohne die parlamentarischen Gremien oder die Stadtverordneten der übrigen Fraktionen einzubeziehen. Dies mache die aktuelle Debatte zur Farce und entwerte die Arbeit des Stadtrates als Souverän. Tomaschewski warnte davor, dass durch solche politischen Absprachen nicht nur der Geist der Gemeindeordnung – die maßgebliche Berücksichtigung des lokalen Wählerwillens – ausgehebelt, sondern auch die Akzeptanz des Amtes vor Ort nachhaltig beschädigt werde. Die SPD-Frakton wies das zurück. Claudia Herziger-Möhlmann sei, wenn auch sehr kurzfristig, über die Kandidatur informiert worden.

In der Folge verließen Tomaschewski sowie Claudia Herziger-Möhlmann(BBM) und Anton Dschida (BBM) sowie die FDP-Stadtverordneten Alexander Heidenreich und Oliver Klein demonstrativ das Ratsrund. Mit diesem geschlossenen Auszug verweigerten die Mandatsträger ihre Teilnahme an der Abstimmung, um ihren Protest gegen ein aus ihrer Sicht illegitimes Verfahren zum Ausdruck zu bringen.

𝗗𝗶𝗲 𝗷𝘂𝗿𝗶𝘀𝘁𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲 𝗥𝘂̈𝗴𝗲 𝘇𝘂𝗴𝘂𝗻𝘀𝘁𝗲𝗻 𝘃𝗼𝗻 𝗙𝗿𝗮𝗻𝗸 𝗗𝘂𝗻𝗸𝗹𝗮𝘂

Rechtsanwältin Tanja Röckemann (AfD) rügte das Verfahren zudem als rechtswidrig. Sie argumentierte, dass die gesetzliche Vorgabe, das Stimmverhältnis im Bezirk bei der Wahl maßgeblich zu berücksichtigen, eine bindende Direktive für den Rat darstelle. Unter Verweis auf die Rechtsprechung des OVG Münster legte sie dar, dass von der relativen Stimmenmehrheit einer Partei im Bezirk nur beim Vorliegen sachlicher Gründe abgewichen werden dürfe. Da die AfD im Bezirk Rechtes Weserufer das stärkste Ergebnis erzielt hatte, forderte sie die Wahl ihres Kandidaten Frank Dunklau anstelle von Michael Lücke.

𝗗𝗲𝗿 𝗦𝗰𝗵𝗹𝗮𝗴𝗮𝗯𝘁𝗮𝘂𝘀𝗰𝗵 𝘂̈𝗯𝗲𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝗔𝗯𝘀𝘁𝗶𝗺𝗺𝘂𝗻𝗴𝘀𝗺𝗼𝗱𝗮𝗹𝗶𝘁𝗮̈𝘁𝗲𝗻

Ein Antrag der AfD-Fraktion auf geheime Wahl wurde in einer Gegenrede durch den Fraktionsvorsitzenden der SPD Heiko Wesemann abgelehnt. Er begründete dies damit, dass Michael Lücke als künftiger Ortsbürgermeister wissen müsse, „wer hinter ihm steht und wer möglicherweise nicht hinter ihm steht“. Rechtsanwalt und Stadverordneter Thomas Röckemann (AfD) entgegnete hierauf mit der rhetorischen Frage, ob dieser Mensch später nicht mehr für alle anderen da sei. Wesemann antwortete hierauf unmittelbar und wörtlich gegenüber Thomas Röckemann:

„Genau diese vereinfachte Rückmeldung des Kollegen Röckemann habe ich eben nicht formuliert. Danke.“

Der Antrag auf geheime Wahl wurde daraufhin mit 47 gegen 9 Stimmen abgelehnt.

𝗗𝗶𝗲 𝗩𝗲𝗿𝘄𝗲𝗶𝗴𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗕𝗲𝗮𝗻𝘀𝘁𝗮𝗻𝗱𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁

Tanja Röckemann und die AfD-Fraktion forderten Bürgermeister Peter K**k (SPD) im Verlauf der Sitzung mehrfach auf, seine Beanstandungspflicht gemäß § 54 Abs. 2 GO NRW auszuüben und der Wahl Lückes aufgrund der vorgetragenen Rechtsbedenken zu widersprechen. Bürgermeister K**k verwies jedoch auf die Rechtsauffassung der Verwaltung, wonach der Gesamtrat in seiner Entscheidung frei sei und das Verfahren der repräsentativen Demokratie entspäche. Auf die förmliche Aufforderung zur Beanstandung erklärte K**k: „Dem werde ich nicht nachkommen.“

𝗪𝗮𝗵𝗹𝗲𝗿𝗴𝗲𝗯𝗻𝗶𝘀 𝘂𝗻𝗱 𝘄𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗲 𝗦𝗰𝗵𝗿𝗶𝘁𝘁𝗲

In der anschließenden offenen Abstimmung wurde Michael Lücke mit 47 Stimmen zum Ortsbürgermeister gewählt. Frank Dunklau erhielt die Stimmen der AfD-Fraktion. Die AfD kündigte nach der Verweigerung der Beanstandung durch den Bürgermeister die Einschaltung der Kommunalaufsicht an, um die Rechtmäßigkeit der Wahl Michael Lückes sowie die Nichtausübung der Beanstandungspflicht prüfen zu lassen.

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