13/02/2026
Ortsbürgermeisterwahl "Rechtes Weserufer“: 𝗞𝗼𝗻𝘁𝗿𝗼𝘃𝗲𝗿𝘀𝗲 𝘂𝗺 𝗟𝘂̈𝗰𝗸𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝗗𝘂𝗻𝗸𝗹𝗮𝘂 𝗳𝘂̈𝗵𝗿𝘁 𝘇𝘂 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝗿𝘂̈𝗴𝗲 𝘂𝗻𝗱 𝗔𝘂𝘀𝘇𝘂𝗴 𝗮𝘂𝘀 𝗱𝗲𝗺 𝗥𝗮𝘁𝘀𝗿𝘂𝗻𝗱
von Stefan Schröder
Minden(mr). In der gestrigen Sitzung (12.02.2026) des Mindener Stadtrates wurde die Wahl des Ortsbürgermeisters für den Stadtbezirk Rechtes Weserufer durchgeführt. Der Wahlvorgang zwischen dem gemeinsamen Kandidaten von SPD, CDU, Bündnis90/DIEGRÜNEN, Michael Lücke), und dem Kandidaten der AfD, Frank Dunklau, war von juristischen Einwänden sowie dem Verlassen des Ratsrunds durch mehrere Stadtverordnete geprägt. Im Zentrum der Debatte stand die Auslegung des § 13d Abs. 6 der Gemeindeordnung NRW (alte Fassung).
𝗕𝗿𝘂𝗰𝗵 𝗶𝗺 𝗥𝗮𝘁𝘀𝗿𝘂𝗻𝗱: 𝗗𝗲𝗿 𝗣𝗿𝗼𝘁𝗲𝘀𝘁 𝗴𝗲𝗴𝗲𝗻 𝗱𝗮𝘀 𝗩𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻
Noch vor Einleitung des Wahlgangs kam es zu einer nicht alltäglichen Unterbrechung des gewohnten Sitzungsverlaufs durch Frank Tomaschewski (Wir für Minden). Das Ratsmitglied, das dem Gremium seit über 40 Jahren angehört, erhob schwere Vorwürfe gegen das Zustandekommen des Wahlvorschlags Michael Lücke. Tomaschewski rügte insbesondere den Bruch mit der langjährigen Handlungsweise im Mindener Rat, wonach der im jeweiligen Ortsteil stärksten Kraft – hier der AfD mit ihrem Kandidaten Dunklau – traditionell das Vorschlagsrecht für das Amt des Ortsbürgermeisters zugestanden habe.
Er kritisierte scharf eine aus seiner Sicht betriebene „Hinterzimmer-Politik“, bei der die Ratsfraktionen aus SPD, CDU und Grünen die Personalie Lücke bereits im Vorfeld medial als feststehend kommuniziert hätten, ohne die parlamentarischen Gremien oder die Stadtverordneten der übrigen Fraktionen einzubeziehen. Dies mache die aktuelle Debatte zur Farce und entwerte die Arbeit des Stadtrates als Souverän. Tomaschewski warnte davor, dass durch solche politischen Absprachen nicht nur der Geist der Gemeindeordnung – die maßgebliche Berücksichtigung des lokalen Wählerwillens – ausgehebelt, sondern auch die Akzeptanz des Amtes vor Ort nachhaltig beschädigt werde. Die SPD-Frakton wies das zurück. Claudia Herziger-Möhlmann sei, wenn auch sehr kurzfristig, über die Kandidatur informiert worden.
In der Folge verließen Tomaschewski sowie Claudia Herziger-Möhlmann(BBM) und Anton Dschida (BBM) sowie die FDP-Stadtverordneten Alexander Heidenreich und Oliver Klein demonstrativ das Ratsrund. Mit diesem geschlossenen Auszug verweigerten die Mandatsträger ihre Teilnahme an der Abstimmung, um ihren Protest gegen ein aus ihrer Sicht illegitimes Verfahren zum Ausdruck zu bringen.
𝗗𝗶𝗲 𝗷𝘂𝗿𝗶𝘀𝘁𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲 𝗥𝘂̈𝗴𝗲 𝘇𝘂𝗴𝘂𝗻𝘀𝘁𝗲𝗻 𝘃𝗼𝗻 𝗙𝗿𝗮𝗻𝗸 𝗗𝘂𝗻𝗸𝗹𝗮𝘂
Rechtsanwältin Tanja Röckemann (AfD) rügte das Verfahren zudem als rechtswidrig. Sie argumentierte, dass die gesetzliche Vorgabe, das Stimmverhältnis im Bezirk bei der Wahl maßgeblich zu berücksichtigen, eine bindende Direktive für den Rat darstelle. Unter Verweis auf die Rechtsprechung des OVG Münster legte sie dar, dass von der relativen Stimmenmehrheit einer Partei im Bezirk nur beim Vorliegen sachlicher Gründe abgewichen werden dürfe. Da die AfD im Bezirk Rechtes Weserufer das stärkste Ergebnis erzielt hatte, forderte sie die Wahl ihres Kandidaten Frank Dunklau anstelle von Michael Lücke.
𝗗𝗲𝗿 𝗦𝗰𝗵𝗹𝗮𝗴𝗮𝗯𝘁𝗮𝘂𝘀𝗰𝗵 𝘂̈𝗯𝗲𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝗔𝗯𝘀𝘁𝗶𝗺𝗺𝘂𝗻𝗴𝘀𝗺𝗼𝗱𝗮𝗹𝗶𝘁𝗮̈𝘁𝗲𝗻
Ein Antrag der AfD-Fraktion auf geheime Wahl wurde in einer Gegenrede durch den Fraktionsvorsitzenden der SPD Heiko Wesemann abgelehnt. Er begründete dies damit, dass Michael Lücke als künftiger Ortsbürgermeister wissen müsse, „wer hinter ihm steht und wer möglicherweise nicht hinter ihm steht“. Rechtsanwalt und Stadverordneter Thomas Röckemann (AfD) entgegnete hierauf mit der rhetorischen Frage, ob dieser Mensch später nicht mehr für alle anderen da sei. Wesemann antwortete hierauf unmittelbar und wörtlich gegenüber Thomas Röckemann:
„Genau diese vereinfachte Rückmeldung des Kollegen Röckemann habe ich eben nicht formuliert. Danke.“
Der Antrag auf geheime Wahl wurde daraufhin mit 47 gegen 9 Stimmen abgelehnt.
𝗗𝗶𝗲 𝗩𝗲𝗿𝘄𝗲𝗶𝗴𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝗿 𝗕𝗲𝗮𝗻𝘀𝘁𝗮𝗻𝗱𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁
Tanja Röckemann und die AfD-Fraktion forderten Bürgermeister Peter K**k (SPD) im Verlauf der Sitzung mehrfach auf, seine Beanstandungspflicht gemäß § 54 Abs. 2 GO NRW auszuüben und der Wahl Lückes aufgrund der vorgetragenen Rechtsbedenken zu widersprechen. Bürgermeister K**k verwies jedoch auf die Rechtsauffassung der Verwaltung, wonach der Gesamtrat in seiner Entscheidung frei sei und das Verfahren der repräsentativen Demokratie entspäche. Auf die förmliche Aufforderung zur Beanstandung erklärte K**k: „Dem werde ich nicht nachkommen.“
𝗪𝗮𝗵𝗹𝗲𝗿𝗴𝗲𝗯𝗻𝗶𝘀 𝘂𝗻𝗱 𝘄𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿𝗲 𝗦𝗰𝗵𝗿𝗶𝘁𝘁𝗲
In der anschließenden offenen Abstimmung wurde Michael Lücke mit 47 Stimmen zum Ortsbürgermeister gewählt. Frank Dunklau erhielt die Stimmen der AfD-Fraktion. Die AfD kündigte nach der Verweigerung der Beanstandung durch den Bürgermeister die Einschaltung der Kommunalaufsicht an, um die Rechtmäßigkeit der Wahl Michael Lückes sowie die Nichtausübung der Beanstandungspflicht prüfen zu lassen.
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