Du fährst durch die Stadt und was siehst Du: Werbung, Werbung, Werbung - für große Unternehmen, für unnötigen Konsum, für eine Welt, die keiner von uns so bestellt hat.
Und die Kleinen? Der Buchladen ums Eck. Der Friseur. Handwerker. Dienstleister. Händler. Physiotherapeut. Blumenladen.
Die dürfen schauen wo sie bleiben - wenn kaum mehr Kunden kommen. Wenn die staatliche Corona-Unterstützung für das Nötigste aufgebraucht ist. Nächster Schritt: Insolvenz.
Überlassen wir die Stadt nicht den Großen.
Wir nehmen das jetzt selbst in die Hand bzw. ans Fahrrad.
Jede Person (unter 18 Jahre mit Einwilligung der Eltern) mit verkehrstüchtigem Rad kann mitmachen und sich ein Taschengeld verdienen.
16/06/2020
Gastronomie fehlt Sensibilisierung für Datenschutz
Restaurants resp. Gaststätten müssen deshalb sensibler mit den Gästedaten umgehen und entsprechende Vorkehrungen treffen. Listen sind nach ausfüllen durch den Gast unter Verschluss zu halten und es hat auch keinen Sinn den Gast lautstark nach seinen Daten zu befragen. Die Wartesituation bringt e...
29/05/2020
EuGH fällt Cookie-Urteil zugunsten der AnwenderIn
Viele Seiten haben bis dato die Cookieerklärung mit bereits ausgefüllten Optionen angeboten, so dass der Anwender evtl. nicht gewünschte Cookies deaktivieren (Opt-Out-Verfahren) musste.
Das hat sich nun mit dem Urteil des EuGH gedreht. Der Anwender muss nun (ausser den technischen Cookies) zustimmen und die jeweiligen Cookies, z.B. durch setzen eines Häkchen oder Schalthebel einschalten. Das hat für den Nutzer den Vorteil, dass er grundsätzlich nur den oder die notwendigen Cookies gesetzt bekommt, denen er explizit zustimmt. Eine positive Voreinstellung für alle Cookies ist somit nicht mehr zulässig.
Der Nutzer/Anwender mussnach dem Gerichtsurteil des EuGH, Cookies aktiv selber freischalten. Eine Voreinstellung ist ein Verstoß.
26/05/2020
Datenschutzgerechte Befragung von Gästen in der Gastronomie von Coronabeschränkungen
Ein Muster für die Erfassung der Gästedaten in der Gastrononomie ist hier als PDF oder als DOCX abrufbereit.
25/05/2020
Der Besuch einer Gaststätte bringt es mit sich, dass die Erfassung der Personen vorgeschrieben ist. So sind die Namen, mailadresse, Telefon, Datum und Uhrzeit schriftlich festzuhalten und beim Gaststättenbetreiber zu sammeln, damit die Infektionskette bei bedarf nachvollzogen werden kann.
Beim Besuch einer Gaststätte werden personenbezogene Daten erfasst. So sind die Namen, mailadresse, Telefon, Datum und Uhrzeit schriftlich festzuhalten und beim Gaststättenbetreiber zu sammeln, damit die Infektionskette bei bedarf nachvollzogen werden kann.
03/05/2020
Die Corona App aus der Sicht des Chaos Computer Clubs CCC. Tilo Jung im Gespräch mit Constanze Kurz.
Ganz klar: Die großen Internetkonzerne profitieren davon, dass sich seit der Einführung des Kontaktverbotes die Kommunikation zunehmend ins Internet verlagert. Doch dies ist nicht zwangsläufig mit einem ungewollten Verlust an Privatheit verbunden, wie viele befürchten. „Wir können einiges tun um unsere Privatheit zu schützen“, meint Prof. Dr. Sabine Trepte vom Lehrstuhl Medienpsychologie an der Universität Hohenheim in Stuttgart. Sie beschäftigt sich unter anderem damit, welchen Einfluss das Internet auf die Privatheit der Nutzer hat und wie diese bewahrt werden kann.
Dass die großen Internetkonzerne vom erhöhten Datenaufkommen profitieren sieht Prof. Dr. Trepte nicht negativ: „Wenn den Diensteanbietern mehr Nutzerdaten zur Verfügung stehen, dann dient das auch der Verbesserung des Angebots. Entscheidend ist, ob zweckgebunden und nachhaltig mit den Daten umgegangen wird.“
Wir können einiges tun um unsere Privatheit zu schützen“, meint Prof. Dr. Sabine Trepte vom Lehrstuhl Medienpsychologie an der Universität Hohenheim in Stuttgart
21/04/2020
Der Anfang vor der Überwachung und Datenleaks ist getan: CCC warnt vor Schwachstellen bei RKI-App.
Angreifer könnten über die Anwendung des Robert-Koch-Instituts recht einfach personenbeziehbare Daten von Fitness-Trackern abgreifen, schreibt der CCC.
20/04/2020
Fragenkatalog des Datenschutzbeauftragten Gerd Bruckner zur geplanten Anti-Corona-App des Gesundheitsministerium an die Bundesregierung vom 18.4.20
IT-Sicherheitsfirma Cyble berichtet, dass im Darknet hunderttausende Login-Daten von Zoom verkauft werden.
Bild ist aus Videokonferenz mit gotomeeting
07/04/2020
Vorsicht beim Datenschutz von Zoom Videokonferenzsoftware
Zoom Videokonferenzen: Untersuchungen von Citizen Lab ergaben, dass die Art der verwendeten Verschlüsselung vage ist, wobei die für kryptografische Vorgänge generierten Schlüssel "an Teilnehmer eines Zoom-Meetings über Server in China geliefert werden
06/04/2020
Und wie schützen Sie eigentlich Ihre Daten in Zeiten der Corona-Krise?
Die Krise zeigt, Home Office geht doch plötzlich für viele Mitarbeiter. Und der Datenschutz? Bleibt schnell mal auf der Strecke. Denn dafür hatte natürlich niemand Zeit. Man ist schon froh, dass das Laptop und die Unternehmens-IT funzt. Hochriskant - genauso wie das Corona-Virus, denn Datenklau, Hacker-Angriffe und Trolltum sind auch unsichtbar, aber hochansteckend.
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Ihr Externer Datenschutzbeauftragter mit Sitz in München (zertifiziert DSB-TÜV)
Gerade Klein- und mittelständische Unternehmen haben keine Zeit oder wenig Erfahrung, um die eigene Firma EU-DSGVO konform abzusichern. Es sind einige Dinge aus der DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) zu beachten, um keine Probleme mit der jeweiligen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu bekommen. Es geht schließlich um die Datensicherheit und das Selbstbestimmungsrecht von Betroffenen (Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden).
Datenschutzbeauftragter zwingend
Herr Bruckner ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter und steht interessierten Firmen beratend und als externer Datenschutzbeauftragter (für Firmen ab 20 Mitarbeitern, die ständig mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind, notwendig*) - Standort München - zur Verfügung.
Bei der Feststellung der Anzahl sind neben Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigten auch freie Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten und Leiharbeitnehmer miteinzubeziehen. Entscheidend ist, dass die betreffenden Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind. Grundsätzlich ist das bereits bei einfacher E-Mail-Kommunikation gegeben.
* Bestellpflicht (Art. 37 DSGVO, § 38 DSAnpUG EU)
Da weder die Geschäftsleitung, noch ein Abteilungsleiter (z.B. IT-Bereich) als interner Datenschutzbeauftragter in Frage kommen (Interessenskollision) muss ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Der Vorteil für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten liegt darin, dass Sie diesen für eine Vertragslaufzeit bestellen und bei Bedarf auch wieder kündigen können.
Datenschutzbeauftragter nicht zwingend, Beratung aber sinnvoll
Unternehmen, die keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, sollten sich vergegenwärtigen, dass die Anforderungen trotzdem erfüllt werden, was impliziert, dass die Geschäftsleitung sich allein um die Erfüllung der Anforderungen kümmern muss. Eine Beratung ist deshalb auch hier, wenn auch nicht ein eigenständiger Datenschutzbeauftragter notwendig, schon aus Zeitgründen, sinnvoll.
Aus diesem Grund berate ich auch Kleinunternehmer und den Mittelstand, die ggf. keinen Datenschutzbeauftragten benötigen und statte diese mit allen wichtigen Informationen und Arbeitsmaterialien aus.