
23/09/2025
Krankmeldungen, die in einem Land außerhalb der EU ausgestellt werden, haben grundsätzlich den gleichen Beweiswert wie eine in Deutschland ausgestellte Bescheinigung. Allerdings kommt es auf die Gesamtschau der Begleitumstände an. In einem Urteil vom 15.01.2025 wies das Bundesarbeitsgericht eine Kündungsschutzklage ab. Warum, lest Ihr online unter https://www.iww.de/pp/recht/arbeitsrecht-viermal-am-ende-des-sommerurlaubs-krank-dasind-zweifel-des-arbeitgebers-berechtigt-f165014