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Die Gesetzessammlung für Dein gesamtes Studium von juris Lex wird mehrfach im Jahr auf den neuesten Gesetzesstand gebracht. Die Aktualisierungen checkst Du vor Deiner Hausarbeit oder Prüfung online. Das bedeutet auch: Ein Nachsortieren von neu gefassten Seiten entfällt für Dich! juris Lex besteht aus drei Bänden Arbeitsrecht/Strafrecht, Öffentliches Recht, Zivilrecht sowie einem vierten Band mit Deinem Landesrecht.

⭐ Aktuell in juris – Die Monatszeitschrift (jM): Künstliche Intelligenz im Justizkontext - ein ÜberblickRA Dr. Florian S...
11/12/2025

⭐ Aktuell in juris – Die Monatszeitschrift (jM): Künstliche Intelligenz im Justizkontext - ein Überblick

RA Dr. Florian Skupin, M.A.: „Mit der Vorstellung der KI-Strategie des E-Justice-Rats und der gemeinsamen Erklärung der Justizminister:innen liegt ein Orientierungsrahmen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Justiz vor. Beide Dokumente setzen einen klaren Schwerpunkt auf rechtsstaatliche Prinzipien und die Wahrung menschlicher Entscheidungsverantwortung. Die bisherigen Pilotprojekte verdeutlichen das Potenzial von KI-Anwendungen, insbesondere bei der Strukturierung von Akten, der Bearbeitung von Massenverfahren sowie der Anonymisierung gerichtlicher Entscheidungen. Sie zeigen zugleich, dass ein Einsatz in sensiblen Bereichen nur auf Grundlage klarer rechtlicher und ethischer Maßstäbe erfolgen kann. Entscheidend wird sein, den Nutzen technischer Innovationen mit der besonderen Rolle der Justiz als Garantin von Rechtssicherheit und Verfahrensgerechtigkeit in Einklang zu bringen.“

Skupin, jM 2025, 342-347

➡️ juris - Die Monatszeitschrift ist in den folgenden Produkten enthalten: juris DAV, juris Kommune Premium, juris Kommune Professionell, juris Notare Premium, juris Professionell, juris Spectrum, juris Starter

Herausgeber: Prof. Dr. Monika Jachmann-Michel, Holger Radke, Prof. Dr. Thomas Voelzke, Prof. em. Dr. Stephan Weth, Prof. Dr. Christian Winterhoff

Neu: Lesen Sie in der Dezember-Ausgabe von juris - Die Monatszeitschrift (jM):⭐ Topthema:Künstliche Intelligenz im Justi...
06/12/2025

Neu: Lesen Sie in der Dezember-Ausgabe von juris - Die Monatszeitschrift (jM):

⭐ Topthema:
Künstliche Intelligenz im Justizkontext – ein Überblick – RA Dr. Florian Skupin, M.A.

Zulässigkeitsvoraussetzungen von Vesting-Klauseln in Zusammenhang mit Venture Capital-Transaktionen – RA Dr. Rüdiger Werner

Umgangsausschluss bis zur Volljährigkeit – RiAG Eric Faber

Die Klauselersetzung nach § 164 Ab Satz 1 Alt. 1 VVG im Kontext des Unionsrechts – Prof. Dr. Ansgar Staudinger und Wiss. Mit. Tarik Houida

Wegweisende Entscheidung des BVerfG zur Grundrechtsbindung des Tarifvertrags – Prof. em. Dr. Raimund Waltermann

„Egenberger“ – erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: BVerfG hebt BAG-Urteil von 2018 auf – VPräsLAG a.D. Prof. Dr. Heinz-Jürgen Kalb

Kurzarbeitergeld für im Inland eingesetztes Flugpersonal einer
ausländischen Fluggesellschaft – Prof. Dr. Yasemin Körtek

Formblattzwang und Amtsaufklärungspflicht – zum Mitverschulden des BAföG-Amts bei überhöhten Förderungsleistungen – Ri‘inVG Dr. Verena Heil

Zur Besteuerung der Einlösung eines Gold-Warrants als sonstige Kapitalforderung – RiBFH Dr. Franziska von Freeden

Vom Handyverbot zum Verbot der E-Zigarette beim Fahren? – Dipl. VwWirt Ewald Ternig

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⭐ Aktuell in juris – Die Monatszeitschrift: Freie Wahl des sicheren Übermittlungswegs bei der Nutzung des elektronischen...
29/11/2025

⭐ Aktuell in juris – Die Monatszeitschrift: Freie Wahl des sicheren Übermittlungswegs bei der Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs?

Tiedemann, jM 2025, 317-320
Zugl. Anm. zu BAG, Beschl. v. 19.12.2024 - 8 AZB 22/24

DirArbG Dr. Jens Tiedemann: „Das BAG hat Ende des Jahres 2024 entschieden, dass Syndikusrechtsanwälte, die für einen Verband nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 und Nr. 5, Satz 3 ArbGG Rechtsdienstleistungen gegenüber Verbandsmitgliedern erbringen, sowohl das eigene besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) als auch das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) des Verbands als sichere Übermittlungswege für die Übersendung elektronischer Dokumente an die Gerichte nutzen können. Diese Entscheidung hat jedoch trotz ihrer arbeitsrechtlichen Verankerung weit über den konkret entschiedenen Fall Bedeutung für diejenigen, die gesetzlich zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) verpflichtet sind (§ 130d ZPO, § 46g ArbGG, § 55d VwGO, § 65d SGG, § 52d FGO, § 14b FamFG und § 32d StPO). Dies soll vorliegend - zumal angesichts der aktiven und nicht mehr nur passiven Nutzungsverpflichtung des ERV für die Verbände im Arbeitsrecht nach § 46g Satz 2 ArbGG in der ab 01.01.2026 geltenden Fassung - aufgezeigt werden.“

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⭐ Aktuell in juris – Die Monatszeitschrift: Der elektronische Rechtsverkehr - aktuelle Entwicklungen und Entscheidungen ...
22/11/2025

⭐ Aktuell in juris – Die Monatszeitschrift: Der elektronische Rechtsverkehr - aktuelle Entwicklungen und Entscheidungen im Überblick (Teil 4) – von PräsLG Holger Radke

„Der 01.01.2026 war für alle Juristinnen und Juristen, die sich (freiwillig oder gezwungener Maßen) mit dem elektronischen Rechtsverkehr und der elektronischen Aktenführung auseinandersetzen, seit vielen Jahren ein nahezu „mystisches“ Datum. Von diesem Tag sollte in sämtlichen Gerichtsbarkeiten und über alle Verfahrensordnungen hinweg nicht mehr nur die ausschließlich elektronische Kommunikation mit sämtlichen professionellen Verfahrensbeteiligten eine Selbstverständlichkeit sein, sondern auch die elektronische Aktenführung in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Pflicht werden; nur für Altverfahren, die man zuvor bereits in Papier angelegt hatte, war eine Ausnahme vorgesehen, um zeitaufwändige Scanprozesse zu vermeiden.

Kurz vor dem Erreichen der Zielmarke greift der Gesetzgeber nun aber zur Notbremse: Die Rückkoppelung mit den Bundesländern, die für die Schaffung der technischen Voraussetzungen im Wesentlichen zuständig sind, hatte offenbar zu der Erkenntnis geführt, dass bis zum 01.01.2026 eine vollständige Umsetzung der Vorgaben zur digitalen Aktenführung nicht wird erfolgen können und daher ohne eine Anpassungsklausel das „Risiko des Auftretens von „Digitalisierungslücken“ und damit „Risiken für die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege insgesamt“ drohen. So ist es jedenfalls in einem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 08.07.2025 für ein „Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern“ nachzulesen.“

Weitere Themen von Teil 4 der Reihe zum elektronischen Rechtsverkehr:

Kann eine Staatsanwaltschaft auch ohne qualifizierte elektronische Signatur wirksam anklagen?

Neues vom elektronischen Empfangsbekenntnis

Vom Zusammenspiel zwischen „beA“ und den Signaturoptionen

Aus „Word“ wird „PDF“ - aber ist auch der Inhalt gleichgeblieben?

Die Zweckbindung bei der Akteneinsicht

➡️ Radke, jM 2025, 303-307

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Lesen Sie in der Oktober-Ausgabe von juris - Die Monatszeitschrift:⭐ Topthema: Gewährleistung für die Antriebsbatterie b...
01/11/2025

Lesen Sie in der Oktober-Ausgabe von juris - Die Monatszeitschrift:

⭐ Topthema: Gewährleistung für die Antriebsbatterie beim Verkauf gebrauchter Elektrofahrzeuge – Prof. Dr. Michael Jaensch

Antisemitismus. Privatrecht. Ziviljustiz. Juristenausbildung (Teil 1) – Prof. Dr. Hannes Ludyga

Inhaltskontrolle von Eheverträgen bei Unternehmerehen RA‘in und FA‘in für Familienrecht – Petra von Borch

Die Anfänge des Bundesverwaltungsgerichts – PräsBVerwG a.D. Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert

EuGH soll Kennzeichnung importierter Arzneimittel klären – RiVG Thius Vogel, LL.M. (Michigan)

Einbruch in die Kameradenehe – Wiss. Mit. Dan Aradovsky

Neubeginn der Zahlungsverjährung bei Rücknahme der Anrechnungsverfügung in Cum-Ex-Fällen? – RiBFH Dr. Christian Levedag, LL.M. Tax (London)

Doppelte Haushaltsführung: Kosten der Lebensführung bei einem Ein-Personen-Haushalt – RiBFH Dr. Stephan Geserich

Uferlose Fahrlässigkeit? Strafrechtliche Grenzen von tragischem Geschehen – RA Dr. Kai-Daniel Weil

Lesen Sie in der Oktober-Ausgabe von juris - Die Monatszeitschrift:

⭐ Topthema: Gewährleistung für die Antriebsbatterie beim Verkauf gebrauchter Elektrofahrzeuge – Prof. Dr. Michael Jaensch

Antisemitismus. Privatrecht. Ziviljustiz. Juristenausbildung (Teil 1) – Prof. Dr. Hannes Ludyga

Inhaltskontrolle von Eheverträgen bei Unternehmerehen RA‘in und FA‘in für Familienrecht – Petra von Borch

Die Anfänge des Bundesverwaltungsgerichts – PräsBVerwG a.D. Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert

EuGH soll Kennzeichnung importierter Arzneimittel klären – RiVG Thius Vogel, LL.M. (Michigan)

Einbruch in die Kameradenehe – Wiss. Mit. Dan Aradovsky

Neubeginn der Zahlungsverjährung bei Rücknahme der Anrechnungsverfügung in Cum-Ex-Fällen? – RiBFH Dr. Christian Levedag, LL.M. Tax (London)

Doppelte Haushaltsführung: Kosten der Lebensführung bei einem Ein-Personen-Haushalt – RiBFH Dr. Stephan Geserich

Uferlose Fahrlässigkeit? Strafrechtliche Grenzen von tragischem Geschehen – RA Dr. Kai-Daniel Weil

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⭐ Aktuell in juris – Die Monatszeitschrift: Einbruch in die KameradeneheAradovsky, jM 2025, 289-291„Vor dem Hintergrund ...
25/10/2025

⭐ Aktuell in juris – Die Monatszeitschrift: Einbruch in die Kameradenehe

Aradovsky, jM 2025, 289-291

„Vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Lage rückt auch das Wehrrecht wieder stärker ins juristische Bewusstsein. Dies gilt insb. für den inneren Zusammenhalt der Truppe. Gem. § 12 Soldatengesetz (SG) beruht dieser wesentlich auf Kameradschaft. Sie verpflichtet alle Soldaten, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten und ihm in Not und Gefahr beizustehen (§ 12 Satz 2 SG). Das schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein (§ 12 Satz 3 SG). Verletzungen dieser Dienstpflichten können gem. § 23 Abs. 1 SG, § 15 Wehrdisziplinarordnung (WDO) i.V.m. §§ 22 ff. WDO geahndet werden. Umstritten ist hierbei die Verletzung der Kameradschaftspflicht, wenn ein Soldat mit der Ehefrau eines Kameraden Ehebruch begeht - sog. „Einbruch in die Kameradenehe“

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⭐ Aktuell in juris – Die Monatszeitschrift: Gewährleistung für die Antriebsbatterie beim Verkauf gebrauchter Elektrofahr...
18/10/2025

⭐ Aktuell in juris – Die Monatszeitschrift: Gewährleistung für die Antriebsbatterie beim Verkauf gebrauchter Elektrofahrzeuge

Jaensch, jM 2025, 268-273

„Elektrofahrzeuge haben im Vergleich zu Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor eine geringere Anzahl von Bauteilen und sind weniger verschleißanfällig. Beim Verbrennerfahrzeug begrenzt der Motor die Gesamtlaufzeit, beim Elektrofahrzeug hingegen die Antriebsbatterie, die nach Schätzung des LG München nach rund 350.000 km ausgetauscht werden sollte, was mit 6.000 Euro bis 25.000 Euro kostenintensiv ist. Mit der Zeit sinkt abhängig vom Nutzungsverhalten die Batteriekapazität. Dies geschieht nicht linear, sondern in einer abfallenden S-Kurve und ist nicht unmittelbar von den gefahrenen Kilometern abhängig. Die Batteriekapazität wird vom Batteriemanagementsystem (BMS) in Prozent der Ausgangskapazität als State of Health (SoH) ermittelt. Fällt der SoH unter 70 % bis 80 %, ist die Reichweite derart eingeschränkt, dass sich der Austausch der Antriebsbatterie empfiehlt. Um Vertrauen zu schaffen, geben Hersteller Garantien, welche beim Verkauf an den Erwerber weitergegeben werden. Im Garantiefall wird i.d.R. nicht die Batterie ausgewechselt, sondern der vom BMS ermittelte SoH auf den garantierten Wert angehoben, indem die hierzu erforderliche Anzahl von Modulen erneuert wird.“

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Neu: Lesen Sie in der Oktober-Ausgabe von juris - Die Monatszeitschrift:⭐ Topthema: Gewährleistung für die Antriebsbatte...
11/10/2025

Neu: Lesen Sie in der Oktober-Ausgabe von juris - Die Monatszeitschrift:

⭐ Topthema: Gewährleistung für die Antriebsbatterie beim Verkauf gebrauchter Elektrofahrzeuge – Prof. Dr. Michael Jaensch

Antisemitismus. Privatrecht. Ziviljustiz. Juristenausbildung (Teil 1) – Prof. Dr. Hannes Ludyga

Inhaltskontrolle von Eheverträgen bei Unternehmerehen RA‘in und FA‘in für Familienrecht – Petra von Borch

Die Anfänge des Bundesverwaltungsgerichts – PräsBVerwG a.D. Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert

EuGH soll Kennzeichnung importierter Arzneimittel klären – RiVG Thius Vogel, LL.M. (Michigan)

Einbruch in die Kameradenehe – Wiss. Mit. Dan Aradovsky

Neubeginn der Zahlungsverjährung bei Rücknahme der Anrechnungsverfügung in Cum-Ex-Fällen? – RiBFH Dr. Christian Levedag, LL.M. Tax (London)

Doppelte Haushaltsführung: Kosten der Lebensführung bei einem Ein-Personen-Haushalt – RiBFH Dr. Stephan Geserich

Uferlose Fahrlässigkeit? Strafrechtliche Grenzen von tragischem Geschehen – RA Dr. Kai-Daniel Weil

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⭐ Aktuell in juris – Die Monatszeitschrift: Wann ist ein Bewerber für den Polizeidienst gesundheitlich geeignet?Bode-Weß...
27/09/2025

⭐ Aktuell in juris – Die Monatszeitschrift: Wann ist ein Bewerber für den Polizeidienst gesundheitlich geeignet?

Bode-Weßnick, jM 2025, 247-249

Ri’inVG Dr. Katharina Bode-Weßnick kommentiert die Entscheidung des BVerwG vom 13.02.2025 (2 C 4/24), mit der der Senat klargestellt hat, dass für die gesundheitliche Eignung von Polizeibewerbern keine strengeren Maßstäbe gelten als für andere Beamtenlaufbahnen. Zwar seien die Anforderungen an die Verwendungsfähigkeit im Polizeidienst höher, jedoch sei die Prüfung einheitlich zweistufig vorzunehmen: Zunächst müsse der Bewerber aktuell voll einsatzfähig sein; sodann dürfe eine vorzeitige Dienstunfähigkeit nur bei überwiegender Wahrscheinlichkeit angenommen werden. Ein „dritter Schritt“ mit Vergleich zur Normalbevölkerung, wie vom OVG angenommen, sei unzulässig. Die Entscheidung stärkt Bewerber mit Vorerkrankungen und stellt den Maßstabsrahmen für die ärztliche Beurteilung klar.

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⭐ Aktuell in juris – Die Monatszeitschrift: Auflassung und Auferstehung - sakramentale Aspekte notariellen Handelns Illn...
20/09/2025

⭐ Aktuell in juris – Die Monatszeitschrift: Auflassung und Auferstehung - sakramentale Aspekte notariellen Handelns

Illner, jM 2025, 262-265

RA und Notar Dr. Tim Illner: „Der Übergang von Eigentum an Grundstücken im deutschen Zivilrecht bedarf der Auflassung, also der Einigung des Veräußerers und des Erwerbers, § 925 Abs. 1 BGB. In einer kurzen, formalisierten Erklärung zeigen sich Veräußerer und Erwerber darüber einig, dass das Eigentum an einem Grundstück übergehen soll. Begleitet und beurkundet wird dieser Akt wegen § 925 Abs. 1 Satz 2 BGB durch den Notar, dessen Rolle weit über die eines bloßen Zeugen oder Schriftführers hinausgeht: Der Notar wirkt als Garant der rechtlichen Wirksamkeit des Vollzugs. Dieser aber vollzieht sich in Form eines Sprechakts, § 13 BeurkG.

Diese Beobachtung ruft eine Parallele ins Gedächtnis, die auf den ersten Blick überraschend erscheinen mag: Auch im religiösen Ritus, etwa bei der Eucharistiefeier, wird durch formelhafte Sprache eine neue Wirklichkeit geschaffen.“

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⭐ Aktuell in juris – Die Monatszeitschrift: Verfahrensrechtliche Instrumente bei Beendigung der steuerlichen Betriebsprü...
13/09/2025

⭐ Aktuell in juris – Die Monatszeitschrift: Verfahrensrechtliche Instrumente bei Beendigung der steuerlichen Betriebsprüfung

von Freeden, jM 2025, 250-255

Ri‘inBFH Dr. Franziska von Freeden befasst sich mit der Frage, welche verfahrensrechtlichen Instrumente es bei der Beendigung der steuerlichen Betriebsprüfung gibt und welche Rechte und Möglichkeiten die Betroffenen haben, um ihre Sicht der Dinge einzubringen:

„Auch die ‚Schlussphase‘ einer steuerlichen Betriebsprüfung kann eine Vielzahl von rechtlichen Besonderheiten aufweisen, deren Kenntnis für einen erfolgreichen Abschluss der Betriebsprüfung unerlässlich ist.“

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Neu: Lesen Sie in der September-Ausgabe von juris - Die Monatszeitschrift:⭐ Topthema: Verfahrensrechtliche Instrumente b...
06/09/2025

Neu: Lesen Sie in der September-Ausgabe von juris - Die Monatszeitschrift:

⭐ Topthema: Verfahrensrechtliche Instrumente bei Beendigung der steuerlichen Betriebsprüfung – Ri‘inBFH Dr. Franziska von Freeden

Ein Schuh ist keine Kunst – Prof. Dr. Hannes Ludyga

Rückwirkende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für einen Syndikusrechtsanwalt – PräsSG Dr. Christian Zieglmeier

Steuerung von US-Drohneneinsätzen über die US-Airbase in Ramstein – RiBVerwG a.D. Prof. Dr. Harald Dörig

Nitratbelastung in der Flussgebietseinheit Ems – Ri’inVG Dr. Nadine Voß

Wann ist ein Bewerber für den Polizeidienst gesundheitlich geeignet? – Ri’inVG Dr. Katharina Bode-Weßnick

Vollständige Erstattung der Kapitalertragsteuer auf Dividenden an japanische Muttergesellschaften ab 2009? – RiBFH Dr. Christian Levedag, LL.M. Tax (London)

„Polizei! Handy raus, Finger her!“ – Dr. Lorenz Leitmeier, M.A.

Auflassung und Auferstehung – sakramentale Aspekte notariellen Handelns – RA und Notar Dr. Tim Illner

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Am Römerkastell 11
Saarbrücken
66121

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