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juris Lex Mit der mehrbändigen juris Lex Sammlung speziell für Dein Studium liefern wir Dir gebündelt alle

Die Gesetzessammlung für Dein gesamtes Studium von juris Lex wird mehrfach im Jahr auf den neuesten Gesetzesstand gebracht. Die Aktualisierungen checkst Du vor Deiner Hausarbeit oder Prüfung online. Das bedeutet auch: Ein Nachsortieren von neu gefassten Seiten entfällt für Dich! juris Lex besteht aus drei Bänden Arbeitsrecht/Strafrecht, Öffentliches Recht, Zivilrecht sowie einem vierten Band mit Deinem Landesrecht.

Neu: In der August-Ausgabe von juris - Die Monatszeitschrift:⭐ Topthema: Hauptsacheverfahren oder Verfassungsbeschwerde?...
08/08/2025

Neu: In der August-Ausgabe von juris - Die Monatszeitschrift:

⭐ Topthema: Hauptsacheverfahren oder Verfassungsbeschwerde? RA Dr. Matthias Klatt

Die Bindungswirkung nach § 35 ZPO bei subjektiver und objektiver Klagehäufung und teilweiser Unzuständigkeit des Gerichts – RiLG Dr. Hannes Palmen

Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts eines Unterhaltsschuldners aufgrund seines Zusammenlebens mit einem neuen Lebensgefährten – W.a. RiAG a.D. Dr. Wolfram Viefhues

Verwendungen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis – Prof. Dr. Michael Jaensch

Fiktionshaftung bei ausgelagerten Warentests – Prof. Dr. Dimitrios Linardatos

Einnahmen aus Photovoltaikanlage und Bürgergeld – DirSG a.D. Dietrich Hengelhaupt

Der Einsatz von Erdkabeln im Höchstspannungsnetz – RiVG Dr. James Bews

Der Beifahrer im Visier – Entzug der Fahrerlaubnis – Dipl. VwWirt Ewald Ternig

Ein großes Leben ist vollendet – Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis verstorben – Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau, Prof. Dr. Heinz-Jürgen Kalb und Prof. Dr. Stephan Weth

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⭐ Topthema: Das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des internationalen Namensrechts – die ne...
02/08/2025

⭐ Topthema: Das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des internationalen Namensrechts – die neue Freiheit? – Ri’inOLG Beate Jokisch

📰 Jokisch, jM 2025, 178-185

➡️ Mit dem am 01.05.2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts wird das Namensrecht umfassend liberalisiert. Die Autorin zeigt, dass die Neuregelung Ehegatten und Eltern mehr Gestaltungsspielraum etwa durch die Einführung echter Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich, Rückbenennungen und geschlechtsangepasste Namen eröffnet. Besonders hervor hebt sie die Anpassung an europäische Entwicklungen und die Berücksichtigung kultureller Minderheitentraditionen. Kritisch sieht sie jedoch die gestiegene Komplexität des Normgefüges, Regelungslücken und neue Herausforderungen für Standesämter, etwa bei der Prüfung von Minderheitenzugehörigkeit oder Kindeswohlfragen. Eine Evaluierung sei daher zwingend erforderlich.

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Lesen Sie in der Juli-Ausgabe von juris - Die Monatszeitschrift:Richtungsweisung zu Cum/Cum – von VRi’inBFH Prof. Dr. Mo...
19/07/2025

Lesen Sie in der Juli-Ausgabe von juris - Die Monatszeitschrift:

Richtungsweisung zu Cum/Cum – von VRi’inBFH Prof. Dr. Monika Jachmann-Michel

Der BFH konkretisiert mit seinem Urteil zu I R 3/21 die steuerliche Behandlung komplexer Cum/Cum-Strukturen und entwickelt die Zurechnungsgrundsätze nach § 39 AO fort. Autorin Jachmann-Michel begrüßt die klare Abgrenzung wirtschaftlichen Eigentums anhand objektiver Kriterien wie Verfügungsbefugnis und Stimmrechtsausübung. Gleichzeitig hebt der BFH hervor, dass bei Fehlen eines wirtschaftlichen Eigenzwecks ein Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO vorliegen kann. Eine pauschale Missbrauchsvermutung lehnt der Senat jedoch ab und verlangt stets eine einzelfallbezogene Prüfung – ein wichtiges Signal gegen undifferenzierte Strafverfolgung bei Cum/Cum-Gestaltungen.

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Neu: Lesen Sie in der Juli-Ausgabe von juris - Die Monatszeitschrift:⭐ Topthema: Das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- ...
12/07/2025

Neu: Lesen Sie in der Juli-Ausgabe von juris - Die Monatszeitschrift:

⭐ Topthema: Das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des internationalen Namensrechts – die neue Freiheit? – Ri’inOLG Beate Jokisch

Regulierungs- und Kostenerstattungsmodelle im Lichte der BGH-Entscheidung zur EOS-Musterfeststellungsklage – RA Dr. Florian Skupin, M.A.

Zuviel der Aufmerksamkeit – übermäßige Umgangskontakte mittels (sozialer) Medien – RiAG Eric Faber

Zeitenwende im Arbeitsund Sozialrecht? – Teil 2 – Prof. Dr. Gregor Thüsing

Regel ohne Ausnahme – Einwirkungsbereich nach TA Lärm abschließend – Ri’inOVG Dr. Barbara Helmert

Schutz des Waldes vs. Schutz der Tiere? RR’in Kristina Schönfeldt

Richtungsweisung zu Cum/Cum – VRi’inBFH Prof. Dr. Monika
Jachmann-Michel

14 Jahre? Zur Diskussion über die Strafmündigkeit – RA Prof. Dr. Guido Britz

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Aktuell in juris – Die Monatszeitschrift: Zeitenwende im Arbeits- und Sozialrecht? – Teil 1 und 2Thüsing, jM 2025, 159-1...
05/07/2025

Aktuell in juris – Die Monatszeitschrift: Zeitenwende im Arbeits- und Sozialrecht? – Teil 1 und 2

Thüsing, jM 2025, 159-164 und 191-196

In seinem zweiteiligen Beitrag analysiert Prof. Dr. Gregor Thüsing die arbeitsrechtlichen Vorhaben des Koalitionsvertrags 2025 von CDU/CSU und SPD. Er würdigt kritisch die politisch motivierte Orientierung des Mindestlohns an 60 % des Medianlohns, warnt jedoch vor einem gesetzgeberischen Eingriff in die Autonomie der Mindestlohnkommission. Beim geplanten Bundestariftreuegesetz weist er auf europarechtliche Unsicherheiten hin. Positiv bewertet Thüsing den Mut zur Flexibilisierung der Arbeitszeit, mahnt aber klarere Regelungen bei der Arbeitszeiterfassung und beim Beschäftigtendatenschutz an. Die Digitalisierung werde im Koalitionsvertrag nur vage adressiert. Auch bei der Mitbestimmung sieht er Reformpotenzial, insbesondere beim digitalen Zugangsrecht der Gewerkschaften.

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➡️ Aktuell in der Juni-jM: Können Banken Negativzinsen an ihre Kunden weiterreichen? –  RA Severin Grünwald und RA´in Co...
28/06/2025

➡️ Aktuell in der Juni-jM: Können Banken Negativzinsen an ihre Kunden weiterreichen? – RA Severin Grünwald und RA´in Cosima von Rechteren

„In vier Grundsatzurteilen vom 04.02.2025 befasst sich der BGH [BGH, Urt. v. 04.02.2025 - XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23] mit der Zulässigkeit von Verwahrentgelten („Negativzinsen“) auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten. Grünwald zeigt, dass der BGH entgegen der Vorinstanzen zwar eine Hauptleistungspflicht der Bank annimmt, die Entgeltklauseln bei Spar- und Tagesgeldkonten jedoch dennoch der AGB-Inhaltskontrolle unterwirft. Diese hält der gerichtlichen Prüfung nicht stand – sie verstoßen gegen Treu und Glauben und das Transparenzgebot. Bei Girokonten sind Verwahrentgelte grundsätzlich zulässig, sofern sie hinreichend transparent ausgestaltet sind. Die Urteile stärken den Verbraucherschutz und dürften Rückforderungen erleichtern.“

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⭐ Topthema in der Juni-jM: Herausforderung Steuerstrafverfahren: Umgang mit tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen...
22/06/2025

⭐ Topthema in der Juni-jM: Herausforderung Steuerstrafverfahren: Umgang mit tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erkenntnissen – Ri’inBFH Dr. Franziska von Freeden

„Ri’inBFH Dr. von Freeden analysiert die komplexen Wechselwirkungen zwischen Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren. Sie betont die Eigenständigkeit beider Verfahren und die daraus resultierenden Herausforderungen etwa bei Akteneinsicht, Beweismaß oder Verwertungsverboten. Besonders relevant ist die eigenständige Würdigung steuerlicher Sachverhalte durch Finanzgericht und Strafgericht, selbst bei abweichenden Ergebnissen. Verwertungen strafrechtlicher Erkenntnisse im Besteuerungsverfahren sind grundsätzlich zulässig, unterliegen jedoch dem Unmittelbarkeitsgrundsatz und dem „in dubio pro reo“-Prinzip. Eine reduzierte Beweislast bei Steuerhinterziehung ist ausgeschlossen. Der Beitrag bietet wertvolle Orientierung für den praktischen Umgang mit parallelen Verfahren.“

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Einladung zur Einführung in das juris Portal📅 Di, 24.06.2025, 14.00 - 15.00 UhrUnsere Experten zeigen Euch live die umfa...
21/06/2025

Einladung zur Einführung in das juris Portal

📅 Di, 24.06.2025, 14.00 - 15.00 Uhr

Unsere Experten zeigen Euch live die umfassenden Möglichkeiten des juris Portals. Nutzt die Chance, Fragen zu stellen und nachzuhaken! Meldet Euch hier zu unserer kostenfreien Online-Schulung an:

➡️ https://ow.ly/TG7o50QmuQX

Jetzt anmelden: Das juris Portal für Fortgeschrittene📅 Di, 17.06.2025, 11.00 - 12.00 UhrNeben der Vorstellung der erweit...
15/06/2025

Jetzt anmelden: Das juris Portal für Fortgeschrittene

📅 Di, 17.06.2025, 11.00 - 12.00 Uhr

Neben der Vorstellung der erweiterten und persönlichen Suchfelder und der Textwortsuche über spezielle Felder werden weitere Tipps zur optimalen Nutzung der Recherchefunktionen und die vertiefte Anwendung der Personalisierungsfunktionen behandelt. Die Inhalte sind eine ideale Ergänzung zu unserem Einführungsseminar. Melde Dich hier zu unserer kostenfreien Online-Schulung an:

➡️ https://ow.ly/TG7o50QmuQX

Neu: Lesen Sie in der Juni-Ausgabe von juris - Die Monatszeitschrift u.a.:⭐ Topthema: Herausforderung Steuerstrafverfahr...
14/06/2025

Neu: Lesen Sie in der Juni-Ausgabe von juris - Die Monatszeitschrift u.a.:

⭐ Topthema: Herausforderung Steuerstrafverfahren: Umgang mit tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erkenntnissen – Ri’inBFH Dr. Franziska von Freeden

Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung des kostenfreien
Rücktritts i.S.v. § 651h Abs. 3 BGB – Prof. Dr. Ansgar Staudinger und Wiss. Mit. Markus Zimmer

Können Banken Negativzinsen an ihre Kunden weiterreichen? RA Severin Grünwald und RA‘in Cosima von Rechteren

Die Eintragungsfähigkeit einer Vor-GmbH & Co. KG nach Inkrafttreten des MoPeG – RA’in Dr. Monique Marylou Martinek, LL.M. (LUISS)

Zeitenwende im Arbeits und Sozialrecht? – Teil 1 – Prof. Dr. Gregor Thüsing

Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Notwendigkeit einer Gesamtschau – RA’in und FA’in für Arbeitsrecht Dr. Nathalie Oberthür

Corona: Keine Entschädigung bei Pflicht zur Entgeltfortzahlung – RR Philipp Ottl

Der Kiebitz als kommunaler Belang? Verlangen einer Gemeinde nach Erdverkabelung zur Abwehr einer Höchstspannungsfreileitung – RiOVG Dr. Christian von Stockhausen

Mehr zur jM: ➡️ https://ow.ly/nyaa50Qo3cM

Das juris Portal für Studierende und HochschulangehörigeIm Studium sowie wissenschaftlichen Betrieb arbeiten Sie in viel...
26/05/2025

Das juris Portal für Studierende und Hochschulangehörige

Im Studium sowie wissenschaftlichen Betrieb arbeiten Sie in vielen Fachgebieten gleichzeitig und müssen regelmäßig kleinste Details kennen. Diese Online-Schulung zeigt Ihnen, wie Sie das juris Portal an Hochschulen für sämtliche Prüfungsleistungen einsetzen können und dabei höchsten wissenschaftlichen Standards entsprechen. Hier gratis zu unserer Online-Schulung an folgendem Termin anmelden:

📅 Di, 03.06.2025, 14.00 - 15.00 Uhr

💻 https://ow.ly/TG7o50QmuQX

⭐ Aktuell in juris – Die Monatszeitschrift: Kein Anspruch auf menschenwürdiges BAföG – oder: ist das BVerfG wirklich ein...
24/05/2025

⭐ Aktuell in juris – Die Monatszeitschrift: Kein Anspruch auf menschenwürdiges BAföG – oder: ist das BVerfG wirklich ein Advokat der jungen Generation

➡️ Spellbrink, jM 2025, 132-138

VRiBSG a.D. Prof. Dr. Wolfgang Spellbrink: „An dem Beschluss des BVerfG ist nicht nur der weitreichende verfassungsrechtliche und sozialpolitische Inhalt interessant, sondern auch die Tatsache, wie wenig diese Entscheidung in der Fachöffentlichkeit und auch in den seriösen Medien zur Kenntnis genommen wurde. Dabei enthält er zum einen die Botschaft, dass die Subsidiarität der Grundsicherungsleistungen absolut ernst genommen wird - wer arbeiten kann, braucht nicht studieren (…). Zum anderen gibt er dem Gesetzgeber im Bereich sozialer Vergünstigungen weitgehend freie Hand. Die Priorisierung von Aufgaben wird dem demokratischen Prozess überlassen.“

Spellbrink kritisiert die Entscheidung des BVerfG vom 23.09.2024, mit der ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf BAföG abgelehnt wurde. Anders als das BVerwG, das ein subjektives Teilhaberecht auf ausbildungssichernde Leistungen bejaht hatte, verneint das BVerfG einen solchen Anspruch. Der Autor erkennt darin eine bewusste Begrenzung der 2010 begründeten Anspruchsdogmatik zu Art. 1 GG und sieht ein „Rollback“ in der Grundrechtsschutzdogmatik. Besonders für unbemittelte Studierende bleibe der Studienabbruch mangels Förderung laut Gericht zumutbar. Spellbrink spricht von einem verfassungsrechtlich legitimierten „No Future“ für die junge Generation.

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