Pflegeberatung Marcel Kuba

Pflegeberatung Marcel Kuba Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von Pflegeberatung Marcel Kuba, Digital Creator, Mogkstraße 10, Sangerhausen.

Leistungen:
Pflege- und Demenzberatung,
Hilfe bei der Antragsstellung, Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung,
Übernahme des Widerspruchs bei falschem oder abgelehnten Pflegegrad,
Dozententätigkeit,
Pflegekurse

Fällt ein Termin aus, wird der nächste wahrgenommen:Morgen in der Zeit von 14:00 bis 17:00 Uhr vertreten als Aussteller ...
03/02/2026

Fällt ein Termin aus, wird der nächste wahrgenommen:
Morgen in der Zeit von 14:00 bis 17:00 Uhr vertreten als Aussteller auf der Veranstaltung zum Weltkrebstag im Glashaus des Rosarium Sangerhausen.
Mit vielen Informationen und Beratungsangeboten bei drohender oder bereits bestehender Pflegebedürftigkeit, zum Widerspruch bei abgelehnten oder falschem Pflegegrad und natürlich auch zu den für 2026 geplanten Kursen bei: Paritätische Selbsthilfekontaktstelle Mansfeld-Südharz.

und ab April 2026 gibt es in den Räumen der Paritätische Selbsthilfekontaktstelle Mansfeld-Südharz ein neues, kostenfrei...
31/01/2026

und ab April 2026 gibt es in den Räumen der Paritätische Selbsthilfekontaktstelle Mansfeld-Südharz ein neues, kostenfreies Angebot 🙂

Und hier sind meine Kurstermine 2026 für die Paritätische Selbsthilfekontaktstelle Mansfeld-Südharz in Sangerhausen. Die...
31/01/2026

Und hier sind meine Kurstermine 2026 für die Paritätische Selbsthilfekontaktstelle Mansfeld-Südharz in Sangerhausen. Die Teilnahme ist vollkommen kostenfrei und steht allen Interessierten offen.

Bitte beachten: Pro Kurs ist die Anzahl der Teilnehmer auf 15 Personen begrenzt. Darum bitten wir um frühzeitige Anmeldung unter 01522 5364931, per Mail an [email protected], oder direkt über meinen Finanzierungspartner, die BARMER EK.

Anmeldelinks zu den ersten beiden Veranstaltungen:

19.03.2026 / Was tun bei Pflegebedürftigkeit?
https://www.barmer.de/formClient/barmer-de/unsere-leistungen/kursangebote/kurse-suchen/1003134/eventsearch,step=goto-result.html?item=1483162

16.04.2026 / Demenz verstehen
https://www.barmer.de/formClient/barmer-de/unsere-leistungen/kursangebote/kurse-suchen/1003134/eventsearch,step=goto-result.html?item=1483164

Ab heute auch zu finden als geprüfter Gutachter und Sachverständiger (DGuSV) in der Deutschen Gutachter-Auskunft:Gutacht...
28/01/2026

Ab heute auch zu finden als geprüfter Gutachter und Sachverständiger (DGuSV) in der Deutschen Gutachter-Auskunft:

Gutachter Marcel Kuba, Sangerhausen https://share.google/fkWevopWkNyMfwVIf

Individuelle häusliche Schulungen und Überleitungspflege nach §45 SGB XI für Menschen mit Pflegebedarf und pflegende Ang...
27/01/2026

Individuelle häusliche Schulungen und Überleitungspflege nach
§45 SGB XI für Menschen mit Pflegebedarf und pflegende Angehörige. Eine wichtige, hilfreiche, aber viel zu selten in Anspruch genommene Leistungen der Pflegekassen.
Bei Versicherten der BARMER EK, DAK Gesundheit, ikk classic und der Techniker Krankenkasse darf ich diese kostenfrei durchführen.
Anbei eine Übersicht der möglichen Schulungsthemen:

Mein Leistungsspektrum "kompakt" zusammengefasst. Ab sofort auch verfügbar im Landkreis Sömmerda, sowie in Erfurt.
27/01/2026

Mein Leistungsspektrum "kompakt" zusammengefasst. Ab sofort auch verfügbar im Landkreis Sömmerda, sowie in Erfurt.

teilen erwünscht!!!Leider kann ich selbst nicht als Aussteller an der Veranstaltung teilnehmen (ganztägiger Außentermin ...
21/01/2026

teilen erwünscht!!!
Leider kann ich selbst nicht als Aussteller an der Veranstaltung teilnehmen (ganztägiger Außentermin an der Uni Halle -> Beratung digitale Gesundheitsanwendungen). Aber Frau Ettingshausen und Frau Röder von der Selbsthilfe-Kontaktstelle in Sangerhausen, informieren netterweise zu meinen Dienstleistungen und haben ganz viel Informationsmaterial zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung dabei. Und vielleicht können Sie auch schon das ein oder andere zu den für 2026 geplanten Kursen, Seminaren und Workshops in Sangerhausen verraten 😉

21/01/2026

eine kurze Info:
für den März 2026 sind alle Kapazitäten für private Leistungserbringung (Beratung/Schulung/Überleitung/Präsenzkurse) bereits belegt.
Einzig über spectrumK stehen noch geblockte zeitliche Kapazitäten zur Verfügung (Beratung/Schulung/Fallmanagement).

Neu: über meinen Partner spectrumK biete ich nun auch Pflegeberatungen inkl. Fallmanagement zu dem Thema AKI/außerklinische Intensivpflege an. Bitte auf Kassenzugehörigkeit achten! https://www.spectrumk.de/de/was-uns-bewegt/aufsichtsrat-und-gesellschafter/

Kostenfreie Online-Kurse für An- und Zugehörige von an Demenz erkrankten Personen und an dem Thema interessierte Personen, weiterhin über meinen Partner Wörheide https://www.woerhei.de/

13/12/2025

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Z/Zukunftspakt_Pflege/20251211_Papier_der_Fachebenen.pdf

Das soll er also sein, der große Wurf zur Pflegereform.
Die wichtigsten Eckpunkte und wie ich mich als Pflegefachkraft und selbstständiger Pflegeberater dazu äußere und darauf einstelle:

1. Die Pflegeberatung bleibt, auch weiterhin, teilweise verpflichtend und soll um präventive Maßnahmen ergänzt werden.
Leider hat man sich dazu entschieden, den Weg der vernetzten Pflegeberatung einzuschlagen, wie er im besonderen schon in Sachsen-Anhalt angewendet wird. Das heißt, dass neben den Trägern der Altenhilfe, auch die Kommunen und die Kassen selbst, die Pflegeberatung anbieten sollen. Ergo sollen die Pflegekassen selber, zu den von ihnen zu zahlenden Leistungen, unabhängig beraten. Wer darin einen Widerspruch sieht, liegt nicht ganz falsch und weiß, warum ich meine Dienstleistungen unabhängig von den Kassen und Anbietern der Pflegeleistungen anbiete.
Zum Glück stehe ich nicht allein auf weiter Flur: Ab Januar 2026 werde ich zusätzlich zu meinen bisherigen Tätigkeiten, auch für den Dienstleister spectrumK als Pflegeberater tätig sein. Hierdurch kann ich für die Versicherten der meisten gesetzlichen Pflegekassen kostenfrei tätig werden (leider kochen die AOK's weiterhin ihr eigenes Süppchen...).
Dank des bestehenden Rahmenvertrages, ist es mir möglich, als unabhängige Beratungsstelle zu arbeiten oder unabhängige Pflegestützpunkte bei Personalausfall zu vertreten.
Gespräche für die Anmietung von Räumlichkeiten der Innenstadt von Sangerhausen beginnen in der nächsten Woche.

2. Die Digitalisierung in der Pflege kommt, wird aber unnötigerweise verlangsamt.
In den ersten Zwischenstandberichten der Bund-Länder-AG Pflege wurde der Fokus auch auf die zunehmende Digitalisierung in der Pflege gelegt. Hier ist man leider ein gutes Stück zurück gerudert.
Aber auch in diesem Sektor gilt, dass der Markt das Angebot bestimmen wird. Die nächsten Generationen welche in der Fläche von Pflegebedürftigkeit betroffen sein werden (Generation X / Millenials), egal ob selbst oder als pflegender Angehöriger, werden sich nicht mit den analogen Instrumenten der Gegenwart begnügen, um mit der Pflegebedürftigkeit zurecht zu kommen. Auch werden sich weder die "noch" kleinen Startups (z.B. Nui-Care) und ganz bestimmt nicht die großen Hersteller aus dem Bereich Pflege 4.0 (z.B. T-Systems), das Geschäft von Politikern vermiesen lassen, die weiterhin glauben, das Internet, die Digitalisierung und KI seien Neuland...
Um auch hier einen Fuß in die Tür zu setzen, nehme ich ab Januar 2026 an der Projekt-Weiterbildung "Beratende für digitale Gesundheitsversorgung" des Landeskompetenzzentrum Pflege Digital des Landes Sachsen-Anhalt teil.

3. Die Pflege wird noch mehr als bisher auf die Angehörigen umgelagert.
Die Kassen sind leer und es gibt kein (Fach)-Personal mehr. Dazu gleich mehr. Schon heute ist die Gruppe der pflegenden Angehörigen mit 86% der an der Pflege beteiligten Personen, der größte und günstigste Pflegedienst Deutschlands. Und diese Zahl soll und wird ausgebaut werden. Angedacht ist eine gesetzlich verankerte Entgeldersatzleistung (ich gehe mal von einem Niveau auf Höhe des Mindestlohns aus) für Personen, welche ihre Arbeitszeit reduzieren, um die Pflege ihrer Angehörigen zu übernehmen. Klar brauchen die pflegenden Angehörigen diese Geldleistungen um ihre Rechnungen weiter zahlen zu können. Was aber auch und vll. noch mehr gebraucht wird, sind abrufbare Entlastungsleistungen für diese Personengruppe. Aber diese kosten Geld und benötigen Personal. Und wir sind schon lange über den Punkt hinaus, wo dies "nur" die pflegenden Angehörigen von an Demenz erkrankten Personen betrifft. Während ich diesen Beitrag verfasse, absolviere ich eine spontan übernommene Nachtschicht in der Häuslichkeit einer Intensivpflegerisch zu versorgenden Patientin, damit der pflegende Angehörige zwischen seinen beiden 14-stündigen Pflege-Schichten am Tag, ein paar Stunden schlafen kann. An dem Punkt sind wir mittlerweile angelangt. Es ist einfach niemand mehr da. Stand heute bleibt eine ausgeschriebene Stelle in der Krankenpflege 230 Tage / 7 Monate und in der Altenpflege ca. 300 Tage / 10 Monate unbesetzt. Und wenn sie dann doch einmal besetzt werden kann, dann nicht weil neues Personal auf den Markt kommt, sondern weil bestehendes Personal gekündigt hat und zum nächsten Arbeitgeber geht. Wie es dazu kommen konnte? Neben der Politik, haben genügend Arbeitgeber aus allen Bereichen der Pflege in den letzten Jahren und Jahrzehnten wirklich alles dafür gegeben, den Job unattraktiv zu machen. Die wenigsten haben dazu gelernt. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass ein nicht kleiner Teil der beruflich Pflegenden dieses Spiel mitgespielt hat. Nach dem Motto: das war schon immer so, akzeptier das oder du hast in der Pflege nichts zu suchen. Zum Glück für alle, verabschiedet sich diese Generation Richtung Rente. Sorry, aber falsch verstandenes Berufsethos hat die heutigen Umstände mit ermöglicht. Und auch weite Teile der Gesellschaft, haben die zeichen der Zeit noch lange nicht erkannt. Oder anders gesagt:
Ich warte bis heute auf die Gruppe namens "Omas gegen den Pflegenotstand", welcher vor den entsprechenden Ministerien Alarm schlägt. Glaubt mir, es wird das Thema sein, was euch mit am meisten betreffen wird.
Auch ich würde gerne Verhinderungspflege in 2026 gewerblich anbieten um pflegende Angehörige entlasten zu können. Leider steht der damit verbundene organisatorische und finanzielle Aufwand den ich als Einzelunternehmer hierfür aufwenden müsste, in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis. Was ich damit meine: Ein Pflegedienst darf Leistungen der Verhinderungspflege aufgrund bestehender Rahmenverträge mit den Kassen mit einem vereinbarten Stundensatz abrechnen. Ich als Freiberufler muss mich an landesrechtliche Vergütungsvorschriften halten und bei jeder Abweichung von dieser eine Kostenkalkulation vorlegen. Auch wären wesentlich umfangreichere Versicherungen nötig, um das finanzielle Risiko im Schadensfall abzudecken. Sorry. Da bin ich fürs erste raus. Gerne in Zukunft, wenn die Vergütungssätze für Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege in meinem Einzugsgebiet ein vernünftiges wirtschaftliches Arbeiten ermöglichen.

4. Die Trägerschaft über Einrichtungen der Pflege, können wieder zurück an den Staat gehen.
Hört sich erstmal gut an und wird alle freuen, die der Meinung sind, dass Pflege und Gesundheit sowieso in die Hände des Staates gehören.
Was aber keiner bedenkt: Der Staat hat sich in den letzten 30 Jahren komplett abhängig von den privaten Leistungserbringern in der Pflege gemacht. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass der Staat, in Form der Länder, sämtliche Investitionskosten auf die privaten Leistungserbringer umgelagert hat. Die einzige Möglichkeit diese Kosten zu refinanzieren, besteht darin, diese auf die Leistungsnehmer umzulagern, oder an anderer Stelle zu sparen. z.B. beim Personal. Hinzu kommt: wenn jeder gewerbliche Leistungserbringer in der Pflege den Empfehlungen des Bundesministeriums für Wirtschaft bei der Erstellung der Kostenkalkulation folgt, muss auf diese kalkulierte Summe noch 9% Wagnis und 10% Gewinn gerechnet werden. Ein privat geführter Pflegedienst ist heutzutage froh, wenn er am Jahresende mit 8% Umsatzrendite herausgeht. Alles unter 7% muss optimiert werden. Alles unter 6% ist näher an der Insolvenz als die meisten denken. Kommt nicht so häufig vor? Alleine im Jahr 2024 sind in Deutschland über 1000 Einrichtungen der Pflege in Insolvenz gegangen oder mussten ihr Angebot drastisch reduzieren um noch am Markt überleben zu können.
Angedacht ist nun, dass dort wo der regionale Bedarf an Pflege nicht abgedeckt werden kann (also überall in Deutschland), die Kommunen oder die Kassen (als Körperschaft des öffentlichen Rechts gehören sie zum Staat) selbst, Träger der Pflege werden können. Da die Kommunen pleite sind, fallen diese hierfür schonmal weg. Bleiben die Kassen, welche selbst nur noch durch staatliche Kredite (3.2 Milliarden Euro alleine 2026 nur für die Pflegeversicherung) überlebensfähig sind.
Meine Befürchtung: wer in Zukunft pflegebedürftig wird, bei wem die häusliche Versorgung nicht sichergestellt ist, weil er eben keine Angehörigen hat, welche die Pflege übernehmen können oder wollen und wer über keine finanziellen Mittel verfügt, um den Eigenanteil für seine stationäre Pflege zahlen zu können, der darf es sich im örtlichen AOK-Notpflegeheim gemütlich machen, in welchem dann mit ganz spitzer Mine gerechnet wird.

5. Die Pflegegrade und die daran angeschlossenen Leistungen bleiben.
Zumindest für die Personen, welche bereits einen Pflegegrad haben, oder den Antrag auf Leistungen gestellt haben (Stichwort Bestandsschutz).
Fakt ist, dass die Schwellenwerte zum erreichen eines Pflegegrades erhöht werden sollen. So ist es bisher für die Erlangung eines Pflegegrades nötig, in den Modulen des Begutachtungsinstrumentes, einen Punkt-Wert von 12,5 zu erreichen. Der zukünftige Schwellenwert für den Pflegegrad 1, könnte dann z.B. bei 15,5 Punkten liegen. Die anderen Pflegegrade folgen entsprechend. Hierdurch wird die Zahl der zukünftigen Leistungsempfänger begrenzt und die Versorgung gerade in den niedrigen Pflegegraden 1 und 2 weiter auf die Angehörigen umgelagert. Auch ob es in Zukunft noch Pflegegeld geben wird, ist nicht abschließend geklärt. In dem vorliegenden Papier ist von Kombinationsleistungen, Vorhalte- und Notfallbudgets die Rede. Was klar sein muss: das Prinzip Gießkanne ist vorbei! Alle angedachten Reformen sollen kostenneutral umgesetzt werden. Also im heute vorliegenden finanziellen Rahmen. Das heißt auch, dass die Pflegeversicherung weiterhin eine Teilleistungs-Versicherung bleibt. Auch ob eine private Absicherung für den Fall einer eintretenden Pflegebedürftigkeit verpflichtend sein wird, kann stand heute nicht beantwortet werden.
Was auch klar ist: der Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wird durch die bereits aufgezählten Mechanismen stark limitiert werden. Gut beraten ist, wer in Zukunft auf einen unabhängigen Pflegeberater zugreifen kann. Aber dies wird nicht mehr ausreichen! Ich sehe es heute schon im meinem Berufsalltag als selbstständiger Pflegeberater: die eigentliche Beratung zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nimmt nur einen geringen Anteil meiner Zeit in Anspruch. Schulungen und Pflegekurse für pflegende Angehörige auf der einen Seite und die Begleitung im Widerspruch zu einem abgelehnten Pflegegrad oder zu der Herunterstufung in einen niedrigeren Pflegegrad auf der anderen Seite, sind meine Hauptaufgaben. Aus diesem Grund, werde ich im Frühjahr 2026 mit der Weiterbildung zum zertifizierten Pflegegutachter beginnen und den Pflegesachverständigen direkt folgen lassen, sodass ich mit der Umsetzung der Pflegereform (Ende 2026), für meine Kunden vor dem Sozialgericht und auch für die Sozialgerichte tätig werden kann. Der Bedarf ist heute bereits vorhanden und wird in kürzester Zeit weiter zunehmen.

6. Es soll mal wieder Entbürokratisiert werden...
Seit fast 20 jahren bin ich nun beruflich in der Pflege unterwegs. Angefangen als kleiner Zivi, hochgearbeitet bis zum Bereichsleiter in der außerklinischen Intensivpflege. 1,5 Jahre Pflexit. Mit einem kleinen Stellenanteil zurückgekehrt in die Intensivpflege und teilselbstständig gemacht als Pflegeberater und Dozent.
Und immer und überall, egal ob ambulant oder stationär, Kurzzeit- oder Langzeitpflege, kurative oder palliative Pflege; jedes Jahr kam irgendein Vertreter oder Referent eines Ministeriums, einer Kasse, oder sonstigen Behörde mit der Idee daher, dass wir die Pflege Entbürokratisieren müssen. Ich weiß nicht was daran nicht zu verstehen ist: es ist aus haftungsrechtlichen Gründen und aus Gründen der Leistungsabrechnung nicht möglich, die Erbringung von pflegerischen und medizinischen Leistungen zu Entbürokratisieren. Man kann die Pflege (Teil)-Digitalisieren, was sehr zu begrüßen wäre. Und in manchen Bundesländern wird dies mehr forchiert als in anderen. Aber auf Bundesebene wurde sich gerade dagegen entschieden.

7. Alle sind unzufrieden.
Es sollte der große Wurf werden. Die Pflegereform, welche die Finanzierung auf sichere Beine und die Leistungen fair zur Verfügung stellt, sowie den Weg ebnet in die digitale Pflege 4.0.
Keine 48 Stunden hat es gedauert, bis sich nach der Vorstellung des Positionspapieres die ersten Entscheider mit den getroffenen Entscheidungen unzufrieden zeigen. Quer durch alle Parteien, Bundesländer, Ministerien, Kassen, Verbänden, etc.
- Ist die Finanzierung der Pflege für die nächsten Jahre sichergestellt: Nein.
- Werden die Leistungen der Pflegeversicherung in Zukunft fair und unabhängig zur Verfügung gestellt: Nein.
- Wird die pflegerische Versorgung in der Fläche ausgebaut und qualitativ hochwertiger ausfallen: Nein, eher das Gegenteil wird der Fall sein.
- Laufen wir den Ländern Nordamerikas, der arabischen Halbinsel und Teilen Asiens weiterhin hinterher, was die Digitalisierung der Pflege angeht: mit Sicherheit.

6 Monate haben Entscheider aus der Politik zusammen gesessen, um sich Gedanken um die Pflege für die nächsten Jahre zu machen. Es wurden Testballons losgelassen (Stichwort: Abschaffung des Pflegegrad 1) um zu schauen, was sich die Bevölkerung bei einem Thema, was täglich immer mehr Menschen, sei es als direkt Betroffener, als Angehöriger oder als beruflich pflegender direkt betrifft, gefallen lassen. Und herausgekommen ist relativ wenig. Vor allem wenig aussagekräftiges. Was bleibt: die Vermutung, dass genau dies das Ziel ist. Salami-Taktik. Nach und nach die Leistungen herunterfahren und das Thema Pflege zurückschieben in die Familien.
Oder wie es vor über 20 Jahren schon mal hieß:

Wir werden Leistungen des Staates kürzen, Eigenverantwortung fördern und mehr Eigenleistung von jedem Einzelnen abfordern müssen...

05/12/2025

Die Digitalisierung in der Pflege schreitet voran.
Was sich gerade verändert: Elektronische Patientenakten werden zum Standard in allen Einrichtungen. Künstliche Intelligenz unterstützt bei Diagnostik, Pflegeplanung, Risikoeinschätzung und Dokumentation. Roboter übernehmen erste einfache Pflegetätigkeiten. Telepflege und Televisite werden zur Normalität. Wearables überwachen kontinuierlich Vitalparamater.
Auch die Nutzung von digitalen Pflege- und Gesundheitsanwendungen auf Rezept (ärztlich zu verordnende Apps und webbasierte Anwendungen) nimmt stetig zu.

Gleichzeitig kommen die ersten Digitalisierungsgesetzte in der Pflege: Verschiedene Bundesländer führen Pflicht-Fortbildungen zu digitalen Kompetenzen ein. Erste Gesetze zur Nutzung von KI in der Pflege werden vorbereitet.

Um in Zukunft auch in diesem Bereich kompetent beratend und schulend tätig zu sein und um den Wandel aktiv mitzugestalten, freue ich mich die Möglichkeit bekommen zu haben, von Januar bis Juni 2026 an der Weiterbildung zum Modellprojekt "Beratende für digitale Gesundheitsversorgung" des Landeskompetenzzentrum Pflege digital Sachsen-Anhalt teilzunehmen, bevor dieses dann in die Zertifizierung als staatlich anerkannte Weiterbildung geht.
Der mich betreffende Multiplikatorenbereich wird wenig überraschend, die Pflegeberatung, Pflegeschulung und die außerklinische Intensivpflege sein.

Thema Verhinderungspflege.Leider kursieren im Internet (auch auf den Seiten größerer Pflegedienste), noch immer viele fa...
02/12/2025

Thema Verhinderungspflege.
Leider kursieren im Internet (auch auf den Seiten größerer Pflegedienste), noch immer viele falsche und veraltete Informationen. Darum hier ein bisschen Aufklärung:

Falschinformation 1: Für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege muss eine Vorpflegezeit von 6 Monaten durch die eingetragene Pflegeperson geleistet wurden sein.
Nein. Diese Regelung bestand bis zum 30.06.2025. Seit dem 01.07.2025 besteht der Anspruch auf Verhinderungspflege direkt nach der Bewilligung eines Pflegegrades (ab Pflegegrad 2).

Falschinformation 2: Für die Verhinderungspflege stehen pro Kalenderjahr 1.612 € + maximal 806 € aus dem Budget der Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Nein. Seit dem 01.07.2025 steht für die Verhinderungspflege und für die Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € zur Verfügung, welcher flexibel für beide Leistungen genutzt werden kann.

Falschinformation 3: Verhinderungspflege ist auf 56 Tage, bzw. 8 Wochen pro Jahr begrenzt.
Nein. Diese Regelung gilt für TAGEWEISE Verhinderungspflege (ab 8 Stunden Ausfall der Pflegeperson pro Tag), nicht bei der STUNDENWEISEN Verhinderungspflege. Hier wird bei unterschreiten der 8-Stunden-Regelung nicht auf volle Tage aufgerechnet.

Falschinformation 4: Verhinderungspflege kann nur von ambulanten Pflegediensten geleistet werden.
Nein. Die Verhinderungspflege kann von jeder rechtsmündigen Person geleistet werden, wie z.B.: andere Familienangehörige (Regelungen zum Verwandtschaftsgrad beachten!), Freunde, Nachbarn, etc.

Falschinformation 5: Leistungen der Verhinderungspflege können für 4 Jahre Rückwirkend abgerechnet werden.
Diese Regelung entfällt zum Jahreswechsel! Ab Januar 2026 gilt, dass Leistungen der Verhinderungspflege nur noch für das laufende und das unmittelbare vorherige Jahr abgerechnet werden können.

Die Verhinderungspflege gehört zu den größten und flexibelsten Entlastungsleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherungen und wird trotzdem von sehr vielen pflegenden Angehörigen nicht genutzt. Oftmals weil sie dazu schlecht oder gar nicht beraten werden.

Gerne berate ich Sie in Ihrer Rolle als pflegender Angehöriger oder eingetragene Pflegeperson zu dieser Leistung.
Unabhängig, individuell und persönlich.

Auf allgemeinen Wunsch findet man das Antragsformular/den Kostenvoranschlag für die kostenfreien Schulungen in der eigen...
28/11/2025

Auf allgemeinen Wunsch findet man das Antragsformular/den Kostenvoranschlag für die kostenfreien Schulungen in der eigenen Häuslichkeit, jetzt auf www.pflegeberatung-kuba.de/downloads/

Bitte beachten:
Das Formular muss vom Antragssteller und von mir gegengezeichnet werden.
Also entweder unterschrieben an mich senden (gerne per Mail an [email protected]), ich zeichne gegen und sende es an die Kasse, oder mich anschreiben und ich sende es unterschrieben zu euch, ihr zeichnet gegen und sendet es an die Kasse.

Professionelle Pflegeberatung in Sachsen-Anhalt und Thüringen: Expertenhilfe zu Pflegegraden, Widersprüchen und Schulungen.

Adresse

Mogkstraße 10
Sangerhausen
06526

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