27/12/2025
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🎆🚫 Allgemeinverfügung zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Innenstadt 🚫🎆
Zum Schutz von Menschen, Gebäuden und Einsatzkräften erlässt die Stadt Speyer auch in diesem Jahr eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerkskörpern in ausgewiesenen Innenstadtbereichen. Das Verbot gilt zusätzlich zum allgemeinen Zeitraum am 31. Dezember 2025 und am 1. Januar 2026. 📅
📍 Betroffen sind der Bereich rund um den Altpörtel sowie der Straßenzug der Maximilianstraße bis zur Alten Münze. Aufgrund der hohen Besucherzahlen sowie der Holzbuden und der Schlittschuhbahn des Weihnachts und Neujahrsmarkts besteht hier ein besonders hohes Gefahrenpotenzial.
🎇 Der Jahreswechsel kann auch ohne Pyrotechnik stimmungsvoll gefeiert werden. Das 3D Videomapping am Altpörtel zeigt, wie festliche Erlebnisse sicher und eindrucksvoll gestaltet werden können. Dort, wo Feuerwerk erlaubt ist, bittet die Stadt um besondere Vorsicht, um Rettungskräfte und Notaufnahmen nicht zusätzlich zu belasten.
🌱 Die Stadt appelliert zudem an Rücksichtnahme gegenüber Umwelt, Tieren und Mitmenschen. Lärm, Feinstaub und grelle Lichter können Natur, Haustiere und Menschen belasten. Alternativen zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern tragen zu einem sicheren, umweltfreundlichen und für alle angenehmen Jahreswechsel bei.
👮♀️ Der betroffene Bereich wird vom Kommunalen Vollzugsdienst sowie einer beauftragten Sicherheitsfirma überwacht. Zusätzlich gelten die gesetzlichen Verbote in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder und Altersheimen.
Die vollständige Allgemeinverfügung mit Lageplan ist hier abrufbar
👉 www.speyer.de/allgemeinverfügung
📸 eyegelb – stock.adobe.com