21/10/2025
GERICHTSENTSCHEIDUNG
Auch Smartphone-Aufnahmen aktueller Ereignisse sind urheberrechtlich geschützt
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16. Mai ist noch nicht rechtskräftig. Doch die Entscheidung der 6. Zivilkammer mit dem Aktenzeichen 2-06 O 299/24 hat eine nicht zu unterschätzende Bedeutung. Das LG entschied, dass Smartphone-Aufnahmen aktueller Ereignisse, darunter fallen zum Beispiel Naturkatastrophen, urheberrechtlich geschützt sind. Es habe sich in dem vorliegenden Fall „um eine einfache, alltägliche Aufnahme ohne die für ein Filmwerk notwendige Schöpfungshöhe“ gehandelt, führte das Gericht aus. Aufgrund „des zeitlichen Drucks“ sei keine schöpferische Gestaltung möglich gewesen. „Auch nach dem Teilen eines Inhalts auf einer Social-Media-Plattform kann der Urheber einem Dritten ein ausschließliches Nutzungsrecht an dem Inhalt einräumen“, führte das Gericht weiter aus. Hier finden Sie die Medienmitteilung zur LG-Entscheidung, über die auch der Nachrichtendienst heise berichtet hatte: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/handyaufnahmen-geniessen-urheberrechtlichen-schutz.
Die ausschließlichen Nutzungsrechte an Smartphoneaufnahmen können aber an ein Medienunternehmen übertragen werden.